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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

der inländischen Industrie die Möglichkeit gegeben sein, ein den für die Ausfuhr
geltenden Weltmarktpreisen der in Verbänden vereinigten oder der syndizierten
Industrie teilzunehmen, damit sie wenigstens aus diesen Gründen kein Hindernis
findet, die Beziehungen mit dem Auslande aufrecht zu erhalten,"

Die Duisburger Handelskammer bestätigt damit, was schon in den Grenzboten
als großer Nachteil der Kartelle gerügt worden ist. Der von der Handelskammer
borgeschlagne Weg, diese Nachteile auszugleichen dadurch, daß eine Ausfuhrvergütung
auch auf fertige Fabrikate von dem Syndikat, das zu diesen Rohmaterial oder
Halbfabrikat liefert, gezahlt werden möge, ist denn doch sehr umständlich und erlaubt
keine festen Berechnungen, auf die es beim Abschluß von Lieferungsverträgen an¬
kommt. Man kann auch nicht einsehen, weshalb denn die fertigen Fabrikate im
Inlande teurer bezahlt werden sollen, als sie nach dem Auslande geliefert werdeu.
Sehr häufig dienen Kessel, Maschinen, Werkzeuge und dergleichen doch wieder zur
Herstellung von Exportartikeln. Eine inländische Fabrik aber, die ihre Kessel,
Maschinen usw. teurer bezahle" muß als die ausländische, ist dieser gegenüber un¬
günstig gestellt. Oder soll etwa auch eine Ansfuhrvergütung erfolgen für den Fall,
daß die aus dem Rohmaterial oder Halbfabrikat hergestellten feinern fertigen
Fabrikate, z. B. Maschinen, nicht zum Export dienen, sondern erst die mit diesen
hergestellten Waren? In der Praxis würde es zu unerträglichen Zuständen führen,
wenn erst alle diese Nachweise geführt werden sollten. Rohmaterialien und Halb¬
fabrikate sollten überhaupt nicht oder nnr in ganz besondern Fällen nach dem
Auslande zu Vorzugspreisen geliefert werden, keinesfalls aber, wenn solche dazu
dienen klenner, unsrer Feinindustrie auf dem Weltmarkte Konkurrenz zu machen.

Im andern Falle würde doch das Kartell die Wirkung eines Zolls haben.

Die gerügten Mißstände werden aufhören, wenn solche Vereinigungen nach
nationalen, wirtschaftlich gesunden Grundsätzen geleitet werden. Das aber ist nur
möglich, wenn nicht die Industriellen allein die Preise feststellen, sondern wenn
auch der Staat oder eine das Interesse der Allgemeinheit vertretende Kommission
ein gewichtiges Wort bei Normierung der Preise mitzureden hat.

Schon in dem ersten Artikel ist gesagt worden, daß in den. Zusammenfassen
einer Industrie in eine Verwaltung außerordentliche Vorteile liegen können: Übersicht
des Konsums, infolgedessen Vermeidung von Überproduktion, Ausschluß jeder unter¬
bietenden Konkurrenz bis auf die auf dem Weltmärkte. Schließung unrentabler
Werke. Ausnutzung guter Erfindungen nicht nur tu einem Werke, sondern in allen
Werken einer Industrie, die Möglichkeit, auch eine teure und die solideste Einrichtung
zu treffen im Vertrauen auf dauernde Verhältnisse. Fügen wir noch hinzu, daß
eine in großen Zügen geleitete Industrie imstnude wäre, eigue Versuchswerke ein¬
zuführen, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen würden. Alle diese
Vorteile würden aber erst dann sicher eintreten, wenn diese Vereinigungen nicht den
Charakter von Kartellen, sondern von Monopolen hätten, weil ein Syndikat oder ein
Kartell, wenn es eine Fabrikation wieder rentabel gemacht hat, häufig Anlaß gibt,
daß neue Werke entstehen, die, unabhängig von den beschränkenden Bestimmungen des
Kartells, diesem gefährliche Konkurrenz machen, und wie wir es gesehen haben, sehr oft
dee Auflösung des Kartells notwendig machen. lZementkartell.) Ein solches Monopol
durfte jedoch uicht ein Finauzmonopol sein, dessen Überschüsse in den Staatssäckel
Mßen, sondern alle Überschüsse sollten wieder zum Nutzen der Industrie, zur Ver-
billigung der Fabrikate, zur Herstellung der besten Einrichtungen usw. verwandt werden.

Es wurde gleich das Bedenken ausgesprochen, daß sich Monopole keiner Beliebtheit
erfreue". Monopole beschränken ja die wirtschaftliche Freiheit, aber das tuu Kartelle
auch, oder sie versagen die erwartete Wirkung, wenn außerhalb des Ringes neue
Werke entstehen.

