Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Vertrag über den Panainakanal

Spooner-Bill. Demnach sollten die Vereinigten Staaten von der Republik
Columbia die ausschließliche und dauernde Kontrolle über einen Landstreifen
von mindestens 6 (engl.) Meilen Breite zwischen beiden Ozeanen erwerben, um
darauf einen Kanal zu bauen und das Schutzrecht auszuüben, Columbia sollte
40 Millionen Dollar erhalten, die Panamagesellschaft ebenfalls. Mit Einschluß
dieser Summen dürften 180 Millionen Dollar für den Kanal ausgegeben
werden. Ferner sollte Kolumbien jährlich eine Rente von 250000 Dollar
empfangen. Das Gesetz wurde mit 67 gegen 6 Stimmen angenommen.

Es dauerte noch ein halbes Jahr, bis der Staatssekretär Hay und
der columbische Gesandte Herren den Staatsvertrag vereinbart hatten. Am
23, Januar 1903 wurde er unterzeichnet. Er enthielt die vorstehend aufge¬
führten Bedingungen und bestimmte ferner: Die Vereinigten Staaten sind
berechtigt, Truppen zum Schutze des Gebietes zu entsenden, falls Columbia
selbst zu einer solchen außer stände sein sollte. Dagegen weisen sie jede Absicht
zurück, die dahin zielen könnte, der Oberhoheit Columbiens zu nahe zu treten
oder ihr Gebiet auf Kosten Columbiens oder andrer Staaten von Süd- und
Zentralamerika zu vergrößern. Im Gegenteil erklären sie, zur Stärkung der
genannten Republik beitrage:, sowie sie in der Entwicklung und Aufrecht¬
erhaltung ihrer Wohlfahrt und Unabhängigkeit unterstützen zu wollen, Columbien
verpflichtet sich, keiner Macht in der Nähe des Kanals Gebietsteile zu Kohlen¬
häfen abzutreten oder pachtweise zu überlassen und überhaupt in keiner Weise
der Sicherheit in dem freien Gebrauch des Kanals Eintrag zu tun. Dafür
werden die Vereinigten Staaten Columbien gegen etwaige Besetzung des Gebiets
durch eine fremde Macht materielle Hilfe leisten, Panama und Colon werden
Freihafen, Die Gerichtsbarkeit über den Kanal und die benachbarten Gewässer
geht anf die Vereinigten Staaten über, die auch sämtliche Abgaben einziehn
und verwenden.

Am 17. März 1903 genehmigte der Bnndessenat zu Washington den
Vertrag. Alle Blätter waren voll von Glückwünschen für Staatssekretär Hay,
dessen meisterhafte Politik einen großen Sieg errungen habe. Daran, daß
Columbia den Vertrag ablehnen konnte, dachte man gar nicht. Und doch ist
das eingetreten. Monatelang hat man in Bogota verhandelt. Wiederholt
wurde der Gesandte in Washington aufgefordert, für eine Erhöhung der ein¬
maligen Entschädigung einzutreten. An allen andern Bestimmungen nahm
man keinen Anstoß, aber man wollte mehr Geld, In Washington antwortete
man: Uol " (liurinvÄ vent moro. Man verließ sich darauf, daß man der ein¬
zige Käufer sei. Aber anch Columbia hatte begriffen, daß es ein ausschlie߬
liches Recht habe. Denn seit dem Verzicht ans die Niearaguaroute konnte
mir noch eine solche durch den Isthmus in Frage kommen, und zwar nur
Panama--Colon mit ihren vielen halbfertigen Arbeiten. In die einzelnen
Gründe für den Widerstand kann man nicht genügend hineinsehen. Die gelbe
Presse bezichtigte Deutschland der Intrigue, die das Werk verhindre. Das
wurde zwar von den vernünftigen Blättern als eine Absurdität behandelt,
tauchte trotzdem noch einmal wieder auf, als am 22. September der letzte
Termin für die Ratifikation abgelaufen war. Man streute das alberne


Grenzboten IV 1903 21
Der Vertrag über den Panainakanal

Spooner-Bill. Demnach sollten die Vereinigten Staaten von der Republik
Columbia die ausschließliche und dauernde Kontrolle über einen Landstreifen
von mindestens 6 (engl.) Meilen Breite zwischen beiden Ozeanen erwerben, um
darauf einen Kanal zu bauen und das Schutzrecht auszuüben, Columbia sollte
40 Millionen Dollar erhalten, die Panamagesellschaft ebenfalls. Mit Einschluß
dieser Summen dürften 180 Millionen Dollar für den Kanal ausgegeben
werden. Ferner sollte Kolumbien jährlich eine Rente von 250000 Dollar
empfangen. Das Gesetz wurde mit 67 gegen 6 Stimmen angenommen.

