eine Menge Arbeitsgelegenheit schaffen, hohe Miete und hohe Gewerbe- und Einkommensteuer zahlen, dieser, der der Gesellschaft nichts nützt, und der nichts zu tun braucht als zu warten, bis aus seinen 100000 Mark eine Million ge¬ worden sein wird, zahlt von seinem vorläufig ertraglosen Boden eine ganz geringe Steuer. Versuche mehrerer Großstädte, dieser Ungerechtigkeit durch eine Bauplatzstcuer abzuhelfen, waren an gewissen Interpretationen des Ober- verwaltuugsgerichts gescheitert, weshalb die "Berliner Politischen Nachrichten" gefordert haben, daß der Wortlaut der betreffenden Stellen des Kommunal- abgabengesetzes geändert werde, damit nicht eine der Absichten des Gesetzgebers vereitelt werde. Das Mittel, den Bauplatzspekulanten beizukommen, die ihre Plätze so lange unbebaut liegen lassen, bis sie einen enormen Wert erlangt haben, sieht Damaschkc in dem Zwange zur Selbsteiuschätzung der Besitzer und in der "Veranlagung" nach dem gemeinen Wert. Daß die Selbsteiuschätzung richtig ausfällt, dafür könne durch die Bestimmung gesorgt werden, daß die Gemeinde das Recht hat, den Bauplatz zum Schätzungsprcise zu erwerben. Schätze der Besitzer zu hoch, so droht ihm eine hohe Steuer, schätzt er zu niedrig, so verhilft er auf seine Kosten der Stadt zu einem guten Geschäft. Die Schätzung nach dem gemeinen Wert aber anstatt nach dem Nntzungswert haben die Minister des Innern und der Finanzen durch ein Rundschreiben vom 2. Oktober 1899 an die Regierungspräsidenten den Gemeinden empfohlen. Als gemeiner Wert ist der anzusehen, den der Gegenstand beim Verkauf haben würde. Für die Taxierung nach diesem Werte hat schon das Oberverwaltungs¬ gericht entschieden. Die Besitzerin eines Grundstücks in Rixdorf hatte Gemüse darauf gepflanzt und wollte es nach dem ganz unbedeutenden Ertrage ver¬ steuert,. Die Gemeinde aber hat es als Baustelle auf 30000 Mark geschätzt und ist damit durchgedrungen. Das Oberverwaltungsgericht sagt in der Be¬ gründung seines die Klägerin abweisender Bescheids, nicht durch Kapitalisierung des Jahresertrags werde der gemeine Wert eines Grundstücks ermittelt, sondern der Verkaufspreis, der unter gewöhnlichen Verhältnissen erzielt werden kann, müsse zu Grunde gelegt werden; das gelte besonders für Grundstücke, die in großen Städten oder in deren Nähe liegen und zur Zeit noch landwirtschaft¬ lich benutzt werden. Die großen Städte richten sich allmählich auf dieses Verfahren ein. "In Breslau brauchte die Stadt zur Durchführung ver- schiedner Verbesserungen jährlich 200000 Mark mehr. Die am 1. April 1900 eingeführte Reform der Grund- und Gebäudesteuer uach dem gemeinen Wert bewirkte, trotz des niedrigen Satzes von 2,9 vom Tausend, daß die Terrain¬ spekulanten, Aktiengesellschaften und Villenbesitzer jährlich 30S000 Mark mehr zahlen mußten, sodaß die Stadt nicht allein ihre 200000 Mark bekam, sondern auch noch den Häusern mit kleinen und mittleren Wohnungen 105000 Mark Steuern erlassen konnte." Damaschke erzählt ferner, er habe im Januar 1899 in Dortmund über die Wohnungsfrage gesprochen. In der Debatte habe ein Stadtverordneter geklagt, daß Bauland in bester Gegend brach liege, weil die Besitzer unerschwingliche Preise verlangten; besonders ein auswärtiger Speku¬ lant erkläre, er verkaufe sein Gelände nicht eher, als bis er 500000 Mark dafür bekomme. Dieses Gelände werde als Kartoffelacker mit drei Mark be¬ steuert. Am 1. April wurde die neue Besteueruugsweise eingeführt; der
Die Baugenossenschaften und die Wohnungsfrage
