Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Malmöer Pfandvertrng von ^805

erfordern wird, bestiiumend einwirken oder eingewirkt haben; denn es liegen
schon Kundgebungen vor, die einen definitiven Verzicht Schwedens auf Wismar
in sichre Aussicht stellen, Schweden müßte nicht weniger als rund 107000000
Mark für das verpfändete Gut zurückzahlen. Eine solche Summe opfert mau
nicht gern, um ein höchst zweifelhaftes Wertobjekt hierfür einzutauschen.

Die ersten der erwähnten Kundgebungen erfolgten schon im Jahre 1900
bei einem von dem schwedischen Abgeordneten Hedin gestellten Antrage, Schweden
möge nur dann auf Wismar Verzicht leisten, wenn Deutschland die nordschles-
wigschen Gebiete an Dänemark zurückgibt. Über den praktischen Wert dieses
Antrags braucht heute kein Wert mehr verloren zu werden; er fand ja auch
in der schwedischen Kammer die Behandlung, die er verdiente; er wurde fast
saug- und klanglos begraben. Von der schwedischen Negierung wurde schou
damals das moralische Recht Schwedens auf Wismar bestritten. Der schwedische
Minister sagte damals unter anderm, es sei so gut wie erwiesen, das; sich unter
der Form einer Verpfändung die wirkliche Abtretung des Pfandobjekts verberge.
Eine spätere Wiedcreinlvsuug sei schon beim Abschluß des Vertrags als aus¬
geschlossen betrachtet worden. Es sei die moralische Pflicht Schwedens, das
alte Besitztum jenseits der Ostsee, wo noch hentigestags Achtung und Freund¬
schaft für Schweden und sein Volk in hohem Maße vorhanden sei, von den
Nachteilen zu erlösen, in denen es infolge des für ihn so verhängnisvollen
Pfaudverhältnisses wäre. Der Minister hatte sich hierbei in der Hauptsache auf
die Auslassungen des Generalbevollmächtigten des Königs Gustav des Vierten,
von Toll, einer zweifellos einwandfreien Quelle, gestützt. Dieser fügte nämlich
seinerzeit seinem Bericht über den Abschluß des Vertrags die kritisierende Be¬
merkung hinzu, daß Schweden in materieller Beziehung bei dein Wismarer
Handel auf ein durchaus zufriedenstellendes Resultat sehen könne. "Wir ent¬
äußerten uus damit einer Besitzung, die wir aus geographischen und andern
Gründen auf die Dauer unter keinen Umstnndeu hätten behaupten können, indem
wir zu gleicher Zeit eine Entschädigungssumme herausschlugen, deren Zins¬
ertrag im Jahre ungefähr das Doppelte darstellt von den Einkünften, die für
uns mit dem Besitz des Neichslehus Wismar, Poet und Nentlostcr wirtschaftlich
verknüpft waren."

Auch Mitglieder des mecklenburgischen Fürstenhauses haben in neuerer
Zeit bei offizielle!? Gelegenheiten Äußerungen getan, die nur den Schluß zu¬
lassen, daß mau auch hier nicht mehr an eine Rückgabe denkt. Es war am,
8. Mai 1898, als der damalige Herzog-Regent Johann Albrecht bei seinem
Einzug in Wismar sagte: "Ich leere mein Glas darauf, daß nie wieder ein
fremder Fuß diesen durch und durch mecklenburgischen Boden als sein Eigentum
betrete" möge." Und Großherzog Friedrich Franz der Vierte sprach gleich nach
seinem Regierungsantritt bei seinem offiziellen Besuche von Wismar als
"meiner getreuen Stadt." Nach all diesen Kundgebungen konnte es nicht
wunder nehmen, daß die schwedische Regierung vor kurzem den Antrag in der
schwedischen Kärrner einbrachte, der Reichstag möge genehmigen, daß Schweden
auf sein Recht, durch Erlegung der in dem Vertrage bestimmten Summe die
Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Ämtern Poet und Neukloster einzulösen,
Verzicht leisten möge. Nach einem historischen Rückblick begründete der Minister


Der Malmöer Pfandvertrng von ^805

erfordern wird, bestiiumend einwirken oder eingewirkt haben; denn es liegen
schon Kundgebungen vor, die einen definitiven Verzicht Schwedens auf Wismar
in sichre Aussicht stellen, Schweden müßte nicht weniger als rund 107000000
Mark für das verpfändete Gut zurückzahlen. Eine solche Summe opfert mau
nicht gern, um ein höchst zweifelhaftes Wertobjekt hierfür einzutauschen.

