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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Skizzen ans unserm sinnigen Oolkslebcn

konnte. Vor mir tauchte ein Reiter auf, ich sah die Spitze des Helens glänzen und
erschrak schon im Voraus. Natürlich war es ein Gendarm. Mein Rad war in
Ordnung, Nummer vorhanden, gesetzliche Schnelligkeit nicht überschritten, das Tut¬
horn gibt Laut, was will er also? Richtig reitet mir der Mensch in den Weg,
und ich muß abspringen. Sie haben die Laterne nicht angebrannt, schrie er. -- Aber
Sie sehen doch, erwiderte ich, daß es ganz hell ist. -- Is janz ejal, sagte er. -- Aber
wie kann ich wissen, sagte ich, daß es nötig ist, eine Laterne anzubrennen, wenn
es hell ist? -- Is janz ejal, sagte er, die jesetzliche Ignoranz ist schädlich! und er
notierte mich. Kostete drei Mark.

Was sagte er? fragte ich.

Die gesetzliche Ignoranz ist schädlich.

Aha, ignorantin, Isg'is noost. Sieh da, ein gebildeter Gendarm!

Es ist mir nicht um die drei Mark zu tun, mein Herr, fuhr Herr Müller
sort. Ich bin der loyalste Untertan. Ich setze meine Ehre darein, wissentlich kein
Gesetz zu übertreten, und komme mir vor wie ein Knabe in der Schule, der seine
Prügel kriegt, er mag es so oder so anfangen. Sie sprachen vom natürlichen Rechts¬
gefühl. Sehr schön, dann muß aber auch jedes Gesetz seinen vernünftigen Zweck haben,
den jedermann, ohne das Gesetz zu kennen, einsehen muß. Im Orient hat man kein
geschriebnes Gesetz. Entsteht ein Rechtsstreit, so begeben sich beide Parteien zum
Imam. Der Imam hat keine Exekutive -- es gibt keinen Gerichtsvollzieher --
sondern nnr eine moralische Autorität. Und der Imam entscheidet allein nach dem
gesunden Menschenverstande, und zwar so, daß er den, der Unrecht hat, von seinem
Unrecht überzeugt. Er erzählt ein Lu g>aom, einen Schwank, der mit Lu "ciöiri,
das heißt "es war einmal ein Mann," beginnt und mit einer Nutzanwendung
schließt, oder er legt die Entscheidung des heiligen Suleimnn oder des heiligen
Jussuf laleg bisÄNn, Gott hab ihn selig) vor und spricht: Entscheide Moses sed
Huhn, bist du nicht ein Esel? Und Moses sed Husä kreuzt die Hände auf der
Brust, verneigt sich und spricht: Gelobt sei Gott, Rifat ihn Sau, du redest die
Wahrheit. --- Können das Ihre Richter mit ihren Paragraphen, die niemand kennt
und niemand begreift, auch?

Aber, erwiderte ich, es muß doch über dem gesunden Menschenverstande ein
formales Recht gebe", das, weil das subjektive Urteil schwankt, unter allen Um¬
ständen gilt. So ist der Tatbestand, so ist das Gesetz, so ist das Urteil. Fertig!
Licht und Dunkelheit schwanken, das Urteil, wieviel Licht da sein muß, daß man
mit genügender Deutlichkeit sehen kann, schwankt much, also muß eine objektive Be¬
stimmung da sein: Dies ist Tageszeit, und dies Nachtzeit.

Und dann muß unter Umständen eine Stunde als Nacht angegeben werden,
in der es gar nicht dunkel ist?

Unter Umständen ja.

Merkwürdig! Höchst merkwürdig! Hätte ich bei der Seele meines Vaters
(alcy bisÄam) nicht gedacht. -- Dann gibt es wohl auch ein Eigentum, das gar
kein Eigentum ist?

Wie meinen Sie das?

Hören Sie zu. Das Trottoir vor meinem Hause bestand aus Mosaikpflnster
nud war nicht mehr neu. Es wuchs Moos durch die Fugen, das nicht zu be¬
seitigen war, und ich bekam ein Mandat nach dem andern, ich sollte dafür sorgen,
daß das Moos nnsgestochen werde. Ich erwiderte, was mich das angehe? Das
Moos wachse auf der Straße außerhalb meines Eigentums, die Stadt möge es
wegkratzen lassen. Worauf man mir sagte: Gott bewahre, der Bürgersteig sei
Eigentum des Hausbesitzers, nud ich sei zur Reinigung verpflichtet. Schön, ich
küsse den Pflasterer kommen, um die kleinen Steine wegnehmen und Platten legen
zu lassen. Sogleich ist der Mann mit dem roten Kragen wieder da und verbietet
es. Ich beschwere mich, und erhalte die Antwort: Der Bürgersteig sei zwar mein


