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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Prozeßverschlexxungcn

einandertagen von Oberlandes- und Landgericht wirkt durch den Umstand, daß
die beschäftigten Anwälte am Landgericht sast die ganze Praxis am Oberlandes-
gericht innehaben, besonders nachteilig auf den Geschäftsbetrieb ein. Während
die Simultanzulassung von Anwälten bei auswärtigen Amtsgerichten beim
übergeordneten Landgericht eine Beschleunigung der Prozesse veranlaßt, führt
die Zulassung von Landgerichtsanwälten bei dem Oberlandesgericht, das den¬
selben Sitz mit dem Landgericht hat, zu Prozeßverschleppungen. In ganz be¬
sondern! Maße gilt das für die bayrischen Bezirke und für Darmstadt -- hier
tritt noch hinzu, daß für die Sachen ans Mainz die dortigen Anwälte zugereist
kommen. Nach den angegebnen Zahlen schwankt in Bayern der Durchschnitt
der Landgerichtssachen erster Instanz zwischen 43,3 und 16,7 und der Be-
rnfungssachen zwischen 49,5 und 17,9. In Darmstadt betragen diese 37,5
und 47,7; hier wie dort weit unter dem Durchschnitt der drei erwähnten
Landgerichte. Es ist eben das alte Lied vom überlasteten Rechtsanwalt. Die
Anwälte aus der Provinz schicken ihre Berufungssachen an die am meisten
beschäftigten am Sitze des Oberlandesgerichts wohnenden und zugleich bei diesem
Gericht zugelassenen Anwälte. Daß Preußen günstiger als Bayern und Darm¬
stadt abschneidet, hat seinen Grund darin, daß dort die zuletzt erwähnte Art
der Simultauzulassung nicht besteht: Preußen hat eine besondre Nechtsanwalt-
schaft bei den Oberlandesgerichten. In Laudgerichtssacheu erster Instanz schwankt
hier der Prozentsatz zwischen 63,2 und 40,5 Prozent und in Berufungssachen
zwischen 82,9 und 41,6 Prozent. Auffallend ist der Gegensatz zwischen den
Bezirken Celle mit 63,2 und 82,9 Prozent und Köln mit 40,3 und 41,6 Prozent.
In beiden Bezirken bestand vor 1879 das mündliche Verfahren, und mit Rück¬
sicht auf die bekannte Tatsache, daß man überall den neuen Zivilprozeß an den
alten anzugliedern sucht, dürfte der Schluß gerechtfertigt erscheinen, daß eben
im hannöverschen Prozeß, der früher im Bezirk Celle galt, eine weit gründ¬
lichere Vorinstruktion der Sachen geschieht als im Bezirk Köln, wo vormals
das rheinische Verfahren in Übung war. Hervorzuheben ist noch der Bezirk
Berlin, der nach Celle mit 62,0 und 76,5 Prozent als der beste in Preußen
erscheint. Der Grund liegt in der Größe der Stadt und der daraus hervor¬
gehenden Verteilung der Anwaltsbureaus aus die verschiednen Stadtteile, was
der Bildung von Überbureaus hinderlich ist. Sitzen, wie es in kleinern Orten
hänfig geschieht, die Anwälte auf "einem Klumpen" zusammen, so haben wir
die Misere der übergroßen Anwaltsbureaus und der durch sie unvermeidlich
gewordnen Prozeßverschleppungen. Von den übrigen preußischen Bezirken ist
nichts besondres zu sagen. Die in diesen vorkommenden Schwankungen er¬
klären sich aus besondern lokalen Verhältnissen, ans die hier nicht weiter ein¬
gegangen werden kann. Dasselbe gilt für die nichtprenßischen und die nicht¬
bayrischen Bezirke außer Karlsruhe, Stuttgart, Dresden und Hamburg.

