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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Der deutsche evangelische Airchenlmnd

unbegründet, wie die Angst vor einer Beeinträchtigung "ihrer geschichtlich ge-
wordnen Selbständigkeit und Eigenart." In feierlicher Stunde hat der Kaiser
am 26. Dezember 1901 in Gotha, indem er eine "Einigung der evangelischen
Kirchen Deutschlands in den für sie gedachten Grenzen" als "ein hohes Ziel
seines Lebens" bezeichnete, ausdrücklich erklärt, er sei "fern davon, auch nur
in Wünschen und Hoffnungen der Selbständigkeit andrer (Kirchen) nahe zu
treten." Auch die praktischen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte beweisen, daß
daran in der Tat nie gedacht worden ist. Wenn die mächtige unierte Landeskirche
der alten preußischen Provinzen die lutherischen Landeskirchen der neuen Pro¬
vinzen im Nahmen desselben Staats ruhig neben sich bestehn läßt und selbst
in ihrem eignen Innern die verschiednen Bekenntnisse nicht angetastet hat, wenn
die sächsische Landeskirche der kleinen Oberlausitz ihre eigentümliche Kirchen-
verfassung (ohne Superintendenten) gelassen hat, dann ist doch dasselbe bei
einer wie immer gearteten engern Zusammenfassung aller deutschen Landes¬
kirchen erst recht zu erwarten. In der Tat lautet Paragraph 2 des jetzt eben
vou der Weserzeitung veröffentlichten "Vorschlags" (des Ausschusses der
Eisenacher Kirchenkonferenz) für die Begründung des "Deutschen Evangelischen
Kirchenausschusses wörtlich: "Auf den Bekenntnisstand und die Verfassung der
einzelnen Landeskirchen erstreckt sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht. Ebenso
bleiben die kirchenregimeutlichen Rechte der Landesherren unberührt." Was
erstrebt wird, das ist also weder die Aufstellung eines neuen, gemeinsamen
Bekenntnisses, wozu alle Voraussetzungen fehlen würden, noch auch ein Eingriff
in die übrigens doch in den Grundzügen einander sehr ähnlichen Verfassungen
der einzelnen Landeskirchen, sondern nur die Begründung eines gemeinsamen
dauernden Organs zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen im Anschluß
an die längst bestehende Eisenacher Ku'chenkonferenz, in weiterer Ausgestaltung
der Ideen, die dem Gustav-Adolf-Verein und dem Evangelischen Bunde zu
Grunde liegen. Als solche Aufgaben des neuen Kirchenbundes -- wie wir
anstatt des schrecklichen Wortes "KirchcnauSschuß" sagen mochten -- bezeichnet
jener Vorschlag: "Er hat die Aufgabe, die (Eisenacher) Konferenz in der ihr
obliegenden Förderung einer einheitlichen Entwicklung der Zustände der einzelnen
Landeskirchen zu unterstützen. Er hat ferner das gemeinsame Interesse der
deutschen evangelischen Landeskirchen nach außen zu vertreten, 1. in Bezug
deren Verhältnis zu andern deutschen und auszerdeutschen Kirchengemeinschaften
wie zu nicht christlichen Religionsgemeinschaften; 2. die kirchliche Versorgung
der Evangelischen in deu deutschen Schutzgebieten; 3. die Förderung kirchlicher
Einrichtungen für die evangelischen Deutschen im Auslande, sotvie der Seel¬
sorge unter deutschen Auswandrern und Seeleuten." Das sind doch wahr¬
haftig Ziele, denen jeder Protestant nur aufs wärmste zustimmen kaun, Ziele,
die sich ausschließlich sozusagen auf die auswärtige Politik der evangelischen
Gesamtkirche richten, ihre innern Verhältnisse gar nicht berühren. Ein solches
Organ würde seine Stimme mit ganz andern, Nachdruck erheben können,
als etwa eine Provinziell- oder Landesshnvde, die gegen irgend einen Aus¬
fall einer päpstlichen Allokution oder eines Katholikentages den üblichen ge¬
harnischten Protest erhebt, und sie würde vor allem das Gefühl des Zu-