Es läßt sich aber vielleicht eine Form finden für industrielle Vereinigungen,
die, ohne Monopol zu sein, doch dessen gute und wichtigste Eigenschaften zur
Geltung bringt.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

der inländischen Industrie die Möglichkeit gegeben sein, ein den für die Ausfuhr
geltenden Weltmarktpreisen der in Verbänden vereinigten oder der syndizierten
Industrie teilzunehmen, damit sie wenigstens aus diesen Gründen kein Hindernis
findet, die Beziehungen mit dem Auslande aufrecht zu erhalten,"

Die Duisburger Handelskammer bestätigt damit, was schon in den Grenzboten
als großer Nachteil der Kartelle gerügt worden ist. Der von der Handelskammer
borgeschlagne Weg, diese Nachteile auszugleichen dadurch, daß eine Ausfuhrvergütung
auch auf fertige Fabrikate von dem Syndikat, das zu diesen Rohmaterial oder
Halbfabrikat liefert, gezahlt werden möge, ist denn doch sehr umständlich und erlaubt
keine festen Berechnungen, auf die es beim Abschluß von Lieferungsverträgen an¬
kommt. Man kann auch nicht einsehen, weshalb denn die fertigen Fabrikate im
Inlande teurer bezahlt werden sollen, als sie nach dem Auslande geliefert werdeu.
Sehr häufig dienen Kessel, Maschinen, Werkzeuge und dergleichen doch wieder zur
Herstellung von Exportartikeln. Eine inländische Fabrik aber, die ihre Kessel,
Maschinen usw. teurer bezahle» muß als die ausländische, ist dieser gegenüber un¬
günstig gestellt. Oder soll etwa auch eine Ansfuhrvergütung erfolgen für den Fall,
daß die aus dem Rohmaterial oder Halbfabrikat hergestellten feinern fertigen
Fabrikate, z. B. Maschinen, nicht zum Export dienen, sondern erst die mit diesen
hergestellten Waren? In der Praxis würde es zu unerträglichen Zuständen führen,
wenn erst alle diese Nachweise geführt werden sollten. Rohmaterialien und Halb¬
fabrikate sollten überhaupt nicht oder nnr in ganz besondern Fällen nach dem
Auslande zu Vorzugspreisen geliefert werden, keinesfalls aber, wenn solche dazu
dienen klenner, unsrer Feinindustrie auf dem Weltmarkte Konkurrenz zu machen.

Im andern Falle würde doch das Kartell die Wirkung eines Zolls haben.

Die gerügten Mißstände werden aufhören, wenn solche Vereinigungen nach
nationalen, wirtschaftlich gesunden Grundsätzen geleitet werden. Das aber ist nur
möglich, wenn nicht die Industriellen allein die Preise feststellen, sondern wenn
auch der Staat oder eine das Interesse der Allgemeinheit vertretende Kommission
ein gewichtiges Wort bei Normierung der Preise mitzureden hat.

Schon in dem ersten Artikel ist gesagt worden, daß in den. Zusammenfassen
einer Industrie in eine Verwaltung außerordentliche Vorteile liegen können: Übersicht
des Konsums, infolgedessen Vermeidung von Überproduktion, Ausschluß jeder unter¬
bietenden Konkurrenz bis auf die auf dem Weltmärkte. Schließung unrentabler
Werke. Ausnutzung guter Erfindungen nicht nur tu einem Werke, sondern in allen
Werken einer Industrie, die Möglichkeit, auch eine teure und die solideste Einrichtung
zu treffen im Vertrauen auf dauernde Verhältnisse. Fügen wir noch hinzu, daß
eine in großen Zügen geleitete Industrie imstnude wäre, eigue Versuchswerke ein¬
zuführen, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen würden. Alle diese
Vorteile würden aber erst dann sicher eintreten, wenn diese Vereinigungen nicht den
Charakter von Kartellen, sondern von Monopolen hätten, weil ein Syndikat oder ein
Kartell, wenn es eine Fabrikation wieder rentabel gemacht hat, häufig Anlaß gibt,
daß neue Werke entstehen, die, unabhängig von den beschränkenden Bestimmungen des
Kartells, diesem gefährliche Konkurrenz machen, und wie wir es gesehen haben, sehr oft
dee Auflösung des Kartells notwendig machen. lZementkartell.) Ein solches Monopol
durfte jedoch uicht ein Finauzmonopol sein, dessen Überschüsse in den Staatssäckel
Mßen, sondern alle Überschüsse sollten wieder zum Nutzen der Industrie, zur Ver-
billigung der Fabrikate, zur Herstellung der besten Einrichtungen usw. verwandt werden.

Es wurde gleich das Bedenken ausgesprochen, daß sich Monopole keiner Beliebtheit
erfreue». Monopole beschränken ja die wirtschaftliche Freiheit, aber das tuu Kartelle
auch, oder sie versagen die erwartete Wirkung, wenn außerhalb des Ringes neue
Werke entstehen.

Es läßt sich aber vielleicht eine Form finden für industrielle Vereinigungen,
die, ohne Monopol zu sein, doch dessen gute und wichtigste Eigenschaften zur
Geltung bringt.


