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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Zur Geschichte des Rettiuigsweseils an der deutschen Anste

Dicke eines "Feüffenstengels" (Pfeifenstengels?) befestigt war. Die gewöhnliche
Ladung trieb das Geschoß und die Leine 15 Faden (28 Meter) weit.

Der Erfinder hielt es nicht für nötig, weitere Versuche mit der Pistole
anzustellen, so sicher war er seiner Sache. Es drängte ihn, seinen Gedanken
nutzbar zu machen, der Rückgang seines Geschäfts, dessen Gedeihen vermutlich
ganz von seiner, lange Zeit durch das auf ein Rettungsmittel gerichtete Sinnen
und Suchen gelähmten Arbeitskraft abhing, mahnte ihn, anch an sich selbst
zu denken, nud so verfaßte er eine rührend unbeholfne, "Hochwürdige König¬
liche Mayestät" überschriebne Jmmedinteingabe, worin er seinen König von
der Erfindung, "einer sehr wichtigen Sache, die noch nicht in der gantzen
Welt erfunden," benachrichtigt und um Unterstützung bittet. Dieser Entwurf
kam uicht in die Hände des Königs. Schaefer legte ihn ohne Unterschrift
dem Bürgermeister von Kolberg, Landrat Schier, vor, während er an den
König einige Tage später eine Wohl von einem sprachgewandten Freunde ver¬
faßte, militärisch kurze Mitteilung, wie er auf deu Gedanken gekommen sei,
und eine Beschreibung des Verfahrens sandte. Auf beiden Wegen gelangte
der Erfinder zum Ziel, doch uur zum nächsten, einer amtlichen Prüfung des
Rettungsmittels. Laudrat Schier erkannte sofort die Schwierigkeit, zwischen
der Stärke der Ladung, dem Gewichte und der Haltbarkeit der Leine und dem
Gewichte und der Geschwindigkeit des Geschosses das richtige Verhältnis zu
finden, sodaß sowohl die Ermüdung des Geschosses durch die Schwere der
Leine, als auch das Zerreißen der Leine durch die Schnelligkeit des Geschosses
vermieden, und das Ziel erreicht würde. Er fand deshalb den Vorschlag Schaefers
"uicht wohl axp1i<zg,ti1e." Dennoch erteilte er ohne Zögern dem Hafenprovisor
Bohm den Auftrag, mit dem Hauptmann Arndt, "als einem xorito in u.res,"
das Verfahren zu besprechen, "ut falls dieser es nicht für aussichtslos halte,
einem Versuche zu unterwerfen. Hauptmann Arndt erklärte sich zur Abgabe
eines Gutachtens auf Grund eines Versuchs bereit, wenn er dazu von dem
Gouvernement beauftragt würde. Noch ehe jedoch Bohm an den Magistrat
berichtet, und dieser die von Arndt gewünschte Order von dem Festungs-
kommaudanteu erwirkt hatte, traf von der Pommerschen Kriegs- und Domünen-
kammer in Stettin der Befehl ein, "nach dem Vorschlage des x Lelmster
dieserhalb mit Schieß-Gewehr, wiederholte Proben machen zu laßen." Sehr
bald nach dem Einlaufen der vom 5. Oktober datierten Jmmediateingabc
Schaefers hatte der König durch Kabinettsorder 6. 6. Potsdam, den 9. Ok¬
tober 1784 das Generaldirektorinm beauftragt, "das Verfahren von Sach¬
verständigen untersuchen zu laßeu, und sodann anzuzeigen, ob etwas dabey
herauskommen könne oder nicht; und letztern Falls, gedachten Bürger darnach
zu bescheiden, da er -- der König -- unmittelbar nicht beurtheilen könne, ob
von dem Verfahren ein guter Erfolg zu erwarten stehen mögte." Das
Generaldirektorinm hatte diesen Auftrag an die Pommersche Kriegs- und
Domünenkammer weiter gegeben.

