hatten, verhielten sie sich unter der darauffolgenden Reaktion vollkommen ruhig. Unter dem Regime Bach, das in Westösterreich entschieden und planvoll ger¬ manisierte, und unter dem das Beamtentum fast durchweg, auch in Galizien und Ungarn, deutsch sprach, war auf allen Mittelschulen in gemischtsprachigen Ländern auch die zweite, also meist uichtdeutsche, Landessprache obligatorisch. Dadurch wurden der deutschen Intelligenz alle Beamtenstellen offen gehalten. Diese Einrichtung bestand bis zu deu liberalen Schulgesetzen auch in Böhmen, und die Tschechen fanden nichts daran auszusetzen. Als die Dentschliberalen das Heft in die Hand bekamen, schafften sie die zweite Landessprache als obligatorische,: Unterrichtsgegenstand an den Mittelschulen ab. Das geschah in der unverkennbaren Absicht, den nichtdeutschen die Veamtenlaufbcchn zu erschweren, und es gab von nun an in Böhmen und Mähren uur Mittel¬ schulen mit deutscher und mit tschechischer Unterrichtssprache. Das ging alles ganz gut, solange sich die Deutschen in der Regierung hielten, sobald dies aber vorüber war, trat die Zweischneidigkeit der Maßregel deutlich zutage. Als 1879 Graf Taaffe an die Regierung kam, die Deutschen in eine erbitterte Oppositionsstellung träte"?, und die Tschechen nnn als eine Regierungspartei am Neichsrat teilnahmen, wurde diesen eine Reihe von Vergünstigungen zu¬ teil. Eine der größten war das sogenannte Sprachenzwcmggesetz, wonach der Beamte in Böhmen sogar in reindeutscheu Gegenden die Kenntnis der zweiten Landessprache nachweisen sollte. An und für sich ist daran auch nichts so ungeheuerliches. Die Beamten des Kronlandes Böhmen bilden eine einheit¬ liche Körperschaft, in der sie rangieren; zweierlei Beamte darin zu schaffen, ist mit Schwierigkeiten verknüpft und würde ganz verschiedne Avaneementsverhält- nisse nach sich ziehen. Die ältern Beamten aus der Bachschen Zeit wurden von der Maßregel auch gar uicht berührt, anders stand es freilich mit dem jüngern Nachwuchs, unter dem die Deutschen uicht mehr Tschechisch verstanden, das aber nun von ihnen gefordert wurde. Ob eine gesetzliche Einrichtung an sich vernünftig und zweckmäßig ist, kommt bei den Partei- und Parlcunents- kämpfcn nicht mehr in Betracht. Die Deutschen in den Sudeten Andern empfanden es als ein schweres Unrecht, daß man ihre Söhne nicht mehr an¬ stellen wollte, da sie doch nach den Staatsgrundgesetzen das Recht hatten, sie bloß eine Landessprache lernen zu lassen. Dieser offenbare Widerspruch in der Gesetzgebung besteht noch heute, da er bloß durch eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus zu beseitigen wäre, weil die Schulgesetze zu deu Staats¬ grundgesetzen gehören. Eine solche Mehrheit findet sich aber nicht, weil die Deutschen auf ihrem Recht bestehn, und die Tschechen mit dem bisherigen Zustande ganz zufrieden sind. Sie liefern Beamte, die mindestens notdürftig Deutsch versteh", und überlassen es den Deutschen, wie sie unter den obwaltenden Verhältnissen zurechtkommen. Die Folge von allein ist nun freilich, daß das Beamtendeutsch in den Sudetenländern immer schlechter wird. Die Deutsch- böhinen erklären es für eine Irrlehre, daß von Rechts wegen der Tscheche in ganz Böhmen in öffentlichen Ämtern in seiner Sprache bedient werden müsse, und sie berufen sich auf den Artikel 13 des Staatsgrundgcsetzes, wonach die öffentlichen Staatsämter allen Staatsbürgern gleichmäßig zugänglich sein sollen-
Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen
