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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die Aanwreigesellsch-ist zu Gschnitz

[Beginn Spaltensatz]
6 H vor Streu Zucker
1gr.9 vor Rosinen
l<>gr. vor Lachß
6gr.vor eine Kaudl
Schnierlen
4gr.7 ^ vor Bückling
1gr.vor Snllath
>igr.2 °) vor 6 Schock Krebse
1gr.9 ^ vor Wein Essig
6 5) vor Bier Essig
6 ^> vor Sauerkrautt

[Spaltenumbruch]
5> gr.vor 3 Pfd holländische
Keeße
3 gr.vor Lichte
4 gr.vor Hols
<^gr.der Köchin trinlgelt
6 si. 18 gr.vor 2 Viertel Bier zu
Z thaleru
1 si. 9 gr.vor Bier den dritten
tag vertrunckenu
2 gr.Ballen Pusch, solch
Bier liuffzntrligen
4 si. 14 gr. 5!-y
[Ende Spaltensatz]

Die Schnninse fanden auf dein Rathnuse statte das der Rat auf Büchners
Ansuchen bereitwillig zur Verfügung stellte. Nur die kleinern Kollationen, die
mehr den Charakter eines einfachen Trinkgelages trugen, wurden in der Schule
abgehalten. Erst im siebzehnten Jahrhundert scheinen diese Konvivien in das
Wirtshaus verlegt worden zu sein; so berichten die Akten von 1681/82 von
einem dreitägigen Mahl, zu dem man sich "im weißen Schwan" vereinigte.
Am Abend vor dem Konvivium fanden sich die Vorsteher zu dem sogenannten
"Kostebier" zusammen, d. h. zur Prüfung des während der Festtage auszu¬
schenkenden Bieres. Das durch das Mahl feit Beginn des siebzehnten Jahr¬
hunderts meist verursachte Kassendesizit hatte der jeweilige erste Vorsteher der
Gesellschaft aus eignen Mitteln zu begleichen. Das Konvivium begann zur
Mittagszeit und erreichte seinen Schluß um zehn Uhr Abends. Um es während
der Speisung, die natürlich dnrch öftere Pausen unterbrochen wurde, nicht
ganz an geistigen Genüssen fehlen zu lassen, führte hierbei der Kantor mit
seinen Adjuvanten und Choralisten eine "geistliche Musik" auf. Den? welt¬
lichen Liede scheint man in der Oschatzer Kantorei erst seit Anfang des nenn
zehnten Jahrhunderts bei diesen Schmäusen Einlaß gewährt zu haben.*)
Hatte man sich an den Freuden der Tafel zur Genüge ergötzt, so veranstaltete
man zum Schluß des Konviviums noch einen lustigen Tanz. Spiel und Tabak¬
rauchen während der Kantoreifeste war verboten; das Rauchen fand erst seit
1724 Eingang.

Die Anzahl der jährlichen Konvivien unterlag dem Wechsel. 1545 werden
fünf eollMouss in den Akten genannt, 1546 sogar sechs. Sie fanden gewöhn¬
lich vor den hohen Festen des christlichen Kirchenjahres statt, im Anschluß an
die den Festen voraufgehenden Tentmninn (Proben), aber auch an Sonntagen
wie Palmarum, Advent, Se. Johannis, Se. Ägidius u. a. Die Akten
des Jahres 1578 erwähnen nur ein Konvivium, das jedoch drei Tage währte.
Einige Jahre später steigerte sich die Zahl der jährlichen Konvivien wieder
einmal vorübergehend. So werden 1585 drei Lott^lionss genannt, die erste
am 13. und 14. Januar, die zweite Mittwoch nach Kantate (nur eintägig), die
dritte vom 27. Juni bis zum 1. Juli. In den Rechnungen der Jahre 1595
und 1596 lesen wir nur von je einer dreitägigen Kollation, im Jahre 1597
jedoch von zwei dreitägigen Kollationen. Erst seit Ausgang des siebzehnten
Jahrhunderts scheint man sich mit einem größern Konvivium im Jahre begnügt
zu haben.

