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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Familienfideikommisse

ausweisen, und da wir fürs erste keinen deutschen oder preußischen Ludwig den
Sechzehnten zu befürchten haben, dessen Verschwommenheit und Unentschlossenheit
Land und Thron zum Opfer fallen müßten, so kann man, solange die bisherige
Sorte nicht ausstirbt, dem Entscheidungskampfe mit Ruhe entgegensehen. Macht
man dagegen aus den Nachkommen derer, die heutzutage den Staat nicht als
eine zu melkende Kuh ansehen, sondern als etwas, dem man jedes Opfer an
Zeit, Geld und Blut schuldig ist, Proletarier, die der erste beste Windstoß bald
hier bald dorthin verweht, so wird man zu spät erkennen, daß man sich den
festen Boden unter den Füßen weggegraben hat, und auch die Musterknaben,
die alle Examina bestanden haben und jedem Regulativ bis aufs ez entsprechen,
werden uns nicht retten. Nichts ist dem Staate, der ein lebendes, wachsendes
und sich entwickelndes Wesen ist, so gefährlich als schematiches nivellieren, wie
es uns unter der gleisnerischem Parole "Freiheit und Gleichheit" von gewissen
Seiten angeraten wird. Der Staat würde dadurch zum Herbarium gemacht
werden, zwischen dessen Blättern die einst frischen und üppigen Pflanzen entfärbt
und vertrocknet liegen würden, die eine so flach und saftlos wie die andre.

Auf anderen Gebiete liegen die Erwägungen, die von der wirtschaftlichen
Bedeutung des Großgrundbesitzes und von dem heilsamen oder schädlichen Einflüsse
der Familienfideikommisse aus die Landwirtschaft ausgehn, und für deren Beur¬
teilung die Begründnugsschrift wertvolle authentische Unterlagen an die Hand
gibt. Am liebsten möchte man hier die Seiten 13 bis mit 18 dieser Schrift
samt den darauf abgedruckten statistischen Tabellen ihrem vollen Wortlaute nach
wiedergeben; da dies jedoch nicht möglich ist, so sei wenigstens das Haupt¬
sächlichste davon hervorgehoben.

Der Umstand, daß man mit jeder Familienfideikommißstiftung dem Leben
und dem freien Verkehr ein Stück Grund und Boden entzieht, an'vu "zu kalt,
wie sich ein französischer Schriftsteller ausdrückt, cinslcius "Kose ä'Arriü<zi"zI et
ä'ÄtroxluL, und daß man auf diese Weise in gewissem Sinne dem Gesetze des
unausgesetzten Werdens und Sichumgestaltens entgegenarbeitet, hat Männer,
deren Urteil wohl zu beherzigen ist, auf den Gedanken gebracht, daß die Ein¬
richtung des Familiensideikommisses einen lähmenden Einfluß auf die Land-
wirtschaft ausüben müsse. Die bekannten Klagen über die durch Latifundien
uuter Umständen hervorgerufncn Mißstände sind jedenfalls dann nicht unbe¬
rechtigt, wenn es sich um ein Übermaß des in derselben Hand vereinigten
Grundbesitzes handelt, und es kommt auch hier, wie in so vielen andern Füllen,
darauf an, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und sich klar zu werden,
wo das schädliche Übermaß beginnt, und wo man es dagegen mit einer heil¬
samen Verteilung von großem, Mittlerin und kleinem Grundbesitz über das Land
zu tun hat. Da ist es nun ein unbestreitbarer Vorzug des Gesetzentwurfs,
daß er sich jedes Generalisierens enthält und vielmehr grundsätzlich davon aus¬
geht, daß die Frage, ob die Errichtung eines beabsichtigten Familiensidei¬
kommisses an, Platze sei, je nach den lokalen Verhältnissen des Kreises und der
Provinz zu beantworten sei.