Es dauerte noch ein halbes Jahr, bis der Staatssekretär Hay und
der columbische Gesandte Herren den Staatsvertrag vereinbart hatten. Am
23, Januar 1903 wurde er unterzeichnet. Er enthielt die vorstehend aufge¬
führten Bedingungen und bestimmte ferner: Die Vereinigten Staaten sind
berechtigt, Truppen zum Schutze des Gebietes zu entsenden, falls Columbia
selbst zu einer solchen außer stände sein sollte. Dagegen weisen sie jede Absicht
zurück, die dahin zielen könnte, der Oberhoheit Columbiens zu nahe zu treten
oder ihr Gebiet auf Kosten Columbiens oder andrer Staaten von Süd- und
Zentralamerika zu vergrößern. Im Gegenteil erklären sie, zur Stärkung der
genannten Republik beitrage:, sowie sie in der Entwicklung und Aufrecht¬
erhaltung ihrer Wohlfahrt und Unabhängigkeit unterstützen zu wollen, Columbien
verpflichtet sich, keiner Macht in der Nähe des Kanals Gebietsteile zu Kohlen¬
häfen abzutreten oder pachtweise zu überlassen und überhaupt in keiner Weise
der Sicherheit in dem freien Gebrauch des Kanals Eintrag zu tun. Dafür
werden die Vereinigten Staaten Columbien gegen etwaige Besetzung des Gebiets
durch eine fremde Macht materielle Hilfe leisten, Panama und Colon werden
Freihafen, Die Gerichtsbarkeit über den Kanal und die benachbarten Gewässer
geht anf die Vereinigten Staaten über, die auch sämtliche Abgaben einziehn
und verwenden.

Am 17. März 1903 genehmigte der Bnndessenat zu Washington den
Vertrag. Alle Blätter waren voll von Glückwünschen für Staatssekretär Hay,
dessen meisterhafte Politik einen großen Sieg errungen habe. Daran, daß
Columbia den Vertrag ablehnen konnte, dachte man gar nicht. Und doch ist
das eingetreten. Monatelang hat man in Bogota verhandelt. Wiederholt
wurde der Gesandte in Washington aufgefordert, für eine Erhöhung der ein¬
maligen Entschädigung einzutreten. An allen andern Bestimmungen nahm
man keinen Anstoß, aber man wollte mehr Geld, In Washington antwortete
man: Uol » (liurinvÄ vent moro. Man verließ sich darauf, daß man der ein¬
zige Käufer sei. Aber anch Columbia hatte begriffen, daß es ein ausschlie߬
liches Recht habe. Denn seit dem Verzicht ans die Niearaguaroute konnte
mir noch eine solche durch den Isthmus in Frage kommen, und zwar nur
Panama—Colon mit ihren vielen halbfertigen Arbeiten. In die einzelnen
Gründe für den Widerstand kann man nicht genügend hineinsehen. Die gelbe
Presse bezichtigte Deutschland der Intrigue, die das Werk verhindre. Das
wurde zwar von den vernünftigen Blättern als eine Absurdität behandelt,
tauchte trotzdem noch einmal wieder auf, als am 22. September der letzte
Termin für die Ratifikation abgelaufen war. Man streute das alberne


