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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Als bevollmächtigter Rechtsbeistand meines Klienten, des Kaufmanns Jsotow,
habe ich die Ehre, an seiner Stelle zu erscheinen, sagte der Kahlkopf sich ver¬
beugend.

Der Kaufmann Jsotow ist vorgeladen, sagte der Richter mit noch tieferer
Stimme, wegen Anschuldigung der Polizei, und hat sich darum -- ich sage, als
ein von der Polizei wegen gefährlicher Nichterfüllung polizeilicher Verhaltungs-
vorschriften Beschuldigter hat er sich vor mir, dem Richter des betreffenden Bezirks,
persönlich zu verantworten.

Laut Artikel -- der Kahlkopf nannte die Zahl -- des Gesetzkodex, Paragraph
-- er bezeichnete wieder die Nummer -- des Statuts über die Verantwortung vor
dem Gericht hat jeder Angeklagte das Recht, seine Interessen durch einen Anwalt
wahren zu lassen, was mein Klient, in dem vorliegenden Falle der Kaufmann
Jsotow, hiermit durch mich -- er verbeugte sich -- getan haben will.

Ich fürchtete, der Kahlkopf werde mit seiner Gesetzeskenntnis den Richter in
die Enge treiben, und die Verhandlung werde in Abwesenheit des Kaufmanns Vor
sich gehn müssen. Das wäre mir sehr unangenehm gewesen, denn erstens hätte
eine persönliche Verurteilung in Gegenwart so vieler Menschen den eingebildeten
Holzhändler mehr gedemütigt, und zweitens konnte das Urteil selbst vielleicht strenger
ausfallen, wenn der übermütige und rücksichtslose Mann mit seinem rohen Be¬
nehmen und Reden vor den Augen des Richters stand. Meine Befürchtung erwies
sich jedoch als grundlos. Der Richter zeigte sogleich, daß er in der Gesetzes¬
kenntnis seinen Mann stand. Er hob streitsüchtig deu Kopf und erwiderte, ohne
sich zu bedenken, noch während der Bevollmächtigte sich von der Verbeugung auf¬
richtete:

Laut Artikel -- er nannte die Nummer -- des Richterreglements habe ich
kraft der mir als Richter des hiesigen Bezirks -- ich sage, ich habe das Recht,
jeden der Verletzung der Polizeiordnung Angeklagten persönlich vor mich zu fordern
und den Nichterscheinenden zu strafen oder polizeilich vor mich schaffen zu lassen.
Deshalb frage ich noch einmal: Der Kaufmann Jsotow als Angeklagter, ist er er¬
schienen? Widrigenfalls werde ich ihn strafen, und da seine Gegenwart wegen der
jetzigen gefährlichen Zeit -- ich sage, da ich sein persönliches Erscheinen bei der
feuergefährlichen Zeit wegen des Zusammenhangs der Klage mit der Feuergefahr
für unumgänglich halte, werde ich ihn, ohne die Verhandlung ans einen andern
Termin zu verlegen, polizeilich vorführen lassen.

Der Kahlkopf war dieser entschiednen Erklärung gegenüber mit seinem Latein
offenbar zu Eude. Er war sichtlich aufgeregt, riß krampfhaft an seinen Kinnhaaren
und trat von einem Bein auf das andre.

Ich darf als bevollmächtigter Beistand meines Klienten nicht zugeben -- be¬
gann er nochmals, aber viel unsichrer als früher --, daß ihm, in diesem Folle
dem Kaufmann Jsotow, das Recht entzogen werde, durch mich seine Interessen
wahren zu lassen, da im Artikel. . .

Sie können in seiner Gegenwart seine Interessen wahren, so viel Sie wollen,
uuterbrcich ihn der Richter trocken, aber ich fordre eben seine Gegenwart. Er ist
nicht hier?

Nein, denn er hat mich, versehen mit seiner Voll . . .

So werde ich ihn vor allen Dingen herbeischaffen lassen und unterdessen die
Strafe für sein Nichterscheinen bestimmen. Ich sehe hier im Lokal den Herrn
Aufseher des hiesigen Stadtteils, in dem wir uns befinden, und in dem auch der
Angeklagte wohnhaft ist. Herr Aufseher, dürfte ich . . .

Herr Richter, sagte der Kahlkopf hastig und bittend, während Jemeljan Afcmas-
jewitsch ausstand, wenn der Kaufmann Jsotow nicht persönlich erschienen ist, so
trägt die Schuld daran meine in gutem Glauben abgegebne Versicherung, daß er
nicht persönlich zu erscheinen brauche. Da Sie jedoch belieben, sein persönliches Er¬
scheinen unbedingt zu fordern, und er durchaus nicht die Absicht hat, sich zu weigern,
so möchte ich in seinein Namen hiermit gebeten haben, ihn nicht zu strafen, da


Als bevollmächtigter Rechtsbeistand meines Klienten, des Kaufmanns Jsotow,
habe ich die Ehre, an seiner Stelle zu erscheinen, sagte der Kahlkopf sich ver¬
beugend.

