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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Der Seemann und seine soziale Lage

Der Seemann lebt, wie schon mehrfach bemerkt worden ist, unter andern Be¬
dingungen als der Arbeiter in der Fabrik oder ans dein Acker oder in der Werkstatt
des Handwerkers. Dieser kann, wenn ihm Unbill widerfahren ist, sofort Hilfe bei
Nachbarn, bei der Obrigkeit, beim Gericht finden. Jener muß an Bord bleiben,
Wochen-, monatelang. Unterwegs aussteigen kann er nicht. Er begibt sich
seiner persönlichen Freiheit, denn die Disziplin an Bord muß unbedingt auf¬
recht erhalten werden. Um Schiff und Menschen gegen die Gefahren der See
zu verteidigen, muß sich der Einzelne ohne Widerrede dem Willen des Kapitäns
unterordnen, sogar bis zur unmittelbarsten Lebensgefahr. Bei der Beratung
der Seemannsordnuug haben die Sozialdemokraten Neigung gezeigt, dem Kultus
der Koalitionsfreiheit die Strammheit der Disziplin zu opfern. Koalitions¬
freiheit mag am Lande am Platze sein, aber an Bord kann nur die Unter¬
ordnung nützen. Das sehen auch die Schiffer selbst wohl ein, denn andern¬
falls sind Schiff und Besatzung in größter Gefahr. Obgleich sich die Sozial¬
demokratie die erdenklichste Mühe gegeben hat, die Seeleute für das Koalitions¬
recht an Bord -- das am Lande wird selbstverständlich nicht bestritten -- zu
begeistern, hat sie doch wenig Erfolg damit gehabt.

Ein andrer wichtiger Unterschied zwischen Seemann und Landarbeiter liegt
darin, daß der Seemann von seinem Arbeitgeber, dem Reeber, Kost und
Wohnung erhält. Nur wenig Schiffer, nur solche in regelmäßiger kleiner
Küstenfahrt, machen eine Ausnahme davon, indem sie sich selbst beköstigen.
Natürlich kann der Matrose vor der Abfahrt nicht die Menge und Güte des
mitgenommenen Proviants und Wassers prüfen. Auch kann er die gehörige
Verpflegung bei genügendem Proviant an Bord nicht erzwingen, wenn ihm
der Staat nicht mit obrigkeitlicher Verordnung beisteht. Seit undenklichen
Zeiten gibt es solche Verordnungen, die den Schiffer sichern, ihm einen festen
Anspruch geben sollen, dessen Nichterfüllung er hernach durch das Gericht ahnden
lassen kann. Nach den bis jetzt vorliegenden Berichten gibt die Verpflegung
selten Grund zur Klage, und wenn man solche hört, ist der Koch daran schuld,
nicht der Kapitän oder die Reederei. Gute Schiffsköche zu bekommen ist für
die Reederei schwer. Sehr oft vermieten sich Leute als Köche, um den etwas
bessern Lohn zu bekommen, die von ihrer Aufgabe keine Ahnung haben. Ein
Reeber erzählte mir kürzlich, sein Kapitän stellte einen Mann, über dessen
Küche die Mannschaft bitter klagte, zur Rede, und dieser gestand ein, daß er noch
nie als Koch gefahren sei. Auf die Frage, wie er sich denn als Koch vermieten
könne, antwortete er ganz treuherzig: "Knptein, ick hebb jo en Kockbvok!"

Bei längern Reisen, hauptsächlich auf Segelschiffen, wird das Essen sehr
bald einförmig, das frische Fleisch, die frischen Gemüse gehn ans, mehr und
mehr sieht sich die ganze Besatzung auf Salzfleisch, Hülsenfrüchte, Hartbrot
und Schiffszwieback angewiesen. Das verstimmt, ist aber auf Segelschiffen
wenig zu ändern, höchstens durch Benutzung der Konserven, die ja unsre Zeit
so viel besser und wohlfeiler herzustellen weiß als die Vergangenheit. Dem
Dampfer bieten sich bessere Gelegenheiten, da die Reisen viel kürzer sind
und auf lungern immer Gelegenheit zum Anlaufen eines Zwischenhafens ist.
Klagen in dieser Beziehung kommen in dem englischen Gutachten zutage. Ein


