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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Zur Reform des philosophischen Doktorats

Möglichkeit gegeben werden, dem Auslande wie der heimischen Öffentlichkeit
gegenüber auf bestimmte formale Voraussetzungen des deutschen Dr. xlül, mehr
als bisher hinweisen zu toll"e". Dabei durfte sich keine Universität aus¬
schließen. Die akademische Freizügigkeit und die Gemeinsamkeit unsers ganzen
öffentlichen Lebens machte das zur Voraussetzung jedes Erfolgs uach außen,
wie in der Sache selbst. Es ist lehrreich, nachzulesen, wie alle Vorschläge,
die die Leipziger Fakultät in den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts
zur Hebung des Promotivusweseus unternahm, an der Unmöglichkeit schei¬
terten, andre Universitäten zu ühulicheu Schritten zu bewegen. Was uns
damals fehlte, die Bedingung dieser wie so mancher Verbesserung öffentlicher
Verhältnisse, haben Nur heute in der nationalen Einheit. Nicht als ob das
Reich Einfluß auf die philosophische Promotion ausüben könnte und auszu¬
üben nötig hätte. Ein Menschenalter staatliche" Zusammenlebens und Zu¬
sammenarbeiten^' hat uns längst zur unitas in nsoss^in-iis auch für solche Auf¬
gabe" erzogen, die nicht der verfassnngsmnßigen Zuständigkeit des Gesnmtstnats,
souderu freiwilliger Verständigung zufallen. Durch eine im Jahre 1901 ge¬
schlossene Vereinbarung aller deutschen Iluterrichtsverwaltuugeu, uuter denen
Universitäten stehn, ist es zur Feststellung von "Grundsätzen" gekommen. Sie
wolle" eine untere Grenze für die Bedingungen bezeichnen, uuter denen die
philosophische Doktorwürde an de" reichsdentschen Universitäten zu erlangen
ist. Ihr Wortlaut ist durch das Oktoberheft des Zeutralblatts der preußische"
Unterrichtsverwaltung der Öffentlichkeit übergeben worden. Einige Fakultäten
haben sie schon eiuer Umgestaltung ihrer Prvmotiousvrdunngeu, soweit sich
solche danach nötig machte, zu Gründe gelegt, andre sind in dieser Arbeit be¬
griffen. Ans die Einzelheiten der Grundsätze kaun nur mit wenig Worten
hier eingegangen werden. Dissertation und nachfolgende mündliche Prüfung
sind als unerläßliche Bedingungen bezeichnet. Über Zahl und Wahl der
Prüfungsfächer ist nichts bestimmt. So ist auch die Philosophie als obliga¬
torisches Prüfungsfach den Fakultäten nicht vorgeschrieben (vergleiche hierzu
Grenzboten Ur. 9 dieses Jahres S. 562); der im Titel eines Doktors der
Philosophie beschlossenen Forderung wissenschaftlicher Allgemeinbilduug kommen
vor allem die strenger" Ansprüche an die Schulbildung entgegen. Die Ma-
turität ist normale Grundbedingung; den nicht nur gegenüber Ausländer",
sondern anch Inländer" nicht ganz zu vermeidenden Ausnahmen si"d die
c"gste" Grenze" gezogen. Der Druck der Dissertationen und die periodische Be-
kanntmachung aller Promotio"en nach einheitliche"! Schema gibt dem sachver-
stnudigen Teil der Öffentlichkeit Einblick in die Durchführung der Grundsätze.

Auf diese"! Wege wird dein Mißbrauch in der Verleihung des philoso¬
phischen Doktorhuts für die Zukunft wirksam begegnet sein. Die zustimmende
Aufnahme und tatkräftige Unterstützung der Rcgieruugsvorschläge durch die
akademische" Dozenten geben die Gewähr sachgemäßer Praxis. Die Faknltüt
bleibt Subjekt der Promotion. Und zwar die Fakultät als Ganzes. Ihre
Einheit, wie sie sich historisch als eine Grundlage unsers Proiuvtionswescus
entwickelt hat, gibt auch eine der besten Bürgschaften seiner Erhaltung, mag
das Verfahren im einzelnen gestaltet sein, wie es wolle. Nur soweit gewisse


