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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

einer mächtigen Nation gezieme, einer andern Nationalität, deren Geschick ihr
anvertraut worden, die Fortdauer ihrer nationalen Entwickelung zu sichern, so
ist hiervon wohl nur so viel zuzugeben, daß es in der Bestimmung jeder
Nation und jedes Staats liegt, die natürliche Entwickelung aller ihrer Glieder
und einzelnen Bestandtheile zu befördern, die Eigenthümlichkeit der letztern,
soweit dadurch jene Entwickelung bedingt ist, mag sie in der Sprache oder in
irgend einem andern Verhältnisse liegen, zu achten und zu schonen und über¬
haupt die partikuläre Entwickelung so zu leiten, daß dabei die besondere mit
der allgemeinen Wohlfahrt in Einklang erhalten und gleichen Schrittes ge¬
mehrt und gefordert werde. Dagegen kann es unmöglich in der Pflicht des
Staats liegen, eine einzelne Eigenthümlichkeit, diejenige nämlich, welche in der
Sprache liegt, allein hervorzuheben und darauf für jeden größern oder kleinern
Theil der Bevölkerung, welcher sich in dieser Beziehung von der überwiegenden
Mehrheit der Landeseinwohner unterscheidet, eine volksthümliche Entwickelung
zu gründen und auf sich zu nehmen. Eine volksthümliche Entwickelung, wenn
darin nicht ein leeres Wort liegen soll, heißt eine besondre Entwickelung eines
eignen Volkes. Die Sprache aber macht kein Volk, und es hieße den Staat
zerreißen, ohne irgend ein wirkliches Volk zu gründen oder zu erhalten, wenn
jedem Theile der preußischen Bevölkerung, welcher eine andre als die deutsche
Sprache redet, eine volksthümliche Gestaltung und Entwickelung bereitet oder
gewährt werden sollte. Liegt nun aber eine solche weitreichende Pflicht der
eben bezeichneten Art in der That und Wahrheit dem Staate gar nicht ob,
und erscheint das, was eine solche angebliche Pflicht erheischen würde, als
nachtheilig sowohl für das Ganze als für die Einzelnen, ja selbst für die be¬
troffenen Landestheile, so kann es unmöglich dein preußischen Staate, wie die
Antragsteller sich ausdrücke", "geziemen", den letztern "die Fortdauer ihrer na¬
tionalen Entwickelung zuzusichern", noch kann ihnen selbst "ein Recht ans eine
Zusicherung dieser Art zustehu"." Der Antrag Osterrath ist dann auch, kaum
^ß sein geistiger Vater zu ihm gesprochen hatte, ohne weitere Verhandlung
"gemäß dem Antrage der Kommission" von der Kammer abgelehnt worden. In
gleicher Sinnesrichtung sind Artikel 1 der Verfassung und der Antrag der
Denkschrift vom 14. Dezember 1849 unter Ablehnung aller andern Antrüge
nach den Vorschlügen der Negierung angenommen worden.

Das ideelle Schlußergebnis der bösen Vorkommnisse im preußischen Osten,
der von ihnen gezeitigten Regicrungsmaßnahmen und der unter dem tiefen
Eindrucke der erlebten Ereignisse stehenden parlamentarischen Verhandlungen
zur Polenfragc steht außer allem Zweifel. Regierung sowohl wie beide Kammern
in überwältigender Mehrheit haben sich einhellig zu unbedingter Verwerfung
jedes wirklich polensreundlichen Verfahrens durchgerungen, und diese ihre wahre
Herzensmeinuug haben sie vor allem mit der Verweigerung der Aufnahme
irgend welcher den Polen günstiger Bestimmungen in die Verfassung durch¬
greifend beendigt.

