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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

Reichsgesetz vom 7, Juli 1887, die Einführung der Berufsbürgcrmeister, die
Verordnung über den Paßzwang, die energische Bekämpfung aller französischen
Demonstrationen mit Hilfe der Polizei- und der Gerichtsbehörden.

Der fünfte Zeitraum geht von dein Sturze des Fürsten Bismarck bis
zur Aufhebung des Diktaturparagrnphcn (1890 bis 1902). In diese Zeit
fallt die Aufhebung des Paßzwangs, die Milderung der Fremdenpolizei, die
Ernennung der elsässischen Abgeordneten Zorn von Bulach und Petri zu
Unterstnntssekretüren im Ministerium für Elsaß-Lothringen, sowie die Ein¬
führung des deutschen Prcßgesetzes.

Der sechste Zeitraum beginnt mit der Aufhebung des Diktaturparagraphen;
er kann als die Zeit des gemeinen Rechts bezeichnet werden.

Die zahlreichen wechselnden Verwaltungsarten, die es seit 1879 im Reichs¬
lande gegeben hat, muß man zum Teil wenigstens auf deu Umstand zurück-
führen, daß der Personenwechsel auf dem Statthaltcrposten häufiger ist als
auf dem Herrscherthron. Hierzu kommt noch etwas andres: die Statthalter
können sich nicht, wie die Thronerben, auf ihren Beruf vorbereite". In der
Biographie des Feldmarschnlls von Manteuffel, die ein begeisterter Verehrer
-- der Schleswiger Keck -- verfaßt hat, ist offen zugegeben, daß Manteuffel
bei seiner Ankunft im Reichslande noch vollständig im dunkeln darüber war,
wie er seine Aufgabe anfassen solle. Daß besonders die Regierung Man-
teuffels der deutschen Sache in Elsaß-Lothringen nichts genützt, dagegen viel
geschadet hat, ist die Ansicht fast sämtlicher im Reichslande lebender Alt¬
deutschen. Auch Petersen sagt in seinem bekannten Buche: "Das Verfahren
des ersten Statthalters, dem die erforderliche Ruhe und Stetigkeit fehlte, und
der nach Unmöglichen strebte, erwies sich im ganzen als schädlich." Zu dem¬
selben Urteil sind auch manche deutschfreundliche Elsüsser gelaugt. Der Ab¬
geordnete Zorn von Bulach (Sohn) hat um 18. Januar 1883 -- also noch
während der Negierung Manteuffels -- ganz offen im Landesausschnß erklärt:
"Wenn ein Vergleich erlaubt ist mit den frühern Zuständen, so muß ich sagen,
daß am Ende der Regierung des Herrn von Möller die politische Beruhigung
eme ganz andre war als jetzt." Derselbe Abgeordnete hat ferner in der Sitzung
des Landesansschusses vom 13. Dezember 1883 dem Statthalter vorgeworfen,
er habe durch seine persönliche Politik die Opposition nicht vernichtet, sondern
nur die gemäßigte Partei der Autonvmisten zerstört: "Der Herr Statthalter
hat gedacht, daß mit der großen Liebenswürdigkeit, mit seinem gentlemcm-
artrgen Benehmen, das er jedem gegenüber zeigt, ... er in kurzer Zeit jede
Opposition brechen würde. Wenn dieses Verfahren eines tüchtigen und er¬
probten Diplomaten auf einige Personen Eindruck gemacht hat, die ab und
zu als xersormo sich bei dem hohen Herrn herumtreiben, so glaube ich,
hat es im großen und ganzen wenig genützt."

Noch viel schärfer und härter lautet das Urteil, das ein andrer Elsüsser,
^raf Dürckheim, in seinen "Erinnerungen alter und neuer Zeit" über die
Politik Manteuffels gefüllt hat: "Die guten Vorsätze Manteuffels verfolgten
auf falscher Bahn einen illusorischen Zweck. Durch übertriebne Schonung alle
Renitenten, die verbissenen Reichsfeinde, einzeln zur deutschen Sache bekehren


Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

Reichsgesetz vom 7, Juli 1887, die Einführung der Berufsbürgcrmeister, die
Verordnung über den Paßzwang, die energische Bekämpfung aller französischen
Demonstrationen mit Hilfe der Polizei- und der Gerichtsbehörden.

