tungen, ja vielfach erst ganz neuen Ursprungs, als Wirkung der von den Europäern eingeschleppte" Verwilderung.) Schurtz zeigt ausführlich, wie die außerordentlich künstlichen und verwickelten ungeschriebnen Ehegesetze der Natur¬ völker zwei Zwecke verfolgen: einmal den allerdings zu wildem Wuchern neigenden Geschlechtstrieb in gesetzliche Bahnen einzudämmen, dann aber der Nassenverschlechterung vorzubeugen. Dieses geschieht vorzüglich dadurch, daß Ehen nicht zwischen Sprößlingen derselben Sippe, aber auch nicht zwischen Mitgliedern beliebiger Sippen und zwischen beliebigen Altersklassen geschlossen werden dürfen; dadurch wird einerseits die Inzucht, andrerseits wahllose Bastar¬ dierung verhindert. Selbstverständlich hat nicht die überlegne Weisheit Stu¬ dierter Anthropologen, sondern ein gesunder, in seinein zweckmüßigen Walten bewunderungswürdiger Instinkt diese Eherechte und Ehehindernisse geschaffen. Auch die geographischen Verhältnisse wirken ein. Stämme, die kleine Inseln bewohnen, dürfen es nicht zu unbegrenzter Vermehrung kommen lassen und üben deshalb die Kindertötnng als anerkannte Sitte. Eine höchst merkwür¬ dige Zwischcnbildung zwischen natürlichem und künstlichem Verbände, die an die antike Amazonensage erinnert, ist vor einigen Jahrhunderten in Afrika vorgekommen. Das Eroberervolk der Dschagga pflegte alle Kinder, die bei ihm geboren wurden, gleich nach der Geburt zu töten, um nicht durch das Mit¬ schleppen pflegebedürftiger Wesen in seinen Raubzügen gehindert zu werden, und ergänzte sich durch den Raub halbwüchsiger Knaben und Mädchen aus benachbarten Stämmen. Dieselbe Praxis, nur uicht so radikal durchgeführt, sollen die Sulus bis in neuere Zeiten geübt haben.
Eine Sitte oder Unsitte nnn, die das feinere sittliche Empfinden gröblich berletzt, besteht ganz unzweifelhaft bei vielen Naturvölkern: die freie Liebe bor der Ehe; und diese muß hier erwähnt werden, weil an sie gewöhnlich die Gründung des künstlichen Verbandes anknüpft. Die künstlichen Verbände sind zunächst Vereinigungen gleichaltriger Jünglinge und Männer, und zwar sind die Jünglingsvereine allgemeiner als die Männervereine, weil die Verehelichung den Mann an sein Haus oder seine Hütte bindet. Die Knabcnweihc trennt den Neophhten von der elterlichen Hütte und von der Mutter und verleiht ihm unter andern Rechten auch das des freien Verkehrs mit den Mädchen seines Stammes, der fortgesetzt wird, bis ihn die Verehelichung an seine Frau, "der wo Polygamie herrscht, an seinen Harem fesselt. Wo der freie Verkehr uicht geduldet wird, da tritt um seine Stelle die Prostitution, die keineswegs, wie vielfach geglaubt wird, uur ein trauriges Vorrecht der Kulturvölker ist. Der Geschlechtsverkehr macht aber nicht etwa den einzigen oder anch mir den Hauptinhalt des Vcreinslebens der mannbar gewordnen ans, wie schon die Zeremonien der Knnbeuwcihe beweisen. Bekanntlich gehören zu diesen lange Vorbereitungen, sehr oft die Beschneidung und immer irgendwelche meist sehr schmerzhafte Operationen, z. V. Tätowierungen. Vielfach mag es nur die Lust der Grausamkeit gewesen sein, was die tage-, wachen- und monatelang währenden raffinierter Quälereien erfunden hat. Aber ohne Zweifel werden sie auch grundsätzlich und mit Bedacht vorgenommen, um zu erproben, ob der An weihende zum Jäger und Krieger taugt. Knaben, die die Probe nicht
Maurerbunde
