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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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fängnissen, die in jeder Beziehung unzulänglich waren, von groben Mißbräuchen
ganz zu schweigen. Vergebens hoffte man, die Friedensrichter wurden frei¬
willig durch Annahme von Verbesserungen eine allgemeine Gleichmäßigkeit
herbeiführen. Die zarte Rücksicht auf die Friedensrichter war schlecht ange¬
bracht, die Selbstverwaltung durch mehrere tausend Köpfe war für solche Auf¬
gabe unfähig. Nachdem 18V5 der Unterschied zwischen Untersuchungsgefängnis
und Besserungsanstalt aufgehoben worden war, mußte endlich 1877 der Staat
ni der Person des Staatssekretärs für das Innere sämtliche Gefängnisse in
die eigne Hand nehmen.

Die neue Zentralverwaltung begann mit der Einziehung aller kleinen
Gefängnisse, die wirklich nicht notwendig waren und am meiste" Anlaß zu
Klagen gegeben hatten, und sie fuhr fort mit der Einziehung, bis die Zahl
auf wenig mehr als die Hälfte gesunken war, was eine Menge an Kosten cr-
Iparte. Dann wurden allgemein giltige Regeln für die Verwaltung aufgesetzt,
die besonders auf Reinlichkeit, gute Ordnung und menschliche Behandlung
der Gefangnen sahen. Die jetzt bestehenden Gefängnisse sind vom gesundheit¬
lichen Standpunkte musterhaft, Epidemien sind unbekannt. Das Wichtigste der
Ordnung ist jedoch die allgemeine und gleichmäßige Durchführung der auf
Besserung gerichteten Maßnahmen.

Die Gefangnen werden jetzt weniger durch Strafen in Ordnung gehalten,
"is durch die Aussicht, bei guter Führung und Fleiß in eine höhere Klasse
Klangen und die Zeit ihrer Haft abkürzen zu können. Die gewöhnlichen
efängnisse, in denen kurze Strafen verbüßt werdeu, können natürlich nicht
^ Wematisch verfahren wie die für lange Strafen bestimmten Zuchthäuser,
"ber ein sachlicher Unterschied zwischen Gefängnis und Zuchthaus besteht nicht.
le Behandlung ist dieselbe, die Kost, gerade genug zur Erhaltung der Körper¬
hafte, ist auch dieselbe, und Arbeit müssen die Gefangnen hier wie dort leisten,
^nnr Gefangne, die wegen Mißachtung des Gerichtshofs sitzen, genießen Vor¬
ige. Ebenso gewisse andre, die als Übertreter erster Klasse (dir"t via"" ini"-
^MsanÄut") bezeichnet werden. Sie erhalten bessere Zellen und dürfen sich
"ach Gutdünken beschäftigen und selbst beköstigen. Daß Untcrsuchuuggefangne
'"ehe dem Arbeitzwange unterliegen, ist selbstverständlich.

Zuchthause hat jeder neu eingelieferte Gefangne zunächst neun Monate
"'g seine Arbeit in der Einsamkeit der Einzelhaft zu leisten. Längere Einzel-
hat sich als schädlich erwiesen. Die neun Monate geben ihm Zeit genug,'Ulrehr in sich zu halten und sein Gemüt bessernden Einflüssen zugänglich zu
chen. W^- ,,^lst lesen und schreiben kann, wird darin unterrichtet.
^ ) Ablauf der Einzelhaft schlafen und essen die Gefangnen noch in ihren
lx, " Zellen, arbeiten aber in Gemeinschaft mit andern, wobei für passende
ttellung gesorgt wird, sodaß alte Sünder mit weniger verhärteten nicht in
. Ehrung kommen. Ihre Arbeit ist sehr mannigfaltig. Soweit möglich,
r en sie in ihrem eignen Handwerk beschäftigt, oder wenn sie keins haben,
s.s"f"^'" angelernt. Dabei wird jetzt immer ans nützliche, auch den Geist be-
l Migeude Arbeit gesehen, und wo °es angeht, in freier Luft, sei es in land¬
schaftlichen Betriebe oder bei öffentlichen Bauten. So sind viele Hafen-


