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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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dein Jahre 1541, das die Überschrift trägt: "Registrum der Bruderschaft
unser lieben Frauen des Kalends." Erst die nachfolgenden Rechnungen der
spätern Jahre führen in den Überschriften die Bezeichnung "Cantorey," Ein
in dem Nechnungsbericht des Jahres 1541 unter den Einnahmen der Kantorei
verzeichneter Betrag von 6 Gulden war der Zinsenertrag eines der Kalnnd-
brüderschaft ursprünglich geschenkten Kapitals, das auf' die Kantorei über¬
gegangen war. Die Visitationsakten des Jahres 1555 (Hauvtstaatsarchio
i.ve" 1987) erwähnen unter dem "Einkommen von Testamenten": "1 Schock
45 gr. Calandt jetzt der Constcilmlum," nnter den Ausgaben für Kirchen- und
Schulendiener: "5 si, den Cantoribus oder Constabulcu." Hieraus erhellt,
daß die Konstabler das Erbe der Knlandbrüderschaft angetreten hatten, Kvn-
stnbler und Cantores (Kantorei) identisch sind. Die Inventarien der ehe¬
maligen Knlandbrüderschaft waren ebenfalls nach Einführung der Reformation
in den Besitz der Kantoreigesellschaft übergegangen. In dem Nechnungsbericht
des Jahres 1542 wird mitgeteilt, daß die Kantorei "mehrere alte Chorröcke,
Handtücher, ein Bahrtuch, Wachslichte, eine Fahne u. a." -- alles offenbar
aus katholischer Zeit herrührend -- verkaufte und den Erlös hiervon in die
Kantvreikasse abführte. Der beste Beweis für den unmittelbaren Zusammen¬
hang zwischen Kaland und Kantorei ist, daß die Bezeichnung Kalcmdbrüder
für die Mitglieder der Kautorei jahrhundertelang fortlebte. Daß sich im
sechzehnten Jahrhundert die Kantoristen selbst mit diesem Namen belegen,
verrät eine Bemerkung aus dem Nechnuugsbericht vom Jahre 1597, in der
es heißt: "Den 8 Mai hat sich Johann Hentzsch der Weinschenk auch mit
1 Viertel Bier präsentirt mit samt einer reichen Mahlzeit ans 3 Tischen,
welchen die Cantores gerne zu einem Calandcsbrnder angenommen haben."
Diese Bezeichnung erhielt sich, wie eine Sammlung von Kantoreiliedern zeigt,
bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein.

Die ältesten Statuten, die von der Oschatzer Kantorcigesellschaft überliefert
worden sind, stammen aus dein Jahre 1723. Das Bild, das sie uns von
den Einrichtungen und Zustünden der Kantorei ans früherer Zeit zeichnen, findet
eine nicht unwesentliche Bereicherung durch den Inhalt der alten "Cantorei-
registrcn," die bis auf das Jahr 1541 zurückreichen.

Diesen Registern zufolge waren mit der Leitung der Kantorei ursprüng¬
lich zwei Vorsteher betraut, die alljährlich von der Gesellschaft gewählt wurden.
Erst seit dem Jahre 1617 wurde das Vorsteheramt einer Person übertragen.
Der Hauptzweck der Gesellschaft war die Unterstützung des kirchlichen Figural¬
gesanges an Sonn- und Festtagen. Auch bei Trauungen und Begräbnisse"
bot sich der Kantorei reichlich Gelegenheit, Proben ihrer musikalischen Leistungen
abzulegen.

Ebenso wie die Gründung dürfe" wir auch die erste Organisation der
Oschatzer Kantorei als ein Werk Vnchners feiern. Seinen Bemühungen ver¬
dankt die Kantorei die ersten Quellen ihrer Einkünfte. Schon im Jahre 1541
erhielt sie vom Rat eine Pfingstspende von drei Talern und eine Weihnachts¬
spende von zwei Gulden. In den spätern Jahren wechselte zuweilen die Höhe
dieser Beträge. Zu dieser Spende lieferte seit 1555 der "gemeine Kaste"" all¬
jährlich einen Zuschuß von fünf Gulden. Auf Anregung Büchners beschloß die
Kantorei 1543 für die gefängliche Mitwirkung bei "Wirtschaften" (Trauungen)
"nen halbe" Taler (zwölf Groschen) zu fordern, wovon die eine Hälfte
dem Kantor, die andre den Sängern zufallen sollte. Die ursprünglich
wie an andern Orten Sachsens so auch in Oschatz übliche Einrichtung der
"Brautsuppe," eines Mahles, das man den Kantoristen für ihre Mühewnltnng
bei Hochzeitsfestcn gab. scheint schon 1583 weggefalle" zu sei". Seit diesem
vMhre wurden für Fignralmusik bei Trauungen neben der herkömmlichen
Summe von zwölf Groschen noch sechs Groschen "für eine Brautsuppe" um


