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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

jedes zweite Jahr die Kompagnie wechseln und somit kein tieferes Interesse an
den ältern Mannschaften, deren Exerzieren in jedem Winter unter denselben Kala¬
mitäten vor sich geht, nehmen können. Es würde deshalb dein Dienste nichts
schaden, und kein 'Hauptmann würde es bedauern, wenn er anstatt der bisherigen
zwei bis drei Leutnants, deren nur einen -- aber denselben für eine Reihe
von Jahren und ohne Unterbrechungen dnrch Kommandos -- zur Verfügung hätte,
dagegen zwei etntsmäßige Vizefeldwebel, die für alle Dicnstzwcige als brauchbare
Stütze" ausgebildet werden könnten, und die weder infolge von wissenschaftlicher
Tätigkeit noch von gesellschaftlichen Verpflichtungen dem Dienst entzogen zu werden
brauchten. Wenn jede Kompagnie dauernd über einen Leutnant verfügte, dein zu¬
nächst die Ausbildung der Rekruten zu übertragen wäre, serner über drei Portepee-
Unteroffiziere (den Feldwebel eingeschlossen), außerdem das Bataillon noch über zwei
bis drei ältere Offiziere zu besondrer Verwendung als Adjutant, Waffenoffizier,
Instrukteur der Einjährigen und der Reservenuteroffiziere, Stellvertreter beurlaubter
Kvmpagniechefs u. dergü, so würde die Ausbildung darunter gewiß nicht leiden,
""d die Kompagniechefs würde" nicht über mangelnde Unterstützung zu klagen
haben, vorausgesetzt natürlich, daß den Portepee-Unteroffizieren die selbständige
Leitung jedes Dienstzweiges wieder übertragen werden dürfte. Bei so geringer
Leutuautszahl könnte es nicht ausbleiben, daß der einzelne sechs- bis siebenmal
Rekruten ausbildete, aber das würde uicht "anstellig für ihn sein, und nachher
würde er dafür dnrch Befreiung von dem kleinen Kommißdienst, als Adjutant durch
Kommnndiernngen und andre Erleichterungen reichlich entschädigt werdeu können.

Dieser Vorschlag geht also auf e!ne Verminderung des Lentnantsetats hinaus,
und zwar etwa um ein Drittel des jetzige". Anstatt der bisherige" 40 bei einem
Infanterieregiment sollen es nur 28 sein. Bei dieser Zahl kann der anfangs aus-
ilch'rochne Wunsch, die Beförderung zum Hauptmann im Durchschnitt mit dem elften
Lcutnaiitsjahr eintrete" zu lasse", dauernd erfüllt werden, und die großen Unter¬
schiede im Dienstalter zwischen den Frontvffizieren und den Offizieren des General¬
stabs und der Adjnta"t"r könnte" ebenfalls verschwinde" oder wenigstens geringer
Werden.

Zu wünsche" wäre anch, daß der Etat der Stabsoffiziere bei jeden: Infanterie¬
regiment "in eine Stelle erhöht, ""d daß de" Oberstleutnants, die nicht Regiments-
kommandcnrrang habe", el" besondrer Gehalt zugebilligt würde, was bei den häu¬
figen Fällen, wo Regimentskommandeure der Kavallerie und der Artillerie schon
als Major diese Stellung erreiche", uur eine Forderung der Gerechtigkeit ist.

Die Verteilung und Verwendung der vorgeschlagnen 28 Leutnants eines In¬
fanterieregiments wäre etwa in folgender Art zu regeln:

1-2 Kompagnieoffiziere,
4 Adjutanten,
2 Bezirksadjntanten,
7 zur Verfügung der Bataillone (für jedes 2 bis 3),
ö Kommaudierte bei den Jnfnnterieschulen oder den Militärbildungsanstalten
28.

Eine vorübergehende Verwendung der zur Verfügung des Bataillons stehenden
Offiziere bei den Kompagnien im Frontdienste soll durchaus nicht ausgeschlossen
sein. Für ein Kavallerieregiment dürften bei ähnlicher Verwendung zwölf bis
vierzehn, für ein Feldartillerieregiment fünfzehn bis sechzehn Leutnants aus¬
reichend sein.

Mit den vorstehenden Vorschlägen sind keine Mehrkosten verbunden, da die
Mehrausgaben an Gehalten usw. für Stabsoffiziere und an Gebührnissen für
zwölf Vizefeldwebel durch den Wegfall des Einkommens sür zwölf Leutnants bei
jedem Regiment vollauf Deckung finden würden.