Die ersten der erwähnten Kundgebungen erfolgten schon im Jahre 1900
bei einem von dem schwedischen Abgeordneten Hedin gestellten Antrage, Schweden
möge nur dann auf Wismar Verzicht leisten, wenn Deutschland die nordschles-
wigschen Gebiete an Dänemark zurückgibt. Über den praktischen Wert dieses
Antrags braucht heute kein Wert mehr verloren zu werden; er fand ja auch
in der schwedischen Kammer die Behandlung, die er verdiente; er wurde fast
saug- und klanglos begraben. Von der schwedischen Negierung wurde schou
damals das moralische Recht Schwedens auf Wismar bestritten. Der schwedische
Minister sagte damals unter anderm, es sei so gut wie erwiesen, das; sich unter
der Form einer Verpfändung die wirkliche Abtretung des Pfandobjekts verberge.
Eine spätere Wiedcreinlvsuug sei schon beim Abschluß des Vertrags als aus¬
geschlossen betrachtet worden. Es sei die moralische Pflicht Schwedens, das
alte Besitztum jenseits der Ostsee, wo noch hentigestags Achtung und Freund¬
schaft für Schweden und sein Volk in hohem Maße vorhanden sei, von den
Nachteilen zu erlösen, in denen es infolge des für ihn so verhängnisvollen
Pfaudverhältnisses wäre. Der Minister hatte sich hierbei in der Hauptsache auf
die Auslassungen des Generalbevollmächtigten des Königs Gustav des Vierten,
von Toll, einer zweifellos einwandfreien Quelle, gestützt. Dieser fügte nämlich
seinerzeit seinem Bericht über den Abschluß des Vertrags die kritisierende Be¬
merkung hinzu, daß Schweden in materieller Beziehung bei dein Wismarer
Handel auf ein durchaus zufriedenstellendes Resultat sehen könne. „Wir ent¬
äußerten uus damit einer Besitzung, die wir aus geographischen und andern
Gründen auf die Dauer unter keinen Umstnndeu hätten behaupten können, indem
wir zu gleicher Zeit eine Entschädigungssumme herausschlugen, deren Zins¬
ertrag im Jahre ungefähr das Doppelte darstellt von den Einkünften, die für
uns mit dem Besitz des Neichslehus Wismar, Poet und Nentlostcr wirtschaftlich
verknüpft waren."

Auch Mitglieder des mecklenburgischen Fürstenhauses haben in neuerer
Zeit bei offizielle!? Gelegenheiten Äußerungen getan, die nur den Schluß zu¬
lassen, daß mau auch hier nicht mehr an eine Rückgabe denkt. Es war am,
8. Mai 1898, als der damalige Herzog-Regent Johann Albrecht bei seinem
Einzug in Wismar sagte: „Ich leere mein Glas darauf, daß nie wieder ein
fremder Fuß diesen durch und durch mecklenburgischen Boden als sein Eigentum
betrete» möge." Und Großherzog Friedrich Franz der Vierte sprach gleich nach
seinem Regierungsantritt bei seinem offiziellen Besuche von Wismar als
„meiner getreuen Stadt." Nach all diesen Kundgebungen konnte es nicht
wunder nehmen, daß die schwedische Regierung vor kurzem den Antrag in der
schwedischen Kärrner einbrachte, der Reichstag möge genehmigen, daß Schweden
auf sein Recht, durch Erlegung der in dem Vertrage bestimmten Summe die
Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Ämtern Poet und Neukloster einzulösen,
Verzicht leisten möge. Nach einem historischen Rückblick begründete der Minister


