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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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den Bayern und umschließt auch den niedersächsischen Stamm nicht ganz;
Sachsen fuhrt seinen Namen ohne eigentlich historisches Recht, denn seine
Bevölkerung ist thüringisch-fränkischen Ursprungs; Bayern heißt zwar so mit
besseren Grunde, aber der größere Teil des alten bayrischen Stammes wohnt
nicht innerhalb der blau-weißen Grenzpfähle, sondern in Österreich, und diese
schließen auch Franken und Schwaben ein. Sogar Württemberg ist kein rein
schwäbisches Gebiet, und Baden ist im nördlichen Drittel fränkisch. Ohne
Zweifel drückt der vorwiegende Stamm dem Einzelstaat ein besondres, unter¬
scheidendes Gepräge auf, aber das Sonderbewußtscin der Deutschen beruht,
soweit es sich politisch äußert, uicht auf dem Stammesgefühl, sondern auf der
Staatszugehörigkeit, es ist nicht niedersächsisch, fränkisch, schwäbisch, sondern
preußisch, württembergisch, badisch, hessisch u, s. f., und an dem bayrischen Selbst¬
gefühl nimmt der schwäbische Augsburger und der Franke von Würzburg gerade
so gut teil wie der Altbayer von München und Ingolstadt. Diese Bruchteile
verschiedner Stämme sind durch die Taten der Herrscherhäuser zusammengebracht
und zusammengeschweißt worden, durch Erbschaft, Kauf, Eroberung, inmitten
der Stürme der europäischen Politik, und sie haben sich gerade deshalb in
ihrer Zusammensetzung fortwährend verändert. Der Territorialbestand der
meisten heutigen deutschen Staaten ist noch keine hundert Jahre alt, der gegen¬
wärtige Preußens noch nicht vierzig Jahre, und in diesen Veränderungen, an
denen die Bevölkerung fast uur leidenden Anteil genommen hat, sind seit 1792
weitaus die meisten der damals vorhandnen deutscheu Staaten als selbständige
Gemeinwesen zu Grunde gegangen; von den im Jahre 1792 vorhandnen
289Staaten bestanden imJahre1866 nur noch 34. Bekanntlich hat die Umwälzung,
aus der schließlich das Deutsche Reich hervorging, weder vor diesem Bestände
noch vor der bundestäglichen Souveränität der Mittel- und der Kleinstaaten
Halt gemacht, sondern fünf von diesen vernichtet und die ebenso unhaltbare als
ungeschichtliche Selbständigkeit der übrigen stark eingeschränkt. Es ist ver¬
geblich, sich diesem wohltätigen Rechtsbrüche gegenüber ans die Legitimität der
Wiener Vertrüge von 1815 zu berufen, wie es die sogenannte Rechtspartei in
Hannover und Hessen noch zu tun liebt; denn es ist nicht einzusehen, warum
diese Legitimität besser, unantastbarer sein sollte, als die Legitimität des West¬
fälischen Friedens von 1648, dessen Gebietsverteilung die Fürstenrevolutiou
von 1803 größtenteils über den Haufen warf. Höher als jedes dynastische
und einzelstaatliche Recht stand und steht das Recht des deutschen Volks, das
älter ist als alle seine modernen Staaten, sich eine Gesamtverfassung nach
seinen Bedürfnissen zu geben.

Haben sich die deutschen Staaten im Strome der historischen Entwicklung
gewandelt, stärker als die jedes andern europäischen Volks, weil sie großen Auf¬
gaben der Nation nur sehr mangelhaft genügen konnten, so ist es auch ohne jede
historische Begründung, wenn man sich auf "die geschichtlich gewordne Selb¬
ständigkeit und Eigenart der einzelnen Landeskirchen" beruft, um einen engern
Zusammenschluß abzulehnen. War der Territorialbestand und die Souveränität
der Einzelstaaten vor 1866 nicht auch etwas geschichtliches gewvrdnes? Aber
die Mecklenburger haben daneben noch einen andern, mehr innerlichen Grund,