tungen, ja vielfach erst ganz neuen Ursprungs, als Wirkung der von den Europäern eingeschleppte« Verwilderung.) Schurtz zeigt ausführlich, wie die außerordentlich künstlichen und verwickelten ungeschriebnen Ehegesetze der Natur¬ völker zwei Zwecke verfolgen: einmal den allerdings zu wildem Wuchern neigenden Geschlechtstrieb in gesetzliche Bahnen einzudämmen, dann aber der Nassenverschlechterung vorzubeugen. Dieses geschieht vorzüglich dadurch, daß Ehen nicht zwischen Sprößlingen derselben Sippe, aber auch nicht zwischen Mitgliedern beliebiger Sippen und zwischen beliebigen Altersklassen geschlossen werden dürfen; dadurch wird einerseits die Inzucht, andrerseits wahllose Bastar¬ dierung verhindert. Selbstverständlich hat nicht die überlegne Weisheit Stu¬ dierter Anthropologen, sondern ein gesunder, in seinein zweckmüßigen Walten bewunderungswürdiger Instinkt diese Eherechte und Ehehindernisse geschaffen. Auch die geographischen Verhältnisse wirken ein. Stämme, die kleine Inseln bewohnen, dürfen es nicht zu unbegrenzter Vermehrung kommen lassen und üben deshalb die Kindertötnng als anerkannte Sitte. Eine höchst merkwür¬ dige Zwischcnbildung zwischen natürlichem und künstlichem Verbände, die an die antike Amazonensage erinnert, ist vor einigen Jahrhunderten in Afrika vorgekommen. Das Eroberervolk der Dschagga pflegte alle Kinder, die bei ihm geboren wurden, gleich nach der Geburt zu töten, um nicht durch das Mit¬ schleppen pflegebedürftiger Wesen in seinen Raubzügen gehindert zu werden, und ergänzte sich durch den Raub halbwüchsiger Knaben und Mädchen aus benachbarten Stämmen. Dieselbe Praxis, nur uicht so radikal durchgeführt, sollen die Sulus bis in neuere Zeiten geübt haben.
Eine Sitte oder Unsitte nnn, die das feinere sittliche Empfinden gröblich berletzt, besteht ganz unzweifelhaft bei vielen Naturvölkern: die freie Liebe bor der Ehe; und diese muß hier erwähnt werden, weil an sie gewöhnlich die Gründung des künstlichen Verbandes anknüpft. Die künstlichen Verbände sind zunächst Vereinigungen gleichaltriger Jünglinge und Männer, und zwar sind die Jünglingsvereine allgemeiner als die Männervereine, weil die Verehelichung den Mann an sein Haus oder seine Hütte bindet. Die Knabcnweihc trennt den Neophhten von der elterlichen Hütte und von der Mutter und verleiht ihm unter andern Rechten auch das des freien Verkehrs mit den Mädchen seines Stammes, der fortgesetzt wird, bis ihn die Verehelichung an seine Frau, »der wo Polygamie herrscht, an seinen Harem fesselt. Wo der freie Verkehr uicht geduldet wird, da tritt um seine Stelle die Prostitution, die keineswegs, wie vielfach geglaubt wird, uur ein trauriges Vorrecht der Kulturvölker ist. Der Geschlechtsverkehr macht aber nicht etwa den einzigen oder anch mir den Hauptinhalt des Vcreinslebens der mannbar gewordnen ans, wie schon die Zeremonien der Knnbeuwcihe beweisen. Bekanntlich gehören zu diesen lange Vorbereitungen, sehr oft die Beschneidung und immer irgendwelche meist sehr schmerzhafte Operationen, z. V. Tätowierungen. Vielfach mag es nur die Lust der Grausamkeit gewesen sein, was die tage-, wachen- und monatelang währenden raffinierter Quälereien erfunden hat. Aber ohne Zweifel werden sie auch grundsätzlich und mit Bedacht vorgenommen, um zu erproben, ob der An weihende zum Jäger und Krieger taugt. Knaben, die die Probe nicht
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Europäern eingeschleppte« Verwilderung.) Schurtz zeigt ausführlich, wie die
außerordentlich künstlichen und verwickelten ungeschriebnen Ehegesetze der Natur¬
völker zwei Zwecke verfolgen: einmal den allerdings zu wildem Wuchern
neigenden Geschlechtstrieb in gesetzliche Bahnen einzudämmen, dann aber der
Nassenverschlechterung vorzubeugen. Dieses geschieht vorzüglich dadurch, daß
Ehen nicht zwischen Sprößlingen derselben Sippe, aber auch nicht zwischen
Mitgliedern beliebiger Sippen und zwischen beliebigen Altersklassen geschlossen
werden dürfen; dadurch wird einerseits die Inzucht, andrerseits wahllose Bastar¬
dierung verhindert. Selbstverständlich hat nicht die überlegne Weisheit Stu¬
dierter Anthropologen, sondern ein gesunder, in seinein zweckmüßigen Walten
bewunderungswürdiger Instinkt diese Eherechte und Ehehindernisse geschaffen.
