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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die englische Strafrechtspflege

In den Reden, mit denen sie ein Urteil begleiten, klingt die Vergeltung vor.
Um so mehr aber hat die Gefängnisverwaltung den Grundsatz von der bessernden
Strafwirkung des erzigt.

Ein größerer Gegensatz läßt sich kaum denken als ein englisches Gefängnis
vor hundertundfunfzig Jahren und eins von heute. Die aus dein Mittelalter
stammenden Gefängnisse (g^vis) hatten hauptsächlich die Aufgabe, Angeklagte
an der Flucht zu hindern und ihr Erscheinen vor Gericht zu sichern. Sie
gehörten dem Könige und standen unter dem Sheriff der Grafschaft. Neben
ihnen aber gab es noch andre, die von bevorrechteten Städten und geistlichen
wie weltlichen Großen unterhalten wurden.

Für ihren Unterhalt hatten die Gefangnen oder vielmehr ihre Angehörigen
den Kerkermeister zu entschädigen, und je nach dem, was erpreßt werden konnte,
wurde der Gefangne besser oder schlechter behandelt. Der Posten eines Kerker¬
meisters galt deshalb für recht einträglich und war als Einnahmequelle gesucht.
Ein gewisser Higgins bezahlte dem Lordkanzler Clarendon nicht weniger als
5000 Pfund für die Stelle am Fleetgefüngnis in London, die jährlich über
2000 Pfund abwarf. Beim Schuldgefängnis von Marshalsca war das Ein¬
kommen sogar zwischen 3000 und 4000 Pfund. Die meisten Gefangnen
waren natürlich unvermögend, und ihr Los war deshalb überaus traurig.
Ohne Unterschied waren alle, Männer, Weiber, Kinder, Übertreter und ab¬
gefeimte Verbrecher zusammengewürfelt. Roheit und Gemeinheit hatten freies
Spiel. Wenn ein Gefangner noch nicht verdorben war, hier, in dieser Um¬
gebung, unter dem Abschaum des Menschengeschlechts, mußte er es werden.
Die Ernährung der Gefangnen war die denkbar schlechteste, und Reinlichkeit
war ein unbekannter Begriff, zumal da die Gefängnisse meist überfüllt waren.
Wo uur Platz für hundert war, hatte man oft dreihundert zusammengepfercht.
Kein Wunder, daß sich das Kerkerfieber, der Typhus, entwickelte und von dort
weiter verbreitete. Howard und Elisabeth Fry setzten dnrch ihre Bemühungen
endlich eine Verbesserung des elenden Gefängniswesens dnrch; aber das neun¬
zehnte Jahrhundert war schon weit vorgeschritten, bevor eine wirkliche Reform
eintrat und den elenden Zuständen ein Ende gemacht wurde.

Diese alten Gefängnisse waren vorwiegend Untersuchnngsgefüngnisse und
Gewahrsame für Schuldner. Eigentliche Strafanstalten erscheinen in ihren An¬
fängen erst zur Tudorzeit in Gestalt der Korrektionshäuser, in denen man
Dirnen und Strolche, die gerade damals eine Landplage waren, zur Arbeit
anhielt. Im siebzehnten Jahrhundert, als Freiheitentziehung als Strafe üblich
wurde, entwickelten sich die Korrektionshüuser zu wirklichen Strafanstalten. Ans
praktischen Rücksichten wurden sie wohl mit den alten Gefängnissen unter einem
Dache vereinigt, aber weiter ging die Verbindung nicht. Die Gefängnisse
standen nnter dem Sheriff, die Strafanstalten dagegen behielten eine durchaus
selbständige Verwaltung unter den Friedensrichtern, denen die Negierung seit
den Tuoors alle neue obrigkeitliche Gewalt zuzuerteilen pflegte. Indem die
Regierung bei der Einrichtung der Korrektionshäuser dem Grundsatze der ört¬
lichen Verwaltung den Vorzug gab, begab sie sich von vornherein der einheit¬
lichen Leitung. Es gab um nicht nur zwei Arten von Gefängnissen, sonder"!


