bedeuten sollte, als richtig anzuerkennen, so müßte in erster Linie hervorgehoben werden, daß für Mecklenburg selber aus der veränderte" Sachlage absolut kein Vorteil entspringen würde. Denn das Haus Wasa ist ja zur Zeit durchaus nicht völlig ausgestorben, sondern lebt in einer Enkelin Gustavs des Vierten, nämlich der Königin Carola von Sachsen, noch fort. Es würde also unter den angenommnen Voraussetzungen an Stelle Schwedens 1903 einfach der letzt¬ genannte deutsche Gliedstaat in gewissem Sinne als Prätendent auf Wismnr auftreten können und so eine Aussicht erhalten, zu dem bisher beseßnen Leipzig noch eine zweite große Seestadt hinzuzugewinncn. Indes man wird sich in Sachsen wohl schwerlich irgendwelche Hoffnungen nach dieser Richtung hin machen, und zwar mit vollem Recht, denn die Behauptung, daß der Malmöer Traktat ein reiner Personalvertrag zwischen zwei Fürsten gewesen sei, steht zu den gegebnen Tntsachen in schärfsten Widerspruch, zur mindesten was den schwedischen Kontrahenten betrifft. Schon im Westfälischen Frieden ist klar und deutlich bestimmt, daß Wismar nicht an die zur Zeit regierende Dynastie, sondern dem rLAnum 3user->.s schlechthin abgetreten würde. Daher war König Gustav der Vierte Adolf gar nicht imstande, anders wie in seiner Eigenschaft als Staats¬ oberhaupt über die Stadt zu verfügen; nur als solches hat er den Vertrag zu Mulus überhaupt abschließen können und dabei dnrch Artikel 3 auch ganz korrekt das Wiedereinlösungsrccht nicht bloß seinen Fmniliencrben, sondern aus¬ drücklich der Krone Schweden reserviert."
Also in juristischer Hinsicht ist an der Giltigkeit des Vertrags und dem Recht der Zurückverlnngung nicht zu deuteln. Schweden wird aber schwerlich "uf sein Recht pochen, und zwar deshalb nicht, weil ihm Wismar nichts nützen kann, weil es ihm im Gegenteil unter den heutigen Verhältnissen nur Schaden bringen könnte. Aus den angeführten Artikeln des Vertrags geht hervor, daß Wismar auch in Zukunft von Schweden nicht ohne weiteres befestigt werden darf. Schweden würde dann also mitten in fremdem Lande, weit ab vom Mutterlande, eine unbefestigte Besitzung haben. Welche Unsummen würde da zunächst die Verwaltung verschlingen. Und würde denn Schweden überhaupt seines Besitzes froh werden können? Müßte es nicht fortwährend die Befürch¬ tung hegen, den fernen Besitz zu verlieren, ohne auch nur sich dagegen ernst¬ lich wehren zu können? Ja, wenn Schweden eine starke Flotte Hütte! Aber auch wenn Schweden durch Beseitigung jener hindernden Bestimmung, wozu der König von Dänemark ja berechtigt wäre, Wismar zu einer starken Festung umwandeln wollte, so würde dieses dennoch Schweden wenig nützen, für Deutschland dagegen müßte es eine Quelle ewiger Beunruhigung sein, und das würde auch sehr nachteilig auf die Beziehungen beider Staaten zueinander einwirken. Der leidende Teil ist hierbei aber immer der Schwächere, also Schweden. Ferner muß Schweden noch in Betracht ziehn, daß zwar Wismnr gegenwärtig wieder in hoher Blüte steht, daß sich aber bei einer Rückgabe der Stadt an Schweden zweifellos zahlreiche Personen -- und nicht nur die ärmsten -- in den benachbarten Gebieten ansiedeln würden, weil sie nicht unter fremder Herrschaft stehn wollen, weil sie befürchten müßten, bei dem sich ent¬ wickelnden gespannten Verhältnis zwischen Deutschland und Schweden geschäftlich Schaden zu leiden. Und endlich dürfte auch die Summe, die der Rückkauf
