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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Das englische Rechtswesen

Gebrauch zu machen auf Kosten der abhängigen Bauern, Das alte, nur auf
öffentlicher Kenntnis beruhende Besitzrecht wurde verdrängt durch geschriebn"
Urkunden, mit denen nur gelehrte Leute umgehn konnten, und die Bauern
zogen dabei immer den kürzern; denn die Schreiber wußten, auf welcher Seite
ihr Vorteil lag.

Als sich nun im Jahre 1381 die kentischen Bauern unter Wild Thier
gegen die Bedrückung erhoben, unter der sie lange geseufzt hatten, da richtete
sich ihre Wild vor allem gegen die Männer des Rechts. Die Urkunden der
"baronialen" Gerichtshöfe flogen ins Feuer, jeder Advokat, der den Aufstün¬
dischen auf ihrem Wege nach der Hauptstadt in die Hände fiel, wurde ohne
Gnade niedergemacht, und in London selbst wurden die Gebäude der Rechts¬
gelehrten im Tempel den Flammen überliefert. Der Haß, der sich hier Luft
machte, war derselbe, dein nach der Varusschlacht die römischen Sachwalter zum
Opfer fielen. Die Juristen waren nur die Werkzeuge der Bedrückung, doch
das Volk sah in ihnen die Urheber eines neuen Rechts, das ihm ein Buch
mit sieben Siegeln war, und gegen das die Umgekehrten und die Armen immer
im Nachteil waren.

Genutzt hat das Verbrennen des Tempels nichts. Die Bauern mußten
schwer für ihren Aufstand büßen, und der Tempel wurde wieder aufgebaut.
Wild Tyler erreichte sein Ziel, der Hörigkeit der Baktern ein Ende zu machen,
so wenig wie der deutsche Bauernkrieg. Eine spätere Zeit hat das Ziel erreicht,
und die feudalen Grundherren haben es nicht verhindern können. Ebensowenig
würden die Bauern imstande gewesen sein, den Beginn des papiernen Zeitalters
und das Aufkommen eines berufsmäßigen Juristenstandes zu hindern. Der
Juristenstand mußte kommen als ein notwendiges Erzeugnis der vorschreitendem
Entwicklung. In urwüchsigen Zustanden, wo jedes Dorf ein selbständiges
Wirtschaftsgebiet war, konnte er entbehrt werden, nicht so in verkehrsreichern
Zeiten, wo sich die Grenzen des Wirtschaftsgebiets zu den politischen des
Staates ausdehnten.

England ist in dieser Entwicklung Deutschland weit vorausgeeilt. Das
alte Deutsche Reich hat es bei feiner politischen Zerrissenheit nie zu einer Rechts¬
einheit bringen können; über den einen schwachen Versuch in der Gründung
des Neichskammergerichts ist es nicht hinausgekommen. England aber hatte
schon um 1300 ein vollständig ausgebildetes oberstes Reichsgericht, das zum
Teil schon seinen stündigen Sitz in Westminster hatte. Etwas später, und auch
die Abteilung der Königsbank hörte auf, dem Hoflager des Königs zu folgen,
und wurde in Westminster seßhaft. Die überwiegende Anzahl der Richter war
schon früher ans deu Reihen der Rechtsanwälte genommen worden. Mit dem
Seßhaftwerden des Reichsgerichts wurden die Nichterstellen ausschließlich den
Anwälten vorbehalten, die nun auch in den genannten vier Zünften als ge-
schloßne Körperschaften mit besondern Vorrechten auftraten.

An dein Wesen der Verhältnisse, die sich damals entwickelten, haben sechs¬
hundert Jahre nichts geändert. Höchstens haben sie den Einfluß der Juristen
auf das öffentliche Leben so verstärkt, daß mit gewissem Rechte behauptet werden
kaun, England sei von Juristen geritten (lap^r riciclov). Die Mitglieder der


Das englische Rechtswesen

Gebrauch zu machen auf Kosten der abhängigen Bauern, Das alte, nur auf
öffentlicher Kenntnis beruhende Besitzrecht wurde verdrängt durch geschriebn«
Urkunden, mit denen nur gelehrte Leute umgehn konnten, und die Bauern
zogen dabei immer den kürzern; denn die Schreiber wußten, auf welcher Seite
ihr Vorteil lag.

Als sich nun im Jahre 1381 die kentischen Bauern unter Wild Thier
gegen die Bedrückung erhoben, unter der sie lange geseufzt hatten, da richtete
sich ihre Wild vor allem gegen die Männer des Rechts. Die Urkunden der
„baronialen" Gerichtshöfe flogen ins Feuer, jeder Advokat, der den Aufstün¬
dischen auf ihrem Wege nach der Hauptstadt in die Hände fiel, wurde ohne
Gnade niedergemacht, und in London selbst wurden die Gebäude der Rechts¬
gelehrten im Tempel den Flammen überliefert. Der Haß, der sich hier Luft
machte, war derselbe, dein nach der Varusschlacht die römischen Sachwalter zum
Opfer fielen. Die Juristen waren nur die Werkzeuge der Bedrückung, doch
das Volk sah in ihnen die Urheber eines neuen Rechts, das ihm ein Buch
mit sieben Siegeln war, und gegen das die Umgekehrten und die Armen immer
im Nachteil waren.

