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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Deutsch-preußische Aircheupolitik

Gefährdung des konfessionellen Friedens und dergleichen mehr erhoben werden,
Pflegt man manches Wichtige zu vergessen. Zunächst hat sich doch der Reichs¬
tag Mehrmals, am 1. Dezember 1893 (mit 172 gegen 136 Stimmen), um
20. Februar 1895 und um 25. Januar 1899 für die Aufhebung nicht etwa nur des
Paragraphen 2, sondern des ganzen Jcsuitcugcsetzes ausgesprochen, wobei demo¬
kratische und andre Doktrinäre eintrkchtiglich mit dem Zentrum zusammenwirkten,
weil sie kein "Ausnahmegesetz" mehr wollten. in-Me-in, xers-re munitus
ist allerdings ein juristischer, aber kein staatsmännischer Satz. Für die Auf¬
hebung des Paragraphen 2 aber sind 1896 und 1902 auch Konservative und
Nationalliberale (R. von Bennigsen) eingetreten. Der Reichstag oder vielmehr
seine Mehrheit bringt doch nun eben verfassungsmäßig den Willen der deutschen
Nation zum Ausdruck, und wenn der höchste Beamte des Reichs diesem Willen
Rechnung tragen zu wollen erklärt, so sollte er doch wohl vom parlamen¬
tarischen Standpunkt aus ebenso Lob und nicht Tadel verdienen, als wenn
er etwa den ebenfalls mehrmals wiederholten Reichstagsbeschluß über die Ge¬
währung von Diäten zur Ausführung bringen wollte, ein Lob, das ihm gewiß
die ihn jetzt tadelnden Stimmen am wenigsten vorenthalte" würden. Sodann
hat er uur von der Aufhebung des Paragraphen 2 gesprochen, der die Aus-
weisung oder Internierung einzelner Jesuiten nicht etwa anordnet, sondern nur
erlaubt und tatsächlich sehr selten angewandt worden ist, keineswegs von der
Aufhebung des ganzen Gesetzes, also namentlich nicht von der des entschei¬
denden Paragraphen 1"); jesuitische Niederlassungen würden also auch in jenem
Falle verboten bleiben und bedürften unter allen Umständen der Genehmigung
der Landesregierungen. Endlich sind die siebzehn Stimmen Preußens be-
kanntlich noch lange nicht die Mehrheit des Bundesrath, und mehr als die
preußischen Stimmen hat der Reichskanzler für die Revision des Jesuiten¬
gesetzes nicht versprochen. Er wird Preußen auch schwerlich in die unbequeme
Lage versetzen, im Bundesrat überstimmt zu werden. Denn die Häufigcrc An-
wendung einer rein formellen Mehrheit, in der die preußischen zwei Drittel
Deutschlands den Stimmen des außerpreußischen einen Drittels, der Mittel-
und Kleinstaaten erliegen können, ist im Interesse weder der einen noch der
andern Seite, Preußens nicht, weil dessen Ausehen dadurch geschädigt würde,
der übrigen Staaten nicht, weil auf Preußens Ansehen das Reich beruht, das
am wenigsten sie entbehren können. Der Bundestag und somit der Deutsche
Bund ist doch seinerzeit durch den Mißbrauch einer formellen Mehrheit ge¬
sprengt worden, und im Bundesrat ist eS seither Übung gewesen, formelle
Majvrisicrnngen größerer Staaten möglichst zu vermeiden. Es könnte also auch
kommen, daß der Antrag auf Aufhebung des Paragraphen 2 dem Bundesrat
überhaupt gar nicht vorgelegt wird, falls keine sichere Mehrheit für ihn zu er¬
warten ist. Und ob der Reichskanzler, auch wenn Preußen wirklich bei einer
Abstimmung in der Minderheit bliebe, darin eine persönliche Niederlage sehen
würde, oder uicht vielmehr etwas ganz andres? Kluge Leute würden dann



^) "Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen
Kongregationen sind vom Gebiet des Deutsche" Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von
Niederlassungen derselben ist untersagt."
Deutsch-preußische Aircheupolitik