Der Kaufmann Jsotow ist vorgeladen, sagte der Richter mit noch tieferer
Stimme, wegen Anschuldigung der Polizei, und hat sich darum — ich sage, als
ein von der Polizei wegen gefährlicher Nichterfüllung polizeilicher Verhaltungs-
vorschriften Beschuldigter hat er sich vor mir, dem Richter des betreffenden Bezirks,
persönlich zu verantworten.

Laut Artikel — der Kahlkopf nannte die Zahl — des Gesetzkodex, Paragraph
— er bezeichnete wieder die Nummer — des Statuts über die Verantwortung vor
dem Gericht hat jeder Angeklagte das Recht, seine Interessen durch einen Anwalt
wahren zu lassen, was mein Klient, in dem vorliegenden Falle der Kaufmann
Jsotow, hiermit durch mich — er verbeugte sich — getan haben will.

Ich fürchtete, der Kahlkopf werde mit seiner Gesetzeskenntnis den Richter in
die Enge treiben, und die Verhandlung werde in Abwesenheit des Kaufmanns Vor
sich gehn müssen. Das wäre mir sehr unangenehm gewesen, denn erstens hätte
eine persönliche Verurteilung in Gegenwart so vieler Menschen den eingebildeten
Holzhändler mehr gedemütigt, und zweitens konnte das Urteil selbst vielleicht strenger
ausfallen, wenn der übermütige und rücksichtslose Mann mit seinem rohen Be¬
nehmen und Reden vor den Augen des Richters stand. Meine Befürchtung erwies
sich jedoch als grundlos. Der Richter zeigte sogleich, daß er in der Gesetzes¬
kenntnis seinen Mann stand. Er hob streitsüchtig deu Kopf und erwiderte, ohne
sich zu bedenken, noch während der Bevollmächtigte sich von der Verbeugung auf¬
richtete:

Laut Artikel — er nannte die Nummer — des Richterreglements habe ich
kraft der mir als Richter des hiesigen Bezirks — ich sage, ich habe das Recht,
jeden der Verletzung der Polizeiordnung Angeklagten persönlich vor mich zu fordern
und den Nichterscheinenden zu strafen oder polizeilich vor mich schaffen zu lassen.
Deshalb frage ich noch einmal: Der Kaufmann Jsotow als Angeklagter, ist er er¬
schienen? Widrigenfalls werde ich ihn strafen, und da seine Gegenwart wegen der
jetzigen gefährlichen Zeit — ich sage, da ich sein persönliches Erscheinen bei der
feuergefährlichen Zeit wegen des Zusammenhangs der Klage mit der Feuergefahr
für unumgänglich halte, werde ich ihn, ohne die Verhandlung ans einen andern
Termin zu verlegen, polizeilich vorführen lassen.

Der Kahlkopf war dieser entschiednen Erklärung gegenüber mit seinem Latein
offenbar zu Eude. Er war sichtlich aufgeregt, riß krampfhaft an seinen Kinnhaaren
und trat von einem Bein auf das andre.

Ich darf als bevollmächtigter Beistand meines Klienten nicht zugeben — be¬
gann er nochmals, aber viel unsichrer als früher —, daß ihm, in diesem Folle
dem Kaufmann Jsotow, das Recht entzogen werde, durch mich seine Interessen
wahren zu lassen, da im Artikel. . .

Sie können in seiner Gegenwart seine Interessen wahren, so viel Sie wollen,
uuterbrcich ihn der Richter trocken, aber ich fordre eben seine Gegenwart. Er ist
nicht hier?

Nein, denn er hat mich, versehen mit seiner Voll . . .

So werde ich ihn vor allen Dingen herbeischaffen lassen und unterdessen die
Strafe für sein Nichterscheinen bestimmen. Ich sehe hier im Lokal den Herrn
Aufseher des hiesigen Stadtteils, in dem wir uns befinden, und in dem auch der
Angeklagte wohnhaft ist. Herr Aufseher, dürfte ich . . .