Grenzboten IV 1903 21
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0169" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/242237"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Vertrag über den Panainakanal</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_528" prev="#ID_527"> Spooner-Bill. Demnach sollten die Vereinigten Staaten von der Republik<lb/>
Columbia die ausschließliche und dauernde Kontrolle über einen Landstreifen<lb/>
von mindestens 6 (engl.) Meilen Breite zwischen beiden Ozeanen erwerben, um<lb/>
darauf einen Kanal zu bauen und das Schutzrecht auszuüben, Columbia sollte<lb/>
40 Millionen Dollar erhalten, die Panamagesellschaft ebenfalls. Mit Einschluß<lb/>
dieser Summen dürften 180 Millionen Dollar für den Kanal ausgegeben<lb/>
werden. Ferner sollte Kolumbien jährlich eine Rente von 250000 Dollar<lb/>
empfangen. Das Gesetz wurde mit 67 gegen 6 Stimmen angenommen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_529"> Es dauerte noch ein halbes Jahr, bis der Staatssekretär Hay und<lb/>
der columbische Gesandte Herren den Staatsvertrag vereinbart hatten. Am<lb/>
23, Januar 1903 wurde er unterzeichnet. Er enthielt die vorstehend aufge¬<lb/>
führten Bedingungen und bestimmte ferner: Die Vereinigten Staaten sind<lb/>
berechtigt, Truppen zum Schutze des Gebietes zu entsenden, falls Columbia<lb/>
selbst zu einer solchen außer stände sein sollte. Dagegen weisen sie jede Absicht<lb/>
zurück, die dahin zielen könnte, der Oberhoheit Columbiens zu nahe zu treten<lb/>
oder ihr Gebiet auf Kosten Columbiens oder andrer Staaten von Süd- und<lb/>
Zentralamerika zu vergrößern. Im Gegenteil erklären sie, zur Stärkung der<lb/>
genannten Republik beitrage:, sowie sie in der Entwicklung und Aufrecht¬<lb/>
erhaltung ihrer Wohlfahrt und Unabhängigkeit unterstützen zu wollen, Columbien<lb/>
verpflichtet sich, keiner Macht in der Nähe des Kanals Gebietsteile zu Kohlen¬<lb/>
häfen abzutreten oder pachtweise zu überlassen und überhaupt in keiner Weise<lb/>
der Sicherheit in dem freien Gebrauch des Kanals Eintrag zu tun. Dafür<lb/>
werden die Vereinigten Staaten Columbien gegen etwaige Besetzung des Gebiets<lb/>
durch eine fremde Macht materielle Hilfe leisten, Panama und Colon werden<lb/>
Freihafen, Die Gerichtsbarkeit über den Kanal und die benachbarten Gewässer<lb/>
geht anf die Vereinigten Staaten über, die auch sämtliche Abgaben einziehn<lb/>
und verwenden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_530" next="#ID_531"> Am 17. März 1903 genehmigte der Bnndessenat zu Washington den<lb/>
Vertrag. Alle Blätter waren voll von Glückwünschen für Staatssekretär Hay,<lb/>
dessen meisterhafte Politik einen großen Sieg errungen habe. Daran, daß<lb/>
Columbia den Vertrag ablehnen konnte, dachte man gar nicht. Und doch ist<lb/>
das eingetreten. Monatelang hat man in Bogota verhandelt. Wiederholt<lb/>
wurde der Gesandte in Washington aufgefordert, für eine Erhöhung der ein¬<lb/>
maligen Entschädigung einzutreten. An allen andern Bestimmungen nahm<lb/>
man keinen Anstoß, aber man wollte mehr Geld, In Washington antwortete<lb/>
man: Uol » (liurinvÄ vent moro. Man verließ sich darauf, daß man der ein¬<lb/>
zige Käufer sei. Aber anch Columbia hatte begriffen, daß es ein ausschlie߬<lb/>
liches Recht habe. Denn seit dem Verzicht ans die Niearaguaroute konnte<lb/>
mir noch eine solche durch den Isthmus in Frage kommen, und zwar nur<lb/>
Panama&#x2014;Colon mit ihren vielen halbfertigen Arbeiten. In die einzelnen<lb/>
Gründe für den Widerstand kann man nicht genügend hineinsehen. Die gelbe<lb/>
Presse bezichtigte Deutschland der Intrigue, die das Werk verhindre. Das<lb/>
wurde zwar von den vernünftigen Blättern als eine Absurdität behandelt,<lb/>
