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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Familienfideikommisse

oder 6,24 vom Hundert der Gesamtfläche des Staates mit einem Grund-
fteuerreinertrage von 26686007,94 Mark ^ 5,97 vom Hundert des Ertrags
der gesamten Staatsflüche. Diese Gesamtflüche verteilte sich folgendermaßen auf
die einzelnen Provinzen:

^anderAnteilamGrund-
Nrovim FideikommiMche Gesamtfläche steuerremertrag^ 6 " ^ Hundertteilcn in Hunderttmlen
Ostpreußen...... 128870.0 3.48 4,43 Westpreuszen...... "1125.4 3-57 2,98 Brandenburg...... 310032,0 7.78 6.8., Pommern/...... 213262,6 7.03 10.01 Posen .... 183240,2 6.33 K.97 Schlesien ..... S90 834,8 14.65 9.64 Sachsen....... 122513,1 4.83 4,40
'
Schleswig-Holstein . . . . 142577,5 7.50 9,23 Hannover....... 75665,2 1,96 2.91 Westfalen....... 153191,4 7,58 7,19 Hessen-Nassau ..... 74705,2 4,76 4,63 Rheinland ....... 72 506,1 2,69 2,82 Hohenzollern...... 1" 624,9 16.49 12,86

In diesen Zahlen sind die Kron- und die Hausfideikommisfe von vier¬
undzwanzig Mitgliedern aus regierenden Häusern insgesamt mit 198 711 Im
sowie die Güter von achtunddreißig Standesherren mit 285967 Im mitenthalten,
die sämtlich von den Bestimmungen des Entwurfs unberührt bleiben, aber
dieser Umstand ändert nichts an dem für unsre Zwecke äußerst lehrreichen Er¬
gebnisse der statistischen Erhebungen, da aus ihnen deutlich hervorgeht, wie
verschieden in den einzelnen Provinzen das Verhältnis der Fideikommißfläche
zur Gesamtflüche ist. Denn während dieses für Hannover nur 1,96 vom
Hundert betrügt, steigt es für Schlesien auf 14,65 und für Hohenzollern sogar
auf 16,49 vom Hundert. Freilich können solche Zahlen, wie sich die Begrün¬
dungsschrift treffend ausdrückt, "nur auf diejenigen Stellen hinweisen, an denen
eine ungesunde Entwicklung der Besitzstandsverteilung am ehesten zu befürchten
sein würde." und es wird vielmehr von den einschlagenden Verhältnissen des
Orts abhängen, ob eine Vermehrung der Fideikommißgiitcr eines Bezirks und
mit ihr des gebuudnen Großgruudbesitzes wünschenswert erscheint oder nicht.
Da sich die Fideikommißbehörde gegenüber den königlichen Ministerien der
Justiz und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hierüber auszusprechen
haben wird, so darf angenommen werden, daß den hier in Betracht kommenden
tatsächlichen Verhältnissen jederzeit mit Umsicht und Sachkenntnis voll Rechnung
getragen werden wird. Über die künftige Ausbildung der Fideikommißbehörde
ist zurzeit noch nichts beschlossen worden. Man sollte glauben, es würde
sich dabei empfehlen, die Aufstellung der Tatsachen den Kreisbehörden, den
Vorsitz aber und die Berichterstattung dem 5)berpräsidenten zuzuweisen, da
hierdurch auf der einen Seite für eingehende Information gesorgt wäre, und man
andrerseits die Entscheidung über das abzugebende Gutachten nicht allzu aus¬
schließlich dem beim besten Willen zuweilen beeinflußten Urteile des dem Privat¬
interesse zu nahe gerückten Beamten überweisen würde.


Grenzboten 111 1903 82
Familienfideikommisse

oder 6,24 vom Hundert der Gesamtfläche des Staates mit einem Grund-
fteuerreinertrage von 26686007,94 Mark ^ 5,97 vom Hundert des Ertrags
der gesamten Staatsflüche. Diese Gesamtflüche verteilte sich folgendermaßen auf
die einzelnen Provinzen:

^anderAnteilamGrund-
Nrovim FideikommiMche Gesamtfläche steuerremertrag^ 6 » ^ Hundertteilcn in Hunderttmlen
Ostpreußen...... 128870.0 3.48 4,43 Westpreuszen...... »1125.4 3-57 2,98 Brandenburg...... 310032,0 7.78 6.8., Pommern/...... 213262,6 7.03 10.01 Posen .... 183240,2 6.33 K.97 Schlesien ..... S90 834,8 14.65 9.64 Sachsen....... 122513,1 4.83 4,40
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Schleswig-Holstein . . . . 142577,5 7.50 9,23 Hannover....... 75665,2 1,96 2.91 Westfalen....... 153191,4 7,58 7,19 Hessen-Nassau ..... 74705,2 4,76 4,63 Rheinland ....... 72 506,1 2,69 2,82 Hohenzollern...... 1« 624,9 16.49 12,86

In diesen Zahlen sind die Kron- und die Hausfideikommisfe von vier¬
undzwanzig Mitgliedern aus regierenden Häusern insgesamt mit 198 711 Im
sowie die Güter von achtunddreißig Standesherren mit 285967 Im mitenthalten,
die sämtlich von den Bestimmungen des Entwurfs unberührt bleiben, aber
dieser Umstand ändert nichts an dem für unsre Zwecke äußerst lehrreichen Er¬
gebnisse der statistischen Erhebungen, da aus ihnen deutlich hervorgeht, wie
verschieden in den einzelnen Provinzen das Verhältnis der Fideikommißfläche
zur Gesamtflüche ist. Denn während dieses für Hannover nur 1,96 vom
Hundert betrügt, steigt es für Schlesien auf 14,65 und für Hohenzollern sogar
auf 16,49 vom Hundert. Freilich können solche Zahlen, wie sich die Begrün¬
dungsschrift treffend ausdrückt, „nur auf diejenigen Stellen hinweisen, an denen
eine ungesunde Entwicklung der Besitzstandsverteilung am ehesten zu befürchten
sein würde." und es wird vielmehr von den einschlagenden Verhältnissen des
Orts abhängen, ob eine Vermehrung der Fideikommißgiitcr eines Bezirks und
mit ihr des gebuudnen Großgruudbesitzes wünschenswert erscheint oder nicht.
Da sich die Fideikommißbehörde gegenüber den königlichen Ministerien der
Justiz und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hierüber auszusprechen
haben wird, so darf angenommen werden, daß den hier in Betracht kommenden
tatsächlichen Verhältnissen jederzeit mit Umsicht und Sachkenntnis voll Rechnung
getragen werden wird. Über die künftige Ausbildung der Fideikommißbehörde
ist zurzeit noch nichts beschlossen worden. Man sollte glauben, es würde
sich dabei empfehlen, die Aufstellung der Tatsachen den Kreisbehörden, den
Vorsitz aber und die Berichterstattung dem 5)berpräsidenten zuzuweisen, da
hierdurch auf der einen Seite für eingehende Information gesorgt wäre, und man
andrerseits die Entscheidung über das abzugebende Gutachten nicht allzu aus¬
schließlich dem beim besten Willen zuweilen beeinflußten Urteile des dem Privat¬
interesse zu nahe gerückten Beamten überweisen würde.


Grenzboten 111 1903 82
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/657>, abgerufen am 01.09.2024.