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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Familienfideikommisse

Abgesehen von den allgemeinen Bedenken, die gegen die Fmnilienfidei-
kommisse um deswillen geltend gemacht werden, weil sie gewissermaßen dem
natürlichen Gange der Dinge zuwiderlaufen, indem sie das zu binden suchen,
was man sich lieber frei vorstellt, und das unbeweglich machen, was nach den
Gesetzen der Natur und des Lebens dazu bestimmt scheint, beweglich zu sein,
wird von manchen Seiten behauptet, ein Beweis dafür, daß die Fideikommisse
an und für sich der Landwirtschaft und durch sie dem Volkswohlstand unzu¬
träglich seien, werde durch die Tatsache erbracht, daß der Kulturzustand der
laudwirtschaftlich genutzten Fideikommißländereien im Durchschnitt geringer sei
als der des nicht gebundnen Besitzes, der Volkswohlstand werde also durch die
Gebundenheit geschädigt.

Und in der Tat scheint auf den ersten Blick der Umstand, daß wie aus
der oben wiedergegebnen Tabelle hervorgeht, von dem gesamten Grundsteuer¬
ertrag in Preußen nur 5,97 vom Hundert auf die Fideikommisse entfallen,
während deren Fläche 6,24 vom Hundert der Gesamtflüche des Staates aus¬
macht, diesen Vorwurf zu bestätigen. Aber diese Bestätigung ist nnr scheinbar,
und die Begründungsschrift weist eingehend nach, daß sich die durch die stati¬
stischen Erhebungen nachgewiesene Differenz von 0,17 zwischen dem Prozent¬
sätze des Ertrags der Fideikommißländereien und dem ihrer Gesamtfläche in
andrer, der Fidcikommißwirtschaft nicht zum Vorwurf gereichender Weise erklärt.
Es kommt hier nämlich die bekannte.Tatsache in Betracht, daß der Wald,
womit die Fideikommisse fast zur Hälfte bestanden sind, um ein Mehrfaches
geringer als landwirtschaftliches Kulturland eingeschätzt zu sein pflegt, und daß
dagegen da, "wo die Fideikommisse nur zu einem geringen Teile mit Wald
bedeckt sind, ihr Anteil am Reinertrage größer ist als an der Fläche. So stellt
sich zum Beispiel dies Verhältnis im Regierungsbezirke Stettin auf 7,02 zu
5,70, Stralsund 21,13 zu 20,70, Schleswig 9,23 zu 7,50 und im Regierungs¬
bezirk Aurich sogar auf 5,67 zu 2,92; ebenso weisen die Provinzen, in denen
der Fideikommißwald am geringsten ist, einen erheblichen Überschuß des Anteils
am Reinertrag über den Anteil an der Fläche auf, nämlich Ostpreußen 4,43
vom Hundert des Reinertrags gegen 3,48 vom Hundert der Fläche, Hannover
2,91 gegen 1,96, Schleswig-Holstein 9,23 gegen 7,50 und Pommern 10,01
gegen 7,03, obgleich auch in diesen Regierungsbezirken und Provinzen die
Fideikommisse immer noch mehr Holzungen aufweisen als die sonstigen Be¬
sitzungen." Der Ackerboden der Fideikommisse ist mithin, wie das auch mit
Rücksicht auf alle einschlagenden Verhältnisse nicht wunder nehmen kann, kein
geringerer als der des freien Grundbesitzes.

Durch die Erwähnung des Waldes sind wir zu dem Punkte gekommen,
der für die Frage über die volkswirtschaftlichen Vorteile der Familienfideikommisse
geradezu ausschlaggebende Bedeutung hat. Von? Walde gilt noch heute, was
Riehl von ihm sagt, daß er ein treuer Freund und ein großer Wohltäter der
mit ihm bestandnen Gegenden sei. Die Begründungsschrift erwähnt die "soge¬
nannten Schutzwälder, die dem Schutze gegen örtliche Gefahren, z. B. Ver¬
sandung, Steingeröll, Abschwemmen des Bodens, Überflutung, Eisgang, Ein¬
wirkung der Seewinde an der Meeresküste dienen," sie bemerkt, daß "die
Bedeutung des Waldes vornehmlich in seiner Einwirkung auf die Beschaffenheit


