aufgefordert, "das Staatsministerium zu veranlassen, in dem Großherzogthum Posen, als in einem zum Deutschen Bunde nicht gehörigen Lande, die dort angeordneten Wahlen zum Erfurter Volkshaufe uicht vornehmen zu lassen." Der katholische Oberregiernugsrat Osterrath aus Danzig hat die Aufnahme eines Sprachennrtikels in die preußische Verfassung beantragt, der genau dem oben angegebnen Wortlaute des Paragraphen 188 (186) der Reichsverfassung entsprach. Endlich hat die Regierung mit ihrer schon unverhüllt polenfeindlichen, kaum noch den frühern polenfreundlichen Auslassungen die ärmlichste Deutung gewährenden und in den Anhangserklürungen eigentlich wie Hohn klingenden Denkschrift vom 14. Dezember 1849 über die Regulierung der Verhältnisse des Großherzogtums Posen den Antrag gestellt: "Die Kammer wolle ihre Zustimmung zur Einverleibung des noch nicht zu Deutschland gehörigen Theils der Provinz Posen in den Deutschen Bund ertheilen."
Unsre Propolen glauben im Auftreten der Regierung vor der Zweiten Kammer einen Beweis für ihre Sätze zu finden- Manteuffel hat dort nämlich erklärt: "Die Nationalität selber will die preußische Regierung den polnischen Unterthanen in keiner Weise entziehen. Wie sie es in dieser Beziehung meint, das ergibt der Paragraph, der in den Entwurf der Reichsverfassung aufgenommen ist." Nachdem er dann den Paragraphen 188 (186) verlesen, hat er hinzu¬ gefügt: "Das soll gewährt werden, das wird gewährt werden, ein Mehreres nicht." Dieses Negierungswort nun "das soll gewährt, das wird gewährt werden" Schwingen die Herren wie eine Fahne, die unbedingt ihre Ansichten decke. Das ist falsch. Der Nachdruck liegt uicht auf dem Vordersatze, souderu auf dem Zusätze "ein Mehreres nicht." Von jener Seite wird versucht, dem Zusatze dadurch seiue Bedeutung zu nehmen, daß flott erklärt wird, er bezöge sich auf deu Antrag, dem nicht zum Deutschen Bunde gehörenden Teile Posens eine eigne Verfassung zu geben. Dagegen sich zu wenden hatte Manteuffel gar keine Veranlassung; denn diesen Antrag hatte die Kommission, vor der er auch schou gestellt war, mit der erdrückenden Mehrheit von sechzehn gegen zwei Stimmen verworfen und in ihrem Berichte natürlich dasselbe für das Verfahren im Plenum befürwortet. Außerdem hat der Minister in der Verhand¬ lung, wo er die angeführten Worte sprach, ganz genau gesagt, worauf erste gemünzt hat. In derselben Rede hat er wenig später wörtlich erklärt: "Mit einem besondern Statut, wie es in dem Amendement beantragt wird, würde die Provinz ein abgesondertes Glied des großen Ganzen sein und störend und hemmend eintreten. Dies kann nicht der Wunsch der Regierung sein, deshalb kann sie selbst, weder aus Nützlichkeitsgrüuden, noch aus Rechtlichkeitsgrüuden, auf diese Ansprüche eingehn/" Das, die Erteilung eines Provinzialstatuts, ist das Mehrere, was die Negierung verweigerte. Provinzialstatut aber und Sonderverfassung sind zweierlei ganz verschiedne Dinge. Jenes ein Spielzeug für artige Kiuder, diese ein Reißzeug für nationalpolnische Pläne. Nicht ein¬ mal jeues wollte Preußen uoch zulassen. Damit fallen die kühnen Vehaup- tungeu unsrer Propolcn, die sie insbesondre diesem Miuisterworte entnehmen, und die sie von ihm gedeckt sehen wollen, in sich selbst zusammen. Genau das Gegenteil ihrer Auffassung ist das Richtige.
Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage
aufgefordert, „das Staatsministerium zu veranlassen, in dem Großherzogthum Posen, als in einem zum Deutschen Bunde nicht gehörigen Lande, die dort angeordneten Wahlen zum Erfurter Volkshaufe uicht vornehmen zu lassen." Der katholische Oberregiernugsrat Osterrath aus Danzig hat die Aufnahme eines Sprachennrtikels in die preußische Verfassung beantragt, der genau dem oben angegebnen Wortlaute des Paragraphen 188 (186) der Reichsverfassung entsprach. Endlich hat die Regierung mit ihrer schon unverhüllt polenfeindlichen, kaum noch den frühern polenfreundlichen Auslassungen die ärmlichste Deutung gewährenden und in den Anhangserklürungen eigentlich wie Hohn klingenden Denkschrift vom 14. Dezember 1849 über die Regulierung der Verhältnisse des Großherzogtums Posen den Antrag gestellt: „Die Kammer wolle ihre Zustimmung zur Einverleibung des noch nicht zu Deutschland gehörigen Theils der Provinz Posen in den Deutschen Bund ertheilen."
Unsre Propolen glauben im Auftreten der Regierung vor der Zweiten Kammer einen Beweis für ihre Sätze zu finden- Manteuffel hat dort nämlich erklärt: „Die Nationalität selber will die preußische Regierung den polnischen Unterthanen in keiner Weise entziehen. Wie sie es in dieser Beziehung meint, das ergibt der Paragraph, der in den Entwurf der Reichsverfassung aufgenommen ist." Nachdem er dann den Paragraphen 188 (186) verlesen, hat er hinzu¬ gefügt: „Das soll gewährt werden, das wird gewährt werden, ein Mehreres nicht." Dieses Negierungswort nun „das soll gewährt, das wird gewährt werden" Schwingen die Herren wie eine Fahne, die unbedingt ihre Ansichten decke. Das ist falsch. Der Nachdruck liegt uicht auf dem Vordersatze, souderu auf dem Zusätze „ein Mehreres nicht." Von jener Seite wird versucht, dem Zusatze dadurch seiue Bedeutung zu nehmen, daß flott erklärt wird, er bezöge sich auf deu Antrag, dem nicht zum Deutschen Bunde gehörenden Teile Posens eine eigne Verfassung zu geben. Dagegen sich zu wenden hatte Manteuffel gar keine Veranlassung; denn diesen Antrag hatte die Kommission, vor der er auch schou gestellt war, mit der erdrückenden Mehrheit von sechzehn gegen zwei Stimmen verworfen und in ihrem Berichte natürlich dasselbe für das Verfahren im Plenum befürwortet. Außerdem hat der Minister in der Verhand¬ lung, wo er die angeführten Worte sprach, ganz genau gesagt, worauf erste gemünzt hat. In derselben Rede hat er wenig später wörtlich erklärt: „Mit einem besondern Statut, wie es in dem Amendement beantragt wird, würde die Provinz ein abgesondertes Glied des großen Ganzen sein und störend und hemmend eintreten. Dies kann nicht der Wunsch der Regierung sein, deshalb kann sie selbst, weder aus Nützlichkeitsgrüuden, noch aus Rechtlichkeitsgrüuden, auf diese Ansprüche eingehn/" Das, die Erteilung eines Provinzialstatuts, ist das Mehrere, was die Negierung verweigerte. Provinzialstatut aber und Sonderverfassung sind zweierlei ganz verschiedne Dinge. Jenes ein Spielzeug für artige Kiuder, diese ein Reißzeug für nationalpolnische Pläne. Nicht ein¬ mal jeues wollte Preußen uoch zulassen. Damit fallen die kühnen Vehaup- tungeu unsrer Propolcn, die sie insbesondre diesem Miuisterworte entnehmen, und die sie von ihm gedeckt sehen wollen, in sich selbst zusammen. Genau das Gegenteil ihrer Auffassung ist das Richtige.