hatten, verhielten sie sich unter der darauffolgenden Reaktion vollkommen ruhig. Unter dem Regime Bach, das in Westösterreich entschieden und planvoll ger¬ manisierte, und unter dem das Beamtentum fast durchweg, auch in Galizien und Ungarn, deutsch sprach, war auf allen Mittelschulen in gemischtsprachigen Ländern auch die zweite, also meist uichtdeutsche, Landessprache obligatorisch. Dadurch wurden der deutschen Intelligenz alle Beamtenstellen offen gehalten. Diese Einrichtung bestand bis zu deu liberalen Schulgesetzen auch in Böhmen, und die Tschechen fanden nichts daran auszusetzen. Als die Dentschliberalen das Heft in die Hand bekamen, schafften sie die zweite Landessprache als obligatorische,: Unterrichtsgegenstand an den Mittelschulen ab. Das geschah in der unverkennbaren Absicht, den nichtdeutschen die Veamtenlaufbcchn zu erschweren, und es gab von nun an in Böhmen und Mähren uur Mittel¬ schulen mit deutscher und mit tschechischer Unterrichtssprache. Das ging alles ganz gut, solange sich die Deutschen in der Regierung hielten, sobald dies aber vorüber war, trat die Zweischneidigkeit der Maßregel deutlich zutage. Als 1879 Graf Taaffe an die Regierung kam, die Deutschen in eine erbitterte Oppositionsstellung träte»?, und die Tschechen nnn als eine Regierungspartei am Neichsrat teilnahmen, wurde diesen eine Reihe von Vergünstigungen zu¬ teil. Eine der größten war das sogenannte Sprachenzwcmggesetz, wonach der Beamte in Böhmen sogar in reindeutscheu Gegenden die Kenntnis der zweiten Landessprache nachweisen sollte. An und für sich ist daran auch nichts so ungeheuerliches. Die Beamten des Kronlandes Böhmen bilden eine einheit¬ liche Körperschaft, in der sie rangieren; zweierlei Beamte darin zu schaffen, ist mit Schwierigkeiten verknüpft und würde ganz verschiedne Avaneementsverhält- nisse nach sich ziehen. Die ältern Beamten aus der Bachschen Zeit wurden von der Maßregel auch gar uicht berührt, anders stand es freilich mit dem jüngern Nachwuchs, unter dem die Deutschen uicht mehr Tschechisch verstanden, das aber nun von ihnen gefordert wurde. Ob eine gesetzliche Einrichtung an sich vernünftig und zweckmäßig ist, kommt bei den Partei- und Parlcunents- kämpfcn nicht mehr in Betracht. Die Deutschen in den Sudeten Andern empfanden es als ein schweres Unrecht, daß man ihre Söhne nicht mehr an¬ stellen wollte, da sie doch nach den Staatsgrundgesetzen das Recht hatten, sie bloß eine Landessprache lernen zu lassen. Dieser offenbare Widerspruch in der Gesetzgebung besteht noch heute, da er bloß durch eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus zu beseitigen wäre, weil die Schulgesetze zu deu Staats¬ grundgesetzen gehören. Eine solche Mehrheit findet sich aber nicht, weil die Deutschen auf ihrem Recht bestehn, und die Tschechen mit dem bisherigen Zustande ganz zufrieden sind. Sie liefern Beamte, die mindestens notdürftig Deutsch versteh», und überlassen es den Deutschen, wie sie unter den obwaltenden Verhältnissen zurechtkommen. Die Folge von allein ist nun freilich, daß das Beamtendeutsch in den Sudetenländern immer schlechter wird. Die Deutsch- böhinen erklären es für eine Irrlehre, daß von Rechts wegen der Tscheche in ganz Böhmen in öffentlichen Ämtern in seiner Sprache bedient werden müsse, und sie berufen sich auf den Artikel 13 des Staatsgrundgcsetzes, wonach die öffentlichen Staatsämter allen Staatsbürgern gleichmäßig zugänglich sein sollen-
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Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen
hatten, verhielten sie sich unter der darauffolgenden Reaktion vollkommen ruhig.