Familienfideikommisse

Abgesehen von den allgemeinen Bedenken, die gegen die Fmnilienfidei-
kommisse um deswillen geltend gemacht werden, weil sie gewissermaßen dem
natürlichen Gange der Dinge zuwiderlaufen, indem sie das zu binden suchen,
was man sich lieber frei vorstellt, und das unbeweglich machen, was nach den
Gesetzen der Natur und des Lebens dazu bestimmt scheint, beweglich zu sein,
wird von manchen Seiten behauptet, ein Beweis dafür, daß die Fideikommisse
an und für sich der Landwirtschaft und durch sie dem Volkswohlstand unzu¬
träglich seien, werde durch die Tatsache erbracht, daß der Kulturzustand der
laudwirtschaftlich genutzten Fideikommißländereien im Durchschnitt geringer sei
als der des nicht gebundnen Besitzes, der Volkswohlstand werde also durch die
Gebundenheit geschädigt.

Und in der Tat scheint auf den ersten Blick der Umstand, daß wie aus
der oben wiedergegebnen Tabelle hervorgeht, von dem gesamten Grundsteuer¬
ertrag in Preußen nur 5,97 vom Hundert auf die Fideikommisse entfallen,
während deren Fläche 6,24 vom Hundert der Gesamtflüche des Staates aus¬
macht, diesen Vorwurf zu bestätigen. Aber diese Bestätigung ist nnr scheinbar,
und die Begründungsschrift weist eingehend nach, daß sich die durch die stati¬
stischen Erhebungen nachgewiesene Differenz von 0,17 zwischen dem Prozent¬
sätze des Ertrags der Fideikommißländereien und dem ihrer Gesamtfläche in
andrer, der Fidcikommißwirtschaft nicht zum Vorwurf gereichender Weise erklärt.
Es kommt hier nämlich die bekannte.Tatsache in Betracht, daß der Wald,
womit die Fideikommisse fast zur Hälfte bestanden sind, um ein Mehrfaches
geringer als landwirtschaftliches Kulturland eingeschätzt zu sein pflegt, und daß
dagegen da, „wo die Fideikommisse nur zu einem geringen Teile mit Wald
bedeckt sind, ihr Anteil am Reinertrage größer ist als an der Fläche. So stellt
sich zum Beispiel dies Verhältnis im Regierungsbezirke Stettin auf 7,02 zu
5,70, Stralsund 21,13 zu 20,70, Schleswig 9,23 zu 7,50 und im Regierungs¬
bezirk Aurich sogar auf 5,67 zu 2,92; ebenso weisen die Provinzen, in denen
der Fideikommißwald am geringsten ist, einen erheblichen Überschuß des Anteils
am Reinertrag über den Anteil an der Fläche auf, nämlich Ostpreußen 4,43
vom Hundert des Reinertrags gegen 3,48 vom Hundert der Fläche, Hannover
2,91 gegen 1,96, Schleswig-Holstein 9,23 gegen 7,50 und Pommern 10,01
gegen 7,03, obgleich auch in diesen Regierungsbezirken und Provinzen die
Fideikommisse immer noch mehr Holzungen aufweisen als die sonstigen Be¬
sitzungen." Der Ackerboden der Fideikommisse ist mithin, wie das auch mit
Rücksicht auf alle einschlagenden Verhältnisse nicht wunder nehmen kann, kein
geringerer als der des freien Grundbesitzes.

Durch die Erwähnung des Waldes sind wir zu dem Punkte gekommen,
der für die Frage über die volkswirtschaftlichen Vorteile der Familienfideikommisse
geradezu ausschlaggebende Bedeutung hat. Von? Walde gilt noch heute, was
Riehl von ihm sagt, daß er ein treuer Freund und ein großer Wohltäter der
mit ihm bestandnen Gegenden sei. Die Begründungsschrift erwähnt die „soge¬
nannten Schutzwälder, die dem Schutze gegen örtliche Gefahren, z. B. Ver¬
sandung, Steingeröll, Abschwemmen des Bodens, Überflutung, Eisgang, Ein¬
wirkung der Seewinde an der Meeresküste dienen," sie bemerkt, daß „die
Bedeutung des Waldes vornehmlich in seiner Einwirkung auf die Beschaffenheit


