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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Raum Deutschland reiten?

der Stunde aber selbstverständlich vom größten Gewichte. Wenn nicht nnr
politische Erwägungen, sondern der mächtige bernfsständische Gedanke im Wahl¬
recht zum Ausdruck kommen soll, wird man auf die Zugehörigkeit der Ab¬
geordneten zum Stande der Gewählten keinesfalls verzichten dürfen.

In einem Vertretungskörper des Staats müßte natürlich eine ganz andre
und auch noch mehr ins einzelne gehende Gliederung stattfinden. Es geht
selbstverständlich über den Rahmen dieser Zeilen hinaus, die nur eine An¬
regung in weitere Kreise tragen sollen, und es würde auch jetzt noch nicht
zeitgemäß sein, die praktische Ausgestaltung eines solchen Reichstagswnhlrechts
bis ins einzelne zu verfolgen. Nur einige Andeutungen werden nötig sein, den
Gedanken weiter zu erläutern. Beginnen wir mit dem Arbeiterstande, so würde
schon dieser bei seinem Umfang und bei der Verschiedenheit seiner Interessen
nicht in einer Gruppe zusammengefaßt werden können, wenn auch die Grund¬
lage der Verhinderungspflicht hier mit einigen Erweiterungen wohl vorteilhaft
festgehalten werden könnte. Dieser Stand würde wenigstens zu teilen sein in
Arbeiter der Landwirtschaft, der Fabrikbetriebe, der Handwerke, des Handels,
von dem vielleicht much noch der Seehandel abzutrennen wäre. Die Gruppe
des Beamten- und Gelehrtenstandes würde vielleicht auch in Gruppen nach
verwandten Wissenschaften getrennt werden können. Eine zuweitgchende Tei¬
lung wäre hier schon um deswillen ausgeschlossen, weil die Zahl der Vertreter,
ohne jegliche Nntcrschätznngen der Wissenschaften und ihrer Bedeutung für
Deutschland, insbesondre auch der technischen für das politische Leben, doch
nnr beschränkt sein kann. Jedenfalls eine Gruppe für sich würde Wohl die
Geistlichen der großen christlichen Bekenntnisse zu umfassen haben; denn es
läßt sich nicht verkennen, daß die politische Stellung der Geistlichkeit -- vor¬
läufig freilich mehr die der katholischen -- anders als die des übrigen Ge-
lehrtenstandes ist. Handel, Fabrikbetrieb und Landwirtschaft werden sich vielleicht
für eine Einteilung nach kleinen, mittlern und großen Betrieben eignen; ob
für sie wie für das Handwerk daneben noch eine Teilung nach sachlichen
Gründen zu schaffen wäre, ist eine weitere Frage.

In welcher Art in diese oder auch noch weitere Gruppen alle Wahl¬
berechtigten einzuteilen wären, ist für die Praxis allerdings eine Ausgabe, die
wohl erwogen werden mußte. Die Zahl der Abgeordneten, die den einzelnen
Gruppen zuzuweisen wäre, würde sich nach der Bedeutung der Stände im
Staatswesen und im Wirtschaftsleben richten, wobei natürlich mich auf das
Zahlenverhältnis Rücksicht zu nehmen wäre, ohne daß jedoch die Bedeutung
eines Standes nur durch die Zahl festgestellt werden dürfte.

Dieses wenige wird zur Erläuterung des Gedankens ausreichen. Die Ein¬
richtung würde die Folge haben, daß die Ständewahlkreise bedeutend größer
als bisher und in jeder Gruppe verschieden sein würden. Das bedeutete frei¬
lich einen Eingriff in die jetzt giltige Stellung der Einzelstaaten im Reiche
insofern, als nicht mehr jeder Bundesstaat unbedingt wenigstens einen Ab¬
geordneten entsenden würde. Es könnte das wie eine Verkümmerung der
Rechte der Einzelstaaten erscheinen; ob es das aber wirklich wäre? Tatsäch¬
lich entsenden mich much dem geltenden Wahlrecht die Bundesstaaten Meiningen,


Raum Deutschland reiten?

der Stunde aber selbstverständlich vom größten Gewichte. Wenn nicht nnr
politische Erwägungen, sondern der mächtige bernfsständische Gedanke im Wahl¬
recht zum Ausdruck kommen soll, wird man auf die Zugehörigkeit der Ab¬
geordneten zum Stande der Gewählten keinesfalls verzichten dürfen.

