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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Frömmigkeit und Religionsunterricht

stürzung, sondern nur ihr besseres Verständnis und die genauere Abgrenzung ihrer
Wahrheit und Bedeutung ist gewöhnlich der Erfolg einer erneuten Untersuchung.
Und so scheint mir auch der allgemeine Satz, daß der Religionsunterricht um
der Frömmigkeit willen da sei und sie zum Zwecke habe, nicht Wohl anfechtbar,
wenigstens nicht in dieser Form: wenn überhaupt unser Religionsunterricht
einen Zweck hat, so kann er mir in der Förderung der Frömmigkeit liegen-
Ich wüßte wenigstens nicht, auf welche Weise und von wem ihm ein andrer
Zweck gesetzt werden könnte- Denken wir uns eine sich ganz frei entwickelnde
Pädagogik, die es nicht zu den erstrebenswerten Zielen rechnete, daß der erwachsene,
mündige Mensch fromm sei, Beziehungen zu einem überwcltlichen Wesen, das
wir Gott nennen, habe und pflege, so würde diese keine Veranlassung haben, die
Religion unter die Unterrichtsgegenstände des Kindes aufzunehmen. (Man denke
etwa an die Bestrebungen der "Ethischen Kultur.") Oder denken Nur uns ein
Staatswesen, das nicht damit rechnen zu müssen meinte, daß sich seine Bürger durch
überweltliche Norme" gebunden fühlten, und das von daher etwa keine Stärkung
ihres Patriotismus oder ihres bürgerliche" Sinnes erwartete, es würde den
Religionsunterricht aus der staatlichen Schule entfernen, wie es z, B, in Frank¬
reich geschieht- Oder eine Kirche, die etwa der Meinung wäre, es sei nicht not¬
wendig, schon die Kinder zur Frömmigkeit anzuleiten und in ihr zu unterweisen,
es genüge vielmehr, damit bei den Erwachsnen zu beginnen isofern sie es nötig
haben) -- sie würde einen Religionsunterricht für überflüssig erachten; gerade als
Kirche könnte sie ja vielleicht ganz andre Mittel zur Pflege der Frömmigkeit
bereit haben.

Also das wird bestehn bleiben, daß wir einen andern Zweck des Religions¬
unterrichts nicht denken können als den, die Frömmigkeit zu fördern.

Daraus ergibt sich aber sofort eine wichtige Folgerung. Wir reden von
der Frömmigkeit, von Frömmigkeit überhaupt; aber es kann sich nur um eine
bestimmte Art von Frömmigkeit handeln, nämlich um die unsrige. Den"
alle Erziehung und jeder Unterricht können jeweils nur den Geistesbesitz, die
Weltanschauung und die Lebensauffassung, den Kulturstand und den Knlturertrag
der heranwachsenden Jugend übermitteln wollen, die die erziehende Generation
selbst hat, die sie schätzt und als wertvoll betrachtet. Aller Unterricht ist Über¬
tragung unsrer Lebenswerte auf unsre Kinder. Mag uns die Begabung und die
Fassungskraft der Kinder oft Schranken auferlegen, sodaß wir dieses Ziel nicht
ganz bei ihnen erreichen können, darüber hinaus können wir jedenfalls nicht,
und von der Schranke, in der wir, die Erzieher, befangen sind, können wir uns
auch unsern Kindern gegenüber nicht befreien. Nun ist aber unsre Frömmigkeit,
die der erziehenden Generation, man mag es beklagen oder sich dessen freuen,
auf alle Fälle konfessionell bestimmt. So kaun denn anch der Zweck des
Religionsunterrichts kein andrer sein, als die Förderung einer konfessionell be¬
stimmten Frömmigkeit. Der Gedanke eines interkonfessionellen Religionsunter¬
richts, den man einst besonders in den Kreisen Diesterwegs, wohl auf Grund
der Aufktärungspüdagogik Rousseaus und Basedows, genährt hat, ist heute
stark in den Hintergrund getreten, wie mir scheint, mit Recht. Zwar gibt es
in der Schweiz Kantone, die wenigstens auf der Unterstufe solchen interkon-


