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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die englische Strafrechtspflege

zugeteilte zweifelhafte Gesellschaft ohne Schaden verdauen; Australien aber war
noch gar nicht oder noch zu spärlich besiedelt, als daß die Sträflinge dort als
Arbeiter verteilt werden konnten. Man mußte besondre Niederlassungen für
sie gründen, und hätte man sämtliche Verbrecher hinausgeschafft, so würden
sie die andern Ansiedler an Zahl überflügelt und dem ganzen Lande ein wenig
beneidenswertes Gepräge gegeben haben. Im Anfang war dies auch tatsäch¬
lich der Fall: 1810 machten die Sträflinge fast nenn Zehntel der ganzen Be¬
völkerung von Neusüdwales aus, und uoch 1838 ein volles Drittel. Nach
1816 stieg die Zahl der Verschickten im Durchschnitt auf 3000 jährlich,
während die freien Einwandrer keineswegs in einem für die Aufsaugung so
großer Mengen hinreichenden Maße zunahmen. Gegen die Mitte des neun¬
zehnten Jahrhunderts hatten die australischen Kolonien mit Vandiemensland,
nachdem 134000 Sträflinge dorthin gesandt worden waren, die Sache satt,
und da sich auch das Kciplaud unter Androhung bewaffneten Widerstands der
Aufnahme von Verbrechern widersetzte, mußte England wohl oder übel seine
mißratnen Kinder für sich behalten. Die letzte Sendung ging 1867 nach West¬
australien.

Mittlerweile hatten die Anschauungen über die Behandlung von Straf¬
gefangnen eine große Umwälzung erfahren. Ein Teil der Verurteilten hatte
in England zu bleiben, und nach Abbüßung ihrer Zeit hatte die Gesellschaft
wieder mit ihnen zu rechnen. Das alte Verfahren nahm nur darauf Bedacht,
die Gefangnen möglichst billig in sicherm Gewahrsam zu halten, kümmerte sich
aber nicht im geringsten um die leidige Tatsache, daß die Hulks mit dem un¬
gehinderten Verkehr der Gefangnen untereinander eine Hochschule des Ver¬
brechens und des Lasters waren und den letzten Rest sittlichen Gefühls, den
ein Mensch noch dorthin mitbrachte, vernichtete!?. Als 1776 zu dem Not¬
behelfe der Schiffgefängnisse gegriffen wurde, hatte das Parlament als end¬
liche Lösung der Schwierigkeit den Ban von Zuchthäusern in Aussicht ge¬
nommen, in denen jeder Gefangne seine eigne Zelle erhalten und durch Arbeit
und Unterweisung gebessert werden sollte. Das Parlament hatte gut be¬
schließen, wo es an einer starken einheitlichen Staatsgewalt fehlte. Der alte
Schlendrian war zähe. Das erste Zuchthaus, das vou Millbank in London
(vor kurzem abgebrochen), wurde erst 1821 fertig, und das zweite, das von
Pentonville, ebenfalls in London, wurde 1842 eröffnet. Erst das Jahr 1857
jedoch sah das Ende der Schiffgefüugnisfe.

Mit dem Bau der Zuchthäuser (pöniwutmriss) war die Möglichkeit ge¬
geben, die Absichten von 1776 auszuführen, und die Regierung nahm die
Sache selbst in die Hand, um die bei örtlicher Verwaltung unmögliche, aber
zum Erfolge durchaus nötige Einheitlichkeit in der Ausführung zu sichern.
Die übrigen Gefängnisse blieben noch unter der Verwaltung des Sheriffs und
der Friedensrichter, sodaß sich England nun dreier verschiedner Arten von
Gefängnisverwaltung rühmen konnte. Vieles war ja in den Untersuchungs¬
gefängnissen und Besserungshüusern erträglicher geworden; bei Neubauten war
der Plan von Pentonville zu Grunde gelegt worden, es war für Seelsorge und
Unterweisung gesorgt. Es gab aber immer noch eine Menge vou kleinen Ge-


