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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

gemein bekannt ist, so wenig in der Form der sogenannten oktroyierten vom
5. Dezember 1843 wie in der später mit dem Landtage vereinbarten vom
31. Januar 1850 auch nur ein Wort über die Sprachenfrage. Was will das
heißen? Hubrich und Genossen, unterstützt natürlich von Niegolewski, Likowski
und andern Kis, leiten daraus für Preußen derzeit unbeschränkte Freiheit zum
Gebrauche jeder, vor allem der polnischen Sprache ab; Zorn folgert daraus
gemäß allgemeinen politischen Grundlehren die alleinige Zulässigkeit der
deutschen Sprache für den öffentlichen Gebrauch. Weder die offenbar durch
den Österreicher von Herrnritt und seine für reichsdentsche Verhältnisse ein¬
fach unbrauchbaren Ausführungen beeinflußten Einseitigkeiten der ersten Rich¬
tung, aus deren einer Häuf übrigens bei der Anführung einer Manteuffelschen
Erklärung (Paalzow, Zur Polcnfrage, S. 27) ein Wort von entscheidender Be¬
deutung kurzweg auslüßt und auch sonst vielfach unrichtig zitiert, noch die leider
mehr kavaliermäßigen als juristischen Schwadronshiebe der zweiten Auffassungs¬
weise treffen den Kern der Sache. Dazu sind auch weder einzelne, nach
vorgefaßter Meinung gewühlte Ausschnitte aus den Verhandlungen über die
Verfassung noch persönliche, aus den politischen Lehren heutiger Zeit ge¬
schöpfte Überzeugungen geeignet. Die richtige Feststellung dessen, was das
Schweigen der Verfassung zu bedeuten hat, läßt sich nur aus der Summe
aller zur Zeit der Verfassungskämpse mit der Sprachenfrage in Zusammenhang
stehenden außer- und innerparlamcutarischen Vorgänge und ihrem Schlu߬
ergebnisse gewinnen.

Vor dem Zustandekommen der Verfassung hat Preußen mit den Polen
ähnliche, nur noch viel härtere Erfahrungen gemacht als vor dem Erlasse
der beiden Verordnungen von 1832/34. Im Jahre der Wahl Przyluskis zum
Posener Erzbischof, 1845, war vom polnischen Zentralkomitee zu Paris
Mieroslawski zur Anstiftung eines Aufstands nach Posen gesandt worden. Er
hatte so erfolgreich gewühlt, daß er 1846 verhaftet werden mußte. Wenig Tage
später mußte dasselbe Los über mehrere andre Rädelsführer verhängt werden,
darunter sogar über einige Offiziere der Posener Garnison. Am 22. Februar
1846 wurde von aufgewiegelten polnischen Bauern ein Pulses gegen Preußisch-
Stargard versucht; er mißlang. Am 3. März unternahmen Niegolewski,
Trampczynski, Chamski und Patcrnowski eine Überrumpelung Posens; es
kam dabei zu Gewehrfeuer und Verwundungen. Ein umfangreicher Hoch¬
verratsprozeß gegen Mieroslawski und Genossen mußte geführt werden; er
endete mit der Verurteilung und Einsparung der Angeklagten. Kaum
waren die Häftlinge durch die allgemeine Amnestie vom 20. März 1848
frei geworden, so eilten sie nach Posen, um ihr Beginnen von 1846 fort¬
zusetzen. Am 21. März 1848 begab sich eine vom Erzbischof Przyluski ge¬
führte Polenabordnnng nach Berlin und verlangte vom König eine national¬
polnische Reorganisation Posens mit Umbildung der Provinztruppen zu einem
einheimischen Heerkörper und Besetzung aller Ämter durch Eingeborne. Der
Augenblick war niederträchtig gut für polnische, jämmerlich schlecht aber für
preußische Interessen ausgesucht. Damals, vier Tage nach dem Erfolge des
Aufstands in Berlin, war der König nach den übereinstimmenden Angaben


Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

gemein bekannt ist, so wenig in der Form der sogenannten oktroyierten vom
5. Dezember 1843 wie in der später mit dem Landtage vereinbarten vom
31. Januar 1850 auch nur ein Wort über die Sprachenfrage. Was will das
heißen? Hubrich und Genossen, unterstützt natürlich von Niegolewski, Likowski
und andern Kis, leiten daraus für Preußen derzeit unbeschränkte Freiheit zum
Gebrauche jeder, vor allem der polnischen Sprache ab; Zorn folgert daraus
gemäß allgemeinen politischen Grundlehren die alleinige Zulässigkeit der
deutschen Sprache für den öffentlichen Gebrauch. Weder die offenbar durch
den Österreicher von Herrnritt und seine für reichsdentsche Verhältnisse ein¬
fach unbrauchbaren Ausführungen beeinflußten Einseitigkeiten der ersten Rich¬
tung, aus deren einer Häuf übrigens bei der Anführung einer Manteuffelschen
Erklärung (Paalzow, Zur Polcnfrage, S. 27) ein Wort von entscheidender Be¬
deutung kurzweg auslüßt und auch sonst vielfach unrichtig zitiert, noch die leider
mehr kavaliermäßigen als juristischen Schwadronshiebe der zweiten Auffassungs¬
weise treffen den Kern der Sache. Dazu sind auch weder einzelne, nach
vorgefaßter Meinung gewühlte Ausschnitte aus den Verhandlungen über die
Verfassung noch persönliche, aus den politischen Lehren heutiger Zeit ge¬
schöpfte Überzeugungen geeignet. Die richtige Feststellung dessen, was das
Schweigen der Verfassung zu bedeuten hat, läßt sich nur aus der Summe
aller zur Zeit der Verfassungskämpse mit der Sprachenfrage in Zusammenhang
stehenden außer- und innerparlamcutarischen Vorgänge und ihrem Schlu߬
ergebnisse gewinnen.

Vor dem Zustandekommen der Verfassung hat Preußen mit den Polen
ähnliche, nur noch viel härtere Erfahrungen gemacht als vor dem Erlasse
der beiden Verordnungen von 1832/34. Im Jahre der Wahl Przyluskis zum
Posener Erzbischof, 1845, war vom polnischen Zentralkomitee zu Paris
Mieroslawski zur Anstiftung eines Aufstands nach Posen gesandt worden. Er
hatte so erfolgreich gewühlt, daß er 1846 verhaftet werden mußte. Wenig Tage
später mußte dasselbe Los über mehrere andre Rädelsführer verhängt werden,
darunter sogar über einige Offiziere der Posener Garnison. Am 22. Februar
1846 wurde von aufgewiegelten polnischen Bauern ein Pulses gegen Preußisch-
Stargard versucht; er mißlang. Am 3. März unternahmen Niegolewski,
Trampczynski, Chamski und Patcrnowski eine Überrumpelung Posens; es
kam dabei zu Gewehrfeuer und Verwundungen. Ein umfangreicher Hoch¬
verratsprozeß gegen Mieroslawski und Genossen mußte geführt werden; er
endete mit der Verurteilung und Einsparung der Angeklagten. Kaum
waren die Häftlinge durch die allgemeine Amnestie vom 20. März 1848
frei geworden, so eilten sie nach Posen, um ihr Beginnen von 1846 fort¬
zusetzen. Am 21. März 1848 begab sich eine vom Erzbischof Przyluski ge¬
führte Polenabordnnng nach Berlin und verlangte vom König eine national¬
polnische Reorganisation Posens mit Umbildung der Provinztruppen zu einem
einheimischen Heerkörper und Besetzung aller Ämter durch Eingeborne. Der
Augenblick war niederträchtig gut für polnische, jämmerlich schlecht aber für
preußische Interessen ausgesucht. Damals, vier Tage nach dem Erfolge des
Aufstands in Berlin, war der König nach den übereinstimmenden Angaben


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/178>, abgerufen am 24.08.2024.