Zur Reform des philosophischen Doktorats

Möglichkeit gegeben werden, dem Auslande wie der heimischen Öffentlichkeit
gegenüber auf bestimmte formale Voraussetzungen des deutschen Dr. xlül, mehr
als bisher hinweisen zu toll»e». Dabei durfte sich keine Universität aus¬
schließen. Die akademische Freizügigkeit und die Gemeinsamkeit unsers ganzen
öffentlichen Lebens machte das zur Voraussetzung jedes Erfolgs uach außen,
wie in der Sache selbst. Es ist lehrreich, nachzulesen, wie alle Vorschläge,
die die Leipziger Fakultät in den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts
zur Hebung des Promotivusweseus unternahm, an der Unmöglichkeit schei¬
terten, andre Universitäten zu ühulicheu Schritten zu bewegen. Was uns
damals fehlte, die Bedingung dieser wie so mancher Verbesserung öffentlicher
Verhältnisse, haben Nur heute in der nationalen Einheit. Nicht als ob das
Reich Einfluß auf die philosophische Promotion ausüben könnte und auszu¬
üben nötig hätte. Ein Menschenalter staatliche» Zusammenlebens und Zu¬
sammenarbeiten^' hat uns längst zur unitas in nsoss^in-iis auch für solche Auf¬
gabe» erzogen, die nicht der verfassnngsmnßigen Zuständigkeit des Gesnmtstnats,
souderu freiwilliger Verständigung zufallen. Durch eine im Jahre 1901 ge¬
schlossene Vereinbarung aller deutschen Iluterrichtsverwaltuugeu, uuter denen
Universitäten stehn, ist es zur Feststellung von „Grundsätzen" gekommen. Sie
wolle» eine untere Grenze für die Bedingungen bezeichnen, uuter denen die
philosophische Doktorwürde an de» reichsdentschen Universitäten zu erlangen
ist. Ihr Wortlaut ist durch das Oktoberheft des Zeutralblatts der preußische»
Unterrichtsverwaltung der Öffentlichkeit übergeben worden. Einige Fakultäten
haben sie schon eiuer Umgestaltung ihrer Prvmotiousvrdunngeu, soweit sich
solche danach nötig machte, zu Gründe gelegt, andre sind in dieser Arbeit be¬
griffen. Ans die Einzelheiten der Grundsätze kaun nur mit wenig Worten
hier eingegangen werden. Dissertation und nachfolgende mündliche Prüfung
sind als unerläßliche Bedingungen bezeichnet. Über Zahl und Wahl der
Prüfungsfächer ist nichts bestimmt. So ist auch die Philosophie als obliga¬
torisches Prüfungsfach den Fakultäten nicht vorgeschrieben (vergleiche hierzu
Grenzboten Ur. 9 dieses Jahres S. 562); der im Titel eines Doktors der
Philosophie beschlossenen Forderung wissenschaftlicher Allgemeinbilduug kommen
vor allem die strenger» Ansprüche an die Schulbildung entgegen. Die Ma-
turität ist normale Grundbedingung; den nicht nur gegenüber Ausländer»,
sondern anch Inländer» nicht ganz zu vermeidenden Ausnahmen si»d die
c»gste» Grenze» gezogen. Der Druck der Dissertationen und die periodische Be-
kanntmachung aller Promotio»en nach einheitliche»! Schema gibt dem sachver-
stnudigen Teil der Öffentlichkeit Einblick in die Durchführung der Grundsätze.

Auf diese»! Wege wird dein Mißbrauch in der Verleihung des philoso¬
phischen Doktorhuts für die Zukunft wirksam begegnet sein. Die zustimmende
Aufnahme und tatkräftige Unterstützung der Rcgieruugsvorschläge durch die
akademische» Dozenten geben die Gewähr sachgemäßer Praxis. Die Faknltüt
bleibt Subjekt der Promotion. Und zwar die Fakultät als Ganzes. Ihre
Einheit, wie sie sich historisch als eine Grundlage unsers Proiuvtionswescus
entwickelt hat, gibt auch eine der besten Bürgschaften seiner Erhaltung, mag
das Verfahren im einzelnen gestaltet sein, wie es wolle. Nur soweit gewisse


