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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Katholisch und Römisch

Was nun das kirchenpolitische Programm betrifft, dessen Hauptpunkte
oben angedeutet worden sind, so ist es für die katholische Partei ein Ideal,
dessen volle Erreichung sie wohl selbst nicht mehr erwartet, nachdem sich sogar
in Österreich und unter der habsburgischen Dynastie die vollständige Durch¬
führung des Konkordats, das dein letzten Ziele sehr nahe kam, als unmöglich
erwiesen hat. Das Bekenntnis zu diesem Programm schließt aber an sich
keineswegs nationales Empfinden und nationale Gesinnung aus. In Frank¬
reich sind die Geistlichkeit und die klerikale Partei nach ihrem Deuten und
Fühlen zwar in ihrer Mehrheit nicht mehr gallikanisch, aber doch durch und
durch nativnnlfranzösisch. In Österreich-Ungarn sind der ungarische lind der
slawische Klerus spezifisch national, ist der deutsche aber österreichisch gesinnt.
Daß es dem letzten und der von ihm geführten Partei mehr oder weniger an dem
eigentlich deutschen Nationalgefühl fehlt, kann ihm vom Standpunkt des öster¬
reichischen Staates nicht zum Vorwurf gemacht werden und düngt ohne Zweifel
mit politischem Mißtrauen gegen das Deutsche Reich und Preußen zusammen.

Aber auch in Deutschland ist man nicht berechtigt, von der Zentrums-
partei und ihren geistlichen Führern zu sagen, daß sie von undentscher Ge¬
sinnung seien. Ebensowenig kann die Loyalität der preußischen ultramontanen
Katholiken ihrem Königshause gegenüber bestritten werden. Wohl aber besteht
ein tief wurzelndes Mißtrauen gegen das preußische Regierungssystem, ein Mi߬
trauen, das namentlich aus einem zweimaligen Kulturkampf -- der erste waren
die "Kölner Wirren" -- seine Nahrung gezogen hat. Dieses System gilt als
ein spezifisch protestantisches; man sieht darum in jeder unerwünschten Ma߬
regel eine Betätigung Protestantischen Mißwolleus, und mau ist empfindlich
gegen Dinge, die man sich in katholischen Ländern ohne Schwierigkeiten ge¬
fallen läßt. Häufig wird diese Mißstimmung durch Veranlassungen von materiell
geringer Bedeutung oder durch büreaukratische Schroffheit gesteigert, wie sie
andrerseits durch konziliante Formen gemildert werden kauu. Von. der Herr¬
schaft einer spezifisch katholischen Politik, wie sie z. B. in Frankreich bei einem
Wechsel der regierenden Partei wenigstens denkbar ist, kann natürlich in Preußen,
einem Staate mit überwiegend protestantischer Bevölkerung, nie die Rede sein;
ein moan8 vivsncll aber, gewissermaßen eine Vernunftehe zwischen dem Staat
und der katholischen Partei mit voller Wahrung des staatlichen Standpunkts
ist ohne Zweifel wünschenswert und auch erreichbar, wenn hinderliche Vorurteile
ans beiden Seiten überwunden und Klagepunkte der Katholiken ohne Ver¬
letzung staatlicher Interessen beseitigt werden. Zu diesen Punkten, durch die
die Katholiken -- und auch solche, die im übrigen die Zentrumspolitik nicht
mitmachen -- ganz unnötigerweise und ohne Nutzen für den Staat gereizt werden,
gehört zweifellos der Paragraph 2 des Jesuitengesetzes. Gerade weil er nur
in seltnen Füllen zur Anwendung kommt, nimmt mau umsomehr Anstoß an
der Aufrechterhaltung des Prinzips, daß deutsche Staatsangehörige -- und solche
sind die in Frage kommenden Jesuiten -- nach dein Belieben der Behörde"
aus jedem Orte ausgewiesen und anderswo interniert werden können. Das
ist ein Ausnahmegesetz, dem nicht einmal Anarchisten unterworfen sind. Es
richtet sich nicht gegen den Jesuitenorden -dieser bleibt in jedem Falle im