Der deutsche evangelische Airchenlmnd

unbegründet, wie die Angst vor einer Beeinträchtigung „ihrer geschichtlich ge-
wordnen Selbständigkeit und Eigenart." In feierlicher Stunde hat der Kaiser
am 26. Dezember 1901 in Gotha, indem er eine „Einigung der evangelischen
Kirchen Deutschlands in den für sie gedachten Grenzen" als „ein hohes Ziel
seines Lebens" bezeichnete, ausdrücklich erklärt, er sei „fern davon, auch nur
in Wünschen und Hoffnungen der Selbständigkeit andrer (Kirchen) nahe zu
treten." Auch die praktischen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte beweisen, daß
daran in der Tat nie gedacht worden ist. Wenn die mächtige unierte Landeskirche
der alten preußischen Provinzen die lutherischen Landeskirchen der neuen Pro¬
vinzen im Nahmen desselben Staats ruhig neben sich bestehn läßt und selbst
in ihrem eignen Innern die verschiednen Bekenntnisse nicht angetastet hat, wenn
die sächsische Landeskirche der kleinen Oberlausitz ihre eigentümliche Kirchen-
verfassung (ohne Superintendenten) gelassen hat, dann ist doch dasselbe bei
einer wie immer gearteten engern Zusammenfassung aller deutschen Landes¬
kirchen erst recht zu erwarten. In der Tat lautet Paragraph 2 des jetzt eben
vou der Weserzeitung veröffentlichten „Vorschlags" (des Ausschusses der
Eisenacher Kirchenkonferenz) für die Begründung des „Deutschen Evangelischen
Kirchenausschusses wörtlich: „Auf den Bekenntnisstand und die Verfassung der
einzelnen Landeskirchen erstreckt sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht. Ebenso
bleiben die kirchenregimeutlichen Rechte der Landesherren unberührt." Was
erstrebt wird, das ist also weder die Aufstellung eines neuen, gemeinsamen
Bekenntnisses, wozu alle Voraussetzungen fehlen würden, noch auch ein Eingriff
in die übrigens doch in den Grundzügen einander sehr ähnlichen Verfassungen
der einzelnen Landeskirchen, sondern nur die Begründung eines gemeinsamen
dauernden Organs zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen im Anschluß
an die längst bestehende Eisenacher Ku'chenkonferenz, in weiterer Ausgestaltung
der Ideen, die dem Gustav-Adolf-Verein und dem Evangelischen Bunde zu
Grunde liegen. Als solche Aufgaben des neuen Kirchenbundes — wie wir
anstatt des schrecklichen Wortes „KirchcnauSschuß" sagen mochten — bezeichnet
jener Vorschlag: „Er hat die Aufgabe, die (Eisenacher) Konferenz in der ihr
obliegenden Förderung einer einheitlichen Entwicklung der Zustände der einzelnen
Landeskirchen zu unterstützen. Er hat ferner das gemeinsame Interesse der
deutschen evangelischen Landeskirchen nach außen zu vertreten, 1. in Bezug
deren Verhältnis zu andern deutschen und auszerdeutschen Kirchengemeinschaften
wie zu nicht christlichen Religionsgemeinschaften; 2. die kirchliche Versorgung
der Evangelischen in deu deutschen Schutzgebieten; 3. die Förderung kirchlicher
Einrichtungen für die evangelischen Deutschen im Auslande, sotvie der Seel¬
sorge unter deutschen Auswandrern und Seeleuten." Das sind doch wahr¬
haftig Ziele, denen jeder Protestant nur aufs wärmste zustimmen kaun, Ziele,
die sich ausschließlich sozusagen auf die auswärtige Politik der evangelischen
Gesamtkirche richten, ihre innern Verhältnisse gar nicht berühren. Ein solches
Organ würde seine Stimme mit ganz andern, Nachdruck erheben können,
als etwa eine Provinziell- oder Landesshnvde, die gegen irgend einen Aus¬
fall einer päpstlichen Allokution oder eines Katholikentages den üblichen ge¬
harnischten Protest erhebt, und sie würde vor allem das Gefühl des Zu-