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[0417] Zur Reform des philosophischen Doktorats Möglichkeit gegeben werden, dem Auslande wie der heimischen Öffentlichkeit gegenüber auf bestimmte formale Voraussetzungen des deutschen Dr. xlül, mehr als bisher hinweisen zu toll»e». Dabei durfte sich keine Universität aus¬ schließen. Die akademische Freizügigkeit und die Gemeinsamkeit unsers ganzen öffentlichen Lebens machte das zur Voraussetzung jedes Erfolgs uach außen, wie in der Sache selbst. Es ist lehrreich, nachzulesen, wie alle Vorschläge, die die Leipziger Fakultät in den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts zur Hebung des Promotivusweseus unternahm, an der Unmöglichkeit schei¬ terten, andre Universitäten zu ühulicheu Schritten zu bewegen. Was uns damals fehlte, die Bedingung dieser wie so mancher Verbesserung öffentlicher Verhältnisse, haben Nur heute in der nationalen Einheit. Nicht als ob das Reich Einfluß auf die philosophische Promotion ausüben könnte und auszu¬ üben nötig hätte. Ein Menschenalter staatliche» Zusammenlebens und Zu¬ sammenarbeiten^' hat uns längst zur unitas in nsoss^in-iis auch für solche Auf¬ gabe» erzogen, die nicht der verfassnngsmnßigen Zuständigkeit des Gesnmtstnats, souderu freiwilliger Verständigung zufallen. Durch eine im Jahre 1901 ge¬ schlossene Vereinbarung aller deutschen Iluterrichtsverwaltuugeu, uuter denen Universitäten stehn, ist es zur Feststellung von „Grundsätzen" gekommen. Sie wolle» eine untere Grenze für die Bedingungen bezeichnen, uuter denen die philosophische Doktorwürde an de» reichsdentschen Universitäten zu erlangen ist. Ihr Wortlaut ist durch das Oktoberheft des Zeutralblatts der preußische» Unterrichtsverwaltung der Öffentlichkeit übergeben worden. Einige Fakultäten haben sie schon eiuer Umgestaltung ihrer Prvmotiousvrdunngeu, soweit sich solche danach nötig machte, zu Gründe gelegt, andre sind in dieser Arbeit be¬ griffen. Ans die Einzelheiten der Grundsätze kaun nur mit wenig Worten hier eingegangen werden. Dissertation und nachfolgende mündliche Prüfung sind als unerläßliche Bedingungen bezeichnet. Über Zahl und Wahl der Prüfungsfächer ist nichts bestimmt. So ist auch die Philosophie als obliga¬ torisches Prüfungsfach den Fakultäten nicht vorgeschrieben (vergleiche hierzu Grenzboten Ur. 9 dieses Jahres S. 562); der im Titel eines Doktors der Philosophie beschlossenen Forderung wissenschaftlicher Allgemeinbilduug kommen vor allem die strenger» Ansprüche an die Schulbildung entgegen. Die Ma- turität ist normale Grundbedingung; den nicht nur gegenüber Ausländer», sondern anch Inländer» nicht ganz zu vermeidenden Ausnahmen si»d die c»gste» Grenze» gezogen. Der Druck der Dissertationen und die periodische Be- kanntmachung aller Promotio»en nach einheitliche»! Schema gibt dem sachver- stnudigen Teil der Öffentlichkeit Einblick in die Durchführung der Grundsätze. Auf diese»! Wege wird dein Mißbrauch in der Verleihung des philoso¬ phischen Doktorhuts für die Zukunft wirksam begegnet sein. Die zustimmende Aufnahme und tatkräftige Unterstützung der Rcgieruugsvorschläge durch die akademische» Dozenten geben die Gewähr sachgemäßer Praxis. Die Faknltüt bleibt Subjekt der Promotion. Und zwar die Fakultät als Ganzes. Ihre Einheit, wie sie sich historisch als eine Grundlage unsers Proiuvtionswescus entwickelt hat, gibt auch eine der besten Bürgschaften seiner Erhaltung, mag das Verfahren im einzelnen gestaltet sein, wie es wolle. Nur soweit gewisse

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/417>, abgerufen am 29.09.2024.