Der Seemann und seine soziale Lage

Der Seemann lebt, wie schon mehrfach bemerkt worden ist, unter andern Be¬
dingungen als der Arbeiter in der Fabrik oder ans dein Acker oder in der Werkstatt
des Handwerkers. Dieser kann, wenn ihm Unbill widerfahren ist, sofort Hilfe bei
Nachbarn, bei der Obrigkeit, beim Gericht finden. Jener muß an Bord bleiben,
Wochen-, monatelang. Unterwegs aussteigen kann er nicht. Er begibt sich
seiner persönlichen Freiheit, denn die Disziplin an Bord muß unbedingt auf¬
recht erhalten werden. Um Schiff und Menschen gegen die Gefahren der See
zu verteidigen, muß sich der Einzelne ohne Widerrede dem Willen des Kapitäns
unterordnen, sogar bis zur unmittelbarsten Lebensgefahr. Bei der Beratung
der Seemannsordnuug haben die Sozialdemokraten Neigung gezeigt, dem Kultus
der Koalitionsfreiheit die Strammheit der Disziplin zu opfern. Koalitions¬
freiheit mag am Lande am Platze sein, aber an Bord kann nur die Unter¬
ordnung nützen. Das sehen auch die Schiffer selbst wohl ein, denn andern¬
falls sind Schiff und Besatzung in größter Gefahr. Obgleich sich die Sozial¬
demokratie die erdenklichste Mühe gegeben hat, die Seeleute für das Koalitions¬
recht an Bord — das am Lande wird selbstverständlich nicht bestritten — zu
begeistern, hat sie doch wenig Erfolg damit gehabt.

Ein andrer wichtiger Unterschied zwischen Seemann und Landarbeiter liegt
darin, daß der Seemann von seinem Arbeitgeber, dem Reeber, Kost und
Wohnung erhält. Nur wenig Schiffer, nur solche in regelmäßiger kleiner
Küstenfahrt, machen eine Ausnahme davon, indem sie sich selbst beköstigen.
Natürlich kann der Matrose vor der Abfahrt nicht die Menge und Güte des
mitgenommenen Proviants und Wassers prüfen. Auch kann er die gehörige
Verpflegung bei genügendem Proviant an Bord nicht erzwingen, wenn ihm
der Staat nicht mit obrigkeitlicher Verordnung beisteht. Seit undenklichen
Zeiten gibt es solche Verordnungen, die den Schiffer sichern, ihm einen festen
Anspruch geben sollen, dessen Nichterfüllung er hernach durch das Gericht ahnden
lassen kann. Nach den bis jetzt vorliegenden Berichten gibt die Verpflegung
selten Grund zur Klage, und wenn man solche hört, ist der Koch daran schuld,
nicht der Kapitän oder die Reederei. Gute Schiffsköche zu bekommen ist für
die Reederei schwer. Sehr oft vermieten sich Leute als Köche, um den etwas
bessern Lohn zu bekommen, die von ihrer Aufgabe keine Ahnung haben. Ein
Reeber erzählte mir kürzlich, sein Kapitän stellte einen Mann, über dessen
Küche die Mannschaft bitter klagte, zur Rede, und dieser gestand ein, daß er noch
nie als Koch gefahren sei. Auf die Frage, wie er sich denn als Koch vermieten
könne, antwortete er ganz treuherzig: „Knptein, ick hebb jo en Kockbvok!"

Bei längern Reisen, hauptsächlich auf Segelschiffen, wird das Essen sehr
bald einförmig, das frische Fleisch, die frischen Gemüse gehn ans, mehr und
mehr sieht sich die ganze Besatzung auf Salzfleisch, Hülsenfrüchte, Hartbrot
und Schiffszwieback angewiesen. Das verstimmt, ist aber auf Segelschiffen
wenig zu ändern, höchstens durch Benutzung der Konserven, die ja unsre Zeit
so viel besser und wohlfeiler herzustellen weiß als die Vergangenheit. Dem
Dampfer bieten sich bessere Gelegenheiten, da die Reisen viel kürzer sind
und auf lungern immer Gelegenheit zum Anlaufen eines Zwischenhafens ist.
Klagen in dieser Beziehung kommen in dem englischen Gutachten zutage. Ein