eine Menge Arbeitsgelegenheit schaffen, hohe Miete und hohe Gewerbe- und Einkommensteuer zahlen, dieser, der der Gesellschaft nichts nützt, und der nichts zu tun braucht als zu warten, bis aus seinen 100000 Mark eine Million ge¬ worden sein wird, zahlt von seinem vorläufig ertraglosen Boden eine ganz geringe Steuer. Versuche mehrerer Großstädte, dieser Ungerechtigkeit durch eine Bauplatzstcuer abzuhelfen, waren an gewissen Interpretationen des Ober- verwaltuugsgerichts gescheitert, weshalb die „Berliner Politischen Nachrichten" gefordert haben, daß der Wortlaut der betreffenden Stellen des Kommunal- abgabengesetzes geändert werde, damit nicht eine der Absichten des Gesetzgebers vereitelt werde. Das Mittel, den Bauplatzspekulanten beizukommen, die ihre Plätze so lange unbebaut liegen lassen, bis sie einen enormen Wert erlangt haben, sieht Damaschkc in dem Zwange zur Selbsteiuschätzung der Besitzer und in der „Veranlagung" nach dem gemeinen Wert. Daß die Selbsteiuschätzung richtig ausfällt, dafür könne durch die Bestimmung gesorgt werden, daß die Gemeinde das Recht hat, den Bauplatz zum Schätzungsprcise zu erwerben. Schätze der Besitzer zu hoch, so droht ihm eine hohe Steuer, schätzt er zu niedrig, so verhilft er auf seine Kosten der Stadt zu einem guten Geschäft. Die Schätzung nach dem gemeinen Wert aber anstatt nach dem Nntzungswert haben die Minister des Innern und der Finanzen durch ein Rundschreiben vom 2. Oktober 1899 an die Regierungspräsidenten den Gemeinden empfohlen. Als gemeiner Wert ist der anzusehen, den der Gegenstand beim Verkauf haben würde. Für die Taxierung nach diesem Werte hat schon das Oberverwaltungs¬ gericht entschieden. Die Besitzerin eines Grundstücks in Rixdorf hatte Gemüse darauf gepflanzt und wollte es nach dem ganz unbedeutenden Ertrage ver¬ steuert,. Die Gemeinde aber hat es als Baustelle auf 30000 Mark geschätzt und ist damit durchgedrungen. Das Oberverwaltungsgericht sagt in der Be¬ gründung seines die Klägerin abweisender Bescheids, nicht durch Kapitalisierung des Jahresertrags werde der gemeine Wert eines Grundstücks ermittelt, sondern der Verkaufspreis, der unter gewöhnlichen Verhältnissen erzielt werden kann, müsse zu Grunde gelegt werden; das gelte besonders für Grundstücke, die in großen Städten oder in deren Nähe liegen und zur Zeit noch landwirtschaft¬ lich benutzt werden. Die großen Städte richten sich allmählich auf dieses Verfahren ein. „In Breslau brauchte die Stadt zur Durchführung ver- schiedner Verbesserungen jährlich 200000 Mark mehr. Die am 1. April 1900 eingeführte Reform der Grund- und Gebäudesteuer uach dem gemeinen Wert bewirkte, trotz des niedrigen Satzes von 2,9 vom Tausend, daß die Terrain¬ spekulanten, Aktiengesellschaften und Villenbesitzer jährlich 30S000 Mark mehr zahlen mußten, sodaß die Stadt nicht allein ihre 200000 Mark bekam, sondern auch noch den Häusern mit kleinen und mittleren Wohnungen 105000 Mark Steuern erlassen konnte." Damaschke erzählt ferner, er habe im Januar 1899 in Dortmund über die Wohnungsfrage gesprochen. In der Debatte habe ein Stadtverordneter geklagt, daß Bauland in bester Gegend brach liege, weil die Besitzer unerschwingliche Preise verlangten; besonders ein auswärtiger Speku¬ lant erkläre, er verkaufe sein Gelände nicht eher, als bis er 500000 Mark dafür bekomme. Dieses Gelände werde als Kartoffelacker mit drei Mark be¬ steuert. Am 1. April wurde die neue Besteueruugsweise eingeführt; der
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[0714]
Die Baugenossenschaften und die Wohnungsfrage
eine Menge Arbeitsgelegenheit schaffen, hohe Miete und hohe Gewerbe- und