Es ist nunmehr die Frage, ob bei dem vorgeschlagneu niedrigen Leutnants-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

jedes zweite Jahr die Kompagnie wechseln und somit kein tieferes Interesse an
den ältern Mannschaften, deren Exerzieren in jedem Winter unter denselben Kala¬
mitäten vor sich geht, nehmen können. Es würde deshalb dein Dienste nichts
schaden, und kein 'Hauptmann würde es bedauern, wenn er anstatt der bisherigen
zwei bis drei Leutnants, deren nur einen — aber denselben für eine Reihe
von Jahren und ohne Unterbrechungen dnrch Kommandos — zur Verfügung hätte,
dagegen zwei etntsmäßige Vizefeldwebel, die für alle Dicnstzwcige als brauchbare
Stütze» ausgebildet werden könnten, und die weder infolge von wissenschaftlicher
Tätigkeit noch von gesellschaftlichen Verpflichtungen dem Dienst entzogen zu werden
brauchten. Wenn jede Kompagnie dauernd über einen Leutnant verfügte, dein zu¬
nächst die Ausbildung der Rekruten zu übertragen wäre, serner über drei Portepee-
Unteroffiziere (den Feldwebel eingeschlossen), außerdem das Bataillon noch über zwei
bis drei ältere Offiziere zu besondrer Verwendung als Adjutant, Waffenoffizier,
Instrukteur der Einjährigen und der Reservenuteroffiziere, Stellvertreter beurlaubter
Kvmpagniechefs u. dergü, so würde die Ausbildung darunter gewiß nicht leiden,
""d die Kompagniechefs würde» nicht über mangelnde Unterstützung zu klagen
haben, vorausgesetzt natürlich, daß den Portepee-Unteroffizieren die selbständige
Leitung jedes Dienstzweiges wieder übertragen werden dürfte. Bei so geringer
Leutuautszahl könnte es nicht ausbleiben, daß der einzelne sechs- bis siebenmal
Rekruten ausbildete, aber das würde uicht »anstellig für ihn sein, und nachher
würde er dafür dnrch Befreiung von dem kleinen Kommißdienst, als Adjutant durch
Kommnndiernngen und andre Erleichterungen reichlich entschädigt werdeu können.

Dieser Vorschlag geht also auf e!ne Verminderung des Lentnantsetats hinaus,
und zwar etwa um ein Drittel des jetzige». Anstatt der bisherige» 40 bei einem
Infanterieregiment sollen es nur 28 sein. Bei dieser Zahl kann der anfangs aus-
ilch'rochne Wunsch, die Beförderung zum Hauptmann im Durchschnitt mit dem elften
Lcutnaiitsjahr eintrete» zu lasse», dauernd erfüllt werden, und die großen Unter¬
schiede im Dienstalter zwischen den Frontvffizieren und den Offizieren des General¬
stabs und der Adjnta»t»r könnte» ebenfalls verschwinde» oder wenigstens geringer
Werden.

Zu wünsche» wäre anch, daß der Etat der Stabsoffiziere bei jeden: Infanterie¬
regiment »in eine Stelle erhöht, »»d daß de» Oberstleutnants, die nicht Regiments-
kommandcnrrang habe», el» besondrer Gehalt zugebilligt würde, was bei den häu¬
figen Fällen, wo Regimentskommandeure der Kavallerie und der Artillerie schon
als Major diese Stellung erreiche», uur eine Forderung der Gerechtigkeit ist.

Die Verteilung und Verwendung der vorgeschlagnen 28 Leutnants eines In¬
fanterieregiments wäre etwa in folgender Art zu regeln:

1-2 Kompagnieoffiziere,
4 Adjutanten,
2 Bezirksadjntanten,
7 zur Verfügung der Bataillone (für jedes 2 bis 3),
ö Kommaudierte bei den Jnfnnterieschulen oder den Militärbildungsanstalten
28.

Eine vorübergehende Verwendung der zur Verfügung des Bataillons stehenden
Offiziere bei den Kompagnien im Frontdienste soll durchaus nicht ausgeschlossen
sein. Für ein Kavallerieregiment dürften bei ähnlicher Verwendung zwölf bis
vierzehn, für ein Feldartillerieregiment fünfzehn bis sechzehn Leutnants aus¬
reichend sein.

Mit den vorstehenden Vorschlägen sind keine Mehrkosten verbunden, da die
Mehrausgaben an Gehalten usw. für Stabsoffiziere und an Gebührnissen für
zwölf Vizefeldwebel durch den Wegfall des Einkommens sür zwölf Leutnants bei
jedem Regiment vollauf Deckung finden würden.