Genutzt hat das Verbrennen des Tempels nichts. Die Bauern mußten
schwer für ihren Aufstand büßen, und der Tempel wurde wieder aufgebaut.
Wild Tyler erreichte sein Ziel, der Hörigkeit der Baktern ein Ende zu machen,
so wenig wie der deutsche Bauernkrieg. Eine spätere Zeit hat das Ziel erreicht,
und die feudalen Grundherren haben es nicht verhindern können. Ebensowenig
würden die Bauern imstande gewesen sein, den Beginn des papiernen Zeitalters
und das Aufkommen eines berufsmäßigen Juristenstandes zu hindern. Der
Juristenstand mußte kommen als ein notwendiges Erzeugnis der vorschreitendem
Entwicklung. In urwüchsigen Zustanden, wo jedes Dorf ein selbständiges
Wirtschaftsgebiet war, konnte er entbehrt werden, nicht so in verkehrsreichern
Zeiten, wo sich die Grenzen des Wirtschaftsgebiets zu den politischen des
Staates ausdehnten.

England ist in dieser Entwicklung Deutschland weit vorausgeeilt. Das
alte Deutsche Reich hat es bei feiner politischen Zerrissenheit nie zu einer Rechts¬
einheit bringen können; über den einen schwachen Versuch in der Gründung
des Neichskammergerichts ist es nicht hinausgekommen. England aber hatte
schon um 1300 ein vollständig ausgebildetes oberstes Reichsgericht, das zum
Teil schon seinen stündigen Sitz in Westminster hatte. Etwas später, und auch
die Abteilung der Königsbank hörte auf, dem Hoflager des Königs zu folgen,
und wurde in Westminster seßhaft. Die überwiegende Anzahl der Richter war
schon früher ans deu Reihen der Rechtsanwälte genommen worden. Mit dem
Seßhaftwerden des Reichsgerichts wurden die Nichterstellen ausschließlich den
Anwälten vorbehalten, die nun auch in den genannten vier Zünften als ge-
schloßne Körperschaften mit besondern Vorrechten auftraten.

An dein Wesen der Verhältnisse, die sich damals entwickelten, haben sechs¬
hundert Jahre nichts geändert. Höchstens haben sie den Einfluß der Juristen
auf das öffentliche Leben so verstärkt, daß mit gewissem Rechte behauptet werden
kaun, England sei von Juristen geritten (lap^r riciclov). Die Mitglieder der


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[0142] Das englische Rechtswesen Gebrauch zu machen auf Kosten der abhängigen Bauern, Das alte, nur auf öffentlicher Kenntnis beruhende Besitzrecht wurde verdrängt durch geschriebn« Urkunden, mit denen nur gelehrte Leute umgehn konnten, und die Bauern zogen dabei immer den kürzern; denn die Schreiber wußten, auf welcher Seite ihr Vorteil lag. Als sich nun im Jahre 1381 die kentischen Bauern unter Wild Thier gegen die Bedrückung erhoben, unter der sie lange geseufzt hatten, da richtete sich ihre Wild vor allem gegen die Männer des Rechts. Die Urkunden der „baronialen" Gerichtshöfe flogen ins Feuer, jeder Advokat, der den Aufstün¬ dischen auf ihrem Wege nach der Hauptstadt in die Hände fiel, wurde ohne Gnade niedergemacht, und in London selbst wurden die Gebäude der Rechts¬ gelehrten im Tempel den Flammen überliefert. Der Haß, der sich hier Luft machte, war derselbe, dein nach der Varusschlacht die römischen Sachwalter zum Opfer fielen. Die Juristen waren nur die Werkzeuge der Bedrückung, doch das Volk sah in ihnen die Urheber eines neuen Rechts, das ihm ein Buch mit sieben Siegeln war, und gegen das die Umgekehrten und die Armen immer im Nachteil waren. Genutzt hat das Verbrennen des Tempels nichts. Die Bauern mußten schwer für ihren Aufstand büßen, und der Tempel wurde wieder aufgebaut. Wild Tyler erreichte sein Ziel, der Hörigkeit der Baktern ein Ende zu machen, so wenig wie der deutsche Bauernkrieg. Eine spätere Zeit hat das Ziel erreicht, und die feudalen Grundherren haben es nicht verhindern können. Ebensowenig würden die Bauern imstande gewesen sein, den Beginn des papiernen Zeitalters und das Aufkommen eines berufsmäßigen Juristenstandes zu hindern. Der Juristenstand mußte kommen als ein notwendiges Erzeugnis der vorschreitendem Entwicklung. In urwüchsigen Zustanden, wo jedes Dorf ein selbständiges Wirtschaftsgebiet war, konnte er entbehrt werden, nicht so in verkehrsreichern Zeiten, wo sich die Grenzen des Wirtschaftsgebiets zu den politischen des Staates ausdehnten. England ist in dieser Entwicklung Deutschland weit vorausgeeilt. Das alte Deutsche Reich hat es bei feiner politischen Zerrissenheit nie zu einer Rechts¬ einheit bringen können; über den einen schwachen Versuch in der Gründung des Neichskammergerichts ist es nicht hinausgekommen. England aber hatte schon um 1300 ein vollständig ausgebildetes oberstes Reichsgericht, das zum Teil schon seinen stündigen Sitz in Westminster hatte. Etwas später, und auch die Abteilung der Königsbank hörte auf, dem Hoflager des Königs zu folgen, und wurde in Westminster seßhaft. Die überwiegende Anzahl der Richter war schon früher ans deu Reihen der Rechtsanwälte genommen worden. Mit dem Seßhaftwerden des Reichsgerichts wurden die Nichterstellen ausschließlich den Anwälten vorbehalten, die nun auch in den genannten vier Zünften als ge- schloßne Körperschaften mit besondern Vorrechten auftraten. An dein Wesen der Verhältnisse, die sich damals entwickelten, haben sechs¬ hundert Jahre nichts geändert. Höchstens haben sie den Einfluß der Juristen auf das öffentliche Leben so verstärkt, daß mit gewissem Rechte behauptet werden kaun, England sei von Juristen geritten (lap^r riciclov). Die Mitglieder der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/142>, abgerufen am 28.08.2024.