Gefährdung des konfessionellen Friedens und dergleichen mehr erhoben werden,
Pflegt man manches Wichtige zu vergessen. Zunächst hat sich doch der Reichs¬
tag Mehrmals, am 1. Dezember 1893 (mit 172 gegen 136 Stimmen), um
20. Februar 1895 und um 25. Januar 1899 für die Aufhebung nicht etwa nur des
Paragraphen 2, sondern des ganzen Jcsuitcugcsetzes ausgesprochen, wobei demo¬
kratische und andre Doktrinäre eintrkchtiglich mit dem Zentrum zusammenwirkten,
weil sie kein „Ausnahmegesetz" mehr wollten. in-Me-in, xers-re munitus
ist allerdings ein juristischer, aber kein staatsmännischer Satz. Für die Auf¬
hebung des Paragraphen 2 aber sind 1896 und 1902 auch Konservative und
Nationalliberale (R. von Bennigsen) eingetreten. Der Reichstag oder vielmehr
seine Mehrheit bringt doch nun eben verfassungsmäßig den Willen der deutschen
Nation zum Ausdruck, und wenn der höchste Beamte des Reichs diesem Willen
Rechnung tragen zu wollen erklärt, so sollte er doch wohl vom parlamen¬
tarischen Standpunkt aus ebenso Lob und nicht Tadel verdienen, als wenn
er etwa den ebenfalls mehrmals wiederholten Reichstagsbeschluß über die Ge¬
währung von Diäten zur Ausführung bringen wollte, ein Lob, das ihm gewiß
die ihn jetzt tadelnden Stimmen am wenigsten vorenthalte» würden. Sodann
hat er uur von der Aufhebung des Paragraphen 2 gesprochen, der die Aus-
weisung oder Internierung einzelner Jesuiten nicht etwa anordnet, sondern nur
erlaubt und tatsächlich sehr selten angewandt worden ist, keineswegs von der
Aufhebung des ganzen Gesetzes, also namentlich nicht von der des entschei¬
denden Paragraphen 1"); jesuitische Niederlassungen würden also auch in jenem
Falle verboten bleiben und bedürften unter allen Umständen der Genehmigung
der Landesregierungen. Endlich sind die siebzehn Stimmen Preußens be-
kanntlich noch lange nicht die Mehrheit des Bundesrath, und mehr als die
preußischen Stimmen hat der Reichskanzler für die Revision des Jesuiten¬
gesetzes nicht versprochen. Er wird Preußen auch schwerlich in die unbequeme
Lage versetzen, im Bundesrat überstimmt zu werden. Denn die Häufigcrc An-
wendung einer rein formellen Mehrheit, in der die preußischen zwei Drittel
Deutschlands den Stimmen des außerpreußischen einen Drittels, der Mittel-
und Kleinstaaten erliegen können, ist im Interesse weder der einen noch der
andern Seite, Preußens nicht, weil dessen Ausehen dadurch geschädigt würde,
der übrigen Staaten nicht, weil auf Preußens Ansehen das Reich beruht, das
am wenigsten sie entbehren können. Der Bundestag und somit der Deutsche
Bund ist doch seinerzeit durch den Mißbrauch einer formellen Mehrheit ge¬
sprengt worden, und im Bundesrat ist eS seither Übung gewesen, formelle
Majvrisicrnngen größerer Staaten möglichst zu vermeiden. Es könnte also auch
kommen, daß der Antrag auf Aufhebung des Paragraphen 2 dem Bundesrat
überhaupt gar nicht vorgelegt wird, falls keine sichere Mehrheit für ihn zu er¬
warten ist. Und ob der Reichskanzler, auch wenn Preußen wirklich bei einer
Abstimmung in der Minderheit bliebe, darin eine persönliche Niederlage sehen
würde, oder uicht vielmehr etwas ganz andres? Kluge Leute würden dann



^) „Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen
Kongregationen sind vom Gebiet des Deutsche» Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von
Niederlassungen derselben ist untersagt."
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/13>, abgerufen am 22.07.2024.