bedeuten sollte, als richtig anzuerkennen, so müßte in erster Linie hervorgehoben werden, daß für Mecklenburg selber aus der veränderte« Sachlage absolut kein Vorteil entspringen würde. Denn das Haus Wasa ist ja zur Zeit durchaus nicht völlig ausgestorben, sondern lebt in einer Enkelin Gustavs des Vierten, nämlich der Königin Carola von Sachsen, noch fort. Es würde also unter den angenommnen Voraussetzungen an Stelle Schwedens 1903 einfach der letzt¬ genannte deutsche Gliedstaat in gewissem Sinne als Prätendent auf Wismnr auftreten können und so eine Aussicht erhalten, zu dem bisher beseßnen Leipzig noch eine zweite große Seestadt hinzuzugewinncn. Indes man wird sich in Sachsen wohl schwerlich irgendwelche Hoffnungen nach dieser Richtung hin machen, und zwar mit vollem Recht, denn die Behauptung, daß der Malmöer Traktat ein reiner Personalvertrag zwischen zwei Fürsten gewesen sei, steht zu den gegebnen Tntsachen in schärfsten Widerspruch, zur mindesten was den schwedischen Kontrahenten betrifft. Schon im Westfälischen Frieden ist klar und deutlich bestimmt, daß Wismar nicht an die zur Zeit regierende Dynastie, sondern dem rLAnum 3user->.s schlechthin abgetreten würde. Daher war König Gustav der Vierte Adolf gar nicht imstande, anders wie in seiner Eigenschaft als Staats¬ oberhaupt über die Stadt zu verfügen; nur als solches hat er den Vertrag zu Mulus überhaupt abschließen können und dabei dnrch Artikel 3 auch ganz korrekt das Wiedereinlösungsrccht nicht bloß seinen Fmniliencrben, sondern aus¬ drücklich der Krone Schweden reserviert."
Also in juristischer Hinsicht ist an der Giltigkeit des Vertrags und dem Recht der Zurückverlnngung nicht zu deuteln. Schweden wird aber schwerlich "uf sein Recht pochen, und zwar deshalb nicht, weil ihm Wismar nichts nützen kann, weil es ihm im Gegenteil unter den heutigen Verhältnissen nur Schaden bringen könnte. Aus den angeführten Artikeln des Vertrags geht hervor, daß Wismar auch in Zukunft von Schweden nicht ohne weiteres befestigt werden darf. Schweden würde dann also mitten in fremdem Lande, weit ab vom Mutterlande, eine unbefestigte Besitzung haben. Welche Unsummen würde da zunächst die Verwaltung verschlingen. Und würde denn Schweden überhaupt seines Besitzes froh werden können? Müßte es nicht fortwährend die Befürch¬ tung hegen, den fernen Besitz zu verlieren, ohne auch nur sich dagegen ernst¬ lich wehren zu können? Ja, wenn Schweden eine starke Flotte Hütte! Aber auch wenn Schweden durch Beseitigung jener hindernden Bestimmung, wozu der König von Dänemark ja berechtigt wäre, Wismar zu einer starken Festung umwandeln wollte, so würde dieses dennoch Schweden wenig nützen, für Deutschland dagegen müßte es eine Quelle ewiger Beunruhigung sein, und das würde auch sehr nachteilig auf die Beziehungen beider Staaten zueinander einwirken. Der leidende Teil ist hierbei aber immer der Schwächere, also Schweden. Ferner muß Schweden noch in Betracht ziehn, daß zwar Wismnr gegenwärtig wieder in hoher Blüte steht, daß sich aber bei einer Rückgabe der Stadt an Schweden zweifellos zahlreiche Personen — und nicht nur die ärmsten — in den benachbarten Gebieten ansiedeln würden, weil sie nicht unter fremder Herrschaft stehn wollen, weil sie befürchten müßten, bei dem sich ent¬ wickelnden gespannten Verhältnis zwischen Deutschland und Schweden geschäftlich Schaden zu leiden. Und endlich dürfte auch die Summe, die der Rückkauf