Am Schlüsse des Jahres 1900, heißt es ans Seite 17 der Begründungs¬
schrift, umfaßte die Gesamtfläche der Fideikommisse in Preußen 2177148,4 Im


Familienfideikommisse

ausweisen, und da wir fürs erste keinen deutschen oder preußischen Ludwig den
Sechzehnten zu befürchten haben, dessen Verschwommenheit und Unentschlossenheit
Land und Thron zum Opfer fallen müßten, so kann man, solange die bisherige
Sorte nicht ausstirbt, dem Entscheidungskampfe mit Ruhe entgegensehen. Macht
man dagegen aus den Nachkommen derer, die heutzutage den Staat nicht als
eine zu melkende Kuh ansehen, sondern als etwas, dem man jedes Opfer an
Zeit, Geld und Blut schuldig ist, Proletarier, die der erste beste Windstoß bald
hier bald dorthin verweht, so wird man zu spät erkennen, daß man sich den
festen Boden unter den Füßen weggegraben hat, und auch die Musterknaben,
die alle Examina bestanden haben und jedem Regulativ bis aufs ez entsprechen,
werden uns nicht retten. Nichts ist dem Staate, der ein lebendes, wachsendes
und sich entwickelndes Wesen ist, so gefährlich als schematiches nivellieren, wie
es uns unter der gleisnerischem Parole „Freiheit und Gleichheit" von gewissen
Seiten angeraten wird. Der Staat würde dadurch zum Herbarium gemacht
werden, zwischen dessen Blättern die einst frischen und üppigen Pflanzen entfärbt
und vertrocknet liegen würden, die eine so flach und saftlos wie die andre.

Auf anderen Gebiete liegen die Erwägungen, die von der wirtschaftlichen
Bedeutung des Großgrundbesitzes und von dem heilsamen oder schädlichen Einflüsse
der Familienfideikommisse aus die Landwirtschaft ausgehn, und für deren Beur¬
teilung die Begründnugsschrift wertvolle authentische Unterlagen an die Hand
gibt. Am liebsten möchte man hier die Seiten 13 bis mit 18 dieser Schrift
samt den darauf abgedruckten statistischen Tabellen ihrem vollen Wortlaute nach
wiedergeben; da dies jedoch nicht möglich ist, so sei wenigstens das Haupt¬
sächlichste davon hervorgehoben.

Der Umstand, daß man mit jeder Familienfideikommißstiftung dem Leben
und dem freien Verkehr ein Stück Grund und Boden entzieht, an'vu «zu kalt,
wie sich ein französischer Schriftsteller ausdrückt, cinslcius «Kose ä'Arriü<zi«zI et
ä'ÄtroxluL, und daß man auf diese Weise in gewissem Sinne dem Gesetze des
unausgesetzten Werdens und Sichumgestaltens entgegenarbeitet, hat Männer,
deren Urteil wohl zu beherzigen ist, auf den Gedanken gebracht, daß die Ein¬
richtung des Familiensideikommisses einen lähmenden Einfluß auf die Land-
wirtschaft ausüben müsse. Die bekannten Klagen über die durch Latifundien
uuter Umständen hervorgerufncn Mißstände sind jedenfalls dann nicht unbe¬
rechtigt, wenn es sich um ein Übermaß des in derselben Hand vereinigten
Grundbesitzes handelt, und es kommt auch hier, wie in so vielen andern Füllen,
darauf an, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und sich klar zu werden,
wo das schädliche Übermaß beginnt, und wo man es dagegen mit einer heil¬
samen Verteilung von großem, Mittlerin und kleinem Grundbesitz über das Land
zu tun hat. Da ist es nun ein unbestreitbarer Vorzug des Gesetzentwurfs,
daß er sich jedes Generalisierens enthält und vielmehr grundsätzlich davon aus¬
geht, daß die Frage, ob die Errichtung eines beabsichtigten Familiensidei¬
kommisses an, Platze sei, je nach den lokalen Verhältnissen des Kreises und der
Provinz zu beantworten sei.