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[0658] Familienfideikommisse Abgesehen von den allgemeinen Bedenken, die gegen die Fmnilienfidei- kommisse um deswillen geltend gemacht werden, weil sie gewissermaßen dem natürlichen Gange der Dinge zuwiderlaufen, indem sie das zu binden suchen, was man sich lieber frei vorstellt, und das unbeweglich machen, was nach den Gesetzen der Natur und des Lebens dazu bestimmt scheint, beweglich zu sein, wird von manchen Seiten behauptet, ein Beweis dafür, daß die Fideikommisse an und für sich der Landwirtschaft und durch sie dem Volkswohlstand unzu¬ träglich seien, werde durch die Tatsache erbracht, daß der Kulturzustand der laudwirtschaftlich genutzten Fideikommißländereien im Durchschnitt geringer sei als der des nicht gebundnen Besitzes, der Volkswohlstand werde also durch die Gebundenheit geschädigt. Und in der Tat scheint auf den ersten Blick der Umstand, daß wie aus der oben wiedergegebnen Tabelle hervorgeht, von dem gesamten Grundsteuer¬ ertrag in Preußen nur 5,97 vom Hundert auf die Fideikommisse entfallen, während deren Fläche 6,24 vom Hundert der Gesamtflüche des Staates aus¬ macht, diesen Vorwurf zu bestätigen. Aber diese Bestätigung ist nnr scheinbar, und die Begründungsschrift weist eingehend nach, daß sich die durch die stati¬ stischen Erhebungen nachgewiesene Differenz von 0,17 zwischen dem Prozent¬ sätze des Ertrags der Fideikommißländereien und dem ihrer Gesamtfläche in andrer, der Fidcikommißwirtschaft nicht zum Vorwurf gereichender Weise erklärt. Es kommt hier nämlich die bekannte.Tatsache in Betracht, daß der Wald, womit die Fideikommisse fast zur Hälfte bestanden sind, um ein Mehrfaches geringer als landwirtschaftliches Kulturland eingeschätzt zu sein pflegt, und daß dagegen da, „wo die Fideikommisse nur zu einem geringen Teile mit Wald bedeckt sind, ihr Anteil am Reinertrage größer ist als an der Fläche. So stellt sich zum Beispiel dies Verhältnis im Regierungsbezirke Stettin auf 7,02 zu 5,70, Stralsund 21,13 zu 20,70, Schleswig 9,23 zu 7,50 und im Regierungs¬ bezirk Aurich sogar auf 5,67 zu 2,92; ebenso weisen die Provinzen, in denen der Fideikommißwald am geringsten ist, einen erheblichen Überschuß des Anteils am Reinertrag über den Anteil an der Fläche auf, nämlich Ostpreußen 4,43 vom Hundert des Reinertrags gegen 3,48 vom Hundert der Fläche, Hannover 2,91 gegen 1,96, Schleswig-Holstein 9,23 gegen 7,50 und Pommern 10,01 gegen 7,03, obgleich auch in diesen Regierungsbezirken und Provinzen die Fideikommisse immer noch mehr Holzungen aufweisen als die sonstigen Be¬ sitzungen." Der Ackerboden der Fideikommisse ist mithin, wie das auch mit Rücksicht auf alle einschlagenden Verhältnisse nicht wunder nehmen kann, kein geringerer als der des freien Grundbesitzes. Durch die Erwähnung des Waldes sind wir zu dem Punkte gekommen, der für die Frage über die volkswirtschaftlichen Vorteile der Familienfideikommisse geradezu ausschlaggebende Bedeutung hat. Von? Walde gilt noch heute, was Riehl von ihm sagt, daß er ein treuer Freund und ein großer Wohltäter der mit ihm bestandnen Gegenden sei. Die Begründungsschrift erwähnt die „soge¬ nannten Schutzwälder, die dem Schutze gegen örtliche Gefahren, z. B. Ver¬ sandung, Steingeröll, Abschwemmen des Bodens, Überflutung, Eisgang, Ein¬ wirkung der Seewinde an der Meeresküste dienen," sie bemerkt, daß „die Bedeutung des Waldes vornehmlich in seiner Einwirkung auf die Beschaffenheit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/658>, abgerufen am 01.09.2024.