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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr
in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen
genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem
Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht
Monarch, sondern Regent, "erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die
Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen.

Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬
schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller
Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬
tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬
wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs-
wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den
Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬
geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon
in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen
Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese
Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar
1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar
1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß,
von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen
Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte,
endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer
öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und
Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903.

Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen
würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬
tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand
die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der
Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern
Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der
mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier,
Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren
an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬
verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel
wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬
nalen Interessen zu stellen.

Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der
Forderung: "Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort,
das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht
hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern
oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind
die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß-
lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern
Sinne sind nur die Eingebornen, die "Autochthonen," d. h. die Familien, die
schon am Tage der französischen Kriegserklärung -- 19. Juli 1870 -- in
Elsaß-Lothringen ansässig waren. Nach der ersten Auslegung darf der Sohn


Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr
in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen
genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem
Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht
Monarch, sondern Regent, „erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die
Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen.

Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬
schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller
Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬
tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬
wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs-
wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den
Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬
geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon
in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen
Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese
Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar
1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar
1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß,
von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen
Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte,
endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer
öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und
Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903.

Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen
würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬
tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand
die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der
Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern
Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der
mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier,
Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren
an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬
verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel
wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬
nalen Interessen zu stellen.

Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der
Forderung: „Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort,
das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht
hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern
oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind
die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß-
lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern
Sinne sind nur die Eingebornen, die „Autochthonen," d. h. die Familien, die
schon am Tage der französischen Kriegserklärung — 19. Juli 1870 — in
Elsaß-Lothringen ansässig waren. Nach der ersten Auslegung darf der Sohn


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/403>, abgerufen am 21.11.2024.