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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Zollvereine

2. Die bisher auf die Bildung einer europäischen Zollunion gerichteten Be¬
strebungen sind vornehmlich aus folgenden Gründen erfolglos geblieben: s.) Keine
der europäischen Regierungen bekundet bisher die Neigung, ihr freies Selbst¬
bestimmungsrecht auf wirtschaftlichem Gebiete zu Gunsten einer solchen Union dauernd
aufzugeben, b) Es würde sehr schwer sein, sich über einen gemeinsamen Zolltarif,
der für alle der Union angehörenden Länder Paßt, zu einigen, denn das Zollschutz¬
bedürfnis dieser Länder ist keineswegs vollkommen gleich, v) Es würde noch viel
schwerer sein, sich über die an der gemeinsamen Zollgrenze erhobnen Zollbeträge
und deren Verteilung auf die einzelnen der Union angehörenden Staaten zu einigen,
ä) Eine gemeinsame Zollgrenze würde auch eine gemeinsame Zollverwaltung voraus¬
setzen, die schwer durchführbar sein würde, s) Eine Zollunion verlangt nach Vor¬
stehendem einen gewissen politischen Zusammenschluß oder wenigstens eine Harmonie
der großen politischen Interessen, wie sie bei den europäischen Staaten in abseh¬
barer Zeit nicht zu erwarten ist.

3. Wegen dieser nahezu umiberwindlichen Schwierigkeiten ist von der an sich
sehr wünschenswerten und auch von den frühern internationalen landwirtschaftlichen
Kongressen befürworteten Bildung einer europäischen Zollunion zunächst Abstand
zu nehmen.

4. Dagegen empfiehlt es sich um so dringender, bei dem Abschlüsse neuer
Handelsverträge der europäischen Staaten in diese Vertrage die Bestimmung auf¬
zunehmen, daß bei der Einfuhr von Waren, deren Erzeugung in Europa vom
Importeur nachgewiesen ist, besondre Zollermäßigungen zu gewähren sind, die bei
der Einfuhr außereuropäischer Provenienzen nicht gewährt werden dürfen, und daß
diese Vergünstigung so lange zu gewähren ist, als von jedem der vertragschließenden
Staaten bei der Einfuhr solcher Waren Zölle mindestens in Höhe der Ermäßigung
erhoben werden (weil ohne die Erhebung eines solchen Zolles in den Durchfuhr-
lttndern den außereuropäischen Provenienzen doch indirekt die gedachten Zoller¬
mäßigungen zu gute kommen würden).

5. Mit einer solchen Bestimmung in den europäischen Handelsverträgen läßt
sich der wirtschaftliche Zweck einer europäischen Zollunion -- d. h. die gegenseitige
Begünstigung europäischer Provenienzen gegenüber außereuropäischen -- vollkommen
erreichen. Es werde" dabei aber die erwähnten Schwierigkeiten vermieden, die
zur Zeit einer eigentlichen Zollunion noch entgegenstehn. Und doch wird damit
zugleich der für später im Auge zu behaltenden Bildung einer solchen Union am
wirksamsten vorgearbeitet werden.

Der Antrag ist, wie sein Verfasser selbst hervorhebt, von außerordentlicher
Tragweite. Leider können wir ihn vorläufig nicht eingehend würdigen, da
uns seiue Begründung unbekannt ist, in der, wie wir annehmen, die praktische
Durchführung des Planes und ihre Folgen eingehend dargestellt werden, und
da wir ferner noch nicht über die Verhandlungsberichte des internationalen
landwirtschaftlichen Kongresses in Rom verfügen. Zunächst ist zu bemerken,
daß diese Angelegenheit kaum allein von einem landwirtschaftlichen Kongreß
entschieden werden kann; hierbei haben doch wohl Handel und Industrie auch
ein Wort mitzusprechen. Die eine wichtige Folge einer Verwirklichung der
allgemeinen differentiellen Zollbehandlung außereuropäischer Erzeugnisse wäre
die vollständige Ausschaltung der Meistbegünstigung für außereuropäische
Staaten, die der deutsche Reichstag noch kürzlich abgelehnt hat. Der Antrag
würde ferner, wenn wir ihn einmal ausschließlich vom Standpunkte der Land¬
wirtschaft betrachten, deren Interessen er ja vor allem, fast ausschließlich
dienen soll, seinen Zweck zum guten Teile verfehlen, wenn der Begriff
"europäische Staaten" wörtlich ausgelegt werden soll. Dann gehört Ruß-


