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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Uann Deutschland reiten?

Wechsel des Weltmarkts folgt, wie der durch lange Studien gebildete Erzieher
der Jugend, daß man die Stimmen nur zählt, ungeordnet, wie eben einer
nach dem andern an die Urne tritt, dieser Widersinn ist so aufdringlich, daß
er keinem entgeht, der sachlich und ohne Voreingenommenheit an diese Frage
herantritt. Wenn aber schon jede Änderung eines so wesentlichen politischen
Rechts wie des Wahlrechts mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein pflegt,
so wachsen diese noch, sobald es sich um eine Beschränkung bestehender Rechte
handelt. Welche lebhafte Bewegung in weiten, much zweifellos königs- und
stantstreuen Kreisen hat in Sachsen, obwohl hier die Anregung von der Volks¬
vertretung selbst ausging, die Wahlrechtsvorlage hervorgerufen; man wird nicht
fehlgehn, wenn man die Ursache für das gute Gelingen und besonders für die
Beruhigung, die bald nach der Verabschiedung des Gesetzes wieder eingetreten ist,
darin sucht, daß in Sachsen die weitesten Kreise des Volks mit einem uner¬
schütterlichen, außerhalb des Landes in dieser Tiefe gar nicht geahnten Ver¬
trauen an ihrem Könige Albert, "dem Treuen," hingen. Übrigens hat man
jn auch in Sachsen das Klassenwahlrecht von Anbeginn an kaum als eine
endgiltige Einrichtung angesehen, sondern als den gangbarsten, in der drängenden
Kürze der Zeit zu schaffenden Ausweg aus drohender Gefahr, und neuerdings
werden immer mehr Stimmen für eine weitere leidenschaftslose Erwägung laut.

Es ist eine ganz andre, aber sehr wesentliche Frage, ob auch in jedem
andern Falle, unter andern Verhältnissen und besonders im Reiche mit seinem
bunten Stantenbilde von ähnlichen Grundsätzen ans eine ebenso friedliche
Lösung oder überhaupt eine Lösung ans friedlichem Wege durchführbar sein
würde. Francis Pnrkman sagt in einem Aufsatz über das Scheitern des all¬
gemeinen Wahlrechts in Amerika in der Nortd, ^msrioau Rsviovv im Jahre
1878, daß es vielleicht uicht möglich sein werde, auf friedlichem Wege ein ver¬
derbliches Wahlrecht abzuschaffen, wohl aber ihm entgegenzuwirken. Scheint
dieser Satz anch, wie das eben erwähnte Beispiel lehrt, nicht für jeden Fall
richtig, so ist er doch ganz zweifellos durchaus beachtenswert und mindestens
für den Weg, auf dem man an die Abänderung eines Wahlrechts heranzutreten
hat, von unleugbarer Bedeutung. Für Deutschland weist er auf die Erwägung
hin, ob es denn, da es augenscheinlich schwierig ist, durchans notwendig sei,
gerade die Gleichheit des Stimmrechts zu beseitigen, ob denn überhaupt sie
der größte Mangel des allgemeinen, gleichen und ungegliederten Wahlrechts
in der Anwendung auf deutsche Verhältnisse sei, oder ob nicht ein andrer,
vielleicht gangbarerer Weg dahin führen konnte, nicht das allgemeine und
gleiche Wahlrecht abzuschaffen, wohl aber deu mit ihm verknüpften bedenk¬
lichen Erscheinungen entgegenzuwirken.

Tritt man dem Gedanken an die Abänderung eines Wahlrechts näher,
so wird man Verschiednes unterscheiden müssen. Man wird zunächst feststellen
müssen, welche geschichtlichen Vorgänge und Erwägungen zur Einführung des
Wahlrechts geführt haben; sodann wird man ermitteln müssen, auf welchen
Mängeln im Aufbau denn die mißliebigen Erscheinungen dieses Wahlrechts
beruhn, und insbesondre warn"? der Aufbau gerade mit der Art des Volks, uns
das es uus ankommt, in Mißklang steht; und schließlich geht die Frage dahin,


Uann Deutschland reiten?