tauchte trotzdem noch einmal wieder auf, als am 22. September der letzte<lb/>
Termin für die Ratifikation abgelaufen war. Man streute das alberne</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1903 21</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0169] Der Vertrag über den Panainakanal Spooner-Bill. Demnach sollten die Vereinigten Staaten von der Republik Columbia die ausschließliche und dauernde Kontrolle über einen Landstreifen von mindestens 6 (engl.) Meilen Breite zwischen beiden Ozeanen erwerben, um darauf einen Kanal zu bauen und das Schutzrecht auszuüben, Columbia sollte 40 Millionen Dollar erhalten, die Panamagesellschaft ebenfalls. Mit Einschluß dieser Summen dürften 180 Millionen Dollar für den Kanal ausgegeben werden. Ferner sollte Kolumbien jährlich eine Rente von 250000 Dollar empfangen. Das Gesetz wurde mit 67 gegen 6 Stimmen angenommen. Es dauerte noch ein halbes Jahr, bis der Staatssekretär Hay und der columbische Gesandte Herren den Staatsvertrag vereinbart hatten. Am 23, Januar 1903 wurde er unterzeichnet. Er enthielt die vorstehend aufge¬ führten Bedingungen und bestimmte ferner: Die Vereinigten Staaten sind berechtigt, Truppen zum Schutze des Gebietes zu entsenden, falls Columbia selbst zu einer solchen außer stände sein sollte. Dagegen weisen sie jede Absicht zurück, die dahin zielen könnte, der Oberhoheit Columbiens zu nahe zu treten oder ihr Gebiet auf Kosten Columbiens oder andrer Staaten von Süd- und Zentralamerika zu vergrößern. Im Gegenteil erklären sie, zur Stärkung der genannten Republik beitrage:, sowie sie in der Entwicklung und Aufrecht¬ erhaltung ihrer Wohlfahrt und Unabhängigkeit unterstützen zu wollen, Columbien verpflichtet sich, keiner Macht in der Nähe des Kanals Gebietsteile zu Kohlen¬ häfen abzutreten oder pachtweise zu überlassen und überhaupt in keiner Weise der Sicherheit in dem freien Gebrauch des Kanals Eintrag zu tun. Dafür werden die Vereinigten Staaten Columbien gegen etwaige Besetzung des Gebiets durch eine fremde Macht materielle Hilfe leisten, Panama und Colon werden Freihafen, Die Gerichtsbarkeit über den Kanal und die benachbarten Gewässer geht anf die Vereinigten Staaten über, die auch sämtliche Abgaben einziehn und verwenden. Am 17. März 1903 genehmigte der Bnndessenat zu Washington den Vertrag. Alle Blätter waren voll von Glückwünschen für Staatssekretär Hay, dessen meisterhafte Politik einen großen Sieg errungen habe. Daran, daß Columbia den Vertrag ablehnen konnte, dachte man gar nicht. Und doch ist das eingetreten. Monatelang hat man in Bogota verhandelt. Wiederholt wurde der Gesandte in Washington aufgefordert, für eine Erhöhung der ein¬ maligen Entschädigung einzutreten. An allen andern Bestimmungen nahm man keinen Anstoß, aber man wollte mehr Geld, In Washington antwortete man: Uol » (liurinvÄ vent moro. Man verließ sich darauf, daß man der ein¬ zige Käufer sei. Aber anch Columbia hatte begriffen, daß es ein ausschlie߬ liches Recht habe. Denn seit dem Verzicht ans die Niearaguaroute konnte mir noch eine solche durch den Isthmus in Frage kommen, und zwar nur Panama—Colon mit ihren vielen halbfertigen Arbeiten. In die einzelnen Gründe für den Widerstand kann man nicht genügend hineinsehen. Die gelbe Presse bezichtigte Deutschland der Intrigue, die das Werk verhindre. Das wurde zwar von den vernünftigen Blättern als eine Absurdität behandelt, tauchte trotzdem noch einmal wieder auf, als am 22. September der letzte Termin für die Ratifikation abgelaufen war. Man streute das alberne Grenzboten IV 1903 21

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/169
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/169>, abgerufen am 24.08.2024.