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[0322] Der deutsche evangelische Airchenlmnd unbegründet, wie die Angst vor einer Beeinträchtigung „ihrer geschichtlich ge- wordnen Selbständigkeit und Eigenart." In feierlicher Stunde hat der Kaiser am 26. Dezember 1901 in Gotha, indem er eine „Einigung der evangelischen Kirchen Deutschlands in den für sie gedachten Grenzen" als „ein hohes Ziel seines Lebens" bezeichnete, ausdrücklich erklärt, er sei „fern davon, auch nur in Wünschen und Hoffnungen der Selbständigkeit andrer (Kirchen) nahe zu treten." Auch die praktischen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte beweisen, daß daran in der Tat nie gedacht worden ist. Wenn die mächtige unierte Landeskirche der alten preußischen Provinzen die lutherischen Landeskirchen der neuen Pro¬ vinzen im Nahmen desselben Staats ruhig neben sich bestehn läßt und selbst in ihrem eignen Innern die verschiednen Bekenntnisse nicht angetastet hat, wenn die sächsische Landeskirche der kleinen Oberlausitz ihre eigentümliche Kirchen- verfassung (ohne Superintendenten) gelassen hat, dann ist doch dasselbe bei einer wie immer gearteten engern Zusammenfassung aller deutschen Landes¬ kirchen erst recht zu erwarten. In der Tat lautet Paragraph 2 des jetzt eben vou der Weserzeitung veröffentlichten „Vorschlags" (des Ausschusses der Eisenacher Kirchenkonferenz) für die Begründung des „Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses wörtlich: „Auf den Bekenntnisstand und die Verfassung der einzelnen Landeskirchen erstreckt sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht. Ebenso bleiben die kirchenregimeutlichen Rechte der Landesherren unberührt." Was erstrebt wird, das ist also weder die Aufstellung eines neuen, gemeinsamen Bekenntnisses, wozu alle Voraussetzungen fehlen würden, noch auch ein Eingriff in die übrigens doch in den Grundzügen einander sehr ähnlichen Verfassungen der einzelnen Landeskirchen, sondern nur die Begründung eines gemeinsamen dauernden Organs zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen im Anschluß an die längst bestehende Eisenacher Ku'chenkonferenz, in weiterer Ausgestaltung der Ideen, die dem Gustav-Adolf-Verein und dem Evangelischen Bunde zu Grunde liegen. Als solche Aufgaben des neuen Kirchenbundes — wie wir anstatt des schrecklichen Wortes „KirchcnauSschuß" sagen mochten — bezeichnet jener Vorschlag: „Er hat die Aufgabe, die (Eisenacher) Konferenz in der ihr obliegenden Förderung einer einheitlichen Entwicklung der Zustände der einzelnen Landeskirchen zu unterstützen. Er hat ferner das gemeinsame Interesse der deutschen evangelischen Landeskirchen nach außen zu vertreten, 1. in Bezug deren Verhältnis zu andern deutschen und auszerdeutschen Kirchengemeinschaften wie zu nicht christlichen Religionsgemeinschaften; 2. die kirchliche Versorgung der Evangelischen in deu deutschen Schutzgebieten; 3. die Förderung kirchlicher Einrichtungen für die evangelischen Deutschen im Auslande, sotvie der Seel¬ sorge unter deutschen Auswandrern und Seeleuten." Das sind doch wahr¬ haftig Ziele, denen jeder Protestant nur aufs wärmste zustimmen kaun, Ziele, die sich ausschließlich sozusagen auf die auswärtige Politik der evangelischen Gesamtkirche richten, ihre innern Verhältnisse gar nicht berühren. Ein solches Organ würde seine Stimme mit ganz andern, Nachdruck erheben können, als etwa eine Provinziell- oder Landesshnvde, die gegen irgend einen Aus¬ fall einer päpstlichen Allokution oder eines Katholikentages den üblichen ge¬ harnischten Protest erhebt, und sie würde vor allem das Gefühl des Zu-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/322>, abgerufen am 24.08.2024.