Wechsel des Weltmarkts folgt, wie der durch lange Studien gebildete Erzieher
der Jugend, daß man die Stimmen nur zählt, ungeordnet, wie eben einer
nach dem andern an die Urne tritt, dieser Widersinn ist so aufdringlich, daß
er keinem entgeht, der sachlich und ohne Voreingenommenheit an diese Frage
herantritt. Wenn aber schon jede Änderung eines so wesentlichen politischen
Rechts wie des Wahlrechts mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein pflegt,
so wachsen diese noch, sobald es sich um eine Beschränkung bestehender Rechte
handelt. Welche lebhafte Bewegung in weiten, much zweifellos königs- und
stantstreuen Kreisen hat in Sachsen, obwohl hier die Anregung von der Volks¬
vertretung selbst ausging, die Wahlrechtsvorlage hervorgerufen; man wird nicht
fehlgehn, wenn man die Ursache für das gute Gelingen und besonders für die
Beruhigung, die bald nach der Verabschiedung des Gesetzes wieder eingetreten ist,
darin sucht, daß in Sachsen die weitesten Kreise des Volks mit einem uner¬
schütterlichen, außerhalb des Landes in dieser Tiefe gar nicht geahnten Ver¬
trauen an ihrem Könige Albert, „dem Treuen," hingen. Übrigens hat man
jn auch in Sachsen das Klassenwahlrecht von Anbeginn an kaum als eine
endgiltige Einrichtung angesehen, sondern als den gangbarsten, in der drängenden
Kürze der Zeit zu schaffenden Ausweg aus drohender Gefahr, und neuerdings
werden immer mehr Stimmen für eine weitere leidenschaftslose Erwägung laut.

Es ist eine ganz andre, aber sehr wesentliche Frage, ob auch in jedem
andern Falle, unter andern Verhältnissen und besonders im Reiche mit seinem
bunten Stantenbilde von ähnlichen Grundsätzen ans eine ebenso friedliche
Lösung oder überhaupt eine Lösung ans friedlichem Wege durchführbar sein
würde. Francis Pnrkman sagt in einem Aufsatz über das Scheitern des all¬
gemeinen Wahlrechts in Amerika in der Nortd, ^msrioau Rsviovv im Jahre
1878, daß es vielleicht uicht möglich sein werde, auf friedlichem Wege ein ver¬
derbliches Wahlrecht abzuschaffen, wohl aber ihm entgegenzuwirken. Scheint
dieser Satz anch, wie das eben erwähnte Beispiel lehrt, nicht für jeden Fall
richtig, so ist er doch ganz zweifellos durchaus beachtenswert und mindestens
für den Weg, auf dem man an die Abänderung eines Wahlrechts heranzutreten
hat, von unleugbarer Bedeutung. Für Deutschland weist er auf die Erwägung
hin, ob es denn, da es augenscheinlich schwierig ist, durchans notwendig sei,
gerade die Gleichheit des Stimmrechts zu beseitigen, ob denn überhaupt sie
der größte Mangel des allgemeinen, gleichen und ungegliederten Wahlrechts
in der Anwendung auf deutsche Verhältnisse sei, oder ob nicht ein andrer,
vielleicht gangbarerer Weg dahin führen konnte, nicht das allgemeine und
gleiche Wahlrecht abzuschaffen, wohl aber deu mit ihm verknüpften bedenk¬
lichen Erscheinungen entgegenzuwirken.

Tritt man dem Gedanken an die Abänderung eines Wahlrechts näher,
so wird man Verschiednes unterscheiden müssen. Man wird zunächst feststellen
müssen, welche geschichtlichen Vorgänge und Erwägungen zur Einführung des
Wahlrechts geführt haben; sodann wird man ermitteln müssen, auf welchen
Mängeln im Aufbau denn die mißliebigen Erscheinungen dieses Wahlrechts
beruhn, und insbesondre warn»? der Aufbau gerade mit der Art des Volks, uns
das es uus ankommt, in Mißklang steht; und schließlich geht die Frage dahin,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/20>, abgerufen am 27.11.2024.