Die Kammerverhandlungen zeigen noch ein zweites, für die Beurteilung
der hier erörterten Frage kaum weniger wichtiges Ergebnis. Die Abgeordneten
und auch die Minister sind, ausgenommen Gerlach und seine Freunde, sämtlich


Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

einer mächtigen Nation gezieme, einer andern Nationalität, deren Geschick ihr
anvertraut worden, die Fortdauer ihrer nationalen Entwickelung zu sichern, so
ist hiervon wohl nur so viel zuzugeben, daß es in der Bestimmung jeder
Nation und jedes Staats liegt, die natürliche Entwickelung aller ihrer Glieder
und einzelnen Bestandtheile zu befördern, die Eigenthümlichkeit der letztern,
soweit dadurch jene Entwickelung bedingt ist, mag sie in der Sprache oder in
irgend einem andern Verhältnisse liegen, zu achten und zu schonen und über¬
haupt die partikuläre Entwickelung so zu leiten, daß dabei die besondere mit
der allgemeinen Wohlfahrt in Einklang erhalten und gleichen Schrittes ge¬
mehrt und gefordert werde. Dagegen kann es unmöglich in der Pflicht des
Staats liegen, eine einzelne Eigenthümlichkeit, diejenige nämlich, welche in der
Sprache liegt, allein hervorzuheben und darauf für jeden größern oder kleinern
Theil der Bevölkerung, welcher sich in dieser Beziehung von der überwiegenden
Mehrheit der Landeseinwohner unterscheidet, eine volksthümliche Entwickelung
zu gründen und auf sich zu nehmen. Eine volksthümliche Entwickelung, wenn
darin nicht ein leeres Wort liegen soll, heißt eine besondre Entwickelung eines
eignen Volkes. Die Sprache aber macht kein Volk, und es hieße den Staat
zerreißen, ohne irgend ein wirkliches Volk zu gründen oder zu erhalten, wenn
jedem Theile der preußischen Bevölkerung, welcher eine andre als die deutsche
Sprache redet, eine volksthümliche Gestaltung und Entwickelung bereitet oder
gewährt werden sollte. Liegt nun aber eine solche weitreichende Pflicht der
eben bezeichneten Art in der That und Wahrheit dem Staate gar nicht ob,
und erscheint das, was eine solche angebliche Pflicht erheischen würde, als
nachtheilig sowohl für das Ganze als für die Einzelnen, ja selbst für die be¬
troffenen Landestheile, so kann es unmöglich dein preußischen Staate, wie die
Antragsteller sich ausdrücke«, »geziemen«, den letztern »die Fortdauer ihrer na¬
tionalen Entwickelung zuzusichern«, noch kann ihnen selbst »ein Recht ans eine
Zusicherung dieser Art zustehu«." Der Antrag Osterrath ist dann auch, kaum
^ß sein geistiger Vater zu ihm gesprochen hatte, ohne weitere Verhandlung
„gemäß dem Antrage der Kommission" von der Kammer abgelehnt worden. In
gleicher Sinnesrichtung sind Artikel 1 der Verfassung und der Antrag der
Denkschrift vom 14. Dezember 1849 unter Ablehnung aller andern Antrüge
nach den Vorschlügen der Negierung angenommen worden.

Das ideelle Schlußergebnis der bösen Vorkommnisse im preußischen Osten,
der von ihnen gezeitigten Regicrungsmaßnahmen und der unter dem tiefen
Eindrucke der erlebten Ereignisse stehenden parlamentarischen Verhandlungen
zur Polenfragc steht außer allem Zweifel. Regierung sowohl wie beide Kammern
in überwältigender Mehrheit haben sich einhellig zu unbedingter Verwerfung
jedes wirklich polensreundlichen Verfahrens durchgerungen, und diese ihre wahre
Herzensmeinuug haben sie vor allem mit der Verweigerung der Aufnahme
irgend welcher den Polen günstiger Bestimmungen in die Verfassung durch¬
greifend beendigt.

Die Kammerverhandlungen zeigen noch ein zweites, für die Beurteilung
der hier erörterten Frage kaum weniger wichtiges Ergebnis. Die Abgeordneten
und auch die Minister sind, ausgenommen Gerlach und seine Freunde, sämtlich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/231>, abgerufen am 24.08.2024.