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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

fassungsentwurf vorlegte, ihm im großen und ganzen denselben Inhalt und
dieselbe Form geben mußte, die der Frankfurter aufwies. Dieser preußische
Entwurf hat darum auch einen Paragraphen 186 enthalten, der wortgetreu
dem Frankfurter 188 entsprach. Preußen hat eben, wollte es damals deutsche
Politik treiben, zunächst die Frankfurter Erbschaft im Rausch antreten müssen,
wenn ihm auch einzelne Jnventarstücke schlimm genug zur Last liegen mochten.
Jedenfalls hat der Paragraph 186 (188) der deutschen Verfassung für die
Regierung bei der Durchführung ihrer mit Artikel 1 der oktroyierten Ver¬
fassung festgelegten Polenpolitik arge Schwierigkeiten gezeitigt. Gleich mit
dem Beginn und während des ganzen Verlaufs der Revisionsverhandlungen
über die preußische Verfassung hat sich das scharf geltend gemacht.

In dem parlamentarischen Kampfe um die preußische Verfassung ist die
Polenfrage am 8. September 1849 in der Ersten Kammer in deren fünfund-
drcißigster Sitzung zum erstenmal zur Erörterung gekommen. Da erstattete der
Zentralausschuß für die Verfassungsberatung seinen Bericht. Er beantragte, den
Artikel 1 in der kurzen Fassung der Negierung anzunehmen. Dem widersprachen
mehrere Polen. Einer von ihnen, von Pilaski, stellte den Antrag, dem Ar¬
tikel 1 den Zusatz beizufügen: "Für das Großherzogthum Posen wird gleich¬
zeitig mit dieser Verfassungsurkunde ein organisches Statut erlassen, welches
die durch die wiener Traktate und Königlichen Verheißungen vom Jahre 1815
gewährleisteten Rechte in Ausführung bringt." Was die Polen mit breiter
Wichtigtuerei, was auch dieser Antrag in kecker Zusammenfassung vorbrachten,
das war der schon vielmals von ihnen abgeleierte, der Regierung längst be¬
kannte, von ihr aber durch ihre Fassung des Artikels 1 vom 5. Dezember 1848
scharf verworfne altpolnische Gcillimathias. Der Minister Manteuffel ist ihm
doch nicht entschieden entgegengetreten; er war dazu eben bei dem Vorliegen
des Paragraphen 186, den die Polen natürlich in ihren Reden auch weidlich
ausgenutzt hatten, nicht in der Lage. Er wies wohl die Begründungen der
polnischen Forderungen ab, sie selber verwarf er aber doch nicht schlechtweg,
sondern gab als Kern seiner Ausführungen die Erklärung ab, über die künftige
Behandlung der polnischen Angelegenheiten würden besondre Vorlagen gemacht
werden. Manteuffel hat mit seinem offenbar genau überlegten Auftreten die
Schwierigkeiten, die der Regierung aus dem innern Zwiespalt zwischen Ar¬
tikel 1 und Paragraph 186 erwuchsen, geschickt umgangen. Er hat damit
auch sein Ziel erreicht; denn er hat jenen durchgesetzt, ohne diesen offen ver¬
leugnen zu müssen. Das Verfahren des Ministers aber zeigt, daß die Krone
in der Polenfrage ihrer wahren Meinung nach innerpolitisch derselben Grund¬
anschauung wie am 5. Dezember 1848 war, wenn sie auch aus Erwägungen
deutscher Politik eine rückhaltlose Auslassung darüber zu vermeiden suchte. Das
Lehrreichste an der ganzen Verhandlung ist übrigens ihr Nachspiel. Pilaski,
der offenbar nicht mit den richtigen Hörorganen versehen war, hatte auf die
ministerielle Erklärung seinen Antrag zurückgezogen. Darauf war die Dis¬
kussion geschlossen worden. Das Schlußwort hatte der Berichterstatter. Er
berührte auch die Rede Manteuffels und deutete an, in ihr lüge wohl die
Einwilligung der Negierung zur Aussetzung der Beschlußfassung über Artikel 1.


Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

fassungsentwurf vorlegte, ihm im großen und ganzen denselben Inhalt und
dieselbe Form geben mußte, die der Frankfurter aufwies. Dieser preußische
Entwurf hat darum auch einen Paragraphen 186 enthalten, der wortgetreu
dem Frankfurter 188 entsprach. Preußen hat eben, wollte es damals deutsche
Politik treiben, zunächst die Frankfurter Erbschaft im Rausch antreten müssen,
wenn ihm auch einzelne Jnventarstücke schlimm genug zur Last liegen mochten.
Jedenfalls hat der Paragraph 186 (188) der deutschen Verfassung für die
Regierung bei der Durchführung ihrer mit Artikel 1 der oktroyierten Ver¬
fassung festgelegten Polenpolitik arge Schwierigkeiten gezeitigt. Gleich mit
dem Beginn und während des ganzen Verlaufs der Revisionsverhandlungen
über die preußische Verfassung hat sich das scharf geltend gemacht.

In dem parlamentarischen Kampfe um die preußische Verfassung ist die
Polenfrage am 8. September 1849 in der Ersten Kammer in deren fünfund-
drcißigster Sitzung zum erstenmal zur Erörterung gekommen. Da erstattete der
Zentralausschuß für die Verfassungsberatung seinen Bericht. Er beantragte, den
Artikel 1 in der kurzen Fassung der Negierung anzunehmen. Dem widersprachen
mehrere Polen. Einer von ihnen, von Pilaski, stellte den Antrag, dem Ar¬
tikel 1 den Zusatz beizufügen: „Für das Großherzogthum Posen wird gleich¬
zeitig mit dieser Verfassungsurkunde ein organisches Statut erlassen, welches
die durch die wiener Traktate und Königlichen Verheißungen vom Jahre 1815
gewährleisteten Rechte in Ausführung bringt." Was die Polen mit breiter
Wichtigtuerei, was auch dieser Antrag in kecker Zusammenfassung vorbrachten,
das war der schon vielmals von ihnen abgeleierte, der Regierung längst be¬
kannte, von ihr aber durch ihre Fassung des Artikels 1 vom 5. Dezember 1848
scharf verworfne altpolnische Gcillimathias. Der Minister Manteuffel ist ihm
doch nicht entschieden entgegengetreten; er war dazu eben bei dem Vorliegen
des Paragraphen 186, den die Polen natürlich in ihren Reden auch weidlich
ausgenutzt hatten, nicht in der Lage. Er wies wohl die Begründungen der
polnischen Forderungen ab, sie selber verwarf er aber doch nicht schlechtweg,
sondern gab als Kern seiner Ausführungen die Erklärung ab, über die künftige
Behandlung der polnischen Angelegenheiten würden besondre Vorlagen gemacht
werden. Manteuffel hat mit seinem offenbar genau überlegten Auftreten die
Schwierigkeiten, die der Regierung aus dem innern Zwiespalt zwischen Ar¬
tikel 1 und Paragraph 186 erwuchsen, geschickt umgangen. Er hat damit
auch sein Ziel erreicht; denn er hat jenen durchgesetzt, ohne diesen offen ver¬
leugnen zu müssen. Das Verfahren des Ministers aber zeigt, daß die Krone
in der Polenfrage ihrer wahren Meinung nach innerpolitisch derselben Grund¬
anschauung wie am 5. Dezember 1848 war, wenn sie auch aus Erwägungen
deutscher Politik eine rückhaltlose Auslassung darüber zu vermeiden suchte. Das
Lehrreichste an der ganzen Verhandlung ist übrigens ihr Nachspiel. Pilaski,
der offenbar nicht mit den richtigen Hörorganen versehen war, hatte auf die
ministerielle Erklärung seinen Antrag zurückgezogen. Darauf war die Dis¬
kussion geschlossen worden. Das Schlußwort hatte der Berichterstatter. Er
berührte auch die Rede Manteuffels und deutete an, in ihr lüge wohl die
Einwilligung der Negierung zur Aussetzung der Beschlußfassung über Artikel 1.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/182>, abgerufen am 22.07.2024.