Skizzen ans unserm sinnigen Oolkslebcn

konnte. Vor mir tauchte ein Reiter auf, ich sah die Spitze des Helens glänzen und
erschrak schon im Voraus. Natürlich war es ein Gendarm. Mein Rad war in
Ordnung, Nummer vorhanden, gesetzliche Schnelligkeit nicht überschritten, das Tut¬
horn gibt Laut, was will er also? Richtig reitet mir der Mensch in den Weg,
und ich muß abspringen. Sie haben die Laterne nicht angebrannt, schrie er. — Aber
Sie sehen doch, erwiderte ich, daß es ganz hell ist. — Is janz ejal, sagte er. — Aber
wie kann ich wissen, sagte ich, daß es nötig ist, eine Laterne anzubrennen, wenn
es hell ist? — Is janz ejal, sagte er, die jesetzliche Ignoranz ist schädlich! und er
notierte mich. Kostete drei Mark.

Was sagte er? fragte ich.

Die gesetzliche Ignoranz ist schädlich.

Aha, ignorantin, Isg'is noost. Sieh da, ein gebildeter Gendarm!

Es ist mir nicht um die drei Mark zu tun, mein Herr, fuhr Herr Müller
sort. Ich bin der loyalste Untertan. Ich setze meine Ehre darein, wissentlich kein
Gesetz zu übertreten, und komme mir vor wie ein Knabe in der Schule, der seine
Prügel kriegt, er mag es so oder so anfangen. Sie sprachen vom natürlichen Rechts¬
gefühl. Sehr schön, dann muß aber auch jedes Gesetz seinen vernünftigen Zweck haben,
den jedermann, ohne das Gesetz zu kennen, einsehen muß. Im Orient hat man kein
geschriebnes Gesetz. Entsteht ein Rechtsstreit, so begeben sich beide Parteien zum
Imam. Der Imam hat keine Exekutive — es gibt keinen Gerichtsvollzieher —
sondern nnr eine moralische Autorität. Und der Imam entscheidet allein nach dem
gesunden Menschenverstande, und zwar so, daß er den, der Unrecht hat, von seinem
Unrecht überzeugt. Er erzählt ein Lu g>aom, einen Schwank, der mit Lu »ciöiri,
das heißt „es war einmal ein Mann," beginnt und mit einer Nutzanwendung
schließt, oder er legt die Entscheidung des heiligen Suleimnn oder des heiligen
Jussuf laleg bisÄNn, Gott hab ihn selig) vor und spricht: Entscheide Moses sed
Huhn, bist du nicht ein Esel? Und Moses sed Husä kreuzt die Hände auf der
Brust, verneigt sich und spricht: Gelobt sei Gott, Rifat ihn Sau, du redest die
Wahrheit. —- Können das Ihre Richter mit ihren Paragraphen, die niemand kennt
und niemand begreift, auch?

Aber, erwiderte ich, es muß doch über dem gesunden Menschenverstande ein
formales Recht gebe», das, weil das subjektive Urteil schwankt, unter allen Um¬
ständen gilt. So ist der Tatbestand, so ist das Gesetz, so ist das Urteil. Fertig!
Licht und Dunkelheit schwanken, das Urteil, wieviel Licht da sein muß, daß man
mit genügender Deutlichkeit sehen kann, schwankt much, also muß eine objektive Be¬
stimmung da sein: Dies ist Tageszeit, und dies Nachtzeit.

Und dann muß unter Umständen eine Stunde als Nacht angegeben werden,
in der es gar nicht dunkel ist?

Unter Umständen ja.

Merkwürdig! Höchst merkwürdig! Hätte ich bei der Seele meines Vaters
(alcy bisÄam) nicht gedacht. — Dann gibt es wohl auch ein Eigentum, das gar
kein Eigentum ist?

Wie meinen Sie das?

Hören Sie zu. Das Trottoir vor meinem Hause bestand aus Mosaikpflnster
nud war nicht mehr neu. Es wuchs Moos durch die Fugen, das nicht zu be¬
seitigen war, und ich bekam ein Mandat nach dem andern, ich sollte dafür sorgen,
daß das Moos nnsgestochen werde. Ich erwiderte, was mich das angehe? Das
Moos wachse auf der Straße außerhalb meines Eigentums, die Stadt möge es
wegkratzen lassen. Worauf man mir sagte: Gott bewahre, der Bürgersteig sei
Eigentum des Hausbesitzers, nud ich sei zur Reinigung verpflichtet. Schön, ich
küsse den Pflasterer kommen, um die kleinen Steine wegnehmen und Platten legen
zu lassen. Sogleich ist der Mann mit dem roten Kragen wieder da und verbietet
es. Ich beschwere mich, und erhalte die Antwort: Der Bürgersteig sei zwar mein