Die englische Strafrechtspflege

zugeteilte zweifelhafte Gesellschaft ohne Schaden verdauen; Australien aber war
noch gar nicht oder noch zu spärlich besiedelt, als daß die Sträflinge dort als
Arbeiter verteilt werden konnten. Man mußte besondre Niederlassungen für
sie gründen, und hätte man sämtliche Verbrecher hinausgeschafft, so würden
sie die andern Ansiedler an Zahl überflügelt und dem ganzen Lande ein wenig
beneidenswertes Gepräge gegeben haben. Im Anfang war dies auch tatsäch¬
lich der Fall: 1810 machten die Sträflinge fast nenn Zehntel der ganzen Be¬
völkerung von Neusüdwales aus, und uoch 1838 ein volles Drittel. Nach
1816 stieg die Zahl der Verschickten im Durchschnitt auf 3000 jährlich,
während die freien Einwandrer keineswegs in einem für die Aufsaugung so
großer Mengen hinreichenden Maße zunahmen. Gegen die Mitte des neun¬
zehnten Jahrhunderts hatten die australischen Kolonien mit Vandiemensland,
nachdem 134000 Sträflinge dorthin gesandt worden waren, die Sache satt,
und da sich auch das Kciplaud unter Androhung bewaffneten Widerstands der
Aufnahme von Verbrechern widersetzte, mußte England wohl oder übel seine
mißratnen Kinder für sich behalten. Die letzte Sendung ging 1867 nach West¬
australien.

Mittlerweile hatten die Anschauungen über die Behandlung von Straf¬
gefangnen eine große Umwälzung erfahren. Ein Teil der Verurteilten hatte
in England zu bleiben, und nach Abbüßung ihrer Zeit hatte die Gesellschaft
wieder mit ihnen zu rechnen. Das alte Verfahren nahm nur darauf Bedacht,
die Gefangnen möglichst billig in sicherm Gewahrsam zu halten, kümmerte sich
aber nicht im geringsten um die leidige Tatsache, daß die Hulks mit dem un¬
gehinderten Verkehr der Gefangnen untereinander eine Hochschule des Ver¬
brechens und des Lasters waren und den letzten Rest sittlichen Gefühls, den
ein Mensch noch dorthin mitbrachte, vernichtete!?. Als 1776 zu dem Not¬
behelfe der Schiffgefängnisse gegriffen wurde, hatte das Parlament als end¬
liche Lösung der Schwierigkeit den Ban von Zuchthäusern in Aussicht ge¬
nommen, in denen jeder Gefangne seine eigne Zelle erhalten und durch Arbeit
und Unterweisung gebessert werden sollte. Das Parlament hatte gut be¬
schließen, wo es an einer starken einheitlichen Staatsgewalt fehlte. Der alte
Schlendrian war zähe. Das erste Zuchthaus, das vou Millbank in London
(vor kurzem abgebrochen), wurde erst 1821 fertig, und das zweite, das von
Pentonville, ebenfalls in London, wurde 1842 eröffnet. Erst das Jahr 1857
jedoch sah das Ende der Schiffgefüugnisfe.

Mit dem Bau der Zuchthäuser (pöniwutmriss) war die Möglichkeit ge¬
geben, die Absichten von 1776 auszuführen, und die Regierung nahm die
Sache selbst in die Hand, um die bei örtlicher Verwaltung unmögliche, aber
zum Erfolge durchaus nötige Einheitlichkeit in der Ausführung zu sichern.
Die übrigen Gefängnisse blieben noch unter der Verwaltung des Sheriffs und
der Friedensrichter, sodaß sich England nun dreier verschiedner Arten von
Gefängnisverwaltung rühmen konnte. Vieles war ja in den Untersuchungs¬
gefängnissen und Besserungshüusern erträglicher geworden; bei Neubauten war
der Plan von Pentonville zu Grunde gelegt worden, es war für Seelsorge und
Unterweisung gesorgt. Es gab aber immer noch eine Menge vou kleinen Ge-