Katholisch und Römisch

Was nun das kirchenpolitische Programm betrifft, dessen Hauptpunkte
oben angedeutet worden sind, so ist es für die katholische Partei ein Ideal,
dessen volle Erreichung sie wohl selbst nicht mehr erwartet, nachdem sich sogar
in Österreich und unter der habsburgischen Dynastie die vollständige Durch¬
führung des Konkordats, das dein letzten Ziele sehr nahe kam, als unmöglich
erwiesen hat. Das Bekenntnis zu diesem Programm schließt aber an sich
keineswegs nationales Empfinden und nationale Gesinnung aus. In Frank¬
reich sind die Geistlichkeit und die klerikale Partei nach ihrem Deuten und
Fühlen zwar in ihrer Mehrheit nicht mehr gallikanisch, aber doch durch und
durch nativnnlfranzösisch. In Österreich-Ungarn sind der ungarische lind der
slawische Klerus spezifisch national, ist der deutsche aber österreichisch gesinnt.
Daß es dem letzten und der von ihm geführten Partei mehr oder weniger an dem
eigentlich deutschen Nationalgefühl fehlt, kann ihm vom Standpunkt des öster¬
reichischen Staates nicht zum Vorwurf gemacht werden und düngt ohne Zweifel
mit politischem Mißtrauen gegen das Deutsche Reich und Preußen zusammen.

Aber auch in Deutschland ist man nicht berechtigt, von der Zentrums-
partei und ihren geistlichen Führern zu sagen, daß sie von undentscher Ge¬
sinnung seien. Ebensowenig kann die Loyalität der preußischen ultramontanen
Katholiken ihrem Königshause gegenüber bestritten werden. Wohl aber besteht
ein tief wurzelndes Mißtrauen gegen das preußische Regierungssystem, ein Mi߬
trauen, das namentlich aus einem zweimaligen Kulturkampf — der erste waren
die „Kölner Wirren" — seine Nahrung gezogen hat. Dieses System gilt als
ein spezifisch protestantisches; man sieht darum in jeder unerwünschten Ma߬
regel eine Betätigung Protestantischen Mißwolleus, und mau ist empfindlich
gegen Dinge, die man sich in katholischen Ländern ohne Schwierigkeiten ge¬
fallen läßt. Häufig wird diese Mißstimmung durch Veranlassungen von materiell
geringer Bedeutung oder durch büreaukratische Schroffheit gesteigert, wie sie
andrerseits durch konziliante Formen gemildert werden kauu. Von. der Herr¬
schaft einer spezifisch katholischen Politik, wie sie z. B. in Frankreich bei einem
Wechsel der regierenden Partei wenigstens denkbar ist, kann natürlich in Preußen,
einem Staate mit überwiegend protestantischer Bevölkerung, nie die Rede sein;
ein moan8 vivsncll aber, gewissermaßen eine Vernunftehe zwischen dem Staat
und der katholischen Partei mit voller Wahrung des staatlichen Standpunkts
ist ohne Zweifel wünschenswert und auch erreichbar, wenn hinderliche Vorurteile
ans beiden Seiten überwunden und Klagepunkte der Katholiken ohne Ver¬
letzung staatlicher Interessen beseitigt werden. Zu diesen Punkten, durch die
die Katholiken — und auch solche, die im übrigen die Zentrumspolitik nicht
mitmachen — ganz unnötigerweise und ohne Nutzen für den Staat gereizt werden,
gehört zweifellos der Paragraph 2 des Jesuitengesetzes. Gerade weil er nur
in seltnen Füllen zur Anwendung kommt, nimmt mau umsomehr Anstoß an
der Aufrechterhaltung des Prinzips, daß deutsche Staatsangehörige — und solche
sind die in Frage kommenden Jesuiten — nach dein Belieben der Behörde»
aus jedem Orte ausgewiesen und anderswo interniert werden können. Das
ist ein Ausnahmegesetz, dem nicht einmal Anarchisten unterworfen sind. Es
richtet sich nicht gegen den Jesuitenorden -dieser bleibt in jedem Falle im