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0338" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/240720"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Malmöer Pfandvertrng von ^805</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1700" prev="#ID_1699"> erfordern wird, bestiiumend einwirken oder eingewirkt haben; denn es liegen<lb/>
schon Kundgebungen vor, die einen definitiven Verzicht Schwedens auf Wismar<lb/>
in sichre Aussicht stellen, Schweden müßte nicht weniger als rund 107000000<lb/>
Mark für das verpfändete Gut zurückzahlen. Eine solche Summe opfert mau<lb/>
nicht gern, um ein höchst zweifelhaftes Wertobjekt hierfür einzutauschen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1701"> Die ersten der erwähnten Kundgebungen erfolgten schon im Jahre 1900<lb/>
bei einem von dem schwedischen Abgeordneten Hedin gestellten Antrage, Schweden<lb/>
möge nur dann auf Wismar Verzicht leisten, wenn Deutschland die nordschles-<lb/>
wigschen Gebiete an Dänemark zurückgibt. Über den praktischen Wert dieses<lb/>
Antrags braucht heute kein Wert mehr verloren zu werden; er fand ja auch<lb/>
in der schwedischen Kammer die Behandlung, die er verdiente; er wurde fast<lb/>
saug- und klanglos begraben. Von der schwedischen Negierung wurde schou<lb/>
damals das moralische Recht Schwedens auf Wismar bestritten. Der schwedische<lb/>
Minister sagte damals unter anderm, es sei so gut wie erwiesen, das; sich unter<lb/>
der Form einer Verpfändung die wirkliche Abtretung des Pfandobjekts verberge.<lb/>
Eine spätere Wiedcreinlvsuug sei schon beim Abschluß des Vertrags als aus¬<lb/>
geschlossen betrachtet worden. Es sei die moralische Pflicht Schwedens, das<lb/>
alte Besitztum jenseits der Ostsee, wo noch hentigestags Achtung und Freund¬<lb/>
schaft für Schweden und sein Volk in hohem Maße vorhanden sei, von den<lb/>
Nachteilen zu erlösen, in denen es infolge des für ihn so verhängnisvollen<lb/>
Pfaudverhältnisses wäre. Der Minister hatte sich hierbei in der Hauptsache auf<lb/>
die Auslassungen des Generalbevollmächtigten des Königs Gustav des Vierten,<lb/>
von Toll, einer zweifellos einwandfreien Quelle, gestützt. Dieser fügte nämlich<lb/>
seinerzeit seinem Bericht über den Abschluß des Vertrags die kritisierende Be¬<lb/>
merkung hinzu, daß Schweden in materieller Beziehung bei dein Wismarer<lb/>
Handel auf ein durchaus zufriedenstellendes Resultat sehen könne. &#x201E;Wir ent¬<lb/>
äußerten uus damit einer Besitzung, die wir aus geographischen und andern<lb/>
Gründen auf die Dauer unter keinen Umstnndeu hätten behaupten können, indem<lb/>
wir zu gleicher Zeit eine Entschädigungssumme herausschlugen, deren Zins¬<lb/>
ertrag im Jahre ungefähr das Doppelte darstellt von den Einkünften, die für<lb/>
uns mit dem Besitz des Neichslehus Wismar, Poet und Nentlostcr wirtschaftlich<lb/>
verknüpft waren."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1702" next="#ID_1703"> Auch Mitglieder des mecklenburgischen Fürstenhauses haben in neuerer<lb/>
Zeit bei offizielle!? Gelegenheiten Äußerungen getan, die nur den Schluß zu¬<lb/>
lassen, daß mau auch hier nicht mehr an eine Rückgabe denkt. Es war am,<lb/>
8. Mai 1898, als der damalige Herzog-Regent Johann Albrecht bei seinem<lb/>
Einzug in Wismar sagte: &#x201E;Ich leere mein Glas darauf, daß nie wieder ein<lb/>
fremder Fuß diesen durch und durch mecklenburgischen Boden als sein Eigentum<lb/>
betrete» möge." Und Großherzog Friedrich Franz der Vierte sprach gleich nach<lb/>
seinem Regierungsantritt bei seinem offiziellen Besuche von Wismar als<lb/>
&#x201E;meiner getreuen Stadt." Nach all diesen Kundgebungen konnte es nicht<lb/>
wunder nehmen, daß die schwedische Regierung vor kurzem den Antrag in der<lb/>
schwedischen Kärrner einbrachte, der Reichstag möge genehmigen, daß Schweden<lb/>
auf sein Recht, durch Erlegung der in dem Vertrage bestimmten Summe die<lb/>
Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Ämtern Poet und Neukloster einzulösen,<lb/>
Verzicht leisten möge. Nach einem historischen Rückblick begründete der Minister</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0338] Der Malmöer Pfandvertrng von ^805 erfordern wird, bestiiumend einwirken oder eingewirkt haben; denn es liegen schon Kundgebungen vor, die einen definitiven Verzicht Schwedens auf Wismar in sichre Aussicht stellen, Schweden müßte nicht weniger als rund 107000000 Mark für das verpfändete Gut zurückzahlen. Eine solche Summe opfert mau nicht gern, um ein höchst zweifelhaftes Wertobjekt hierfür einzutauschen. Die ersten der erwähnten Kundgebungen erfolgten schon im Jahre 1900 bei einem von dem schwedischen Abgeordneten Hedin gestellten Antrage, Schweden möge nur dann auf Wismar Verzicht leisten, wenn Deutschland die nordschles- wigschen Gebiete an Dänemark zurückgibt. Über den praktischen Wert dieses Antrags braucht heute kein Wert mehr verloren zu werden; er fand ja auch in der schwedischen Kammer die Behandlung, die er verdiente; er wurde fast saug- und klanglos begraben. Von der schwedischen Negierung wurde schou damals das moralische Recht Schwedens auf Wismar bestritten. Der schwedische Minister sagte damals unter anderm, es sei so gut wie erwiesen, das; sich unter der Form einer Verpfändung die wirkliche Abtretung des Pfandobjekts verberge. Eine spätere Wiedcreinlvsuug sei schon beim Abschluß des Vertrags als aus¬ geschlossen betrachtet worden. Es sei die moralische Pflicht Schwedens, das alte Besitztum jenseits der Ostsee, wo noch hentigestags Achtung und Freund¬ schaft für Schweden und sein Volk in hohem Maße vorhanden sei, von den Nachteilen zu erlösen, in denen es infolge des für ihn so verhängnisvollen Pfaudverhältnisses wäre. Der Minister hatte sich hierbei in der Hauptsache auf die Auslassungen des Generalbevollmächtigten des Königs Gustav des Vierten, von Toll, einer zweifellos einwandfreien Quelle, gestützt. Dieser fügte nämlich seinerzeit seinem Bericht über den Abschluß des Vertrags die kritisierende Be¬ merkung hinzu, daß Schweden in materieller Beziehung bei dein Wismarer Handel auf ein durchaus zufriedenstellendes Resultat sehen könne. „Wir ent¬ äußerten uus damit einer Besitzung, die wir aus geographischen und andern Gründen auf die Dauer unter keinen Umstnndeu hätten behaupten können, indem wir zu gleicher Zeit eine Entschädigungssumme herausschlugen, deren Zins¬ ertrag im Jahre ungefähr das Doppelte darstellt von den Einkünften, die für uns mit dem Besitz des Neichslehus Wismar, Poet und Nentlostcr wirtschaftlich verknüpft waren." Auch Mitglieder des mecklenburgischen Fürstenhauses haben in neuerer Zeit bei offizielle!? Gelegenheiten Äußerungen getan, die nur den Schluß zu¬ lassen, daß mau auch hier nicht mehr an eine Rückgabe denkt. Es war am, 8. Mai 1898, als der damalige Herzog-Regent Johann Albrecht bei seinem Einzug in Wismar sagte: „Ich leere mein Glas darauf, daß nie wieder ein fremder Fuß diesen durch und durch mecklenburgischen Boden als sein Eigentum betrete» möge." Und Großherzog Friedrich Franz der Vierte sprach gleich nach seinem Regierungsantritt bei seinem offiziellen Besuche von Wismar als „meiner getreuen Stadt." Nach all diesen Kundgebungen konnte es nicht wunder nehmen, daß die schwedische Regierung vor kurzem den Antrag in der schwedischen Kärrner einbrachte, der Reichstag möge genehmigen, daß Schweden auf sein Recht, durch Erlegung der in dem Vertrage bestimmten Summe die Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Ämtern Poet und Neukloster einzulösen, Verzicht leisten möge. Nach einem historischen Rückblick begründete der Minister

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/338
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/338>, abgerufen am 29.09.2024.