Zollvereine

2. Die bisher auf die Bildung einer europäischen Zollunion gerichteten Be¬
strebungen sind vornehmlich aus folgenden Gründen erfolglos geblieben: s.) Keine
der europäischen Regierungen bekundet bisher die Neigung, ihr freies Selbst¬
bestimmungsrecht auf wirtschaftlichem Gebiete zu Gunsten einer solchen Union dauernd
aufzugeben, b) Es würde sehr schwer sein, sich über einen gemeinsamen Zolltarif,
der für alle der Union angehörenden Länder Paßt, zu einigen, denn das Zollschutz¬
bedürfnis dieser Länder ist keineswegs vollkommen gleich, v) Es würde noch viel
schwerer sein, sich über die an der gemeinsamen Zollgrenze erhobnen Zollbeträge
und deren Verteilung auf die einzelnen der Union angehörenden Staaten zu einigen,
ä) Eine gemeinsame Zollgrenze würde auch eine gemeinsame Zollverwaltung voraus¬
setzen, die schwer durchführbar sein würde, s) Eine Zollunion verlangt nach Vor¬
stehendem einen gewissen politischen Zusammenschluß oder wenigstens eine Harmonie
der großen politischen Interessen, wie sie bei den europäischen Staaten in abseh¬
barer Zeit nicht zu erwarten ist.

3. Wegen dieser nahezu umiberwindlichen Schwierigkeiten ist von der an sich
sehr wünschenswerten und auch von den frühern internationalen landwirtschaftlichen
Kongressen befürworteten Bildung einer europäischen Zollunion zunächst Abstand
zu nehmen.

4. Dagegen empfiehlt es sich um so dringender, bei dem Abschlüsse neuer
Handelsverträge der europäischen Staaten in diese Vertrage die Bestimmung auf¬
zunehmen, daß bei der Einfuhr von Waren, deren Erzeugung in Europa vom
Importeur nachgewiesen ist, besondre Zollermäßigungen zu gewähren sind, die bei
der Einfuhr außereuropäischer Provenienzen nicht gewährt werden dürfen, und daß
diese Vergünstigung so lange zu gewähren ist, als von jedem der vertragschließenden
Staaten bei der Einfuhr solcher Waren Zölle mindestens in Höhe der Ermäßigung
erhoben werden (weil ohne die Erhebung eines solchen Zolles in den Durchfuhr-
lttndern den außereuropäischen Provenienzen doch indirekt die gedachten Zoller¬
mäßigungen zu gute kommen würden).

5. Mit einer solchen Bestimmung in den europäischen Handelsverträgen läßt
sich der wirtschaftliche Zweck einer europäischen Zollunion — d. h. die gegenseitige
Begünstigung europäischer Provenienzen gegenüber außereuropäischen — vollkommen
erreichen. Es werde» dabei aber die erwähnten Schwierigkeiten vermieden, die
zur Zeit einer eigentlichen Zollunion noch entgegenstehn. Und doch wird damit
zugleich der für später im Auge zu behaltenden Bildung einer solchen Union am
wirksamsten vorgearbeitet werden.

Der Antrag ist, wie sein Verfasser selbst hervorhebt, von außerordentlicher
Tragweite. Leider können wir ihn vorläufig nicht eingehend würdigen, da
uns seiue Begründung unbekannt ist, in der, wie wir annehmen, die praktische
Durchführung des Planes und ihre Folgen eingehend dargestellt werden, und
da wir ferner noch nicht über die Verhandlungsberichte des internationalen
landwirtschaftlichen Kongresses in Rom verfügen. Zunächst ist zu bemerken,
daß diese Angelegenheit kaum allein von einem landwirtschaftlichen Kongreß
entschieden werden kann; hierbei haben doch wohl Handel und Industrie auch
ein Wort mitzusprechen. Die eine wichtige Folge einer Verwirklichung der
allgemeinen differentiellen Zollbehandlung außereuropäischer Erzeugnisse wäre
die vollständige Ausschaltung der Meistbegünstigung für außereuropäische
Staaten, die der deutsche Reichstag noch kürzlich abgelehnt hat. Der Antrag
würde ferner, wenn wir ihn einmal ausschließlich vom Standpunkte der Land¬
wirtschaft betrachten, deren Interessen er ja vor allem, fast ausschließlich
dienen soll, seinen Zweck zum guten Teile verfehlen, wenn der Begriff
„europäische Staaten" wörtlich ausgelegt werden soll. Dann gehört Ruß-