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[0252] Katholisch und Römisch Was nun das kirchenpolitische Programm betrifft, dessen Hauptpunkte oben angedeutet worden sind, so ist es für die katholische Partei ein Ideal, dessen volle Erreichung sie wohl selbst nicht mehr erwartet, nachdem sich sogar in Österreich und unter der habsburgischen Dynastie die vollständige Durch¬ führung des Konkordats, das dein letzten Ziele sehr nahe kam, als unmöglich erwiesen hat. Das Bekenntnis zu diesem Programm schließt aber an sich keineswegs nationales Empfinden und nationale Gesinnung aus. In Frank¬ reich sind die Geistlichkeit und die klerikale Partei nach ihrem Deuten und Fühlen zwar in ihrer Mehrheit nicht mehr gallikanisch, aber doch durch und durch nativnnlfranzösisch. In Österreich-Ungarn sind der ungarische lind der slawische Klerus spezifisch national, ist der deutsche aber österreichisch gesinnt. Daß es dem letzten und der von ihm geführten Partei mehr oder weniger an dem eigentlich deutschen Nationalgefühl fehlt, kann ihm vom Standpunkt des öster¬ reichischen Staates nicht zum Vorwurf gemacht werden und düngt ohne Zweifel mit politischem Mißtrauen gegen das Deutsche Reich und Preußen zusammen. Aber auch in Deutschland ist man nicht berechtigt, von der Zentrums- partei und ihren geistlichen Führern zu sagen, daß sie von undentscher Ge¬ sinnung seien. Ebensowenig kann die Loyalität der preußischen ultramontanen Katholiken ihrem Königshause gegenüber bestritten werden. Wohl aber besteht ein tief wurzelndes Mißtrauen gegen das preußische Regierungssystem, ein Mi߬ trauen, das namentlich aus einem zweimaligen Kulturkampf — der erste waren die „Kölner Wirren" — seine Nahrung gezogen hat. Dieses System gilt als ein spezifisch protestantisches; man sieht darum in jeder unerwünschten Ma߬ regel eine Betätigung Protestantischen Mißwolleus, und mau ist empfindlich gegen Dinge, die man sich in katholischen Ländern ohne Schwierigkeiten ge¬ fallen läßt. Häufig wird diese Mißstimmung durch Veranlassungen von materiell geringer Bedeutung oder durch büreaukratische Schroffheit gesteigert, wie sie andrerseits durch konziliante Formen gemildert werden kauu. Von. der Herr¬ schaft einer spezifisch katholischen Politik, wie sie z. B. in Frankreich bei einem Wechsel der regierenden Partei wenigstens denkbar ist, kann natürlich in Preußen, einem Staate mit überwiegend protestantischer Bevölkerung, nie die Rede sein; ein moan8 vivsncll aber, gewissermaßen eine Vernunftehe zwischen dem Staat und der katholischen Partei mit voller Wahrung des staatlichen Standpunkts ist ohne Zweifel wünschenswert und auch erreichbar, wenn hinderliche Vorurteile ans beiden Seiten überwunden und Klagepunkte der Katholiken ohne Ver¬ letzung staatlicher Interessen beseitigt werden. Zu diesen Punkten, durch die die Katholiken — und auch solche, die im übrigen die Zentrumspolitik nicht mitmachen — ganz unnötigerweise und ohne Nutzen für den Staat gereizt werden, gehört zweifellos der Paragraph 2 des Jesuitengesetzes. Gerade weil er nur in seltnen Füllen zur Anwendung kommt, nimmt mau umsomehr Anstoß an der Aufrechterhaltung des Prinzips, daß deutsche Staatsangehörige — und solche sind die in Frage kommenden Jesuiten — nach dein Belieben der Behörde» aus jedem Orte ausgewiesen und anderswo interniert werden können. Das ist ein Ausnahmegesetz, dem nicht einmal Anarchisten unterworfen sind. Es richtet sich nicht gegen den Jesuitenorden -dieser bleibt in jedem Falle im

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/252>, abgerufen am 25.08.2024.