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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Das verbrechen und seine Bekämpfung

in Baden gehört zu der verstärkten Beamtenkonferenz außer einigen Bürgern
als Vorgesetzter ein Landgerichtsdirektor oder Landgerichtsrat." Es freut uns
sehr, daß unser Autor außer den drei unbestrittnen Aufgaben der Kriminal¬
justiz noch eine vierte in Erinnerung bringt, die im altdeutschen Recht die
einzige war, die heut aber ganz in Vergessenheit geraten ist: die Entschädigung
des Geschädigten; wir haben darüber seinerzeit das Nötige gesagt.

Das Wesentliche von Aschaffenburgs Ansicht über den Strafvollzug findet
sich auch bei Foerfter. "Tritt uns eine derartige Entartung oder Ver-
bildung oder Verkümmerung und Erkrankung der Organisation eines Menschen
entgegen, daß er nicht als sittlich verantwortliches Wesen behandelt werden
kann, so haben wir die soziale Pflicht der Fürsorge für ihn und die Aufgabe,
ihm womöglich wieder zur vollen Verantwortlichkeit und sittlichen Gesundheit
oder wenigstens zu dem für ihn noch erreichbaren Grade von Gesundheit zu
verhelfen. . . . Ergibt die anhaltende Beobachtung eines solchen Menschen
die Wahrscheinlichkeit, daß er in Freiheit eine dauernde Gefahr für seine Mit¬
menschen sein würde, so erfolgt notwendig, selbst wenn die bis dahin ver¬
übten abnormen Handlungen nur verhältnismäßig leichte Vergehungen waren,
lebenslängliche Einschränkung der Freiheit, natürlich mit gewissenhafter unab¬
lässiger Fortsetzung der Prüfung ihrer Berechtigung." (Nur dieser Stelle
wegen haben wir Foersters Buch mit dein vou Aschaffenburg zusammen
genannt; es ist eine Sammlung von Aufsätzen über verschiedne Gegenstände und
enthält n. ni. beachtenswerte Vorschlüge zur Reform des Prüfnngswesens und
des mathematischen Unterrichts. Wenn die Führer der ethischen Bewegung
eine neue Knlturpcriode einzuleiten gedachten, so haben sie ihre eigne Bedeutung
freilich überschützt; aber im kleinen wirken ihre Veröffentlichungen ohne Zweifel
Gutes, namentlich die des Berliner Astronomen, der ebenso edel gesinnt, so
warmherzig und zartsinnig wie sein verstorbner Freund Egidy, dabei aber
klarer, besonnener und auf verschiednen wissenschaftlichen und praktischen Ge¬
bieten bewanderter ist.)

Nun einige charakteristische Züge der gegenwärtigen Kriminalität im
Deutschen Reiche! Im Durchschnitt der Jahre 1882 bis 1891 -- es wird
seitdem nicht wesentlich anders geworden sein -- wurden von je 10000 Per¬
sonen der Zivilbevölkerung derselben Konfession verurteilt 963 Evangelische,
1153 Katholiken, 325 sonstige Christen, 784 Juden. Die Ursachen der ge¬
ringen Kriminalität der Juden sind bekannt: sie sind wirtschaftlich wohlsituierte
und in Gemeinden stramm organisierte Minderheiten; bei den christlichen
Sekten, denn das sind die sonstigen Christen, erzielt das Zusammenwirken
der beiden Umstände noch erfreulichere Ergebnisse. In Halbasien, wo arme
Juden in Masse beisammen wohnen, verhalten sie sich ganz anders. Der
Unterschied zwischen Protestanten und Katholiken rührt von dem ersten der beiden
genannten Umstünde her. Für Baden hat die Statistik nachgewiesen, "daß
mit geringen Ausnahmen die Protestanten in allen Berufsarten die lohnender"
Stellungen innehaben; die Kapitalrentensteuer betrug 1895 auf 1000 Katho¬
liken 589800, auf 1000 Evangelische 954900 Mark." Die Frage, woher
nun wieder dieser Unterschied kommt, geht uns hier nichts an. In den ver-


Das verbrechen und seine Bekämpfung

in Baden gehört zu der verstärkten Beamtenkonferenz außer einigen Bürgern
als Vorgesetzter ein Landgerichtsdirektor oder Landgerichtsrat." Es freut uns
sehr, daß unser Autor außer den drei unbestrittnen Aufgaben der Kriminal¬
justiz noch eine vierte in Erinnerung bringt, die im altdeutschen Recht die
einzige war, die heut aber ganz in Vergessenheit geraten ist: die Entschädigung
des Geschädigten; wir haben darüber seinerzeit das Nötige gesagt.