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[0592] Die englische Strafrechtspflege zugeteilte zweifelhafte Gesellschaft ohne Schaden verdauen; Australien aber war noch gar nicht oder noch zu spärlich besiedelt, als daß die Sträflinge dort als Arbeiter verteilt werden konnten. Man mußte besondre Niederlassungen für sie gründen, und hätte man sämtliche Verbrecher hinausgeschafft, so würden sie die andern Ansiedler an Zahl überflügelt und dem ganzen Lande ein wenig beneidenswertes Gepräge gegeben haben. Im Anfang war dies auch tatsäch¬ lich der Fall: 1810 machten die Sträflinge fast nenn Zehntel der ganzen Be¬ völkerung von Neusüdwales aus, und uoch 1838 ein volles Drittel. Nach 1816 stieg die Zahl der Verschickten im Durchschnitt auf 3000 jährlich, während die freien Einwandrer keineswegs in einem für die Aufsaugung so großer Mengen hinreichenden Maße zunahmen. Gegen die Mitte des neun¬ zehnten Jahrhunderts hatten die australischen Kolonien mit Vandiemensland, nachdem 134000 Sträflinge dorthin gesandt worden waren, die Sache satt, und da sich auch das Kciplaud unter Androhung bewaffneten Widerstands der Aufnahme von Verbrechern widersetzte, mußte England wohl oder übel seine mißratnen Kinder für sich behalten. Die letzte Sendung ging 1867 nach West¬ australien. Mittlerweile hatten die Anschauungen über die Behandlung von Straf¬ gefangnen eine große Umwälzung erfahren. Ein Teil der Verurteilten hatte in England zu bleiben, und nach Abbüßung ihrer Zeit hatte die Gesellschaft wieder mit ihnen zu rechnen. Das alte Verfahren nahm nur darauf Bedacht, die Gefangnen möglichst billig in sicherm Gewahrsam zu halten, kümmerte sich aber nicht im geringsten um die leidige Tatsache, daß die Hulks mit dem un¬ gehinderten Verkehr der Gefangnen untereinander eine Hochschule des Ver¬ brechens und des Lasters waren und den letzten Rest sittlichen Gefühls, den ein Mensch noch dorthin mitbrachte, vernichtete!?. Als 1776 zu dem Not¬ behelfe der Schiffgefängnisse gegriffen wurde, hatte das Parlament als end¬ liche Lösung der Schwierigkeit den Ban von Zuchthäusern in Aussicht ge¬ nommen, in denen jeder Gefangne seine eigne Zelle erhalten und durch Arbeit und Unterweisung gebessert werden sollte. Das Parlament hatte gut be¬ schließen, wo es an einer starken einheitlichen Staatsgewalt fehlte. Der alte Schlendrian war zähe. Das erste Zuchthaus, das vou Millbank in London (vor kurzem abgebrochen), wurde erst 1821 fertig, und das zweite, das von Pentonville, ebenfalls in London, wurde 1842 eröffnet. Erst das Jahr 1857 jedoch sah das Ende der Schiffgefüugnisfe. Mit dem Bau der Zuchthäuser (pöniwutmriss) war die Möglichkeit ge¬ geben, die Absichten von 1776 auszuführen, und die Regierung nahm die Sache selbst in die Hand, um die bei örtlicher Verwaltung unmögliche, aber zum Erfolge durchaus nötige Einheitlichkeit in der Ausführung zu sichern. Die übrigen Gefängnisse blieben noch unter der Verwaltung des Sheriffs und der Friedensrichter, sodaß sich England nun dreier verschiedner Arten von Gefängnisverwaltung rühmen konnte. Vieles war ja in den Untersuchungs¬ gefängnissen und Besserungshüusern erträglicher geworden; bei Neubauten war der Plan von Pentonville zu Grunde gelegt worden, es war für Seelsorge und Unterweisung gesorgt. Es gab aber immer noch eine Menge vou kleinen Ge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/592>, abgerufen am 23.07.2024.