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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die BaugenossonschaftlM und die Mohnungsfrage

Spekulant muß jetzt tausend Mark zahlen, und bei den Bauplatzbesitzern fangt
die Verkaufslust an sich zu regen. Einige Schwierigkeiten bereitet die Garten¬
frage. Die Städte müssen natürlich darauf bedacht sein, sich soviel öffentliche
und Privatgärten wie möglich zu erhalten. Würde Gartenland ohne Vor¬
behalt von der Bauplatzsteuer befreit, so würden alle Bauplätze durch An¬
pflanzung von ein Paar Blumensträuchern in Gärten verwandelt werden.
Dmnaschke glaubt, die Schwierigkeit könne durch folgende Bestimmung ge¬
hoben werden: "Der Grund und Boden, der im Grundbuch ausdrücklich als
Gartenland bezeichnet wird, bleibt von der Bauplatzsteuer befreit; sollte jedoch
dieser als Garten eingetragne Boden später als Bauplatz benutzt werden, so
wird die Bauerlaubnis nicht eher erteilt, als bis die Bauplatzsteuer vom Tage
der Eintragung an nachgezahlt worden ist," (Soeben lesen wir, daß zwischen
den Gemeinden ein reger Meinungsallstausch über diese Reform stattfindet,
und daß die "Berliner Korrespondenz," um ihn zu erleichtern, ein Verzeichnis
der Stadt- und Landgemeinden veröffentlicht hat, von denen an der Zentral¬
stelle bekannt geworden ist, daß sie neue Grundsteuerordnungen erlassen haben
und nach dein gemeinen Werte einschätzen. Berlin ist nicht darunter, dagegen
werden Charlottenburg, Köpenick, Rixdorf und Schöneberg angeführt.)

Den Ausdruck Znwachsrente oder wenigstens die Begründung gewisser
Maßregeln auf diese" Ausdruck will Grävell nicht gelten lassen; der Zuwachs,
den der Wert eiues Hauses ohne Arbeit des Besitzers durch die Arbeit und
das Wnchstnm der Einwohnerschaft erfahre, sei im Wesen nicht verschieden
von dein Zuwachs, dessen der wachsende Baum im Wald und das aufgehende
Samenkorn im Acker durch die Naturkraft ohne Arbeit des Besitzers teilhaft
wird. Das ist einfach lächerlich. Auf dem Acker und im Forst wächst ein
neues Gut, in der Stadt aber wachst weder das Haus noch der Bauplatz,
sondern nur ihr Wert. Nicht das Wachsen des Getreides auf dein Acker,
sondern das Steigen feines Wertes im Speicher in Zeiten einer Hungersnot
kann mit der Wertsteigerung des städtischen Bodens verglichen werden. Und
auf dem Acker wächst nichts, wenn ihn der Landwirt nicht mit vieler Mühe
bestellt hat, der Bauplatzbesitzer aber empfängt seinen Spekulationsgewinn,
ohne einen Finger zu produktiver Arbeit gerührt zu haben. Das Haus end¬
lich muß zwar gebaut worden sein, wenn es einen Spekulatiousgewinu ab¬
werfen soll, aber erstens hat nicht der Besitzer die Baunrbeit verrichtet; zweitens
'se der Bauunternehmer in vielen Füllen ein Mann gewesen, der vor ein paar
hundert Jahren gelebt hat, und der den gegenwärtigen Besitzer gar nichts an¬
geht, während der Bauer jedes Jahr und das ganze Jahr lang selbst arbeiten
wuß, wenn ihm Acker und Vieh Zuwachs bringen sollen; drittens endlich hat
die auf den Hausbau verwandte Arbeit nur einen negativen Wert in allen
den Fällen, wo alte Häuser als Baustellen auf den Abbruch gekauft werden.
Der Vergleich mit dem Holzwachstum ist dann nicht ganz unpassend, wenn
^ sich nicht um einen Forst handelt, sondern um einen bis dahin wertlosen
wilden Wald, der durch Ansiedler oder durch eine Eisenbahn Tauschwert er¬
hält. Also daß Staat und Gemeinde das Recht haben, sich einen Teil der
Zuwachsrente anzueignen, kann keinem Zweifel unterliegen. Zunächst hat der
Verein der Festungsstädte im Frühjahr 1901 beschlossen, das Recht^auf Ein-


