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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die Ranwix'igesellschaft ^, (Yschatz

festliches Gelage -- vonvivinm --. bei dem es, wie die Statuten verraten, im
fünfzehnten Jahrhundert mitunter etwas bunt hergegangen sein mag.

Um die gefängliche Seite dieser Fraternitäten kurz zu beleuchten, sei auf
ein Statut des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1449 verwiesen, wonach alle
Brüder und Schwestern verpflichtet waren, bei den Seelenmessen, die für die
aus dem Kalnnd Verstorbnen abgehalten wurden, "singen zu helfen." Ein
Statut des Roßweiner Kalands aus dem Jahre 1467 zeigt, daß die Brüder¬
schaft jeden Freitag "eine löbliche Messe von unsrer lieben Frauen sang."
Versah man sich hierbei auch der Mitwirkung des "Schulmeisters und seiner
Gesellen," so saug man doch, wenn die Brüder zahlreich versammelt waren,
ohne fremde Hilfe. Eine Urkunde des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1310
erwähnt unter den Vorsitzenden der Brüderschaft neben Decanus, Camerarius
und Marschall auch einen Kantor. Eine ähnliche Zusammensetzung des Vor¬
stands zeigt eine Verordnung Herzogs Friedrich des Ältern aus dem Jahre
1454, derzufolge "ein Decanus, zweene Kämmerer von den Priestern, zweene
Kämmerer oder Marschalks von deu Weltlichen der Brüderschaft, ein Lese- oder
Sangmeister" an der Spitze der Brüderschaft stehn. Die wiederholte Er¬
wähnung eines Kantors dentet mit Sicherheit auf die gefängliche Tätigkeit
dieser Vereinigung hin. -- Die Kalanden zu Oschatz bezogen in den ersten
vier Jahrzehntel? des sechzehnten Jahrhunderts wiederholt kleine Stipendien
aus der Kämmerei, "damit sie deu Advent und das Jahr hindurch desto
fleißiger im Singen auf dem Chöre sein mochten" -- ein untrüglicher Beweis
für die musikalische Bedeutung dieser Fraternitäten.

Mit der im sechzehnten Jahrhundert beginnenden Reformation, der Neu¬
gestaltung alles kirchlichen Lebens und Wesens, verschwinden die Kalnnd-
brüderschaften; nnr einzelne bestanden unter dieser Bezeichnung weiter. Die
Reformation gab ihnen jedoch nicht eigentlich den Todesstoß, sondern verhalf
ihnen in den sächsischen Landen zu einem Wiederanfblühn unter veränderter
Bezeichnung.

Die Figuralmusik, wie sie schon Einlaß in den römischen Meßgottes¬
dienst gefunden hatte, eroberte sich dank den kunstsinnigen Bestrebungen unsers
Reformators in der Form der Choralmotette einen gesicherten Platz in der
Liturgie der neuen Kirche. Die sich ursprünglich aus den städtischen Schulen
rekrutierenden Chöre der Reformationszeit erwiesen sich freilich den An¬
forderungen des polyphonen Kunstgesangs aus Mangel an Männerstimmen
nicht gewachsen. Sie bedurften der Mitwirkung der Bürgerschaft. So treffen
wir kurz nach Einführung der Reformation namentlich in den mittlern und
den kleinern Städten unsers Heimatlandes, wo die Schülerchöre schwach besetzt
waren, musikbegabte Männer allerlei Standes, die des Sonntags mit "zu
Chöre gingen" und den Schülerchor bei seinen Gesängen unterstützten. Diese
freiwilligen Chorsänger, Stabiliste", Konstabulen oder Adiuvauten genannt
-- Bezeichnungen, die aus katholischer Zeit herrühren --, vereinigten sich all¬
mählich nach dem Vorbilde der Kalandbrüderschafteu zu feste" Gesellschaften,
"Sozietäten," die in unserm Sachsenlande unter dem Namen "Kantoreien"
bekannt und für die Pflege der Musik in Sachsen von größter Bedeutung ge¬
worden sind.

nachweislich eine der ältesten Kantoreigesellschaften Sachsens ist die zu
Oschatz.

Um die im Jahre 1540 erfolgte Gründung der Kantorei hat sich der von
Torgau nach Oschatz als Pfarrer und Superintendent berufne U. Buchner große
Verdienste erworben. Wie schon angedeutet worden ist, handelt es sich jedoch
hier nicht um ein völlig neues Institut, sondern nur um die Wiederbelebung
eines schon vorhanden gewesenen -- der Kalandbrnderschaft. Zum Beweis
für diese Behauptung verweise ich ans ein Rechnnngsbuch der Kantorei aus


Die Ranwix'igesellschaft ^, (Yschatz

festliches Gelage — vonvivinm —. bei dem es, wie die Statuten verraten, im
fünfzehnten Jahrhundert mitunter etwas bunt hergegangen sein mag.