Der so rasch erfolgte allerhöchste Befehl beschleunigte den Gaug der An¬
gelegenheit. Der Festungskommnndant beauftragte deu Hauptmann Arndt,
den Versuchen beizuwohnen, und der Magistrat veranlaßte Schaefer, mit Arndt


Zur Geschichte des Rettiuigsweseils an der deutschen Anste

Dicke eines „Feüffenstengels" (Pfeifenstengels?) befestigt war. Die gewöhnliche
Ladung trieb das Geschoß und die Leine 15 Faden (28 Meter) weit.

Der Erfinder hielt es nicht für nötig, weitere Versuche mit der Pistole
anzustellen, so sicher war er seiner Sache. Es drängte ihn, seinen Gedanken
nutzbar zu machen, der Rückgang seines Geschäfts, dessen Gedeihen vermutlich
ganz von seiner, lange Zeit durch das auf ein Rettungsmittel gerichtete Sinnen
und Suchen gelähmten Arbeitskraft abhing, mahnte ihn, anch an sich selbst
zu denken, nud so verfaßte er eine rührend unbeholfne, „Hochwürdige König¬
liche Mayestät" überschriebne Jmmedinteingabe, worin er seinen König von
der Erfindung, „einer sehr wichtigen Sache, die noch nicht in der gantzen
Welt erfunden," benachrichtigt und um Unterstützung bittet. Dieser Entwurf
kam uicht in die Hände des Königs. Schaefer legte ihn ohne Unterschrift
dem Bürgermeister von Kolberg, Landrat Schier, vor, während er an den
König einige Tage später eine Wohl von einem sprachgewandten Freunde ver¬
faßte, militärisch kurze Mitteilung, wie er auf deu Gedanken gekommen sei,
und eine Beschreibung des Verfahrens sandte. Auf beiden Wegen gelangte
der Erfinder zum Ziel, doch uur zum nächsten, einer amtlichen Prüfung des
Rettungsmittels. Laudrat Schier erkannte sofort die Schwierigkeit, zwischen
der Stärke der Ladung, dem Gewichte und der Haltbarkeit der Leine und dem
Gewichte und der Geschwindigkeit des Geschosses das richtige Verhältnis zu
finden, sodaß sowohl die Ermüdung des Geschosses durch die Schwere der
Leine, als auch das Zerreißen der Leine durch die Schnelligkeit des Geschosses
vermieden, und das Ziel erreicht würde. Er fand deshalb den Vorschlag Schaefers
„uicht wohl axp1i<zg,ti1e." Dennoch erteilte er ohne Zögern dem Hafenprovisor
Bohm den Auftrag, mit dem Hauptmann Arndt, „als einem xorito in u.res,"
das Verfahren zu besprechen, »ut falls dieser es nicht für aussichtslos halte,
einem Versuche zu unterwerfen. Hauptmann Arndt erklärte sich zur Abgabe
eines Gutachtens auf Grund eines Versuchs bereit, wenn er dazu von dem
Gouvernement beauftragt würde. Noch ehe jedoch Bohm an den Magistrat
berichtet, und dieser die von Arndt gewünschte Order von dem Festungs-
kommaudanteu erwirkt hatte, traf von der Pommerschen Kriegs- und Domünen-
kammer in Stettin der Befehl ein, „nach dem Vorschlage des x Lelmster
dieserhalb mit Schieß-Gewehr, wiederholte Proben machen zu laßen." Sehr
bald nach dem Einlaufen der vom 5. Oktober datierten Jmmediateingabc
Schaefers hatte der König durch Kabinettsorder 6. 6. Potsdam, den 9. Ok¬
tober 1784 das Generaldirektorinm beauftragt, „das Verfahren von Sach¬
verständigen untersuchen zu laßeu, und sodann anzuzeigen, ob etwas dabey
herauskommen könne oder nicht; und letztern Falls, gedachten Bürger darnach
zu bescheiden, da er — der König — unmittelbar nicht beurtheilen könne, ob
von dem Verfahren ein guter Erfolg zu erwarten stehen mögte." Das
Generaldirektorinm hatte diesen Auftrag an die Pommersche Kriegs- und
Domünenkammer weiter gegeben.

