Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen sie es auch tatsächlich. Freilich bei der Sorglosigkeit, womit man namentlich Es ist reiner nationaler Eigensinn, wo doch die Gebildeten aller Öster¬ Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen sie es auch tatsächlich. Freilich bei der Sorglosigkeit, womit man namentlich Es ist reiner nationaler Eigensinn, wo doch die Gebildeten aller Öster¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0714" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/241932"/> <fw type="header" place="top"> Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen</fw><lb/> <p xml:id="ID_3030" prev="#ID_3029"> sie es auch tatsächlich. Freilich bei der Sorglosigkeit, womit man namentlich<lb/> nach 1866 den Neubau des Staates betrieb, wurde mit gesetzlichen Festlegungen<lb/> ziemlich oberflächlich Verfahren, und tatsächlich ist nur an einer Stelle die<lb/> deutsche Sprache als Amtssprache verfassungsmäßig anerkannt worden: sie gilt<lb/> als Kommandosprache der „gemeinsamen Armee" und der österreichischen Land¬<lb/> wehr, aber schon nicht der ungarischen Landwehr (Honved). Im Gebrauch ist<lb/> sie bei allen gemeinschaftlichen und allen zentralen österreichischen Behörden.<lb/> Sogar bei den Verhandlungen der ungarischen Delegationen wird, namentlich<lb/> in den Komnnssionssitzungen, mit Rücksicht auf die gemeinsamen Minister und<lb/> ihre Kommissarien die deutsche Sprache häufig angewandt. Die obern Landes-<lb/> behörden verkehren mit den Ministerien in Wien ausschließlich in deutscher<lb/> Sprache; die Deutschen tun es selbstverständlich, die polnischen Herren in<lb/> Lemberg und Krakau, sowie die tschechischen Herren in Prag mit der stillen<lb/> Berechnung, daß es nicht gut sei, die hergebrachte Bequemlichkeit in den Wiener<lb/> Zentralbehörden durch unzeitgemäß ausgeworfne Sprachenfrageu aufzustören.<lb/> Sie wissen ganz genau, daß dort die gefährlichsten und einflußreichsten Gegner<lb/> ihrer Sprachherrschgelüste sitzen, und sie wissen ebensogut, daß die Deutschen<lb/> gar nicht nötig haben, sich über die Staatssprache zu ereifern, weil es ja<lb/> schließlich Sache der Zentralregierung ist, wie sie den Bedürfnisse» einer geord¬<lb/> neten Verwaltung gerecht wird. Vorläufig sind sie mit dem, was sie schon<lb/> erreicht haben, innerlich zufrieden, äußerlich lärmen sie freilich gegen den<lb/> Anspruch der Deutschen auf gesetzliche Erhebung des Deutschen zur offiziellen<lb/> Staatssprache. Sogar die slawischen Beamten der verschiednen Kronlünder<lb/> müssen sich unterciunuder, und nicht bloß amtlich, sondern auch außeramtlich,<lb/> in der deutschen Sprache verständigen, weil der Tscheche nicht polnisch, der<lb/> Pole nicht tschechisch und der Slowene keins von beiden kann. Überall be¬<lb/> stätigen die Tatsachen, daß Österreich des Deutschtums nicht entraten kann,<lb/> daß die deutsche Sprache, mag sie nun Staats- oder Vermittlungssprache<lb/> heißen, zu seinein Fortbestande unumgänglich notwendig ist, aber die Aner¬<lb/> kennung, daß die deutsche Sprache bei diesem Stande der Dinge einen Mehr¬<lb/> wert gegenüber allen andern im Reiche geläufigen Sprachen habe, fällt den<lb/> österreichischen Regierungen so schwer, weil sie sich davor hüten, die überreizte<lb/> Eitelkeit der slawischen Völkerschaften zu verletzen, und in der Verfassung steht<lb/> ausdrücklich die Gleichberechtigung, deren mechanische oder mathematische Be¬<lb/> deutung dem Einheitsbedürfuisse des Staates nicht entspricht.</p><lb/> <p xml:id="ID_3031" next="#ID_3032"> Es ist reiner nationaler Eigensinn, wo doch die Gebildeten aller Öster¬<lb/> reich-Ungarn bewohnenden Stämme die deutsche Sprache beherrschen, sie als<lb/> Verkehrssprache in Österreich überall im Gebrauch, und dieser Zustand auch<lb/> eine durch die Erwerbs- und Kulturverhültnisse hergebrachte Übung ist, sich der<lb/> geradezu unentbehrlichen Festlegung eines gemeinsamen Reichsverstündiguugs-<lb/> mittcls zu widersetzen. Aber weil es sich nur um einen nationalen Eigensinn<lb/> handelt, der im Augenblick durch vernünftige Gründe und bei den staatlichen<lb/> gesetzlichen Einrichtungen nicht zu überwinden ist, möge man doch die Sache<lb/> vorläufig auf sich beruhen lassen. Die Volksvertreter haben gar nicht nötig,<lb/> sich darüber die Köpfe der Beamten und der Militärkommandanten zu zer-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0714]
Die Sprachen- und Beamtenfrage in Böhmen
sie es auch tatsächlich. Freilich bei der Sorglosigkeit, womit man namentlich
nach 1866 den Neubau des Staates betrieb, wurde mit gesetzlichen Festlegungen
ziemlich oberflächlich Verfahren, und tatsächlich ist nur an einer Stelle die
deutsche Sprache als Amtssprache verfassungsmäßig anerkannt worden: sie gilt
als Kommandosprache der „gemeinsamen Armee" und der österreichischen Land¬
wehr, aber schon nicht der ungarischen Landwehr (Honved). Im Gebrauch ist
sie bei allen gemeinschaftlichen und allen zentralen österreichischen Behörden.