Auch die geographischen Verhältnisse wirken ein. Stämme, die kleine Inseln
bewohnen, dürfen es nicht zu unbegrenzter Vermehrung kommen lassen und
üben deshalb die Kindertötnng als anerkannte Sitte. Eine höchst merkwür¬
dige Zwischcnbildung zwischen natürlichem und künstlichem Verbände, die an
die antike Amazonensage erinnert, ist vor einigen Jahrhunderten in Afrika
vorgekommen. Das Eroberervolk der Dschagga pflegte alle Kinder, die bei ihm
geboren wurden, gleich nach der Geburt zu töten, um nicht durch das Mit¬
schleppen pflegebedürftiger Wesen in seinen Raubzügen gehindert zu werden,
und ergänzte sich durch den Raub halbwüchsiger Knaben und Mädchen aus
benachbarten Stämmen. Dieselbe Praxis, nur uicht so radikal durchgeführt,
sollen die Sulus bis in neuere Zeiten geübt haben.
Eine Sitte oder Unsitte nnn, die das feinere sittliche Empfinden gröblich
berletzt, besteht ganz unzweifelhaft bei vielen Naturvölkern: die freie Liebe
bor der Ehe; und diese muß hier erwähnt werden, weil an sie gewöhnlich die
Gründung des künstlichen Verbandes anknüpft. Die künstlichen Verbände sind
zunächst Vereinigungen gleichaltriger Jünglinge und Männer, und zwar sind
die Jünglingsvereine allgemeiner als die Männervereine, weil die Verehelichung
den Mann an sein Haus oder seine Hütte bindet. Die Knabcnweihc trennt
den Neophhten von der elterlichen Hütte und von der Mutter und verleiht
ihm unter andern Rechten auch das des freien Verkehrs mit den Mädchen
seines Stammes, der fortgesetzt wird, bis ihn die Verehelichung an seine Frau,
»der wo Polygamie herrscht, an seinen Harem fesselt. Wo der freie Verkehr
uicht geduldet wird, da tritt um seine Stelle die Prostitution, die keineswegs,
wie vielfach geglaubt wird, uur ein trauriges Vorrecht der Kulturvölker ist.
Der Geschlechtsverkehr macht aber nicht etwa den einzigen oder anch mir den
Hauptinhalt des Vcreinslebens der mannbar gewordnen ans, wie schon die
Zeremonien der Knnbeuwcihe beweisen. Bekanntlich gehören zu diesen lange
Vorbereitungen, sehr oft die Beschneidung und immer irgendwelche meist sehr
schmerzhafte Operationen, z. V. Tätowierungen. Vielfach mag es nur die Lust
der Grausamkeit gewesen sein, was die tage-, wachen- und monatelang
währenden raffinierter Quälereien erfunden hat. Aber ohne Zweifel werden
sie auch grundsätzlich und mit Bedacht vorgenommen, um zu erproben, ob der
An weihende zum Jäger und Krieger taugt. Knaben, die die Probe nicht
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/383>, abgerufen am 06.02.2025.
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