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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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F^ner!

Nun, jetzt sprich du für mich, sagte Jsotow zu dem Rechtsbeistand und lehnte
sich an die Wand,

Der Kahlkopf trat vor und verbeugte sich. Er zog ein Papier aus der Brust-
tasche, faltete es auseinander, sah links und rechts auf das Publikum, rttusperte sich
und begann eine Rede, die er zum Teil frei vortrug, zum Teil ablas.

Er versuchte erst eine schwunghafte Einleitung über die milde Weisheit des
Gesetzes, das dem des Rechts unkundigen Angeklagten einen Verteidiger , . .

Der Richter forderte ihn ans, nur zur vorliegenden Sache zu reden.

Er komme gleich zur Sache, sagte er und wollte die Einleitung weiterführen,
"ber der Richter drohte ihm mit Entziehung des Wortes.

Er verbreitete sich nun über das Recht, das jedem Besitzenden zustehe, sein
Eigentum zu verwalte", wie es ihm gefalle, so lange dadurch kein Gesetz verletzt
"der keines Mitbürgers Rechte geschmälert ...

Der Richter bemerkte, daß in diesem Falle beides geschehn sei, wie die Zeugen
zur Genüge dargetan hätten, und daß er den Redner zum letztenmal auffordere,
sich streng an die Sache zu halten.

Der Rechtsbeistand schlug deu Bogen um und setzte auseinander, daß zwischen
Zeugen und Zeugen ein Unterschied bestehe, und daß im gegebnen Falle das Zeugnis
^er Schornsteinfeger kaum als vollgiltig zu betrachten sei, da diese Arbeiter im
Interesse ihres Handwerks ...

Der Richter verbot ihm, die Aussage der Zeugen zu verdächtigem, da er, der
dichter, selbst und allein sich mit der größer" oder geringern Glaubwürdigkeit der
gehörten Zeugen abzufinden habe.

Jetzt knitterte der Redner den Bogen zwischen den Fingern und nahm mit
erregter Stimme und stotternd einen Ansatz, die nützliche Wirksamkeit des Kauf-
'nanus zu schildern, der vielen Leuten Brot gebe und weit und breit in der größten
Achtung ...

Der Richter fiel wieder ein und meinte, das Loben sei unnütz, denn die nützliche
Wirksamkeit des Kaufmanns hänge nicht mit seinen Schornsteinen zusammen.

Ja, wovon soll ich denn eigentlich sprechen? rief der Knhllopf fast weinend.

Der Richter setzte sich gerade und rückte die Kette zurecht.

Da der Kaufmann Jsotvw als Angeklagter, sagte er, auf eine Erwiderung
verzichtet und diese seinem Rechtsbeistand übertragen, dieser aber zur Sache nichts
wehr zu sagen hat, erkläre ich die Verhandlung für geschlossen.
'

Der Kahllopf taumelte mit verzweifelter Miene zur Wand und sah trübselig
den dort lehrenden Kaufmann an, der ihn keines Blickes würdigte, sondern mit
verächtlichem Lächeln vor sich hinschaute.

Der Richter blätterte einige Minuten in seinen Papieren und in dem Regie-
^'l! dann aus diesem ein beschriebnes Blatt -- "die im voraus angefertigte
^erdvnueruug," flüsterte Burin --, brachte darauf mit einem Bleistift einige Ver¬
änderungen und Zusätze an -- "nachträgliche Snlzung infolge der Aussage der
Hauswirte," meinte Burin -- und verlas endlich das Urteil, durch das gegen den
Angeklagten, in diesem Falle den Kanfmnnn Jsotvw, in Anbetracht der feuergefähr¬
lichen Zeit, der durch die Zeuge" zur Genüge dargetanen beispiellosen Fahrlässigkeit,
^ucksichtlosigkeit und Gewalttätigkeit, die schon bei frühern Gelegenheiten an dieser
stelle bezeugt und gerügt worden sei, die ganze Strenge des Gesetzes angewandt
"ut ihm, dem Kanfmnnne Jsotow, dreiwöchiger Arrest zugesprochen wurde.

Der Verurteilte hatte nicht mehr gelächelt, während der Richter sprach, nur
"" Ungehört. Er schien zu ahnen, was ihm drohte, und die im Schlußsatz an¬
gekündigte Strafe schien ihn nicht zu überraschen. Als der Richter ausgeredet
^"te und im Begriff war, die Kette abzunehmen, wollte er sich ruhig entfernen,
^er Kahlkopf aber sprang entrüstet vor.

Im Namen meines Klienten, rief er, lege ich Verwahrung gegen das Urteil
und bitte um eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls hehr s der Appel-
urtwn "n . > ^


F^ner!