Frömmigkeit und Religionsunterricht

stürzung, sondern nur ihr besseres Verständnis und die genauere Abgrenzung ihrer
Wahrheit und Bedeutung ist gewöhnlich der Erfolg einer erneuten Untersuchung.
Und so scheint mir auch der allgemeine Satz, daß der Religionsunterricht um
der Frömmigkeit willen da sei und sie zum Zwecke habe, nicht Wohl anfechtbar,
wenigstens nicht in dieser Form: wenn überhaupt unser Religionsunterricht
einen Zweck hat, so kann er mir in der Förderung der Frömmigkeit liegen-
Ich wüßte wenigstens nicht, auf welche Weise und von wem ihm ein andrer
Zweck gesetzt werden könnte- Denken wir uns eine sich ganz frei entwickelnde
Pädagogik, die es nicht zu den erstrebenswerten Zielen rechnete, daß der erwachsene,
mündige Mensch fromm sei, Beziehungen zu einem überwcltlichen Wesen, das
wir Gott nennen, habe und pflege, so würde diese keine Veranlassung haben, die
Religion unter die Unterrichtsgegenstände des Kindes aufzunehmen. (Man denke
etwa an die Bestrebungen der „Ethischen Kultur.") Oder denken Nur uns ein
Staatswesen, das nicht damit rechnen zu müssen meinte, daß sich seine Bürger durch
überweltliche Norme» gebunden fühlten, und das von daher etwa keine Stärkung
ihres Patriotismus oder ihres bürgerliche» Sinnes erwartete, es würde den
Religionsunterricht aus der staatlichen Schule entfernen, wie es z, B, in Frank¬
reich geschieht- Oder eine Kirche, die etwa der Meinung wäre, es sei nicht not¬
wendig, schon die Kinder zur Frömmigkeit anzuleiten und in ihr zu unterweisen,
es genüge vielmehr, damit bei den Erwachsnen zu beginnen isofern sie es nötig
haben) — sie würde einen Religionsunterricht für überflüssig erachten; gerade als
Kirche könnte sie ja vielleicht ganz andre Mittel zur Pflege der Frömmigkeit
bereit haben.

Also das wird bestehn bleiben, daß wir einen andern Zweck des Religions¬
unterrichts nicht denken können als den, die Frömmigkeit zu fördern.

Daraus ergibt sich aber sofort eine wichtige Folgerung. Wir reden von
der Frömmigkeit, von Frömmigkeit überhaupt; aber es kann sich nur um eine
bestimmte Art von Frömmigkeit handeln, nämlich um die unsrige. Den»
alle Erziehung und jeder Unterricht können jeweils nur den Geistesbesitz, die
Weltanschauung und die Lebensauffassung, den Kulturstand und den Knlturertrag
der heranwachsenden Jugend übermitteln wollen, die die erziehende Generation
selbst hat, die sie schätzt und als wertvoll betrachtet. Aller Unterricht ist Über¬
tragung unsrer Lebenswerte auf unsre Kinder. Mag uns die Begabung und die
Fassungskraft der Kinder oft Schranken auferlegen, sodaß wir dieses Ziel nicht
ganz bei ihnen erreichen können, darüber hinaus können wir jedenfalls nicht,
und von der Schranke, in der wir, die Erzieher, befangen sind, können wir uns
auch unsern Kindern gegenüber nicht befreien. Nun ist aber unsre Frömmigkeit,
die der erziehenden Generation, man mag es beklagen oder sich dessen freuen,
auf alle Fälle konfessionell bestimmt. So kaun denn anch der Zweck des
Religionsunterrichts kein andrer sein, als die Förderung einer konfessionell be¬
stimmten Frömmigkeit. Der Gedanke eines interkonfessionellen Religionsunter¬
richts, den man einst besonders in den Kreisen Diesterwegs, wohl auf Grund
der Aufktärungspüdagogik Rousseaus und Basedows, genährt hat, ist heute
stark in den Hintergrund getreten, wie mir scheint, mit Recht. Zwar gibt es
in der Schweiz Kantone, die wenigstens auf der Unterstufe solchen interkon-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/656>, abgerufen am 22.07.2024.