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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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5>le orientalische Lrcigo

russischen Verträgen von 1762 bis 1767 vorbereitet worden war. Zwnr
zögerte man in Wien, bei der Teilung mitzuwirken, aber nicht, weil man die
Bedeutung der polnische" Frage für die Machtverhültnisse im Orient klar er¬
kannte -- denn auch für die türkisch-österreichischen Verhandlungen im Jahre 1770
war die Teilung Polens die Grundlage --, sondern wahrscheinlich, weil man
der Führung Rußlands in dieser Sache mißtraute. Kaunitz hatte allerdings
die ganz richtige Empfindung, daß bei einer Teilung Polens Rußland soweit
nach dem Südwesten vorrücke, daß eine russische Besetzung der Moldau und
der Walachei befürchtet werdeu müsse. Wenn das durch den russisch-türkischen
Krieg, der schon im Gange war, verhindert werden konnte, dann war er zur
Teilung Polens bereit, die durch die russisch-preußischen Vereinbarungen aller¬
dings schon unabwendbar geworden war. Unter Vermittlung Friedrichs wurde
von Rußland im Dezember 1771 auf das Begehren der "Unabhängigkeit" der
Moldau und der Walachei verzichtet, wogegen Österreich sich von dem Ver¬
trage mit der Pforte lossagte; die Ergebnisse waren die erste Teilung Polens
(1772), und der russisch-türkische Friede von Kütschük-Kainardschi (1774), den
die Pforte zu schließe,: gezwungen war, nachdem sie 1768 von Frankreich,
dessen damaliger Gesandter in Konstantinopel, Vergennes, die Situation er¬
kannt hatte, zum Kriege gegen Rußland bestimmt, dann aber nach der Ab¬
berufung Vergennes im Stich gelassen worden war.

Der Friede von Kütschük-Kainardschi (1774) ist in doppelter Hinsicht
wichtig. In der von Österreich dabei beobachteten Haltung zeigt sich zum
erstenmal mit aller Deutlichkeit, daß die Orientpolitik Österreichs eine defensive
geworden war, während Nußland seine Offensive verstärkte. Nußland dürfe
nicht die Moldau und nicht die Walachei besetzen, damit es nicht Österreichs
Nachbar werden und nicht die Donau überschreiten könne. Das war Kannitzens
Meinung, und sie wurde für die spätere Orieutpolitik Österreichs maßgebend.
Daß ein großer Staat im Besitze der Donauniederuugen auch Konstantinopel
beherrschen würde, das konnte auch Kaunitz kein Geheimnis sein, mau weiß
ja von Plänen des Kanzlers und Josias Coburgs zur Erwerbung der
Moldau; aber die unter Kaunitz erfolgte Besetzung der Bukowina blieb der
letzte Schritt in dieser Richtung. So sehr später Erzherzog Karl und Radetzky
dazu rieten, sich der Douaumüuduugeu zu versichern, so ließ die Wiener
Politik sich doch in diesem wichtigsten Pnnkte abdrängen und verzichtete damit
auf jede Offensive. Für Nußland war dagegen der Friede von Kütschük-
Kainardschi die Vorstufe zu einem weit ausgreifenden Angriff ans die Türkei.
Der Gewinn des Friedens war für Rußland allein bedeutend genug. Die
Türkei und Rußland schlössen einen Auslieferungsvertrag (dessen Rußland
wegen der polnischen Flüchtlinge bedürfte) und garantierten sich freie Schiff-
fahrt, für die Russen insbesondre auf der Donau. Die Tataren der Krim
wurden mit Ausnahme Kertschs und Jenikales, die an Nußland fielen, "frei,"
während die Donanfürstentümer insofern eine neue Ausnahmestellung erhielten,
als "je nach den Umstünden" der beiden Fürstentümer Rußland ein Recht
eingeräumt wurde, sich bei der Pforte zu ihren Gunsten zu verwenden, und
diese verpflichtet war, diese Vorstellungen in Betracht zu ziehn. -- Begründete