Der fünfte Zeitraum geht von dein Sturze des Fürsten Bismarck bis
zur Aufhebung des Diktaturparagrnphcn (1890 bis 1902). In diese Zeit
fallt die Aufhebung des Paßzwangs, die Milderung der Fremdenpolizei, die
Ernennung der elsässischen Abgeordneten Zorn von Bulach und Petri zu
Unterstnntssekretüren im Ministerium für Elsaß-Lothringen, sowie die Ein¬
führung des deutschen Prcßgesetzes.

Der sechste Zeitraum beginnt mit der Aufhebung des Diktaturparagraphen;
er kann als die Zeit des gemeinen Rechts bezeichnet werden.

Die zahlreichen wechselnden Verwaltungsarten, die es seit 1879 im Reichs¬
lande gegeben hat, muß man zum Teil wenigstens auf deu Umstand zurück-
führen, daß der Personenwechsel auf dem Statthaltcrposten häufiger ist als
auf dem Herrscherthron. Hierzu kommt noch etwas andres: die Statthalter
können sich nicht, wie die Thronerben, auf ihren Beruf vorbereite». In der
Biographie des Feldmarschnlls von Manteuffel, die ein begeisterter Verehrer
— der Schleswiger Keck — verfaßt hat, ist offen zugegeben, daß Manteuffel
bei seiner Ankunft im Reichslande noch vollständig im dunkeln darüber war,
wie er seine Aufgabe anfassen solle. Daß besonders die Regierung Man-
teuffels der deutschen Sache in Elsaß-Lothringen nichts genützt, dagegen viel
geschadet hat, ist die Ansicht fast sämtlicher im Reichslande lebender Alt¬
deutschen. Auch Petersen sagt in seinem bekannten Buche: „Das Verfahren
des ersten Statthalters, dem die erforderliche Ruhe und Stetigkeit fehlte, und
der nach Unmöglichen strebte, erwies sich im ganzen als schädlich." Zu dem¬
selben Urteil sind auch manche deutschfreundliche Elsüsser gelaugt. Der Ab¬
geordnete Zorn von Bulach (Sohn) hat um 18. Januar 1883 — also noch
während der Negierung Manteuffels — ganz offen im Landesausschnß erklärt:
"Wenn ein Vergleich erlaubt ist mit den frühern Zuständen, so muß ich sagen,
daß am Ende der Regierung des Herrn von Möller die politische Beruhigung
eme ganz andre war als jetzt." Derselbe Abgeordnete hat ferner in der Sitzung
des Landesansschusses vom 13. Dezember 1883 dem Statthalter vorgeworfen,
er habe durch seine persönliche Politik die Opposition nicht vernichtet, sondern
nur die gemäßigte Partei der Autonvmisten zerstört: „Der Herr Statthalter
hat gedacht, daß mit der großen Liebenswürdigkeit, mit seinem gentlemcm-
artrgen Benehmen, das er jedem gegenüber zeigt, ... er in kurzer Zeit jede
Opposition brechen würde. Wenn dieses Verfahren eines tüchtigen und er¬
probten Diplomaten auf einige Personen Eindruck gemacht hat, die ab und
zu als xersormo sich bei dem hohen Herrn herumtreiben, so glaube ich,
hat es im großen und ganzen wenig genützt."