Es ist nunmehr die Frage, ob bei dem vorgeschlagneu niedrigen Leutnants-


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[0751] Maßgebliches und Unmaßgebliches jedes zweite Jahr die Kompagnie wechseln und somit kein tieferes Interesse an den ältern Mannschaften, deren Exerzieren in jedem Winter unter denselben Kala¬ mitäten vor sich geht, nehmen können. Es würde deshalb dein Dienste nichts schaden, und kein 'Hauptmann würde es bedauern, wenn er anstatt der bisherigen zwei bis drei Leutnants, deren nur einen — aber denselben für eine Reihe von Jahren und ohne Unterbrechungen dnrch Kommandos — zur Verfügung hätte, dagegen zwei etntsmäßige Vizefeldwebel, die für alle Dicnstzwcige als brauchbare Stütze» ausgebildet werden könnten, und die weder infolge von wissenschaftlicher Tätigkeit noch von gesellschaftlichen Verpflichtungen dem Dienst entzogen zu werden brauchten. Wenn jede Kompagnie dauernd über einen Leutnant verfügte, dein zu¬ nächst die Ausbildung der Rekruten zu übertragen wäre, serner über drei Portepee- Unteroffiziere (den Feldwebel eingeschlossen), außerdem das Bataillon noch über zwei bis drei ältere Offiziere zu besondrer Verwendung als Adjutant, Waffenoffizier, Instrukteur der Einjährigen und der Reservenuteroffiziere, Stellvertreter beurlaubter Kvmpagniechefs u. dergü, so würde die Ausbildung darunter gewiß nicht leiden, ""d die Kompagniechefs würde» nicht über mangelnde Unterstützung zu klagen haben, vorausgesetzt natürlich, daß den Portepee-Unteroffizieren die selbständige Leitung jedes Dienstzweiges wieder übertragen werden dürfte. Bei so geringer Leutuautszahl könnte es nicht ausbleiben, daß der einzelne sechs- bis siebenmal Rekruten ausbildete, aber das würde uicht »anstellig für ihn sein, und nachher würde er dafür dnrch Befreiung von dem kleinen Kommißdienst, als Adjutant durch Kommnndiernngen und andre Erleichterungen reichlich entschädigt werdeu können. Dieser Vorschlag geht also auf e!ne Verminderung des Lentnantsetats hinaus, und zwar etwa um ein Drittel des jetzige». Anstatt der bisherige» 40 bei einem Infanterieregiment sollen es nur 28 sein. Bei dieser Zahl kann der anfangs aus- ilch'rochne Wunsch, die Beförderung zum Hauptmann im Durchschnitt mit dem elften Lcutnaiitsjahr eintrete» zu lasse», dauernd erfüllt werden, und die großen Unter¬ schiede im Dienstalter zwischen den Frontvffizieren und den Offizieren des General¬ stabs und der Adjnta»t»r könnte» ebenfalls verschwinde» oder wenigstens geringer Werden. Zu wünsche» wäre anch, daß der Etat der Stabsoffiziere bei jeden: Infanterie¬ regiment »in eine Stelle erhöht, »»d daß de» Oberstleutnants, die nicht Regiments- kommandcnrrang habe», el» besondrer Gehalt zugebilligt würde, was bei den häu¬ figen Fällen, wo Regimentskommandeure der Kavallerie und der Artillerie schon als Major diese Stellung erreiche», uur eine Forderung der Gerechtigkeit ist. Die Verteilung und Verwendung der vorgeschlagnen 28 Leutnants eines In¬ fanterieregiments wäre etwa in folgender Art zu regeln: 1-2 Kompagnieoffiziere, 4 Adjutanten, 2 Bezirksadjntanten, 7 zur Verfügung der Bataillone (für jedes 2 bis 3), ö Kommaudierte bei den Jnfnnterieschulen oder den Militärbildungsanstalten 28. Eine vorübergehende Verwendung der zur Verfügung des Bataillons stehenden Offiziere bei den Kompagnien im Frontdienste soll durchaus nicht ausgeschlossen sein. Für ein Kavallerieregiment dürften bei ähnlicher Verwendung zwölf bis vierzehn, für ein Feldartillerieregiment fünfzehn bis sechzehn Leutnants aus¬ reichend sein. Mit den vorstehenden Vorschlägen sind keine Mehrkosten verbunden, da die Mehrausgaben an Gehalten usw. für Stabsoffiziere und an Gebührnissen für zwölf Vizefeldwebel durch den Wegfall des Einkommens sür zwölf Leutnants bei jedem Regiment vollauf Deckung finden würden. Es ist nunmehr die Frage, ob bei dem vorgeschlagneu niedrigen Leutnants-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/751>, abgerufen am 01.09.2024.