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den Bayern und umschließt auch den niedersächsischen Stamm nicht ganz;
Sachsen fuhrt seinen Namen ohne eigentlich historisches Recht, denn seine
Bevölkerung ist thüringisch-fränkischen Ursprungs; Bayern heißt zwar so mit
besseren Grunde, aber der größere Teil des alten bayrischen Stammes wohnt
nicht innerhalb der blau-weißen Grenzpfähle, sondern in Österreich, und diese
schließen auch Franken und Schwaben ein. Sogar Württemberg ist kein rein
schwäbisches Gebiet, und Baden ist im nördlichen Drittel fränkisch. Ohne
Zweifel drückt der vorwiegende Stamm dem Einzelstaat ein besondres, unter¬
scheidendes Gepräge auf, aber das Sonderbewußtscin der Deutschen beruht,
soweit es sich politisch äußert, uicht auf dem Stammesgefühl, sondern auf der
Staatszugehörigkeit, es ist nicht niedersächsisch, fränkisch, schwäbisch, sondern
preußisch, württembergisch, badisch, hessisch u, s. f., und an dem bayrischen Selbst¬
gefühl nimmt der schwäbische Augsburger und der Franke von Würzburg gerade
so gut teil wie der Altbayer von München und Ingolstadt. Diese Bruchteile
verschiedner Stämme sind durch die Taten der Herrscherhäuser zusammengebracht
und zusammengeschweißt worden, durch Erbschaft, Kauf, Eroberung, inmitten
der Stürme der europäischen Politik, und sie haben sich gerade deshalb in
ihrer Zusammensetzung fortwährend verändert. Der Territorialbestand der
meisten heutigen deutschen Staaten ist noch keine hundert Jahre alt, der gegen¬
wärtige Preußens noch nicht vierzig Jahre, und in diesen Veränderungen, an
denen die Bevölkerung fast uur leidenden Anteil genommen hat, sind seit 1792
weitaus die meisten der damals vorhandnen deutscheu Staaten als selbständige
Gemeinwesen zu Grunde gegangen; von den im Jahre 1792 vorhandnen
289Staaten bestanden imJahre1866 nur noch 34. Bekanntlich hat die Umwälzung,
aus der schließlich das Deutsche Reich hervorging, weder vor diesem Bestände
noch vor der bundestäglichen Souveränität der Mittel- und der Kleinstaaten
Halt gemacht, sondern fünf von diesen vernichtet und die ebenso unhaltbare als
ungeschichtliche Selbständigkeit der übrigen stark eingeschränkt. Es ist ver¬
geblich, sich diesem wohltätigen Rechtsbrüche gegenüber ans die Legitimität der
Wiener Vertrüge von 1815 zu berufen, wie es die sogenannte Rechtspartei in
Hannover und Hessen noch zu tun liebt; denn es ist nicht einzusehen, warum
diese Legitimität besser, unantastbarer sein sollte, als die Legitimität des West¬
fälischen Friedens von 1648, dessen Gebietsverteilung die Fürstenrevolutiou
von 1803 größtenteils über den Haufen warf. Höher als jedes dynastische
und einzelstaatliche Recht stand und steht das Recht des deutschen Volks, das
älter ist als alle seine modernen Staaten, sich eine Gesamtverfassung nach
seinen Bedürfnissen zu geben.

Haben sich die deutschen Staaten im Strome der historischen Entwicklung
gewandelt, stärker als die jedes andern europäischen Volks, weil sie großen Auf¬
gaben der Nation nur sehr mangelhaft genügen konnten, so ist es auch ohne jede
historische Begründung, wenn man sich auf „die geschichtlich gewordne Selb¬
ständigkeit und Eigenart der einzelnen Landeskirchen" beruft, um einen engern
Zusammenschluß abzulehnen. War der Territorialbestand und die Souveränität
der Einzelstaaten vor 1866 nicht auch etwas geschichtliches gewvrdnes? Aber
die Mecklenburger haben daneben noch einen andern, mehr innerlichen Grund,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/318>, abgerufen am 25.08.2024.