fängnissen, die in jeder Beziehung unzulänglich waren, von groben Mißbräuchen
ganz zu schweigen. Vergebens hoffte man, die Friedensrichter wurden frei¬
willig durch Annahme von Verbesserungen eine allgemeine Gleichmäßigkeit
herbeiführen. Die zarte Rücksicht auf die Friedensrichter war schlecht ange¬
bracht, die Selbstverwaltung durch mehrere tausend Köpfe war für solche Auf¬
gabe unfähig. Nachdem 18V5 der Unterschied zwischen Untersuchungsgefängnis
und Besserungsanstalt aufgehoben worden war, mußte endlich 1877 der Staat
ni der Person des Staatssekretärs für das Innere sämtliche Gefängnisse in
die eigne Hand nehmen.

Die neue Zentralverwaltung begann mit der Einziehung aller kleinen
Gefängnisse, die wirklich nicht notwendig waren und am meiste» Anlaß zu
Klagen gegeben hatten, und sie fuhr fort mit der Einziehung, bis die Zahl
auf wenig mehr als die Hälfte gesunken war, was eine Menge an Kosten cr-
Iparte. Dann wurden allgemein giltige Regeln für die Verwaltung aufgesetzt,
die besonders auf Reinlichkeit, gute Ordnung und menschliche Behandlung
der Gefangnen sahen. Die jetzt bestehenden Gefängnisse sind vom gesundheit¬
lichen Standpunkte musterhaft, Epidemien sind unbekannt. Das Wichtigste der
Ordnung ist jedoch die allgemeine und gleichmäßige Durchführung der auf
Besserung gerichteten Maßnahmen.

Die Gefangnen werden jetzt weniger durch Strafen in Ordnung gehalten,
"is durch die Aussicht, bei guter Führung und Fleiß in eine höhere Klasse
Klangen und die Zeit ihrer Haft abkürzen zu können. Die gewöhnlichen
efängnisse, in denen kurze Strafen verbüßt werdeu, können natürlich nicht
^ Wematisch verfahren wie die für lange Strafen bestimmten Zuchthäuser,
"ber ein sachlicher Unterschied zwischen Gefängnis und Zuchthaus besteht nicht.
le Behandlung ist dieselbe, die Kost, gerade genug zur Erhaltung der Körper¬
hafte, ist auch dieselbe, und Arbeit müssen die Gefangnen hier wie dort leisten,
^nnr Gefangne, die wegen Mißachtung des Gerichtshofs sitzen, genießen Vor¬
ige. Ebenso gewisse andre, die als Übertreter erster Klasse (dir»t via«« ini«-
^MsanÄut«) bezeichnet werden. Sie erhalten bessere Zellen und dürfen sich
"ach Gutdünken beschäftigen und selbst beköstigen. Daß Untcrsuchuuggefangne
'"ehe dem Arbeitzwange unterliegen, ist selbstverständlich.

Zuchthause hat jeder neu eingelieferte Gefangne zunächst neun Monate
"'g seine Arbeit in der Einsamkeit der Einzelhaft zu leisten. Längere Einzel-
hat sich als schädlich erwiesen. Die neun Monate geben ihm Zeit genug,'Ulrehr in sich zu halten und sein Gemüt bessernden Einflüssen zugänglich zu
chen. W^- ,,^lst lesen und schreiben kann, wird darin unterrichtet.
^ ) Ablauf der Einzelhaft schlafen und essen die Gefangnen noch in ihren
lx, " Zellen, arbeiten aber in Gemeinschaft mit andern, wobei für passende
ttellung gesorgt wird, sodaß alte Sünder mit weniger verhärteten nicht in
. Ehrung kommen. Ihre Arbeit ist sehr mannigfaltig. Soweit möglich,
r en sie in ihrem eignen Handwerk beschäftigt, oder wenn sie keins haben,
s.s„f"^'" angelernt. Dabei wird jetzt immer ans nützliche, auch den Geist be-
l Migeude Arbeit gesehen, und wo °es angeht, in freier Luft, sei es in land¬
schaftlichen Betriebe oder bei öffentlichen Bauten. So sind viele Hafen-