Einkommensteuer zahlen, dieser, der der Gesellschaft nichts nützt, und der nichts
zu tun braucht als zu warten, bis aus seinen 100000 Mark eine Million ge¬
worden sein wird, zahlt von seinem vorläufig ertraglosen Boden eine ganz
geringe Steuer. Versuche mehrerer Großstädte, dieser Ungerechtigkeit durch
eine Bauplatzstcuer abzuhelfen, waren an gewissen Interpretationen des Ober-
verwaltuugsgerichts gescheitert, weshalb die „Berliner Politischen Nachrichten"
gefordert haben, daß der Wortlaut der betreffenden Stellen des Kommunal-
abgabengesetzes geändert werde, damit nicht eine der Absichten des Gesetzgebers
vereitelt werde. Das Mittel, den Bauplatzspekulanten beizukommen, die ihre
Plätze so lange unbebaut liegen lassen, bis sie einen enormen Wert erlangt
haben, sieht Damaschkc in dem Zwange zur Selbsteiuschätzung der Besitzer und
in der „Veranlagung" nach dem gemeinen Wert. Daß die Selbsteiuschätzung
richtig ausfällt, dafür könne durch die Bestimmung gesorgt werden, daß die
Gemeinde das Recht hat, den Bauplatz zum Schätzungsprcise zu erwerben.
Schätze der Besitzer zu hoch, so droht ihm eine hohe Steuer, schätzt er zu
niedrig, so verhilft er auf seine Kosten der Stadt zu einem guten Geschäft.
Die Schätzung nach dem gemeinen Wert aber anstatt nach dem Nntzungswert
haben die Minister des Innern und der Finanzen durch ein Rundschreiben
vom 2. Oktober 1899 an die Regierungspräsidenten den Gemeinden empfohlen.
Als gemeiner Wert ist der anzusehen, den der Gegenstand beim Verkauf haben
würde. Für die Taxierung nach diesem Werte hat schon das Oberverwaltungs¬
gericht entschieden. Die Besitzerin eines Grundstücks in Rixdorf hatte Gemüse
darauf gepflanzt und wollte es nach dem ganz unbedeutenden Ertrage ver¬
steuert,. Die Gemeinde aber hat es als Baustelle auf 30000 Mark geschätzt
und ist damit durchgedrungen. Das Oberverwaltungsgericht sagt in der Be¬
gründung seines die Klägerin abweisender Bescheids, nicht durch Kapitalisierung
des Jahresertrags werde der gemeine Wert eines Grundstücks ermittelt, sondern
der Verkaufspreis, der unter gewöhnlichen Verhältnissen erzielt werden kann,
müsse zu Grunde gelegt werden; das gelte besonders für Grundstücke, die in
großen Städten oder in deren Nähe liegen und zur Zeit noch landwirtschaft¬
lich benutzt werden. Die großen Städte richten sich allmählich auf dieses
Verfahren ein. „In Breslau brauchte die Stadt zur Durchführung ver-
schiedner Verbesserungen jährlich 200000 Mark mehr. Die am 1. April 1900
eingeführte Reform der Grund- und Gebäudesteuer uach dem gemeinen Wert
bewirkte, trotz des niedrigen Satzes von 2,9 vom Tausend, daß die Terrain¬
spekulanten, Aktiengesellschaften und Villenbesitzer jährlich 30S000 Mark mehr
zahlen mußten, sodaß die Stadt nicht allein ihre 200000 Mark bekam, sondern
auch noch den Häusern mit kleinen und mittleren Wohnungen 105000 Mark
Steuern erlassen konnte." Damaschke erzählt ferner, er habe im Januar 1899
in Dortmund über die Wohnungsfrage gesprochen. In der Debatte habe ein
Stadtverordneter geklagt, daß Bauland in bester Gegend brach liege, weil die
Besitzer unerschwingliche Preise verlangten; besonders ein auswärtiger Speku¬
lant erkläre, er verkaufe sein Gelände nicht eher, als bis er 500000 Mark
dafür bekomme. Dieses Gelände werde als Kartoffelacker mit drei Mark be¬
steuert. Am 1. April wurde die neue Besteueruugsweise eingeführt; der
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/714>, abgerufen am 24.11.2024.
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