Die Geräte, deren man sich bei den Konvivien bediente, wie z. B. zinnerne
Teller und Leuchter, waren Eigentum der Gesellschaft. Sie wurden gegen
Vergütung auch deu Bürgern der Stadt, die nicht Mitglieder der Kantorei



*) Die noch vorhandnen, bei den Kantoreikomnvien gesungnen weltlichen Tischlieder reichen
zurück bis zum Jahre 1818.
Die Aanwreigesellsch-ist zu Gschnitz

[Beginn Spaltensatz]
6 H vor Streu Zucker
1gr.9 vor Rosinen
l<>gr. vor Lachß
6gr.vor eine Kaudl
Schnierlen
4gr.7 ^ vor Bückling
1gr.vor Snllath
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1gr.9 ^ vor Wein Essig
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[Spaltenumbruch]
5> gr.vor 3 Pfd holländische
Keeße
3 gr.vor Lichte
4 gr.vor Hols
<^gr.der Köchin trinlgelt
6 si. 18 gr.vor 2 Viertel Bier zu
Z thaleru
1 si. 9 gr.vor Bier den dritten
tag vertrunckenu
2 gr.Ballen Pusch, solch
Bier liuffzntrligen
4 si. 14 gr. 5!-y
[Ende Spaltensatz]

Die Schnninse fanden auf dein Rathnuse statte das der Rat auf Büchners
Ansuchen bereitwillig zur Verfügung stellte. Nur die kleinern Kollationen, die
mehr den Charakter eines einfachen Trinkgelages trugen, wurden in der Schule
abgehalten. Erst im siebzehnten Jahrhundert scheinen diese Konvivien in das
Wirtshaus verlegt worden zu sein; so berichten die Akten von 1681/82 von
einem dreitägigen Mahl, zu dem man sich „im weißen Schwan" vereinigte.
Am Abend vor dem Konvivium fanden sich die Vorsteher zu dem sogenannten
„Kostebier" zusammen, d. h. zur Prüfung des während der Festtage auszu¬
schenkenden Bieres. Das durch das Mahl feit Beginn des siebzehnten Jahr¬
hunderts meist verursachte Kassendesizit hatte der jeweilige erste Vorsteher der
Gesellschaft aus eignen Mitteln zu begleichen. Das Konvivium begann zur
Mittagszeit und erreichte seinen Schluß um zehn Uhr Abends. Um es während
der Speisung, die natürlich dnrch öftere Pausen unterbrochen wurde, nicht
ganz an geistigen Genüssen fehlen zu lassen, führte hierbei der Kantor mit
seinen Adjuvanten und Choralisten eine „geistliche Musik" auf. Den? welt¬
lichen Liede scheint man in der Oschatzer Kantorei erst seit Anfang des nenn
zehnten Jahrhunderts bei diesen Schmäusen Einlaß gewährt zu haben.*)
Hatte man sich an den Freuden der Tafel zur Genüge ergötzt, so veranstaltete
man zum Schluß des Konviviums noch einen lustigen Tanz. Spiel und Tabak¬
rauchen während der Kantoreifeste war verboten; das Rauchen fand erst seit
1724 Eingang.

Die Anzahl der jährlichen Konvivien unterlag dem Wechsel. 1545 werden
fünf eollMouss in den Akten genannt, 1546 sogar sechs. Sie fanden gewöhn¬
lich vor den hohen Festen des christlichen Kirchenjahres statt, im Anschluß an
die den Festen voraufgehenden Tentmninn (Proben), aber auch an Sonntagen
wie Palmarum, Advent, Se. Johannis, Se. Ägidius u. a. Die Akten
des Jahres 1578 erwähnen nur ein Konvivium, das jedoch drei Tage währte.
Einige Jahre später steigerte sich die Zahl der jährlichen Konvivien wieder
einmal vorübergehend. So werden 1585 drei Lott^lionss genannt, die erste
am 13. und 14. Januar, die zweite Mittwoch nach Kantate (nur eintägig), die
dritte vom 27. Juni bis zum 1. Juli. In den Rechnungen der Jahre 1595
und 1596 lesen wir nur von je einer dreitägigen Kollation, im Jahre 1597
jedoch von zwei dreitägigen Kollationen. Erst seit Ausgang des siebzehnten
Jahrhunderts scheint man sich mit einem größern Konvivium im Jahre begnügt
zu haben.