Nun, jetzt sprich du für mich, sagte Jsotow zu dem Rechtsbeistand und lehnte
sich an die Wand,

Der Kahlkopf trat vor und verbeugte sich. Er zog ein Papier aus der Brust-
tasche, faltete es auseinander, sah links und rechts auf das Publikum, rttusperte sich
und begann eine Rede, die er zum Teil frei vortrug, zum Teil ablas.

Er versuchte erst eine schwunghafte Einleitung über die milde Weisheit des
Gesetzes, das dem des Rechts unkundigen Angeklagten einen Verteidiger , . .

Der Richter forderte ihn ans, nur zur vorliegenden Sache zu reden.

Er komme gleich zur Sache, sagte er und wollte die Einleitung weiterführen,
"ber der Richter drohte ihm mit Entziehung des Wortes.

Er verbreitete sich nun über das Recht, das jedem Besitzenden zustehe, sein
Eigentum zu verwalte«, wie es ihm gefalle, so lange dadurch kein Gesetz verletzt
»der keines Mitbürgers Rechte geschmälert ...

Der Richter bemerkte, daß in diesem Falle beides geschehn sei, wie die Zeugen
zur Genüge dargetan hätten, und daß er den Redner zum letztenmal auffordere,
sich streng an die Sache zu halten.

Der Rechtsbeistand schlug deu Bogen um und setzte auseinander, daß zwischen
Zeugen und Zeugen ein Unterschied bestehe, und daß im gegebnen Falle das Zeugnis
^er Schornsteinfeger kaum als vollgiltig zu betrachten sei, da diese Arbeiter im
Interesse ihres Handwerks ...

Der Richter verbot ihm, die Aussage der Zeugen zu verdächtigem, da er, der
dichter, selbst und allein sich mit der größer» oder geringern Glaubwürdigkeit der
gehörten Zeugen abzufinden habe.

Jetzt knitterte der Redner den Bogen zwischen den Fingern und nahm mit
erregter Stimme und stotternd einen Ansatz, die nützliche Wirksamkeit des Kauf-
'nanus zu schildern, der vielen Leuten Brot gebe und weit und breit in der größten
Achtung ...

Der Richter fiel wieder ein und meinte, das Loben sei unnütz, denn die nützliche
Wirksamkeit des Kaufmanns hänge nicht mit seinen Schornsteinen zusammen.

Ja, wovon soll ich denn eigentlich sprechen? rief der Knhllopf fast weinend.

Der Richter setzte sich gerade und rückte die Kette zurecht.

Da der Kaufmann Jsotvw als Angeklagter, sagte er, auf eine Erwiderung
verzichtet und diese seinem Rechtsbeistand übertragen, dieser aber zur Sache nichts
wehr zu sagen hat, erkläre ich die Verhandlung für geschlossen.
'

Der Kahllopf taumelte mit verzweifelter Miene zur Wand und sah trübselig
den dort lehrenden Kaufmann an, der ihn keines Blickes würdigte, sondern mit
verächtlichem Lächeln vor sich hinschaute.

Der Richter blätterte einige Minuten in seinen Papieren und in dem Regie-
^'l! dann aus diesem ein beschriebnes Blatt — „die im voraus angefertigte
^erdvnueruug," flüsterte Burin —, brachte darauf mit einem Bleistift einige Ver¬
änderungen und Zusätze an — „nachträgliche Snlzung infolge der Aussage der
Hauswirte," meinte Burin — und verlas endlich das Urteil, durch das gegen den
Angeklagten, in diesem Falle den Kanfmnnn Jsotvw, in Anbetracht der feuergefähr¬
lichen Zeit, der durch die Zeuge» zur Genüge dargetanen beispiellosen Fahrlässigkeit,
^ucksichtlosigkeit und Gewalttätigkeit, die schon bei frühern Gelegenheiten an dieser
stelle bezeugt und gerügt worden sei, die ganze Strenge des Gesetzes angewandt
"ut ihm, dem Kanfmnnne Jsotow, dreiwöchiger Arrest zugesprochen wurde.

Der Verurteilte hatte nicht mehr gelächelt, während der Richter sprach, nur
«„ Ungehört. Er schien zu ahnen, was ihm drohte, und die im Schlußsatz an¬
gekündigte Strafe schien ihn nicht zu überraschen. Als der Richter ausgeredet
^"te und im Begriff war, die Kette abzunehmen, wollte er sich ruhig entfernen,
^er Kahlkopf aber sprang entrüstet vor.

Im Namen meines Klienten, rief er, lege ich Verwahrung gegen das Urteil
und bitte um eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls hehr s der Appel-
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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/623>, abgerufen am 28.07.2024.