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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Vom Gelderwerb, von dessen Wesen n"d dessen Unwesen

könne", und damit auf diese Weise die mehr gebrauchten Baulichkeiten, Mn-
schinen usw. hergestellt werden-

Man könnte allerdings auch so verfahren, daß jeder sein erworbnes,
nicht zum Lebensunterhalt verbrauchtes Geld an die Gesamtheit zurückgeben
müßte, sodaß dann der Staat allein der Kapitalist sein und es ihm obliegen
würde, das Geld zur Herstellung neuer Produktionsmittel an die Erwerb-
tntigen auszuleihen. Das wäre aber auch nicht das Nichtige. Es ist uicht
wahrscheinlich, daß alle Meuschen genügenden Gemeinsinn haben sollten, freiwillig
einen Teil ihres Erworlmcn zu sparen und dem Staat auszuliefern. Viel¬
mehr ist anzunehmen, daß danach getrachtet werden würde, das erworbne Geld
möglichst völlig zu verbrauchen, was eine unvernünftig verschwenderische Lebens¬
weise hervorrufen müßte. Auch ist es wünschenswert, daß jeder Einzelne von
seinem Erwerb einen Teil zurücklegen kan", damit er in der Lage ist, bei
außergewöhnlichen Vorkommnissen größere Ausgaben als sonst machen zu können,
damit er bei abnehmender Erwerbfähigkeit im Alter nicht zu darben braucht,
und damit er auch seine Kinder auf ihrem Lebenswege und zu ihrem Fort¬
kommen mit Geldmitteln zu unterstützen vermag. Dagegen hat es keine Be¬
rechtigung, so viel Geld verdienen zu wollen, daß man selbst und mit seinen
Kindern und Kindeskindern davon ein untätiges Herrenlebeu führen könnte.

Das einzige Mittel, wodurch sich die Entstehung übergroßer Vermögen
und deren unzweckmäßige, für die Gesamtheit nachteilige Verwendung verhindern
läßt, kaun somit nur darin bestehn, daß die Gesellschaft, indem sie Gebrauch
von ihrem natürlichen Recht macht, über die erworbnen Einkommen mitvcrfügt.
Was ein egoistischer Erwcrbeifer der Gesamtheit im Übermaß entzogen hat,
darf nicht zu einer drückenden Kapitalmacht werden. Der Erwerber hat kein
Recht darauf, das erlangte Geld zu seinein alleinigen Vorteil zu ben"l'.en, es
müssen ihm. soweit es das Interesse der Gesamtheit erheischt, darin Beschrän¬
kungen auferlegt werden; er muß im Wege der Steuerzahlung so viel von
seinem Erwerbgcwinn zurückerstatten, daß dadurch die angemessene Lebens-
fristttng mich derer ermöglicht wird, die uicht die hinreichenden Geldmittel zu
erwerben vermocht haben.

Die Intelligenz nud die Arbeitskraft eines einzelnen Menschen können
nie so weit gehn nud zu so großen Leistungen imstande sein, daß es gerecht¬
fertigt wäre, ihm dafür das Hundert- oder Tausendfache des Einkommens
andrer zu gewähre,?. Auch wenn z. V. jemand neue Mittel und Wege findet,
wodurch Nutzgüter geschaffen werden, oder wodurch die produktive Arbeit er¬
leichtert wird, hat er keinen Anspruch auf eine so hohe Entlohnung. Er konnte
seine Erfindung oder Entdeckung, wenn sie nicht nur auf einem Zufall beruht,
"ur macheu, nachdem viele vvrangegangne Denker und Forscher ihm vorge¬
arbeitet hatten. Er ist nicht berechtigt, den Nutzen, den die Ausbeutung seiner
Ideen bringt, als sein Eigentum, zu betrachten und sich zu hohen Preisen
abkaufen zu lassen. Wenn man ihm das Recht der alleinigen Nutzbarmachung
der Erfindung bewilligt, belohnt man nicht den Erfindergeist, sondern den
Erwcrbgcist, der sich nuf einen geschickten, einträglichen Vertrieb der Erzeugnisse
versteht. Sobald jemand eine Erfindung patentiert wird, ist ihn, ein Vorrecht