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Vorteil entspringen würde. Denn das Haus Wasa ist ja zur Zeit durchaus
nicht völlig ausgestorben, sondern lebt in einer Enkelin Gustavs des Vierten,
nämlich der Königin Carola von Sachsen, noch fort. Es würde also unter
den angenommnen Voraussetzungen an Stelle Schwedens 1903 einfach der letzt¬
genannte deutsche Gliedstaat in gewissem Sinne als Prätendent auf Wismnr
auftreten können und so eine Aussicht erhalten, zu dem bisher beseßnen Leipzig
noch eine zweite große Seestadt hinzuzugewinncn. Indes man wird sich in
Sachsen wohl schwerlich irgendwelche Hoffnungen nach dieser Richtung hin
machen, und zwar mit vollem Recht, denn die Behauptung, daß der Malmöer
Traktat ein reiner Personalvertrag zwischen zwei Fürsten gewesen sei, steht zu
den gegebnen Tntsachen in schärfsten Widerspruch, zur mindesten was den
schwedischen Kontrahenten betrifft. Schon im Westfälischen Frieden ist klar und
deutlich bestimmt, daß Wismar nicht an die zur Zeit regierende Dynastie, sondern
dem rLAnum 3user->.s schlechthin abgetreten würde. Daher war König Gustav
der Vierte Adolf gar nicht imstande, anders wie in seiner Eigenschaft als Staats¬
oberhaupt über die Stadt zu verfügen; nur als solches hat er den Vertrag zu
Mulus überhaupt abschließen können und dabei dnrch Artikel 3 auch ganz
korrekt das Wiedereinlösungsrccht nicht bloß seinen Fmniliencrben, sondern aus¬
drücklich der Krone Schweden reserviert."
Also in juristischer Hinsicht ist an der Giltigkeit des Vertrags und dem
Recht der Zurückverlnngung nicht zu deuteln. Schweden wird aber schwerlich
"uf sein Recht pochen, und zwar deshalb nicht, weil ihm Wismar nichts nützen
kann, weil es ihm im Gegenteil unter den heutigen Verhältnissen nur Schaden
bringen könnte. Aus den angeführten Artikeln des Vertrags geht hervor, daß
Wismar auch in Zukunft von Schweden nicht ohne weiteres befestigt werden
darf. Schweden würde dann also mitten in fremdem Lande, weit ab vom
Mutterlande, eine unbefestigte Besitzung haben. Welche Unsummen würde da
zunächst die Verwaltung verschlingen. Und würde denn Schweden überhaupt
seines Besitzes froh werden können? Müßte es nicht fortwährend die Befürch¬
tung hegen, den fernen Besitz zu verlieren, ohne auch nur sich dagegen ernst¬
lich wehren zu können? Ja, wenn Schweden eine starke Flotte Hütte! Aber
auch wenn Schweden durch Beseitigung jener hindernden Bestimmung, wozu
der König von Dänemark ja berechtigt wäre, Wismar zu einer starken Festung
umwandeln wollte, so würde dieses dennoch Schweden wenig nützen, für
Deutschland dagegen müßte es eine Quelle ewiger Beunruhigung sein, und
das würde auch sehr nachteilig auf die Beziehungen beider Staaten zueinander
einwirken. Der leidende Teil ist hierbei aber immer der Schwächere, also
Schweden. Ferner muß Schweden noch in Betracht ziehn, daß zwar Wismnr
gegenwärtig wieder in hoher Blüte steht, daß sich aber bei einer Rückgabe der
Stadt an Schweden zweifellos zahlreiche Personen — und nicht nur die
ärmsten — in den benachbarten Gebieten ansiedeln würden, weil sie nicht unter
fremder Herrschaft stehn wollen, weil sie befürchten müßten, bei dem sich ent¬
wickelnden gespannten Verhältnis zwischen Deutschland und Schweden geschäftlich
Schaden zu leiden. Und endlich dürfte auch die Summe, die der Rückkauf
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/337>, abgerufen am 06.02.2025.
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