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[0400] Zollvereine 2. Die bisher auf die Bildung einer europäischen Zollunion gerichteten Be¬ strebungen sind vornehmlich aus folgenden Gründen erfolglos geblieben: s.) Keine der europäischen Regierungen bekundet bisher die Neigung, ihr freies Selbst¬ bestimmungsrecht auf wirtschaftlichem Gebiete zu Gunsten einer solchen Union dauernd aufzugeben, b) Es würde sehr schwer sein, sich über einen gemeinsamen Zolltarif, der für alle der Union angehörenden Länder Paßt, zu einigen, denn das Zollschutz¬ bedürfnis dieser Länder ist keineswegs vollkommen gleich, v) Es würde noch viel schwerer sein, sich über die an der gemeinsamen Zollgrenze erhobnen Zollbeträge und deren Verteilung auf die einzelnen der Union angehörenden Staaten zu einigen, ä) Eine gemeinsame Zollgrenze würde auch eine gemeinsame Zollverwaltung voraus¬ setzen, die schwer durchführbar sein würde, s) Eine Zollunion verlangt nach Vor¬ stehendem einen gewissen politischen Zusammenschluß oder wenigstens eine Harmonie der großen politischen Interessen, wie sie bei den europäischen Staaten in abseh¬ barer Zeit nicht zu erwarten ist. 3. Wegen dieser nahezu umiberwindlichen Schwierigkeiten ist von der an sich sehr wünschenswerten und auch von den frühern internationalen landwirtschaftlichen Kongressen befürworteten Bildung einer europäischen Zollunion zunächst Abstand zu nehmen. 4. Dagegen empfiehlt es sich um so dringender, bei dem Abschlüsse neuer Handelsverträge der europäischen Staaten in diese Vertrage die Bestimmung auf¬ zunehmen, daß bei der Einfuhr von Waren, deren Erzeugung in Europa vom Importeur nachgewiesen ist, besondre Zollermäßigungen zu gewähren sind, die bei der Einfuhr außereuropäischer Provenienzen nicht gewährt werden dürfen, und daß diese Vergünstigung so lange zu gewähren ist, als von jedem der vertragschließenden Staaten bei der Einfuhr solcher Waren Zölle mindestens in Höhe der Ermäßigung erhoben werden (weil ohne die Erhebung eines solchen Zolles in den Durchfuhr- lttndern den außereuropäischen Provenienzen doch indirekt die gedachten Zoller¬ mäßigungen zu gute kommen würden). 5. Mit einer solchen Bestimmung in den europäischen Handelsverträgen läßt sich der wirtschaftliche Zweck einer europäischen Zollunion — d. h. die gegenseitige Begünstigung europäischer Provenienzen gegenüber außereuropäischen — vollkommen erreichen. Es werde» dabei aber die erwähnten Schwierigkeiten vermieden, die zur Zeit einer eigentlichen Zollunion noch entgegenstehn. Und doch wird damit zugleich der für später im Auge zu behaltenden Bildung einer solchen Union am wirksamsten vorgearbeitet werden. Der Antrag ist, wie sein Verfasser selbst hervorhebt, von außerordentlicher Tragweite. Leider können wir ihn vorläufig nicht eingehend würdigen, da uns seiue Begründung unbekannt ist, in der, wie wir annehmen, die praktische Durchführung des Planes und ihre Folgen eingehend dargestellt werden, und da wir ferner noch nicht über die Verhandlungsberichte des internationalen landwirtschaftlichen Kongresses in Rom verfügen. Zunächst ist zu bemerken, daß diese Angelegenheit kaum allein von einem landwirtschaftlichen Kongreß entschieden werden kann; hierbei haben doch wohl Handel und Industrie auch ein Wort mitzusprechen. Die eine wichtige Folge einer Verwirklichung der allgemeinen differentiellen Zollbehandlung außereuropäischer Erzeugnisse wäre die vollständige Ausschaltung der Meistbegünstigung für außereuropäische Staaten, die der deutsche Reichstag noch kürzlich abgelehnt hat. Der Antrag würde ferner, wenn wir ihn einmal ausschließlich vom Standpunkte der Land¬ wirtschaft betrachten, deren Interessen er ja vor allem, fast ausschließlich dienen soll, seinen Zweck zum guten Teile verfehlen, wenn der Begriff „europäische Staaten" wörtlich ausgelegt werden soll. Dann gehört Ruß-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/400>, abgerufen am 30.09.2024.