Grenzl'oder III 190?. 60
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könne», und damit auf diese Weise die mehr gebrauchten Baulichkeiten, Mn-
schinen usw. hergestellt werden-

Man könnte allerdings auch so verfahren, daß jeder sein erworbnes,
nicht zum Lebensunterhalt verbrauchtes Geld an die Gesamtheit zurückgeben
müßte, sodaß dann der Staat allein der Kapitalist sein und es ihm obliegen
würde, das Geld zur Herstellung neuer Produktionsmittel an die Erwerb-
tntigen auszuleihen. Das wäre aber auch nicht das Nichtige. Es ist uicht
wahrscheinlich, daß alle Meuschen genügenden Gemeinsinn haben sollten, freiwillig
einen Teil ihres Erworlmcn zu sparen und dem Staat auszuliefern. Viel¬
mehr ist anzunehmen, daß danach getrachtet werden würde, das erworbne Geld
möglichst völlig zu verbrauchen, was eine unvernünftig verschwenderische Lebens¬
weise hervorrufen müßte. Auch ist es wünschenswert, daß jeder Einzelne von
seinem Erwerb einen Teil zurücklegen kan», damit er in der Lage ist, bei
außergewöhnlichen Vorkommnissen größere Ausgaben als sonst machen zu können,
damit er bei abnehmender Erwerbfähigkeit im Alter nicht zu darben braucht,
und damit er auch seine Kinder auf ihrem Lebenswege und zu ihrem Fort¬
kommen mit Geldmitteln zu unterstützen vermag. Dagegen hat es keine Be¬
rechtigung, so viel Geld verdienen zu wollen, daß man selbst und mit seinen
Kindern und Kindeskindern davon ein untätiges Herrenlebeu führen könnte.

Das einzige Mittel, wodurch sich die Entstehung übergroßer Vermögen
und deren unzweckmäßige, für die Gesamtheit nachteilige Verwendung verhindern
läßt, kaun somit nur darin bestehn, daß die Gesellschaft, indem sie Gebrauch
von ihrem natürlichen Recht macht, über die erworbnen Einkommen mitvcrfügt.
Was ein egoistischer Erwcrbeifer der Gesamtheit im Übermaß entzogen hat,
darf nicht zu einer drückenden Kapitalmacht werden. Der Erwerber hat kein
Recht darauf, das erlangte Geld zu seinein alleinigen Vorteil zu ben»l'.en, es
müssen ihm. soweit es das Interesse der Gesamtheit erheischt, darin Beschrän¬
kungen auferlegt werden; er muß im Wege der Steuerzahlung so viel von
seinem Erwerbgcwinn zurückerstatten, daß dadurch die angemessene Lebens-
fristttng mich derer ermöglicht wird, die uicht die hinreichenden Geldmittel zu
erwerben vermocht haben.

Die Intelligenz nud die Arbeitskraft eines einzelnen Menschen können
nie so weit gehn nud zu so großen Leistungen imstande sein, daß es gerecht¬
fertigt wäre, ihm dafür das Hundert- oder Tausendfache des Einkommens
andrer zu gewähre,?. Auch wenn z. V. jemand neue Mittel und Wege findet,
wodurch Nutzgüter geschaffen werden, oder wodurch die produktive Arbeit er¬
leichtert wird, hat er keinen Anspruch auf eine so hohe Entlohnung. Er konnte
seine Erfindung oder Entdeckung, wenn sie nicht nur auf einem Zufall beruht,
»ur macheu, nachdem viele vvrangegangne Denker und Forscher ihm vorge¬
arbeitet hatten. Er ist nicht berechtigt, den Nutzen, den die Ausbeutung seiner
Ideen bringt, als sein Eigentum, zu betrachten und sich zu hohen Preisen
abkaufen zu lassen. Wenn man ihm das Recht der alleinigen Nutzbarmachung
der Erfindung bewilligt, belohnt man nicht den Erfindergeist, sondern den
Erwcrbgcist, der sich nuf einen geschickten, einträglichen Vertrieb der Erzeugnisse
versteht. Sobald jemand eine Erfindung patentiert wird, ist ihn, ein Vorrecht