Noch viel schärfer und härter lautet das Urteil, das ein andrer Elsüsser,
^raf Dürckheim, in seinen „Erinnerungen alter und neuer Zeit" über die
Politik Manteuffels gefüllt hat: „Die guten Vorsätze Manteuffels verfolgten
auf falscher Bahn einen illusorischen Zweck. Durch übertriebne Schonung alle
Renitenten, die verbissenen Reichsfeinde, einzeln zur deutschen Sache bekehren


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[0399] Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen Reichsgesetz vom 7, Juli 1887, die Einführung der Berufsbürgcrmeister, die Verordnung über den Paßzwang, die energische Bekämpfung aller französischen Demonstrationen mit Hilfe der Polizei- und der Gerichtsbehörden. Der fünfte Zeitraum geht von dein Sturze des Fürsten Bismarck bis zur Aufhebung des Diktaturparagrnphcn (1890 bis 1902). In diese Zeit fallt die Aufhebung des Paßzwangs, die Milderung der Fremdenpolizei, die Ernennung der elsässischen Abgeordneten Zorn von Bulach und Petri zu Unterstnntssekretüren im Ministerium für Elsaß-Lothringen, sowie die Ein¬ führung des deutschen Prcßgesetzes. Der sechste Zeitraum beginnt mit der Aufhebung des Diktaturparagraphen; er kann als die Zeit des gemeinen Rechts bezeichnet werden. Die zahlreichen wechselnden Verwaltungsarten, die es seit 1879 im Reichs¬ lande gegeben hat, muß man zum Teil wenigstens auf deu Umstand zurück- führen, daß der Personenwechsel auf dem Statthaltcrposten häufiger ist als auf dem Herrscherthron. Hierzu kommt noch etwas andres: die Statthalter können sich nicht, wie die Thronerben, auf ihren Beruf vorbereite». In der Biographie des Feldmarschnlls von Manteuffel, die ein begeisterter Verehrer — der Schleswiger Keck — verfaßt hat, ist offen zugegeben, daß Manteuffel bei seiner Ankunft im Reichslande noch vollständig im dunkeln darüber war, wie er seine Aufgabe anfassen solle. Daß besonders die Regierung Man- teuffels der deutschen Sache in Elsaß-Lothringen nichts genützt, dagegen viel geschadet hat, ist die Ansicht fast sämtlicher im Reichslande lebender Alt¬ deutschen. Auch Petersen sagt in seinem bekannten Buche: „Das Verfahren des ersten Statthalters, dem die erforderliche Ruhe und Stetigkeit fehlte, und der nach Unmöglichen strebte, erwies sich im ganzen als schädlich." Zu dem¬ selben Urteil sind auch manche deutschfreundliche Elsüsser gelaugt. Der Ab¬ geordnete Zorn von Bulach (Sohn) hat um 18. Januar 1883 — also noch während der Negierung Manteuffels — ganz offen im Landesausschnß erklärt: "Wenn ein Vergleich erlaubt ist mit den frühern Zuständen, so muß ich sagen, daß am Ende der Regierung des Herrn von Möller die politische Beruhigung eme ganz andre war als jetzt." Derselbe Abgeordnete hat ferner in der Sitzung des Landesansschusses vom 13. Dezember 1883 dem Statthalter vorgeworfen, er habe durch seine persönliche Politik die Opposition nicht vernichtet, sondern nur die gemäßigte Partei der Autonvmisten zerstört: „Der Herr Statthalter hat gedacht, daß mit der großen Liebenswürdigkeit, mit seinem gentlemcm- artrgen Benehmen, das er jedem gegenüber zeigt, ... er in kurzer Zeit jede Opposition brechen würde. Wenn dieses Verfahren eines tüchtigen und er¬ probten Diplomaten auf einige Personen Eindruck gemacht hat, die ab und zu als xersormo sich bei dem hohen Herrn herumtreiben, so glaube ich, hat es im großen und ganzen wenig genützt." Noch viel schärfer und härter lautet das Urteil, das ein andrer Elsüsser, ^raf Dürckheim, in seinen „Erinnerungen alter und neuer Zeit" über die Politik Manteuffels gefüllt hat: „Die guten Vorsätze Manteuffels verfolgten auf falscher Bahn einen illusorischen Zweck. Durch übertriebne Schonung alle Renitenten, die verbissenen Reichsfeinde, einzeln zur deutschen Sache bekehren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/399>, abgerufen am 22.11.2024.