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[0445] Maßgebliches und Unmaßgebliches der inländischen Industrie die Möglichkeit gegeben sein, ein den für die Ausfuhr geltenden Weltmarktpreisen der in Verbänden vereinigten oder der syndizierten Industrie teilzunehmen, damit sie wenigstens aus diesen Gründen kein Hindernis findet, die Beziehungen mit dem Auslande aufrecht zu erhalten," Die Duisburger Handelskammer bestätigt damit, was schon in den Grenzboten als großer Nachteil der Kartelle gerügt worden ist. Der von der Handelskammer borgeschlagne Weg, diese Nachteile auszugleichen dadurch, daß eine Ausfuhrvergütung auch auf fertige Fabrikate von dem Syndikat, das zu diesen Rohmaterial oder Halbfabrikat liefert, gezahlt werden möge, ist denn doch sehr umständlich und erlaubt keine festen Berechnungen, auf die es beim Abschluß von Lieferungsverträgen an¬ kommt. Man kann auch nicht einsehen, weshalb denn die fertigen Fabrikate im Inlande teurer bezahlt werden sollen, als sie nach dem Auslande geliefert werdeu. Sehr häufig dienen Kessel, Maschinen, Werkzeuge und dergleichen doch wieder zur Herstellung von Exportartikeln. Eine inländische Fabrik aber, die ihre Kessel, Maschinen usw. teurer bezahle» muß als die ausländische, ist dieser gegenüber un¬ günstig gestellt. Oder soll etwa auch eine Ansfuhrvergütung erfolgen für den Fall, daß die aus dem Rohmaterial oder Halbfabrikat hergestellten feinern fertigen Fabrikate, z. B. Maschinen, nicht zum Export dienen, sondern erst die mit diesen hergestellten Waren? In der Praxis würde es zu unerträglichen Zuständen führen, wenn erst alle diese Nachweise geführt werden sollten. Rohmaterialien und Halb¬ fabrikate sollten überhaupt nicht oder nnr in ganz besondern Fällen nach dem Auslande zu Vorzugspreisen geliefert werden, keinesfalls aber, wenn solche dazu dienen klenner, unsrer Feinindustrie auf dem Weltmarkte Konkurrenz zu machen. Im andern Falle würde doch das Kartell die Wirkung eines Zolls haben. Die gerügten Mißstände werden aufhören, wenn solche Vereinigungen nach nationalen, wirtschaftlich gesunden Grundsätzen geleitet werden. Das aber ist nur möglich, wenn nicht die Industriellen allein die Preise feststellen, sondern wenn auch der Staat oder eine das Interesse der Allgemeinheit vertretende Kommission ein gewichtiges Wort bei Normierung der Preise mitzureden hat. Schon in dem ersten Artikel ist gesagt worden, daß in den. Zusammenfassen einer Industrie in eine Verwaltung außerordentliche Vorteile liegen können: Übersicht des Konsums, infolgedessen Vermeidung von Überproduktion, Ausschluß jeder unter¬ bietenden Konkurrenz bis auf die auf dem Weltmärkte. Schließung unrentabler Werke. Ausnutzung guter Erfindungen nicht nur tu einem Werke, sondern in allen Werken einer Industrie, die Möglichkeit, auch eine teure und die solideste Einrichtung zu treffen im Vertrauen auf dauernde Verhältnisse. Fügen wir noch hinzu, daß eine in großen Zügen geleitete Industrie imstnude wäre, eigue Versuchswerke ein¬ zuführen, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kommen würden. Alle diese Vorteile würden aber erst dann sicher eintreten, wenn diese Vereinigungen nicht den Charakter von Kartellen, sondern von Monopolen hätten, weil ein Syndikat oder ein Kartell, wenn es eine Fabrikation wieder rentabel gemacht hat, häufig Anlaß gibt, daß neue Werke entstehen, die, unabhängig von den beschränkenden Bestimmungen des Kartells, diesem gefährliche Konkurrenz machen, und wie wir es gesehen haben, sehr oft dee Auflösung des Kartells notwendig machen. lZementkartell.) Ein solches Monopol durfte jedoch uicht ein Finauzmonopol sein, dessen Überschüsse in den Staatssäckel Mßen, sondern alle Überschüsse sollten wieder zum Nutzen der Industrie, zur Ver- billigung der Fabrikate, zur Herstellung der besten Einrichtungen usw. verwandt werden. Es wurde gleich das Bedenken ausgesprochen, daß sich Monopole keiner Beliebtheit erfreue». Monopole beschränken ja die wirtschaftliche Freiheit, aber das tuu Kartelle auch, oder sie versagen die erwartete Wirkung, wenn außerhalb des Ringes neue Werke entstehen. Es läßt sich aber vielleicht eine Form finden für industrielle Vereinigungen, die, ohne Monopol zu sein, doch dessen gute und wichtigste Eigenschaften zur Geltung bringt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/445>, abgerufen am 01.09.2024.