Die englische Strafrechtspflege

In den Reden, mit denen sie ein Urteil begleiten, klingt die Vergeltung vor.
Um so mehr aber hat die Gefängnisverwaltung den Grundsatz von der bessernden
Strafwirkung des erzigt.

Ein größerer Gegensatz läßt sich kaum denken als ein englisches Gefängnis
vor hundertundfunfzig Jahren und eins von heute. Die aus dein Mittelalter
stammenden Gefängnisse (g^vis) hatten hauptsächlich die Aufgabe, Angeklagte
an der Flucht zu hindern und ihr Erscheinen vor Gericht zu sichern. Sie
gehörten dem Könige und standen unter dem Sheriff der Grafschaft. Neben
ihnen aber gab es noch andre, die von bevorrechteten Städten und geistlichen
wie weltlichen Großen unterhalten wurden.

Für ihren Unterhalt hatten die Gefangnen oder vielmehr ihre Angehörigen
den Kerkermeister zu entschädigen, und je nach dem, was erpreßt werden konnte,
wurde der Gefangne besser oder schlechter behandelt. Der Posten eines Kerker¬
meisters galt deshalb für recht einträglich und war als Einnahmequelle gesucht.
Ein gewisser Higgins bezahlte dem Lordkanzler Clarendon nicht weniger als
5000 Pfund für die Stelle am Fleetgefüngnis in London, die jährlich über
2000 Pfund abwarf. Beim Schuldgefängnis von Marshalsca war das Ein¬
kommen sogar zwischen 3000 und 4000 Pfund. Die meisten Gefangnen
waren natürlich unvermögend, und ihr Los war deshalb überaus traurig.
Ohne Unterschied waren alle, Männer, Weiber, Kinder, Übertreter und ab¬
gefeimte Verbrecher zusammengewürfelt. Roheit und Gemeinheit hatten freies
Spiel. Wenn ein Gefangner noch nicht verdorben war, hier, in dieser Um¬
gebung, unter dem Abschaum des Menschengeschlechts, mußte er es werden.
Die Ernährung der Gefangnen war die denkbar schlechteste, und Reinlichkeit
war ein unbekannter Begriff, zumal da die Gefängnisse meist überfüllt waren.
Wo uur Platz für hundert war, hatte man oft dreihundert zusammengepfercht.
Kein Wunder, daß sich das Kerkerfieber, der Typhus, entwickelte und von dort
weiter verbreitete. Howard und Elisabeth Fry setzten dnrch ihre Bemühungen
endlich eine Verbesserung des elenden Gefängniswesens dnrch; aber das neun¬
zehnte Jahrhundert war schon weit vorgeschritten, bevor eine wirkliche Reform
eintrat und den elenden Zuständen ein Ende gemacht wurde.

Diese alten Gefängnisse waren vorwiegend Untersuchnngsgefüngnisse und
Gewahrsame für Schuldner. Eigentliche Strafanstalten erscheinen in ihren An¬
fängen erst zur Tudorzeit in Gestalt der Korrektionshäuser, in denen man
Dirnen und Strolche, die gerade damals eine Landplage waren, zur Arbeit
anhielt. Im siebzehnten Jahrhundert, als Freiheitentziehung als Strafe üblich
wurde, entwickelten sich die Korrektionshüuser zu wirklichen Strafanstalten. Ans
praktischen Rücksichten wurden sie wohl mit den alten Gefängnissen unter einem
Dache vereinigt, aber weiter ging die Verbindung nicht. Die Gefängnisse
standen nnter dem Sheriff, die Strafanstalten dagegen behielten eine durchaus
selbständige Verwaltung unter den Friedensrichtern, denen die Negierung seit
den Tuoors alle neue obrigkeitliche Gewalt zuzuerteilen pflegte. Indem die
Regierung bei der Einrichtung der Korrektionshäuser dem Grundsatze der ört¬
lichen Verwaltung den Vorzug gab, begab sie sich von vornherein der einheit¬
lichen Leitung. Es gab um nicht nur zwei Arten von Gefängnissen, sonder»!