Um die gefängliche Seite dieser Fraternitäten kurz zu beleuchten, sei auf
ein Statut des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1449 verwiesen, wonach alle
Brüder und Schwestern verpflichtet waren, bei den Seelenmessen, die für die
aus dem Kalnnd Verstorbnen abgehalten wurden, „singen zu helfen." Ein
Statut des Roßweiner Kalands aus dem Jahre 1467 zeigt, daß die Brüder¬
schaft jeden Freitag „eine löbliche Messe von unsrer lieben Frauen sang."
Versah man sich hierbei auch der Mitwirkung des „Schulmeisters und seiner
Gesellen," so saug man doch, wenn die Brüder zahlreich versammelt waren,
ohne fremde Hilfe. Eine Urkunde des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1310
erwähnt unter den Vorsitzenden der Brüderschaft neben Decanus, Camerarius
und Marschall auch einen Kantor. Eine ähnliche Zusammensetzung des Vor¬
stands zeigt eine Verordnung Herzogs Friedrich des Ältern aus dem Jahre
1454, derzufolge „ein Decanus, zweene Kämmerer von den Priestern, zweene
Kämmerer oder Marschalks von deu Weltlichen der Brüderschaft, ein Lese- oder
Sangmeister" an der Spitze der Brüderschaft stehn. Die wiederholte Er¬
wähnung eines Kantors dentet mit Sicherheit auf die gefängliche Tätigkeit
dieser Vereinigung hin. — Die Kalanden zu Oschatz bezogen in den ersten
vier Jahrzehntel? des sechzehnten Jahrhunderts wiederholt kleine Stipendien
aus der Kämmerei, „damit sie deu Advent und das Jahr hindurch desto
fleißiger im Singen auf dem Chöre sein mochten" — ein untrüglicher Beweis
für die musikalische Bedeutung dieser Fraternitäten.

Mit der im sechzehnten Jahrhundert beginnenden Reformation, der Neu¬
gestaltung alles kirchlichen Lebens und Wesens, verschwinden die Kalnnd-
brüderschaften; nnr einzelne bestanden unter dieser Bezeichnung weiter. Die
Reformation gab ihnen jedoch nicht eigentlich den Todesstoß, sondern verhalf
ihnen in den sächsischen Landen zu einem Wiederanfblühn unter veränderter
Bezeichnung.

Die Figuralmusik, wie sie schon Einlaß in den römischen Meßgottes¬
dienst gefunden hatte, eroberte sich dank den kunstsinnigen Bestrebungen unsers
Reformators in der Form der Choralmotette einen gesicherten Platz in der
Liturgie der neuen Kirche. Die sich ursprünglich aus den städtischen Schulen
rekrutierenden Chöre der Reformationszeit erwiesen sich freilich den An¬
forderungen des polyphonen Kunstgesangs aus Mangel an Männerstimmen
nicht gewachsen. Sie bedurften der Mitwirkung der Bürgerschaft. So treffen
wir kurz nach Einführung der Reformation namentlich in den mittlern und
den kleinern Städten unsers Heimatlandes, wo die Schülerchöre schwach besetzt
waren, musikbegabte Männer allerlei Standes, die des Sonntags mit „zu
Chöre gingen" und den Schülerchor bei seinen Gesängen unterstützten. Diese
freiwilligen Chorsänger, Stabiliste», Konstabulen oder Adiuvauten genannt
— Bezeichnungen, die aus katholischer Zeit herrühren —, vereinigten sich all¬
mählich nach dem Vorbilde der Kalandbrüderschafteu zu feste» Gesellschaften,
„Sozietäten," die in unserm Sachsenlande unter dem Namen „Kantoreien"
bekannt und für die Pflege der Musik in Sachsen von größter Bedeutung ge¬
worden sind.

nachweislich eine der ältesten Kantoreigesellschaften Sachsens ist die zu
Oschatz.