Das Wesentliche von Aschaffenburgs Ansicht über den Strafvollzug findet
sich auch bei Foerfter. „Tritt uns eine derartige Entartung oder Ver-
bildung oder Verkümmerung und Erkrankung der Organisation eines Menschen
entgegen, daß er nicht als sittlich verantwortliches Wesen behandelt werden
kann, so haben wir die soziale Pflicht der Fürsorge für ihn und die Aufgabe,
ihm womöglich wieder zur vollen Verantwortlichkeit und sittlichen Gesundheit
oder wenigstens zu dem für ihn noch erreichbaren Grade von Gesundheit zu
verhelfen. . . . Ergibt die anhaltende Beobachtung eines solchen Menschen
die Wahrscheinlichkeit, daß er in Freiheit eine dauernde Gefahr für seine Mit¬
menschen sein würde, so erfolgt notwendig, selbst wenn die bis dahin ver¬
übten abnormen Handlungen nur verhältnismäßig leichte Vergehungen waren,
lebenslängliche Einschränkung der Freiheit, natürlich mit gewissenhafter unab¬
lässiger Fortsetzung der Prüfung ihrer Berechtigung." (Nur dieser Stelle
wegen haben wir Foersters Buch mit dein vou Aschaffenburg zusammen
genannt; es ist eine Sammlung von Aufsätzen über verschiedne Gegenstände und
enthält n. ni. beachtenswerte Vorschlüge zur Reform des Prüfnngswesens und
des mathematischen Unterrichts. Wenn die Führer der ethischen Bewegung
eine neue Knlturpcriode einzuleiten gedachten, so haben sie ihre eigne Bedeutung
freilich überschützt; aber im kleinen wirken ihre Veröffentlichungen ohne Zweifel
Gutes, namentlich die des Berliner Astronomen, der ebenso edel gesinnt, so
warmherzig und zartsinnig wie sein verstorbner Freund Egidy, dabei aber
klarer, besonnener und auf verschiednen wissenschaftlichen und praktischen Ge¬
bieten bewanderter ist.)

Nun einige charakteristische Züge der gegenwärtigen Kriminalität im
Deutschen Reiche! Im Durchschnitt der Jahre 1882 bis 1891 — es wird
seitdem nicht wesentlich anders geworden sein — wurden von je 10000 Per¬
sonen der Zivilbevölkerung derselben Konfession verurteilt 963 Evangelische,
1153 Katholiken, 325 sonstige Christen, 784 Juden. Die Ursachen der ge¬
ringen Kriminalität der Juden sind bekannt: sie sind wirtschaftlich wohlsituierte
und in Gemeinden stramm organisierte Minderheiten; bei den christlichen
Sekten, denn das sind die sonstigen Christen, erzielt das Zusammenwirken
der beiden Umstände noch erfreulichere Ergebnisse. In Halbasien, wo arme
Juden in Masse beisammen wohnen, verhalten sie sich ganz anders. Der
Unterschied zwischen Protestanten und Katholiken rührt von dem ersten der beiden
genannten Umstünde her. Für Baden hat die Statistik nachgewiesen, „daß
mit geringen Ausnahmen die Protestanten in allen Berufsarten die lohnender»
Stellungen innehaben; die Kapitalrentensteuer betrug 1895 auf 1000 Katho¬
liken 589800, auf 1000 Evangelische 954900 Mark." Die Frage, woher
nun wieder dieser Unterschied kommt, geht uns hier nichts an. In den ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/206>, abgerufen am 28.07.2024.