Die Geräte, deren man sich bei den Konvivien bediente, wie z. B. zinnerne
Teller und Leuchter, waren Eigentum der Gesellschaft. Sie wurden gegen
Vergütung auch deu Bürgern der Stadt, die nicht Mitglieder der Kantorei



*) Die noch vorhandnen, bei den Kantoreikomnvien gesungnen weltlichen Tischlieder reichen
zurück bis zum Jahre 1818.
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[0280] Die Aanwreigesellsch-ist zu Gschnitz 6 H vor Streu Zucker 1gr.9 vor Rosinen l<>gr. vor Lachß 6gr.vor eine Kaudl Schnierlen 4gr.7 ^ vor Bückling 1gr.vor Snllath >igr.2 °) vor 6 Schock Krebse 1gr.9 ^ vor Wein Essig 6 5) vor Bier Essig 6 ^> vor Sauerkrautt 5> gr.vor 3 Pfd holländische Keeße 3 gr.vor Lichte 4 gr.vor Hols <^gr.der Köchin trinlgelt 6 si. 18 gr.vor 2 Viertel Bier zu Z thaleru 1 si. 9 gr.vor Bier den dritten tag vertrunckenu 2 gr.Ballen Pusch, solch Bier liuffzntrligen 4 si. 14 gr. 5!-y Die Schnninse fanden auf dein Rathnuse statte das der Rat auf Büchners Ansuchen bereitwillig zur Verfügung stellte. Nur die kleinern Kollationen, die mehr den Charakter eines einfachen Trinkgelages trugen, wurden in der Schule abgehalten. Erst im siebzehnten Jahrhundert scheinen diese Konvivien in das Wirtshaus verlegt worden zu sein; so berichten die Akten von 1681/82 von einem dreitägigen Mahl, zu dem man sich „im weißen Schwan" vereinigte. Am Abend vor dem Konvivium fanden sich die Vorsteher zu dem sogenannten „Kostebier" zusammen, d. h. zur Prüfung des während der Festtage auszu¬ schenkenden Bieres. Das durch das Mahl feit Beginn des siebzehnten Jahr¬ hunderts meist verursachte Kassendesizit hatte der jeweilige erste Vorsteher der Gesellschaft aus eignen Mitteln zu begleichen. Das Konvivium begann zur Mittagszeit und erreichte seinen Schluß um zehn Uhr Abends. Um es während der Speisung, die natürlich dnrch öftere Pausen unterbrochen wurde, nicht ganz an geistigen Genüssen fehlen zu lassen, führte hierbei der Kantor mit seinen Adjuvanten und Choralisten eine „geistliche Musik" auf. Den? welt¬ lichen Liede scheint man in der Oschatzer Kantorei erst seit Anfang des nenn zehnten Jahrhunderts bei diesen Schmäusen Einlaß gewährt zu haben.*) Hatte man sich an den Freuden der Tafel zur Genüge ergötzt, so veranstaltete man zum Schluß des Konviviums noch einen lustigen Tanz. Spiel und Tabak¬ rauchen während der Kantoreifeste war verboten; das Rauchen fand erst seit 1724 Eingang. Die Anzahl der jährlichen Konvivien unterlag dem Wechsel. 1545 werden fünf eollMouss in den Akten genannt, 1546 sogar sechs. Sie fanden gewöhn¬ lich vor den hohen Festen des christlichen Kirchenjahres statt, im Anschluß an die den Festen voraufgehenden Tentmninn (Proben), aber auch an Sonntagen wie Palmarum, Advent, Se. Johannis, Se. Ägidius u. a. Die Akten des Jahres 1578 erwähnen nur ein Konvivium, das jedoch drei Tage währte. Einige Jahre später steigerte sich die Zahl der jährlichen Konvivien wieder einmal vorübergehend. So werden 1585 drei Lott^lionss genannt, die erste am 13. und 14. Januar, die zweite Mittwoch nach Kantate (nur eintägig), die dritte vom 27. Juni bis zum 1. Juli. In den Rechnungen der Jahre 1595 und 1596 lesen wir nur von je einer dreitägigen Kollation, im Jahre 1597 jedoch von zwei dreitägigen Kollationen. Erst seit Ausgang des siebzehnten Jahrhunderts scheint man sich mit einem größern Konvivium im Jahre begnügt zu haben. Die Geräte, deren man sich bei den Konvivien bediente, wie z. B. zinnerne Teller und Leuchter, waren Eigentum der Gesellschaft. Sie wurden gegen Vergütung auch deu Bürgern der Stadt, die nicht Mitglieder der Kantorei *) Die noch vorhandnen, bei den Kantoreikomnvien gesungnen weltlichen Tischlieder reichen zurück bis zum Jahre 1818.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/280>, abgerufen am 27.08.2024.