Um die im Jahre 1540 erfolgte Gründung der Kantorei hat sich der von
Torgau nach Oschatz als Pfarrer und Superintendent berufne U. Buchner große
Verdienste erworben. Wie schon angedeutet worden ist, handelt es sich jedoch
hier nicht um ein völlig neues Institut, sondern nur um die Wiederbelebung
eines schon vorhanden gewesenen — der Kalandbrnderschaft. Zum Beweis
für diese Behauptung verweise ich ans ein Rechnnngsbuch der Kantorei aus


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[0274] Die Ranwix'igesellschaft ^, (Yschatz festliches Gelage — vonvivinm —. bei dem es, wie die Statuten verraten, im fünfzehnten Jahrhundert mitunter etwas bunt hergegangen sein mag. Um die gefängliche Seite dieser Fraternitäten kurz zu beleuchten, sei auf ein Statut des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1449 verwiesen, wonach alle Brüder und Schwestern verpflichtet waren, bei den Seelenmessen, die für die aus dem Kalnnd Verstorbnen abgehalten wurden, „singen zu helfen." Ein Statut des Roßweiner Kalands aus dem Jahre 1467 zeigt, daß die Brüder¬ schaft jeden Freitag „eine löbliche Messe von unsrer lieben Frauen sang." Versah man sich hierbei auch der Mitwirkung des „Schulmeisters und seiner Gesellen," so saug man doch, wenn die Brüder zahlreich versammelt waren, ohne fremde Hilfe. Eine Urkunde des Kalands zu Zelle aus dem Jahre 1310 erwähnt unter den Vorsitzenden der Brüderschaft neben Decanus, Camerarius und Marschall auch einen Kantor. Eine ähnliche Zusammensetzung des Vor¬ stands zeigt eine Verordnung Herzogs Friedrich des Ältern aus dem Jahre 1454, derzufolge „ein Decanus, zweene Kämmerer von den Priestern, zweene Kämmerer oder Marschalks von deu Weltlichen der Brüderschaft, ein Lese- oder Sangmeister" an der Spitze der Brüderschaft stehn. Die wiederholte Er¬ wähnung eines Kantors dentet mit Sicherheit auf die gefängliche Tätigkeit dieser Vereinigung hin. — Die Kalanden zu Oschatz bezogen in den ersten vier Jahrzehntel? des sechzehnten Jahrhunderts wiederholt kleine Stipendien aus der Kämmerei, „damit sie deu Advent und das Jahr hindurch desto fleißiger im Singen auf dem Chöre sein mochten" — ein untrüglicher Beweis für die musikalische Bedeutung dieser Fraternitäten. Mit der im sechzehnten Jahrhundert beginnenden Reformation, der Neu¬ gestaltung alles kirchlichen Lebens und Wesens, verschwinden die Kalnnd- brüderschaften; nnr einzelne bestanden unter dieser Bezeichnung weiter. Die Reformation gab ihnen jedoch nicht eigentlich den Todesstoß, sondern verhalf ihnen in den sächsischen Landen zu einem Wiederanfblühn unter veränderter Bezeichnung. Die Figuralmusik, wie sie schon Einlaß in den römischen Meßgottes¬ dienst gefunden hatte, eroberte sich dank den kunstsinnigen Bestrebungen unsers Reformators in der Form der Choralmotette einen gesicherten Platz in der Liturgie der neuen Kirche. Die sich ursprünglich aus den städtischen Schulen rekrutierenden Chöre der Reformationszeit erwiesen sich freilich den An¬ forderungen des polyphonen Kunstgesangs aus Mangel an Männerstimmen nicht gewachsen. Sie bedurften der Mitwirkung der Bürgerschaft. So treffen wir kurz nach Einführung der Reformation namentlich in den mittlern und den kleinern Städten unsers Heimatlandes, wo die Schülerchöre schwach besetzt waren, musikbegabte Männer allerlei Standes, die des Sonntags mit „zu Chöre gingen" und den Schülerchor bei seinen Gesängen unterstützten. Diese freiwilligen Chorsänger, Stabiliste», Konstabulen oder Adiuvauten genannt — Bezeichnungen, die aus katholischer Zeit herrühren —, vereinigten sich all¬ mählich nach dem Vorbilde der Kalandbrüderschafteu zu feste» Gesellschaften, „Sozietäten," die in unserm Sachsenlande unter dem Namen „Kantoreien" bekannt und für die Pflege der Musik in Sachsen von größter Bedeutung ge¬ worden sind. nachweislich eine der ältesten Kantoreigesellschaften Sachsens ist die zu Oschatz. Um die im Jahre 1540 erfolgte Gründung der Kantorei hat sich der von Torgau nach Oschatz als Pfarrer und Superintendent berufne U. Buchner große Verdienste erworben. Wie schon angedeutet worden ist, handelt es sich jedoch hier nicht um ein völlig neues Institut, sondern nur um die Wiederbelebung eines schon vorhanden gewesenen — der Kalandbrnderschaft. Zum Beweis für diese Behauptung verweise ich ans ein Rechnnngsbuch der Kantorei aus

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/274>, abgerufen am 27.08.2024.