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aufgefordert, „das Staatsministerium zu veranlassen, in dem Großherzogthum
Posen, als in einem zum Deutschen Bunde nicht gehörigen Lande, die dort
angeordneten Wahlen zum Erfurter Volkshaufe uicht vornehmen zu lassen."
Der katholische Oberregiernugsrat Osterrath aus Danzig hat die Aufnahme
eines Sprachennrtikels in die preußische Verfassung beantragt, der genau dem
oben angegebnen Wortlaute des Paragraphen 188 (186) der Reichsverfassung
entsprach. Endlich hat die Regierung mit ihrer schon unverhüllt polenfeindlichen,
kaum noch den frühern polenfreundlichen Auslassungen die ärmlichste Deutung
gewährenden und in den Anhangserklürungen eigentlich wie Hohn klingenden
Denkschrift vom 14. Dezember 1849 über die Regulierung der Verhältnisse des
Großherzogtums Posen den Antrag gestellt: „Die Kammer wolle ihre Zustimmung
zur Einverleibung des noch nicht zu Deutschland gehörigen Theils der Provinz
Posen in den Deutschen Bund ertheilen."
Unsre Propolen glauben im Auftreten der Regierung vor der Zweiten
Kammer einen Beweis für ihre Sätze zu finden- Manteuffel hat dort nämlich
erklärt: „Die Nationalität selber will die preußische Regierung den polnischen
Unterthanen in keiner Weise entziehen. Wie sie es in dieser Beziehung meint,
das ergibt der Paragraph, der in den Entwurf der Reichsverfassung aufgenommen
ist." Nachdem er dann den Paragraphen 188 (186) verlesen, hat er hinzu¬
gefügt: „Das soll gewährt werden, das wird gewährt werden, ein Mehreres
nicht." Dieses Negierungswort nun „das soll gewährt, das wird gewährt
werden" Schwingen die Herren wie eine Fahne, die unbedingt ihre Ansichten
decke. Das ist falsch. Der Nachdruck liegt uicht auf dem Vordersatze, souderu
auf dem Zusätze „ein Mehreres nicht." Von jener Seite wird versucht, dem
Zusatze dadurch seiue Bedeutung zu nehmen, daß flott erklärt wird, er bezöge
sich auf deu Antrag, dem nicht zum Deutschen Bunde gehörenden Teile Posens
eine eigne Verfassung zu geben. Dagegen sich zu wenden hatte Manteuffel
gar keine Veranlassung; denn diesen Antrag hatte die Kommission, vor der
er auch schou gestellt war, mit der erdrückenden Mehrheit von sechzehn gegen
zwei Stimmen verworfen und in ihrem Berichte natürlich dasselbe für das
Verfahren im Plenum befürwortet. Außerdem hat der Minister in der Verhand¬
lung, wo er die angeführten Worte sprach, ganz genau gesagt, worauf erste
gemünzt hat. In derselben Rede hat er wenig später wörtlich erklärt: „Mit
einem besondern Statut, wie es in dem Amendement beantragt wird, würde
die Provinz ein abgesondertes Glied des großen Ganzen sein und störend und
hemmend eintreten. Dies kann nicht der Wunsch der Regierung sein, deshalb
kann sie selbst, weder aus Nützlichkeitsgrüuden, noch aus Rechtlichkeitsgrüuden,
auf diese Ansprüche eingehn/" Das, die Erteilung eines Provinzialstatuts,
ist das Mehrere, was die Negierung verweigerte. Provinzialstatut aber und
Sonderverfassung sind zweierlei ganz verschiedne Dinge. Jenes ein Spielzeug
für artige Kiuder, diese ein Reißzeug für nationalpolnische Pläne. Nicht ein¬
mal jeues wollte Preußen uoch zulassen. Damit fallen die kühnen Vehaup-
tungeu unsrer Propolcn, die sie insbesondre diesem Miuisterworte entnehmen,
und die sie von ihm gedeckt sehen wollen, in sich selbst zusammen. Genau
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/229>, abgerufen am 03.07.2024.
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