Am Schlüsse des Jahres 1900, heißt es ans Seite 17 der Begründungs¬
schrift, umfaßte die Gesamtfläche der Fideikommisse in Preußen 2177148,4 Im


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[0656] Familienfideikommisse ausweisen, und da wir fürs erste keinen deutschen oder preußischen Ludwig den Sechzehnten zu befürchten haben, dessen Verschwommenheit und Unentschlossenheit Land und Thron zum Opfer fallen müßten, so kann man, solange die bisherige Sorte nicht ausstirbt, dem Entscheidungskampfe mit Ruhe entgegensehen. Macht man dagegen aus den Nachkommen derer, die heutzutage den Staat nicht als eine zu melkende Kuh ansehen, sondern als etwas, dem man jedes Opfer an Zeit, Geld und Blut schuldig ist, Proletarier, die der erste beste Windstoß bald hier bald dorthin verweht, so wird man zu spät erkennen, daß man sich den festen Boden unter den Füßen weggegraben hat, und auch die Musterknaben, die alle Examina bestanden haben und jedem Regulativ bis aufs ez entsprechen, werden uns nicht retten. Nichts ist dem Staate, der ein lebendes, wachsendes und sich entwickelndes Wesen ist, so gefährlich als schematiches nivellieren, wie es uns unter der gleisnerischem Parole „Freiheit und Gleichheit" von gewissen Seiten angeraten wird. Der Staat würde dadurch zum Herbarium gemacht werden, zwischen dessen Blättern die einst frischen und üppigen Pflanzen entfärbt und vertrocknet liegen würden, die eine so flach und saftlos wie die andre. Auf anderen Gebiete liegen die Erwägungen, die von der wirtschaftlichen Bedeutung des Großgrundbesitzes und von dem heilsamen oder schädlichen Einflüsse der Familienfideikommisse aus die Landwirtschaft ausgehn, und für deren Beur¬ teilung die Begründnugsschrift wertvolle authentische Unterlagen an die Hand gibt. Am liebsten möchte man hier die Seiten 13 bis mit 18 dieser Schrift samt den darauf abgedruckten statistischen Tabellen ihrem vollen Wortlaute nach wiedergeben; da dies jedoch nicht möglich ist, so sei wenigstens das Haupt¬ sächlichste davon hervorgehoben. Der Umstand, daß man mit jeder Familienfideikommißstiftung dem Leben und dem freien Verkehr ein Stück Grund und Boden entzieht, an'vu «zu kalt, wie sich ein französischer Schriftsteller ausdrückt, cinslcius «Kose ä'Arriü<zi«zI et ä'ÄtroxluL, und daß man auf diese Weise in gewissem Sinne dem Gesetze des unausgesetzten Werdens und Sichumgestaltens entgegenarbeitet, hat Männer, deren Urteil wohl zu beherzigen ist, auf den Gedanken gebracht, daß die Ein¬ richtung des Familiensideikommisses einen lähmenden Einfluß auf die Land- wirtschaft ausüben müsse. Die bekannten Klagen über die durch Latifundien uuter Umständen hervorgerufncn Mißstände sind jedenfalls dann nicht unbe¬ rechtigt, wenn es sich um ein Übermaß des in derselben Hand vereinigten Grundbesitzes handelt, und es kommt auch hier, wie in so vielen andern Füllen, darauf an, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und sich klar zu werden, wo das schädliche Übermaß beginnt, und wo man es dagegen mit einer heil¬ samen Verteilung von großem, Mittlerin und kleinem Grundbesitz über das Land zu tun hat. Da ist es nun ein unbestreitbarer Vorzug des Gesetzentwurfs, daß er sich jedes Generalisierens enthält und vielmehr grundsätzlich davon aus¬ geht, daß die Frage, ob die Errichtung eines beabsichtigten Familiensidei¬ kommisses an, Platze sei, je nach den lokalen Verhältnissen des Kreises und der Provinz zu beantworten sei. Am Schlüsse des Jahres 1900, heißt es ans Seite 17 der Begründungs¬ schrift, umfaßte die Gesamtfläche der Fideikommisse in Preußen 2177148,4 Im

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/656>, abgerufen am 29.11.2024.