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[0078] Der Seemann und seine soziale Lage Der Seemann lebt, wie schon mehrfach bemerkt worden ist, unter andern Be¬ dingungen als der Arbeiter in der Fabrik oder ans dein Acker oder in der Werkstatt des Handwerkers. Dieser kann, wenn ihm Unbill widerfahren ist, sofort Hilfe bei Nachbarn, bei der Obrigkeit, beim Gericht finden. Jener muß an Bord bleiben, Wochen-, monatelang. Unterwegs aussteigen kann er nicht. Er begibt sich seiner persönlichen Freiheit, denn die Disziplin an Bord muß unbedingt auf¬ recht erhalten werden. Um Schiff und Menschen gegen die Gefahren der See zu verteidigen, muß sich der Einzelne ohne Widerrede dem Willen des Kapitäns unterordnen, sogar bis zur unmittelbarsten Lebensgefahr. Bei der Beratung der Seemannsordnuug haben die Sozialdemokraten Neigung gezeigt, dem Kultus der Koalitionsfreiheit die Strammheit der Disziplin zu opfern. Koalitions¬ freiheit mag am Lande am Platze sein, aber an Bord kann nur die Unter¬ ordnung nützen. Das sehen auch die Schiffer selbst wohl ein, denn andern¬ falls sind Schiff und Besatzung in größter Gefahr. Obgleich sich die Sozial¬ demokratie die erdenklichste Mühe gegeben hat, die Seeleute für das Koalitions¬ recht an Bord — das am Lande wird selbstverständlich nicht bestritten — zu begeistern, hat sie doch wenig Erfolg damit gehabt. Ein andrer wichtiger Unterschied zwischen Seemann und Landarbeiter liegt darin, daß der Seemann von seinem Arbeitgeber, dem Reeber, Kost und Wohnung erhält. Nur wenig Schiffer, nur solche in regelmäßiger kleiner Küstenfahrt, machen eine Ausnahme davon, indem sie sich selbst beköstigen. Natürlich kann der Matrose vor der Abfahrt nicht die Menge und Güte des mitgenommenen Proviants und Wassers prüfen. Auch kann er die gehörige Verpflegung bei genügendem Proviant an Bord nicht erzwingen, wenn ihm der Staat nicht mit obrigkeitlicher Verordnung beisteht. Seit undenklichen Zeiten gibt es solche Verordnungen, die den Schiffer sichern, ihm einen festen Anspruch geben sollen, dessen Nichterfüllung er hernach durch das Gericht ahnden lassen kann. Nach den bis jetzt vorliegenden Berichten gibt die Verpflegung selten Grund zur Klage, und wenn man solche hört, ist der Koch daran schuld, nicht der Kapitän oder die Reederei. Gute Schiffsköche zu bekommen ist für die Reederei schwer. Sehr oft vermieten sich Leute als Köche, um den etwas bessern Lohn zu bekommen, die von ihrer Aufgabe keine Ahnung haben. Ein Reeber erzählte mir kürzlich, sein Kapitän stellte einen Mann, über dessen Küche die Mannschaft bitter klagte, zur Rede, und dieser gestand ein, daß er noch nie als Koch gefahren sei. Auf die Frage, wie er sich denn als Koch vermieten könne, antwortete er ganz treuherzig: „Knptein, ick hebb jo en Kockbvok!" Bei längern Reisen, hauptsächlich auf Segelschiffen, wird das Essen sehr bald einförmig, das frische Fleisch, die frischen Gemüse gehn ans, mehr und mehr sieht sich die ganze Besatzung auf Salzfleisch, Hülsenfrüchte, Hartbrot und Schiffszwieback angewiesen. Das verstimmt, ist aber auf Segelschiffen wenig zu ändern, höchstens durch Benutzung der Konserven, die ja unsre Zeit so viel besser und wohlfeiler herzustellen weiß als die Vergangenheit. Dem Dampfer bieten sich bessere Gelegenheiten, da die Reisen viel kürzer sind und auf lungern immer Gelegenheit zum Anlaufen eines Zwischenhafens ist. Klagen in dieser Beziehung kommen in dem englischen Gutachten zutage. Ein

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/78>, abgerufen am 22.07.2024.