In einem Vertretungskörper des Staats müßte natürlich eine ganz andre
und auch noch mehr ins einzelne gehende Gliederung stattfinden. Es geht
selbstverständlich über den Rahmen dieser Zeilen hinaus, die nur eine An¬
regung in weitere Kreise tragen sollen, und es würde auch jetzt noch nicht
zeitgemäß sein, die praktische Ausgestaltung eines solchen Reichstagswnhlrechts
bis ins einzelne zu verfolgen. Nur einige Andeutungen werden nötig sein, den
Gedanken weiter zu erläutern. Beginnen wir mit dem Arbeiterstande, so würde
schon dieser bei seinem Umfang und bei der Verschiedenheit seiner Interessen
nicht in einer Gruppe zusammengefaßt werden können, wenn auch die Grund¬
lage der Verhinderungspflicht hier mit einigen Erweiterungen wohl vorteilhaft
festgehalten werden könnte. Dieser Stand würde wenigstens zu teilen sein in
Arbeiter der Landwirtschaft, der Fabrikbetriebe, der Handwerke, des Handels,
von dem vielleicht much noch der Seehandel abzutrennen wäre. Die Gruppe
des Beamten- und Gelehrtenstandes würde vielleicht auch in Gruppen nach
verwandten Wissenschaften getrennt werden können. Eine zuweitgchende Tei¬
lung wäre hier schon um deswillen ausgeschlossen, weil die Zahl der Vertreter,
ohne jegliche Nntcrschätznngen der Wissenschaften und ihrer Bedeutung für
Deutschland, insbesondre auch der technischen für das politische Leben, doch
nnr beschränkt sein kann. Jedenfalls eine Gruppe für sich würde Wohl die
Geistlichen der großen christlichen Bekenntnisse zu umfassen haben; denn es
läßt sich nicht verkennen, daß die politische Stellung der Geistlichkeit — vor¬
läufig freilich mehr die der katholischen — anders als die des übrigen Ge-
lehrtenstandes ist. Handel, Fabrikbetrieb und Landwirtschaft werden sich vielleicht
für eine Einteilung nach kleinen, mittlern und großen Betrieben eignen; ob
für sie wie für das Handwerk daneben noch eine Teilung nach sachlichen
Gründen zu schaffen wäre, ist eine weitere Frage.

In welcher Art in diese oder auch noch weitere Gruppen alle Wahl¬
berechtigten einzuteilen wären, ist für die Praxis allerdings eine Ausgabe, die
wohl erwogen werden mußte. Die Zahl der Abgeordneten, die den einzelnen
Gruppen zuzuweisen wäre, würde sich nach der Bedeutung der Stände im
Staatswesen und im Wirtschaftsleben richten, wobei natürlich mich auf das
Zahlenverhältnis Rücksicht zu nehmen wäre, ohne daß jedoch die Bedeutung
eines Standes nur durch die Zahl festgestellt werden dürfte.

Dieses wenige wird zur Erläuterung des Gedankens ausreichen. Die Ein¬
richtung würde die Folge haben, daß die Ständewahlkreise bedeutend größer
als bisher und in jeder Gruppe verschieden sein würden. Das bedeutete frei¬
lich einen Eingriff in die jetzt giltige Stellung der Einzelstaaten im Reiche
insofern, als nicht mehr jeder Bundesstaat unbedingt wenigstens einen Ab¬
geordneten entsenden würde. Es könnte das wie eine Verkümmerung der
Rechte der Einzelstaaten erscheinen; ob es das aber wirklich wäre? Tatsäch¬
lich entsenden mich much dem geltenden Wahlrecht die Bundesstaaten Meiningen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/96>, abgerufen am 01.09.2024.