dein Jahre 1541, das die Überschrift trägt: „Registrum der Bruderschaft
unser lieben Frauen des Kalends." Erst die nachfolgenden Rechnungen der
spätern Jahre führen in den Überschriften die Bezeichnung „Cantorey," Ein
in dem Nechnungsbericht des Jahres 1541 unter den Einnahmen der Kantorei
verzeichneter Betrag von 6 Gulden war der Zinsenertrag eines der Kalnnd-
brüderschaft ursprünglich geschenkten Kapitals, das auf' die Kantorei über¬
gegangen war. Die Visitationsakten des Jahres 1555 (Hauvtstaatsarchio
i.ve„ 1987) erwähnen unter dem „Einkommen von Testamenten": „1 Schock
45 gr. Calandt jetzt der Constcilmlum," nnter den Ausgaben für Kirchen- und
Schulendiener: „5 si, den Cantoribus oder Constabulcu." Hieraus erhellt,
daß die Konstabler das Erbe der Knlandbrüderschaft angetreten hatten, Kvn-
stnbler und Cantores (Kantorei) identisch sind. Die Inventarien der ehe¬
maligen Knlandbrüderschaft waren ebenfalls nach Einführung der Reformation
in den Besitz der Kantoreigesellschaft übergegangen. In dem Nechnungsbericht
des Jahres 1542 wird mitgeteilt, daß die Kantorei „mehrere alte Chorröcke,
Handtücher, ein Bahrtuch, Wachslichte, eine Fahne u. a." — alles offenbar
aus katholischer Zeit herrührend — verkaufte und den Erlös hiervon in die
Kantvreikasse abführte. Der beste Beweis für den unmittelbaren Zusammen¬
hang zwischen Kaland und Kantorei ist, daß die Bezeichnung Kalcmdbrüder
für die Mitglieder der Kautorei jahrhundertelang fortlebte. Daß sich im
sechzehnten Jahrhundert die Kantoristen selbst mit diesem Namen belegen,
verrät eine Bemerkung aus dem Nechnuugsbericht vom Jahre 1597, in der
es heißt: „Den 8 Mai hat sich Johann Hentzsch der Weinschenk auch mit
1 Viertel Bier präsentirt mit samt einer reichen Mahlzeit ans 3 Tischen,
welchen die Cantores gerne zu einem Calandcsbrnder angenommen haben."
Diese Bezeichnung erhielt sich, wie eine Sammlung von Kantoreiliedern zeigt,
bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein.

Die ältesten Statuten, die von der Oschatzer Kantorcigesellschaft überliefert
worden sind, stammen aus dein Jahre 1723. Das Bild, das sie uns von
den Einrichtungen und Zustünden der Kantorei ans früherer Zeit zeichnen, findet
eine nicht unwesentliche Bereicherung durch den Inhalt der alten „Cantorei-
registrcn," die bis auf das Jahr 1541 zurückreichen.

Diesen Registern zufolge waren mit der Leitung der Kantorei ursprüng¬
lich zwei Vorsteher betraut, die alljährlich von der Gesellschaft gewählt wurden.
Erst seit dem Jahre 1617 wurde das Vorsteheramt einer Person übertragen.
Der Hauptzweck der Gesellschaft war die Unterstützung des kirchlichen Figural¬
gesanges an Sonn- und Festtagen. Auch bei Trauungen und Begräbnisse»
bot sich der Kantorei reichlich Gelegenheit, Proben ihrer musikalischen Leistungen
abzulegen.

Ebenso wie die Gründung dürfe» wir auch die erste Organisation der
Oschatzer Kantorei als ein Werk Vnchners feiern. Seinen Bemühungen ver¬
dankt die Kantorei die ersten Quellen ihrer Einkünfte. Schon im Jahre 1541
erhielt sie vom Rat eine Pfingstspende von drei Talern und eine Weihnachts¬
spende von zwei Gulden. In den spätern Jahren wechselte zuweilen die Höhe
dieser Beträge. Zu dieser Spende lieferte seit 1555 der „gemeine Kaste»" all¬
jährlich einen Zuschuß von fünf Gulden. Auf Anregung Büchners beschloß die
Kantorei 1543 für die gefängliche Mitwirkung bei „Wirtschaften" (Trauungen)
«nen halbe» Taler (zwölf Groschen) zu fordern, wovon die eine Hälfte
dem Kantor, die andre den Sängern zufallen sollte. Die ursprünglich
wie an andern Orten Sachsens so auch in Oschatz übliche Einrichtung der
„Brautsuppe," eines Mahles, das man den Kantoristen für ihre Mühewnltnng
bei Hochzeitsfestcn gab. scheint schon 1583 weggefalle» zu sei». Seit diesem
vMhre wurden für Fignralmusik bei Trauungen neben der herkömmlichen
Summe von zwölf Groschen noch sechs Groschen „für eine Brautsuppe" um


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/275>, abgerufen am 27.08.2024.