Unter dem Regime Bach, das in Westösterreich entschieden und planvoll ger¬
manisierte, und unter dem das Beamtentum fast durchweg, auch in Galizien
und Ungarn, deutsch sprach, war auf allen Mittelschulen in gemischtsprachigen
Ländern auch die zweite, also meist uichtdeutsche, Landessprache obligatorisch.
Dadurch wurden der deutschen Intelligenz alle Beamtenstellen offen gehalten.
Diese Einrichtung bestand bis zu deu liberalen Schulgesetzen auch in Böhmen,
und die Tschechen fanden nichts daran auszusetzen. Als die Dentschliberalen
das Heft in die Hand bekamen, schafften sie die zweite Landessprache als
obligatorische,: Unterrichtsgegenstand an den Mittelschulen ab. Das geschah
in der unverkennbaren Absicht, den nichtdeutschen die Veamtenlaufbcchn zu
erschweren, und es gab von nun an in Böhmen und Mähren uur Mittel¬
schulen mit deutscher und mit tschechischer Unterrichtssprache. Das ging alles
ganz gut, solange sich die Deutschen in der Regierung hielten, sobald dies
aber vorüber war, trat die Zweischneidigkeit der Maßregel deutlich zutage.
Als 1879 Graf Taaffe an die Regierung kam, die Deutschen in eine erbitterte
Oppositionsstellung träte»?, und die Tschechen nnn als eine Regierungspartei
am Neichsrat teilnahmen, wurde diesen eine Reihe von Vergünstigungen zu¬
teil. Eine der größten war das sogenannte Sprachenzwcmggesetz, wonach der
Beamte in Böhmen sogar in reindeutscheu Gegenden die Kenntnis der zweiten
Landessprache nachweisen sollte. An und für sich ist daran auch nichts so
ungeheuerliches. Die Beamten des Kronlandes Böhmen bilden eine einheit¬
liche Körperschaft, in der sie rangieren; zweierlei Beamte darin zu schaffen, ist
mit Schwierigkeiten verknüpft und würde ganz verschiedne Avaneementsverhält-
nisse nach sich ziehen. Die ältern Beamten aus der Bachschen Zeit wurden
von der Maßregel auch gar uicht berührt, anders stand es freilich mit dem
jüngern Nachwuchs, unter dem die Deutschen uicht mehr Tschechisch verstanden,
das aber nun von ihnen gefordert wurde. Ob eine gesetzliche Einrichtung an
sich vernünftig und zweckmäßig ist, kommt bei den Partei- und Parlcunents-
kämpfcn nicht mehr in Betracht. Die Deutschen in den Sudeten Andern
empfanden es als ein schweres Unrecht, daß man ihre Söhne nicht mehr an¬
stellen wollte, da sie doch nach den Staatsgrundgesetzen das Recht hatten, sie
bloß eine Landessprache lernen zu lassen. Dieser offenbare Widerspruch in
der Gesetzgebung besteht noch heute, da er bloß durch eine Zweidrittelmehrheit
im Abgeordnetenhaus zu beseitigen wäre, weil die Schulgesetze zu deu Staats¬
grundgesetzen gehören. Eine solche Mehrheit findet sich aber nicht, weil die
Deutschen auf ihrem Recht bestehn, und die Tschechen mit dem bisherigen
Zustande ganz zufrieden sind. Sie liefern Beamte, die mindestens notdürftig
Deutsch versteh», und überlassen es den Deutschen, wie sie unter den obwaltenden
Verhältnissen zurechtkommen. Die Folge von allein ist nun freilich, daß das
Beamtendeutsch in den Sudetenländern immer schlechter wird. Die Deutsch-
böhinen erklären es für eine Irrlehre, daß von Rechts wegen der Tscheche in
ganz Böhmen in öffentlichen Ämtern in seiner Sprache bedient werden müsse,
und sie berufen sich auf den Artikel 13 des Staatsgrundgcsetzes, wonach die
öffentlichen Staatsämter allen Staatsbürgern gleichmäßig zugänglich sein sollen-
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/720>, abgerufen am 25.11.2024.
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