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[0590] Die englische Strafrechtspflege In den Reden, mit denen sie ein Urteil begleiten, klingt die Vergeltung vor. Um so mehr aber hat die Gefängnisverwaltung den Grundsatz von der bessernden Strafwirkung des erzigt. Ein größerer Gegensatz läßt sich kaum denken als ein englisches Gefängnis vor hundertundfunfzig Jahren und eins von heute. Die aus dein Mittelalter stammenden Gefängnisse (g^vis) hatten hauptsächlich die Aufgabe, Angeklagte an der Flucht zu hindern und ihr Erscheinen vor Gericht zu sichern. Sie gehörten dem Könige und standen unter dem Sheriff der Grafschaft. Neben ihnen aber gab es noch andre, die von bevorrechteten Städten und geistlichen wie weltlichen Großen unterhalten wurden. Für ihren Unterhalt hatten die Gefangnen oder vielmehr ihre Angehörigen den Kerkermeister zu entschädigen, und je nach dem, was erpreßt werden konnte, wurde der Gefangne besser oder schlechter behandelt. Der Posten eines Kerker¬ meisters galt deshalb für recht einträglich und war als Einnahmequelle gesucht. Ein gewisser Higgins bezahlte dem Lordkanzler Clarendon nicht weniger als 5000 Pfund für die Stelle am Fleetgefüngnis in London, die jährlich über 2000 Pfund abwarf. Beim Schuldgefängnis von Marshalsca war das Ein¬ kommen sogar zwischen 3000 und 4000 Pfund. Die meisten Gefangnen waren natürlich unvermögend, und ihr Los war deshalb überaus traurig. Ohne Unterschied waren alle, Männer, Weiber, Kinder, Übertreter und ab¬ gefeimte Verbrecher zusammengewürfelt. Roheit und Gemeinheit hatten freies Spiel. Wenn ein Gefangner noch nicht verdorben war, hier, in dieser Um¬ gebung, unter dem Abschaum des Menschengeschlechts, mußte er es werden. Die Ernährung der Gefangnen war die denkbar schlechteste, und Reinlichkeit war ein unbekannter Begriff, zumal da die Gefängnisse meist überfüllt waren. Wo uur Platz für hundert war, hatte man oft dreihundert zusammengepfercht. Kein Wunder, daß sich das Kerkerfieber, der Typhus, entwickelte und von dort weiter verbreitete. Howard und Elisabeth Fry setzten dnrch ihre Bemühungen endlich eine Verbesserung des elenden Gefängniswesens dnrch; aber das neun¬ zehnte Jahrhundert war schon weit vorgeschritten, bevor eine wirkliche Reform eintrat und den elenden Zuständen ein Ende gemacht wurde. Diese alten Gefängnisse waren vorwiegend Untersuchnngsgefüngnisse und Gewahrsame für Schuldner. Eigentliche Strafanstalten erscheinen in ihren An¬ fängen erst zur Tudorzeit in Gestalt der Korrektionshäuser, in denen man Dirnen und Strolche, die gerade damals eine Landplage waren, zur Arbeit anhielt. Im siebzehnten Jahrhundert, als Freiheitentziehung als Strafe üblich wurde, entwickelten sich die Korrektionshüuser zu wirklichen Strafanstalten. Ans praktischen Rücksichten wurden sie wohl mit den alten Gefängnissen unter einem Dache vereinigt, aber weiter ging die Verbindung nicht. Die Gefängnisse standen nnter dem Sheriff, die Strafanstalten dagegen behielten eine durchaus selbständige Verwaltung unter den Friedensrichtern, denen die Negierung seit den Tuoors alle neue obrigkeitliche Gewalt zuzuerteilen pflegte. Indem die Regierung bei der Einrichtung der Korrektionshäuser dem Grundsatze der ört¬ lichen Verwaltung den Vorzug gab, begab sie sich von vornherein der einheit¬ lichen Leitung. Es gab um nicht nur zwei Arten von Gefängnissen, sonder»!

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/590>, abgerufen am 22.07.2024.