Die BaugenossonschaftlM und die Mohnungsfrage

Spekulant muß jetzt tausend Mark zahlen, und bei den Bauplatzbesitzern fangt
die Verkaufslust an sich zu regen. Einige Schwierigkeiten bereitet die Garten¬
frage. Die Städte müssen natürlich darauf bedacht sein, sich soviel öffentliche
und Privatgärten wie möglich zu erhalten. Würde Gartenland ohne Vor¬
behalt von der Bauplatzsteuer befreit, so würden alle Bauplätze durch An¬
pflanzung von ein Paar Blumensträuchern in Gärten verwandelt werden.
Dmnaschke glaubt, die Schwierigkeit könne durch folgende Bestimmung ge¬
hoben werden: „Der Grund und Boden, der im Grundbuch ausdrücklich als
Gartenland bezeichnet wird, bleibt von der Bauplatzsteuer befreit; sollte jedoch
dieser als Garten eingetragne Boden später als Bauplatz benutzt werden, so
wird die Bauerlaubnis nicht eher erteilt, als bis die Bauplatzsteuer vom Tage
der Eintragung an nachgezahlt worden ist," (Soeben lesen wir, daß zwischen
den Gemeinden ein reger Meinungsallstausch über diese Reform stattfindet,
und daß die „Berliner Korrespondenz," um ihn zu erleichtern, ein Verzeichnis
der Stadt- und Landgemeinden veröffentlicht hat, von denen an der Zentral¬
stelle bekannt geworden ist, daß sie neue Grundsteuerordnungen erlassen haben
und nach dein gemeinen Werte einschätzen. Berlin ist nicht darunter, dagegen
werden Charlottenburg, Köpenick, Rixdorf und Schöneberg angeführt.)

Den Ausdruck Znwachsrente oder wenigstens die Begründung gewisser
Maßregeln auf diese» Ausdruck will Grävell nicht gelten lassen; der Zuwachs,
den der Wert eiues Hauses ohne Arbeit des Besitzers durch die Arbeit und
das Wnchstnm der Einwohnerschaft erfahre, sei im Wesen nicht verschieden
von dein Zuwachs, dessen der wachsende Baum im Wald und das aufgehende
Samenkorn im Acker durch die Naturkraft ohne Arbeit des Besitzers teilhaft
wird. Das ist einfach lächerlich. Auf dem Acker und im Forst wächst ein
neues Gut, in der Stadt aber wachst weder das Haus noch der Bauplatz,
sondern nur ihr Wert. Nicht das Wachsen des Getreides auf dein Acker,
sondern das Steigen feines Wertes im Speicher in Zeiten einer Hungersnot
kann mit der Wertsteigerung des städtischen Bodens verglichen werden. Und
auf dem Acker wächst nichts, wenn ihn der Landwirt nicht mit vieler Mühe
bestellt hat, der Bauplatzbesitzer aber empfängt seinen Spekulationsgewinn,
ohne einen Finger zu produktiver Arbeit gerührt zu haben. Das Haus end¬
lich muß zwar gebaut worden sein, wenn es einen Spekulatiousgewinu ab¬
werfen soll, aber erstens hat nicht der Besitzer die Baunrbeit verrichtet; zweitens
'se der Bauunternehmer in vielen Füllen ein Mann gewesen, der vor ein paar
hundert Jahren gelebt hat, und der den gegenwärtigen Besitzer gar nichts an¬
geht, während der Bauer jedes Jahr und das ganze Jahr lang selbst arbeiten
wuß, wenn ihm Acker und Vieh Zuwachs bringen sollen; drittens endlich hat
die auf den Hausbau verwandte Arbeit nur einen negativen Wert in allen
den Fällen, wo alte Häuser als Baustellen auf den Abbruch gekauft werden.
Der Vergleich mit dem Holzwachstum ist dann nicht ganz unpassend, wenn
^ sich nicht um einen Forst handelt, sondern um einen bis dahin wertlosen
wilden Wald, der durch Ansiedler oder durch eine Eisenbahn Tauschwert er¬
hält. Also daß Staat und Gemeinde das Recht haben, sich einen Teil der
Zuwachsrente anzueignen, kann keinem Zweifel unterliegen. Zunächst hat der
Verein der Festungsstädte im Frühjahr 1901 beschlossen, das Recht^auf Ein-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/715>, abgerufen am 28.07.2024.