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[0191] Skizzen ans unserm sinnigen Oolkslebcn konnte. Vor mir tauchte ein Reiter auf, ich sah die Spitze des Helens glänzen und erschrak schon im Voraus. Natürlich war es ein Gendarm. Mein Rad war in Ordnung, Nummer vorhanden, gesetzliche Schnelligkeit nicht überschritten, das Tut¬ horn gibt Laut, was will er also? Richtig reitet mir der Mensch in den Weg, und ich muß abspringen. Sie haben die Laterne nicht angebrannt, schrie er. — Aber Sie sehen doch, erwiderte ich, daß es ganz hell ist. — Is janz ejal, sagte er. — Aber wie kann ich wissen, sagte ich, daß es nötig ist, eine Laterne anzubrennen, wenn es hell ist? — Is janz ejal, sagte er, die jesetzliche Ignoranz ist schädlich! und er notierte mich. Kostete drei Mark. Was sagte er? fragte ich. Die gesetzliche Ignoranz ist schädlich. Aha, ignorantin, Isg'is noost. Sieh da, ein gebildeter Gendarm! Es ist mir nicht um die drei Mark zu tun, mein Herr, fuhr Herr Müller sort. Ich bin der loyalste Untertan. Ich setze meine Ehre darein, wissentlich kein Gesetz zu übertreten, und komme mir vor wie ein Knabe in der Schule, der seine Prügel kriegt, er mag es so oder so anfangen. Sie sprachen vom natürlichen Rechts¬ gefühl. Sehr schön, dann muß aber auch jedes Gesetz seinen vernünftigen Zweck haben, den jedermann, ohne das Gesetz zu kennen, einsehen muß. Im Orient hat man kein geschriebnes Gesetz. Entsteht ein Rechtsstreit, so begeben sich beide Parteien zum Imam. Der Imam hat keine Exekutive — es gibt keinen Gerichtsvollzieher — sondern nnr eine moralische Autorität. Und der Imam entscheidet allein nach dem gesunden Menschenverstande, und zwar so, daß er den, der Unrecht hat, von seinem Unrecht überzeugt. Er erzählt ein Lu g>aom, einen Schwank, der mit Lu »ciöiri, das heißt „es war einmal ein Mann," beginnt und mit einer Nutzanwendung schließt, oder er legt die Entscheidung des heiligen Suleimnn oder des heiligen Jussuf laleg bisÄNn, Gott hab ihn selig) vor und spricht: Entscheide Moses sed Huhn, bist du nicht ein Esel? Und Moses sed Husä kreuzt die Hände auf der Brust, verneigt sich und spricht: Gelobt sei Gott, Rifat ihn Sau, du redest die Wahrheit. —- Können das Ihre Richter mit ihren Paragraphen, die niemand kennt und niemand begreift, auch? Aber, erwiderte ich, es muß doch über dem gesunden Menschenverstande ein formales Recht gebe», das, weil das subjektive Urteil schwankt, unter allen Um¬ ständen gilt. So ist der Tatbestand, so ist das Gesetz, so ist das Urteil. Fertig! Licht und Dunkelheit schwanken, das Urteil, wieviel Licht da sein muß, daß man mit genügender Deutlichkeit sehen kann, schwankt much, also muß eine objektive Be¬ stimmung da sein: Dies ist Tageszeit, und dies Nachtzeit. Und dann muß unter Umständen eine Stunde als Nacht angegeben werden, in der es gar nicht dunkel ist? Unter Umständen ja. Merkwürdig! Höchst merkwürdig! Hätte ich bei der Seele meines Vaters (alcy bisÄam) nicht gedacht. — Dann gibt es wohl auch ein Eigentum, das gar kein Eigentum ist? Wie meinen Sie das? Hören Sie zu. Das Trottoir vor meinem Hause bestand aus Mosaikpflnster nud war nicht mehr neu. Es wuchs Moos durch die Fugen, das nicht zu be¬ seitigen war, und ich bekam ein Mandat nach dem andern, ich sollte dafür sorgen, daß das Moos nnsgestochen werde. Ich erwiderte, was mich das angehe? Das Moos wachse auf der Straße außerhalb meines Eigentums, die Stadt möge es wegkratzen lassen. Worauf man mir sagte: Gott bewahre, der Bürgersteig sei Eigentum des Hausbesitzers, nud ich sei zur Reinigung verpflichtet. Schön, ich küsse den Pflasterer kommen, um die kleinen Steine wegnehmen und Platten legen zu lassen. Sogleich ist der Mann mit dem roten Kragen wieder da und verbietet es. Ich beschwere mich, und erhalte die Antwort: Der Bürgersteig sei zwar mein

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/191>, abgerufen am 24.08.2024.