Herr Richter, sagte der Kahlkopf hastig und bittend, während Jemeljan Afcmas-
jewitsch ausstand, wenn der Kaufmann Jsotow nicht persönlich erschienen ist, so
trägt die Schuld daran meine in gutem Glauben abgegebne Versicherung, daß er
nicht persönlich zu erscheinen brauche. Da Sie jedoch belieben, sein persönliches Er¬
scheinen unbedingt zu fordern, und er durchaus nicht die Absicht hat, sich zu weigern,
so möchte ich in seinein Namen hiermit gebeten haben, ihn nicht zu strafen, da


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[0620] Als bevollmächtigter Rechtsbeistand meines Klienten, des Kaufmanns Jsotow, habe ich die Ehre, an seiner Stelle zu erscheinen, sagte der Kahlkopf sich ver¬ beugend. Der Kaufmann Jsotow ist vorgeladen, sagte der Richter mit noch tieferer Stimme, wegen Anschuldigung der Polizei, und hat sich darum — ich sage, als ein von der Polizei wegen gefährlicher Nichterfüllung polizeilicher Verhaltungs- vorschriften Beschuldigter hat er sich vor mir, dem Richter des betreffenden Bezirks, persönlich zu verantworten. Laut Artikel — der Kahlkopf nannte die Zahl — des Gesetzkodex, Paragraph — er bezeichnete wieder die Nummer — des Statuts über die Verantwortung vor dem Gericht hat jeder Angeklagte das Recht, seine Interessen durch einen Anwalt wahren zu lassen, was mein Klient, in dem vorliegenden Falle der Kaufmann Jsotow, hiermit durch mich — er verbeugte sich — getan haben will. Ich fürchtete, der Kahlkopf werde mit seiner Gesetzeskenntnis den Richter in die Enge treiben, und die Verhandlung werde in Abwesenheit des Kaufmanns Vor sich gehn müssen. Das wäre mir sehr unangenehm gewesen, denn erstens hätte eine persönliche Verurteilung in Gegenwart so vieler Menschen den eingebildeten Holzhändler mehr gedemütigt, und zweitens konnte das Urteil selbst vielleicht strenger ausfallen, wenn der übermütige und rücksichtslose Mann mit seinem rohen Be¬ nehmen und Reden vor den Augen des Richters stand. Meine Befürchtung erwies sich jedoch als grundlos. Der Richter zeigte sogleich, daß er in der Gesetzes¬ kenntnis seinen Mann stand. Er hob streitsüchtig deu Kopf und erwiderte, ohne sich zu bedenken, noch während der Bevollmächtigte sich von der Verbeugung auf¬ richtete: Laut Artikel — er nannte die Nummer — des Richterreglements habe ich kraft der mir als Richter des hiesigen Bezirks — ich sage, ich habe das Recht, jeden der Verletzung der Polizeiordnung Angeklagten persönlich vor mich zu fordern und den Nichterscheinenden zu strafen oder polizeilich vor mich schaffen zu lassen. Deshalb frage ich noch einmal: Der Kaufmann Jsotow als Angeklagter, ist er er¬ schienen? Widrigenfalls werde ich ihn strafen, und da seine Gegenwart wegen der jetzigen gefährlichen Zeit — ich sage, da ich sein persönliches Erscheinen bei der feuergefährlichen Zeit wegen des Zusammenhangs der Klage mit der Feuergefahr für unumgänglich halte, werde ich ihn, ohne die Verhandlung ans einen andern Termin zu verlegen, polizeilich vorführen lassen. Der Kahlkopf war dieser entschiednen Erklärung gegenüber mit seinem Latein offenbar zu Eude. Er war sichtlich aufgeregt, riß krampfhaft an seinen Kinnhaaren und trat von einem Bein auf das andre. Ich darf als bevollmächtigter Beistand meines Klienten nicht zugeben — be¬ gann er nochmals, aber viel unsichrer als früher —, daß ihm, in diesem Folle dem Kaufmann Jsotow, das Recht entzogen werde, durch mich seine Interessen wahren zu lassen, da im Artikel. . . Sie können in seiner Gegenwart seine Interessen wahren, so viel Sie wollen, uuterbrcich ihn der Richter trocken, aber ich fordre eben seine Gegenwart. Er ist nicht hier? Nein, denn er hat mich, versehen mit seiner Voll . . . So werde ich ihn vor allen Dingen herbeischaffen lassen und unterdessen die Strafe für sein Nichterscheinen bestimmen. Ich sehe hier im Lokal den Herrn Aufseher des hiesigen Stadtteils, in dem wir uns befinden, und in dem auch der Angeklagte wohnhaft ist. Herr Aufseher, dürfte ich . . . Herr Richter, sagte der Kahlkopf hastig und bittend, während Jemeljan Afcmas- jewitsch ausstand, wenn der Kaufmann Jsotow nicht persönlich erschienen ist, so trägt die Schuld daran meine in gutem Glauben abgegebne Versicherung, daß er nicht persönlich zu erscheinen brauche. Da Sie jedoch belieben, sein persönliches Er¬ scheinen unbedingt zu fordern, und er durchaus nicht die Absicht hat, sich zu weigern, so möchte ich in seinein Namen hiermit gebeten haben, ihn nicht zu strafen, da

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/620>, abgerufen am 28.07.2024.