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[0481] Vom Gelderwerb, von dessen Wesen n»d dessen Unwesen könne», und damit auf diese Weise die mehr gebrauchten Baulichkeiten, Mn- schinen usw. hergestellt werden- Man könnte allerdings auch so verfahren, daß jeder sein erworbnes, nicht zum Lebensunterhalt verbrauchtes Geld an die Gesamtheit zurückgeben müßte, sodaß dann der Staat allein der Kapitalist sein und es ihm obliegen würde, das Geld zur Herstellung neuer Produktionsmittel an die Erwerb- tntigen auszuleihen. Das wäre aber auch nicht das Nichtige. Es ist uicht wahrscheinlich, daß alle Meuschen genügenden Gemeinsinn haben sollten, freiwillig einen Teil ihres Erworlmcn zu sparen und dem Staat auszuliefern. Viel¬ mehr ist anzunehmen, daß danach getrachtet werden würde, das erworbne Geld möglichst völlig zu verbrauchen, was eine unvernünftig verschwenderische Lebens¬ weise hervorrufen müßte. Auch ist es wünschenswert, daß jeder Einzelne von seinem Erwerb einen Teil zurücklegen kan», damit er in der Lage ist, bei außergewöhnlichen Vorkommnissen größere Ausgaben als sonst machen zu können, damit er bei abnehmender Erwerbfähigkeit im Alter nicht zu darben braucht, und damit er auch seine Kinder auf ihrem Lebenswege und zu ihrem Fort¬ kommen mit Geldmitteln zu unterstützen vermag. Dagegen hat es keine Be¬ rechtigung, so viel Geld verdienen zu wollen, daß man selbst und mit seinen Kindern und Kindeskindern davon ein untätiges Herrenlebeu führen könnte. Das einzige Mittel, wodurch sich die Entstehung übergroßer Vermögen und deren unzweckmäßige, für die Gesamtheit nachteilige Verwendung verhindern läßt, kaun somit nur darin bestehn, daß die Gesellschaft, indem sie Gebrauch von ihrem natürlichen Recht macht, über die erworbnen Einkommen mitvcrfügt. Was ein egoistischer Erwcrbeifer der Gesamtheit im Übermaß entzogen hat, darf nicht zu einer drückenden Kapitalmacht werden. Der Erwerber hat kein Recht darauf, das erlangte Geld zu seinein alleinigen Vorteil zu ben»l'.en, es müssen ihm. soweit es das Interesse der Gesamtheit erheischt, darin Beschrän¬ kungen auferlegt werden; er muß im Wege der Steuerzahlung so viel von seinem Erwerbgcwinn zurückerstatten, daß dadurch die angemessene Lebens- fristttng mich derer ermöglicht wird, die uicht die hinreichenden Geldmittel zu erwerben vermocht haben. Die Intelligenz nud die Arbeitskraft eines einzelnen Menschen können nie so weit gehn nud zu so großen Leistungen imstande sein, daß es gerecht¬ fertigt wäre, ihm dafür das Hundert- oder Tausendfache des Einkommens andrer zu gewähre,?. Auch wenn z. V. jemand neue Mittel und Wege findet, wodurch Nutzgüter geschaffen werden, oder wodurch die produktive Arbeit er¬ leichtert wird, hat er keinen Anspruch auf eine so hohe Entlohnung. Er konnte seine Erfindung oder Entdeckung, wenn sie nicht nur auf einem Zufall beruht, »ur macheu, nachdem viele vvrangegangne Denker und Forscher ihm vorge¬ arbeitet hatten. Er ist nicht berechtigt, den Nutzen, den die Ausbeutung seiner Ideen bringt, als sein Eigentum, zu betrachten und sich zu hohen Preisen abkaufen zu lassen. Wenn man ihm das Recht der alleinigen Nutzbarmachung der Erfindung bewilligt, belohnt man nicht den Erfindergeist, sondern den Erwcrbgcist, der sich nuf einen geschickten, einträglichen Vertrieb der Erzeugnisse versteht. Sobald jemand eine Erfindung patentiert wird, ist ihn, ein Vorrecht Grenzl'oder III 190?. 60

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/481>, abgerufen am 01.09.2024.