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[0593] fängnissen, die in jeder Beziehung unzulänglich waren, von groben Mißbräuchen ganz zu schweigen. Vergebens hoffte man, die Friedensrichter wurden frei¬ willig durch Annahme von Verbesserungen eine allgemeine Gleichmäßigkeit herbeiführen. Die zarte Rücksicht auf die Friedensrichter war schlecht ange¬ bracht, die Selbstverwaltung durch mehrere tausend Köpfe war für solche Auf¬ gabe unfähig. Nachdem 18V5 der Unterschied zwischen Untersuchungsgefängnis und Besserungsanstalt aufgehoben worden war, mußte endlich 1877 der Staat ni der Person des Staatssekretärs für das Innere sämtliche Gefängnisse in die eigne Hand nehmen. Die neue Zentralverwaltung begann mit der Einziehung aller kleinen Gefängnisse, die wirklich nicht notwendig waren und am meiste» Anlaß zu Klagen gegeben hatten, und sie fuhr fort mit der Einziehung, bis die Zahl auf wenig mehr als die Hälfte gesunken war, was eine Menge an Kosten cr- Iparte. Dann wurden allgemein giltige Regeln für die Verwaltung aufgesetzt, die besonders auf Reinlichkeit, gute Ordnung und menschliche Behandlung der Gefangnen sahen. Die jetzt bestehenden Gefängnisse sind vom gesundheit¬ lichen Standpunkte musterhaft, Epidemien sind unbekannt. Das Wichtigste der Ordnung ist jedoch die allgemeine und gleichmäßige Durchführung der auf Besserung gerichteten Maßnahmen. Die Gefangnen werden jetzt weniger durch Strafen in Ordnung gehalten, "is durch die Aussicht, bei guter Führung und Fleiß in eine höhere Klasse Klangen und die Zeit ihrer Haft abkürzen zu können. Die gewöhnlichen efängnisse, in denen kurze Strafen verbüßt werdeu, können natürlich nicht ^ Wematisch verfahren wie die für lange Strafen bestimmten Zuchthäuser, "ber ein sachlicher Unterschied zwischen Gefängnis und Zuchthaus besteht nicht. le Behandlung ist dieselbe, die Kost, gerade genug zur Erhaltung der Körper¬ hafte, ist auch dieselbe, und Arbeit müssen die Gefangnen hier wie dort leisten, ^nnr Gefangne, die wegen Mißachtung des Gerichtshofs sitzen, genießen Vor¬ ige. Ebenso gewisse andre, die als Übertreter erster Klasse (dir»t via«« ini«- ^MsanÄut«) bezeichnet werden. Sie erhalten bessere Zellen und dürfen sich "ach Gutdünken beschäftigen und selbst beköstigen. Daß Untcrsuchuuggefangne '"ehe dem Arbeitzwange unterliegen, ist selbstverständlich. Zuchthause hat jeder neu eingelieferte Gefangne zunächst neun Monate "'g seine Arbeit in der Einsamkeit der Einzelhaft zu leisten. Längere Einzel- hat sich als schädlich erwiesen. Die neun Monate geben ihm Zeit genug,'Ulrehr in sich zu halten und sein Gemüt bessernden Einflüssen zugänglich zu chen. W^- ,,^lst lesen und schreiben kann, wird darin unterrichtet. ^ ) Ablauf der Einzelhaft schlafen und essen die Gefangnen noch in ihren lx, " Zellen, arbeiten aber in Gemeinschaft mit andern, wobei für passende ttellung gesorgt wird, sodaß alte Sünder mit weniger verhärteten nicht in . Ehrung kommen. Ihre Arbeit ist sehr mannigfaltig. Soweit möglich, r en sie in ihrem eignen Handwerk beschäftigt, oder wenn sie keins haben, s.s„f"^'" angelernt. Dabei wird jetzt immer ans nützliche, auch den Geist be- l Migeude Arbeit gesehen, und wo °es angeht, in freier Luft, sei es in land¬ schaftlichen Betriebe oder bei öffentlichen Bauten. So sind viele Hafen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/593>, abgerufen am 23.07.2024.