5>le orientalische Lrcigo

russischen Verträgen von 1762 bis 1767 vorbereitet worden war. Zwnr
zögerte man in Wien, bei der Teilung mitzuwirken, aber nicht, weil man die
Bedeutung der polnische» Frage für die Machtverhültnisse im Orient klar er¬
kannte — denn auch für die türkisch-österreichischen Verhandlungen im Jahre 1770
war die Teilung Polens die Grundlage —, sondern wahrscheinlich, weil man
der Führung Rußlands in dieser Sache mißtraute. Kaunitz hatte allerdings
die ganz richtige Empfindung, daß bei einer Teilung Polens Rußland soweit
nach dem Südwesten vorrücke, daß eine russische Besetzung der Moldau und
der Walachei befürchtet werdeu müsse. Wenn das durch den russisch-türkischen
Krieg, der schon im Gange war, verhindert werden konnte, dann war er zur
Teilung Polens bereit, die durch die russisch-preußischen Vereinbarungen aller¬
dings schon unabwendbar geworden war. Unter Vermittlung Friedrichs wurde
von Rußland im Dezember 1771 auf das Begehren der „Unabhängigkeit" der
Moldau und der Walachei verzichtet, wogegen Österreich sich von dem Ver¬
trage mit der Pforte lossagte; die Ergebnisse waren die erste Teilung Polens
(1772), und der russisch-türkische Friede von Kütschük-Kainardschi (1774), den
die Pforte zu schließe,: gezwungen war, nachdem sie 1768 von Frankreich,
dessen damaliger Gesandter in Konstantinopel, Vergennes, die Situation er¬
kannt hatte, zum Kriege gegen Rußland bestimmt, dann aber nach der Ab¬
berufung Vergennes im Stich gelassen worden war.

Der Friede von Kütschük-Kainardschi (1774) ist in doppelter Hinsicht
wichtig. In der von Österreich dabei beobachteten Haltung zeigt sich zum
erstenmal mit aller Deutlichkeit, daß die Orientpolitik Österreichs eine defensive
geworden war, während Nußland seine Offensive verstärkte. Nußland dürfe
nicht die Moldau und nicht die Walachei besetzen, damit es nicht Österreichs
Nachbar werden und nicht die Donau überschreiten könne. Das war Kannitzens
Meinung, und sie wurde für die spätere Orieutpolitik Österreichs maßgebend.
Daß ein großer Staat im Besitze der Donauniederuugen auch Konstantinopel
beherrschen würde, das konnte auch Kaunitz kein Geheimnis sein, mau weiß
ja von Plänen des Kanzlers und Josias Coburgs zur Erwerbung der
Moldau; aber die unter Kaunitz erfolgte Besetzung der Bukowina blieb der
letzte Schritt in dieser Richtung. So sehr später Erzherzog Karl und Radetzky
dazu rieten, sich der Douaumüuduugeu zu versichern, so ließ die Wiener
Politik sich doch in diesem wichtigsten Pnnkte abdrängen und verzichtete damit
auf jede Offensive. Für Nußland war dagegen der Friede von Kütschük-
Kainardschi die Vorstufe zu einem weit ausgreifenden Angriff ans die Türkei.
Der Gewinn des Friedens war für Rußland allein bedeutend genug. Die
Türkei und Rußland schlössen einen Auslieferungsvertrag (dessen Rußland
wegen der polnischen Flüchtlinge bedürfte) und garantierten sich freie Schiff-
fahrt, für die Russen insbesondre auf der Donau. Die Tataren der Krim
wurden mit Ausnahme Kertschs und Jenikales, die an Nußland fielen, „frei,"
während die Donanfürstentümer insofern eine neue Ausnahmestellung erhielten,
als „je nach den Umstünden" der beiden Fürstentümer Rußland ein Recht
eingeräumt wurde, sich bei der Pforte zu ihren Gunsten zu verwenden, und
diese verpflichtet war, diese Vorstellungen in Betracht zu ziehn. — Begründete


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/144>, abgerufen am 01.09.2024.