Der so rasch erfolgte allerhöchste Befehl beschleunigte den Gaug der An¬
gelegenheit. Der Festungskommnndant beauftragte deu Hauptmann Arndt,
den Versuchen beizuwohnen, und der Magistrat veranlaßte Schaefer, mit Arndt


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[0646] Zur Geschichte des Rettiuigsweseils an der deutschen Anste Dicke eines „Feüffenstengels" (Pfeifenstengels?) befestigt war. Die gewöhnliche Ladung trieb das Geschoß und die Leine 15 Faden (28 Meter) weit. Der Erfinder hielt es nicht für nötig, weitere Versuche mit der Pistole anzustellen, so sicher war er seiner Sache. Es drängte ihn, seinen Gedanken nutzbar zu machen, der Rückgang seines Geschäfts, dessen Gedeihen vermutlich ganz von seiner, lange Zeit durch das auf ein Rettungsmittel gerichtete Sinnen und Suchen gelähmten Arbeitskraft abhing, mahnte ihn, anch an sich selbst zu denken, nud so verfaßte er eine rührend unbeholfne, „Hochwürdige König¬ liche Mayestät" überschriebne Jmmedinteingabe, worin er seinen König von der Erfindung, „einer sehr wichtigen Sache, die noch nicht in der gantzen Welt erfunden," benachrichtigt und um Unterstützung bittet. Dieser Entwurf kam uicht in die Hände des Königs. Schaefer legte ihn ohne Unterschrift dem Bürgermeister von Kolberg, Landrat Schier, vor, während er an den König einige Tage später eine Wohl von einem sprachgewandten Freunde ver¬ faßte, militärisch kurze Mitteilung, wie er auf deu Gedanken gekommen sei, und eine Beschreibung des Verfahrens sandte. Auf beiden Wegen gelangte der Erfinder zum Ziel, doch uur zum nächsten, einer amtlichen Prüfung des Rettungsmittels. Laudrat Schier erkannte sofort die Schwierigkeit, zwischen der Stärke der Ladung, dem Gewichte und der Haltbarkeit der Leine und dem Gewichte und der Geschwindigkeit des Geschosses das richtige Verhältnis zu finden, sodaß sowohl die Ermüdung des Geschosses durch die Schwere der Leine, als auch das Zerreißen der Leine durch die Schnelligkeit des Geschosses vermieden, und das Ziel erreicht würde. Er fand deshalb den Vorschlag Schaefers „uicht wohl axp1i<zg,ti1e." Dennoch erteilte er ohne Zögern dem Hafenprovisor Bohm den Auftrag, mit dem Hauptmann Arndt, „als einem xorito in u.res," das Verfahren zu besprechen, »ut falls dieser es nicht für aussichtslos halte, einem Versuche zu unterwerfen. Hauptmann Arndt erklärte sich zur Abgabe eines Gutachtens auf Grund eines Versuchs bereit, wenn er dazu von dem Gouvernement beauftragt würde. Noch ehe jedoch Bohm an den Magistrat berichtet, und dieser die von Arndt gewünschte Order von dem Festungs- kommaudanteu erwirkt hatte, traf von der Pommerschen Kriegs- und Domünen- kammer in Stettin der Befehl ein, „nach dem Vorschlage des x Lelmster dieserhalb mit Schieß-Gewehr, wiederholte Proben machen zu laßen." Sehr bald nach dem Einlaufen der vom 5. Oktober datierten Jmmediateingabc Schaefers hatte der König durch Kabinettsorder 6. 6. Potsdam, den 9. Ok¬ tober 1784 das Generaldirektorinm beauftragt, „das Verfahren von Sach¬ verständigen untersuchen zu laßeu, und sodann anzuzeigen, ob etwas dabey herauskommen könne oder nicht; und letztern Falls, gedachten Bürger darnach zu bescheiden, da er — der König — unmittelbar nicht beurtheilen könne, ob von dem Verfahren ein guter Erfolg zu erwarten stehen mögte." Das Generaldirektorinm hatte diesen Auftrag an die Pommersche Kriegs- und Domünenkammer weiter gegeben. Der so rasch erfolgte allerhöchste Befehl beschleunigte den Gaug der An¬ gelegenheit. Der Festungskommnndant beauftragte deu Hauptmann Arndt, den Versuchen beizuwohnen, und der Magistrat veranlaßte Schaefer, mit Arndt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/646>, abgerufen am 23.07.2024.