Sogar bei den Verhandlungen der ungarischen Delegationen wird, namentlich
in den Komnnssionssitzungen, mit Rücksicht auf die gemeinsamen Minister und
ihre Kommissarien die deutsche Sprache häufig angewandt. Die obern Landes-
behörden verkehren mit den Ministerien in Wien ausschließlich in deutscher
Sprache; die Deutschen tun es selbstverständlich, die polnischen Herren in
Lemberg und Krakau, sowie die tschechischen Herren in Prag mit der stillen
Berechnung, daß es nicht gut sei, die hergebrachte Bequemlichkeit in den Wiener
Zentralbehörden durch unzeitgemäß ausgeworfne Sprachenfrageu aufzustören.
Sie wissen ganz genau, daß dort die gefährlichsten und einflußreichsten Gegner
ihrer Sprachherrschgelüste sitzen, und sie wissen ebensogut, daß die Deutschen
gar nicht nötig haben, sich über die Staatssprache zu ereifern, weil es ja
schließlich Sache der Zentralregierung ist, wie sie den Bedürfnisse» einer geord¬
neten Verwaltung gerecht wird. Vorläufig sind sie mit dem, was sie schon
erreicht haben, innerlich zufrieden, äußerlich lärmen sie freilich gegen den
Anspruch der Deutschen auf gesetzliche Erhebung des Deutschen zur offiziellen
Staatssprache. Sogar die slawischen Beamten der verschiednen Kronlünder
müssen sich unterciunuder, und nicht bloß amtlich, sondern auch außeramtlich,
in der deutschen Sprache verständigen, weil der Tscheche nicht polnisch, der
Pole nicht tschechisch und der Slowene keins von beiden kann. Überall be¬
stätigen die Tatsachen, daß Österreich des Deutschtums nicht entraten kann,
daß die deutsche Sprache, mag sie nun Staats- oder Vermittlungssprache
heißen, zu seinein Fortbestande unumgänglich notwendig ist, aber die Aner¬
kennung, daß die deutsche Sprache bei diesem Stande der Dinge einen Mehr¬
wert gegenüber allen andern im Reiche geläufigen Sprachen habe, fällt den
österreichischen Regierungen so schwer, weil sie sich davor hüten, die überreizte
Eitelkeit der slawischen Völkerschaften zu verletzen, und in der Verfassung steht
ausdrücklich die Gleichberechtigung, deren mechanische oder mathematische Be¬
deutung dem Einheitsbedürfuisse des Staates nicht entspricht.
Es ist reiner nationaler Eigensinn, wo doch die Gebildeten aller Öster¬
reich-Ungarn bewohnenden Stämme die deutsche Sprache beherrschen, sie als
Verkehrssprache in Österreich überall im Gebrauch, und dieser Zustand auch
eine durch die Erwerbs- und Kulturverhültnisse hergebrachte Übung ist, sich der
geradezu unentbehrlichen Festlegung eines gemeinsamen Reichsverstündiguugs-
mittcls zu widersetzen. Aber weil es sich nur um einen nationalen Eigensinn
handelt, der im Augenblick durch vernünftige Gründe und bei den staatlichen
gesetzlichen Einrichtungen nicht zu überwinden ist, möge man doch die Sache
vorläufig auf sich beruhen lassen. Die Volksvertreter haben gar nicht nötig,
sich darüber die Köpfe der Beamten und der Militärkommandanten zu zer-
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