Einer besondern Betrachtung dagegen bedürfen die Verhältnisse in den
Hansastädten. Deren Bezirk gehört mit zu den Bezirken, die die kürzeste
Prozeßdauer auszuweisen haben, indem hier die landgerichtlichen Sachen erster
Instanz 64,4 und die Berufungssachen 83,3 Prozent nach obiger Berechnungs¬
weise aufzeigen. Der Grund liegt in dem hochentwickelten Assoziationswesen, das


Prozeßverschlexxungcn

einandertagen von Oberlandes- und Landgericht wirkt durch den Umstand, daß
die beschäftigten Anwälte am Landgericht sast die ganze Praxis am Oberlandes-
gericht innehaben, besonders nachteilig auf den Geschäftsbetrieb ein. Während
die Simultanzulassung von Anwälten bei auswärtigen Amtsgerichten beim
übergeordneten Landgericht eine Beschleunigung der Prozesse veranlaßt, führt
die Zulassung von Landgerichtsanwälten bei dem Oberlandesgericht, das den¬
selben Sitz mit dem Landgericht hat, zu Prozeßverschleppungen. In ganz be¬
sondern! Maße gilt das für die bayrischen Bezirke und für Darmstadt — hier
tritt noch hinzu, daß für die Sachen ans Mainz die dortigen Anwälte zugereist
kommen. Nach den angegebnen Zahlen schwankt in Bayern der Durchschnitt
der Landgerichtssachen erster Instanz zwischen 43,3 und 16,7 und der Be-
rnfungssachen zwischen 49,5 und 17,9. In Darmstadt betragen diese 37,5
und 47,7; hier wie dort weit unter dem Durchschnitt der drei erwähnten
Landgerichte. Es ist eben das alte Lied vom überlasteten Rechtsanwalt. Die
Anwälte aus der Provinz schicken ihre Berufungssachen an die am meisten
beschäftigten am Sitze des Oberlandesgerichts wohnenden und zugleich bei diesem
Gericht zugelassenen Anwälte. Daß Preußen günstiger als Bayern und Darm¬
stadt abschneidet, hat seinen Grund darin, daß dort die zuletzt erwähnte Art
der Simultauzulassung nicht besteht: Preußen hat eine besondre Nechtsanwalt-
schaft bei den Oberlandesgerichten. In Laudgerichtssacheu erster Instanz schwankt
hier der Prozentsatz zwischen 63,2 und 40,5 Prozent und in Berufungssachen
zwischen 82,9 und 41,6 Prozent. Auffallend ist der Gegensatz zwischen den
Bezirken Celle mit 63,2 und 82,9 Prozent und Köln mit 40,3 und 41,6 Prozent.
In beiden Bezirken bestand vor 1879 das mündliche Verfahren, und mit Rück¬
sicht auf die bekannte Tatsache, daß man überall den neuen Zivilprozeß an den
alten anzugliedern sucht, dürfte der Schluß gerechtfertigt erscheinen, daß eben
im hannöverschen Prozeß, der früher im Bezirk Celle galt, eine weit gründ¬
lichere Vorinstruktion der Sachen geschieht als im Bezirk Köln, wo vormals
das rheinische Verfahren in Übung war. Hervorzuheben ist noch der Bezirk
Berlin, der nach Celle mit 62,0 und 76,5 Prozent als der beste in Preußen
erscheint. Der Grund liegt in der Größe der Stadt und der daraus hervor¬
gehenden Verteilung der Anwaltsbureaus aus die verschiednen Stadtteile, was
der Bildung von Überbureaus hinderlich ist. Sitzen, wie es in kleinern Orten
hänfig geschieht, die Anwälte auf „einem Klumpen" zusammen, so haben wir
die Misere der übergroßen Anwaltsbureaus und der durch sie unvermeidlich
gewordnen Prozeßverschleppungen. Von den übrigen preußischen Bezirken ist
nichts besondres zu sagen. Die in diesen vorkommenden Schwankungen er¬
klären sich aus besondern lokalen Verhältnissen, ans die hier nicht weiter ein¬
gegangen werden kann. Dasselbe gilt für die nichtprenßischen und die nicht¬
bayrischen Bezirke außer Karlsruhe, Stuttgart, Dresden und Hamburg.

Einer besondern Betrachtung dagegen bedürfen die Verhältnisse in den
Hansastädten. Deren Bezirk gehört mit zu den Bezirken, die die kürzeste
Prozeßdauer auszuweisen haben, indem hier die landgerichtlichen Sachen erster
Instanz 64,4 und die Berufungssachen 83,3 Prozent nach obiger Berechnungs¬
weise aufzeigen. Der Grund liegt in dem hochentwickelten Assoziationswesen, das


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/608>, abgerufen am 27.07.2024.