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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Das Miauelsche Einkommensteuergesetz im Jahre

Empfindlichkeit zeigt, wenn es sich um Steuerangelegenheiten handelt. Den
Supernumernren sollte der Wunsch, sie nach der Prüfung dnrch einen Titel,
vielleicht Assistent, von ihren noch nicht geprüften Kollegen zu unterscheiden,
billigerweise erfüllt werden.

Alljährlich werden in den Tagesblättern und im Landtage Klagen laut über
angeblich grobe Verstöße und Verfehlungen der an der Einschätzung arbeitenden
Beamten. Aus den darauf folgenden Antworten, aus Widerrufen und Be¬
rechtigungen oder aus dem nachherigen Schweigen über die vorerst mit tönenden
Worten erzählten, dem redlichen Staatsbürger cmgetanen Leiden und Qualen
ist meist erkennbar, daß unbedeutende Vorfälle in leichtfertiger Weise auf¬
gebauscht, entstellt oder wahrheitswidrig erzählt werden. Sicherlich kommen
Verstöße vor, wirklich grobe Versehen oder Rücksichtslosigkeiten aber bei weitem
'"ehe in dem Umfange, wie es nach diesen Mitteilungen scheint. Der preußische
Beamte ist nicht der dem gequälten Staatsbürger das Blut aufsaugende
Vampir, als den man ihn oft hinstellt. Er ist im Gegenteil mit wenig
Ausnahmen ein höflicher Mann mit durchaus nicht barschen Formen, und der
brave Staatsbürger ist durchaus nicht immer der rechtschaffne Biedermann,
der willig und freudig seine Pflichten als Staatsbürger erfüllt und uur schreit,
wenn er getreten wird. Im Jahre 1901 waren 1580 Untersuchungen wegen
Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer- und Ergänzungssteuergcsetz
anhängig, und die festgesetzten Strafen machten 554248 Mark aus. Eine
unerfreuliche, zu trüben Betrachtungen anregende Tatsache.

Es ist eine in Süddeutschland und auch in den neuen Provinzen oft
geäußerte und gern gehörte Ansicht, die preußische Verwaltung durchwehe ein
rauher Zug, in ihr herrsche ein militärischer Geist, der die Beamten zur Barsch¬
heit und Rücksichtslosigkeit im dienstlichen Verkehr antreibe. Diese Anschauung
mag in frühern Zeiten nicht ganz unberechtigt gewesen sein. Für die heutigen
preußischen Verwaltungsbeamten trifft sie in solcher Allgemeinheit nicht zu.
Mit dem Ausbau der alle Gebiete des Staats durchsetzenden, kostspielig wirt¬
schaftenden Selbstverwaltung ist nicht allein die frühere sprichwörtliche alt-
Preußische Sparsamkeit geschwunden; auch die je nachdem gepriesene oder ge¬
schmähte Straffheit im Dienst hat durch die Einschiebung des mitratenden
und mittatcnden, die Verantwortlichkeit auf viele Schultern verteilenden Laien-
elements, durch die ausgebreitete Tagesliteratur und die kritisierende Tätig¬
keit der Abgeordneten eine Abschwächung erlitten. Der preußische höhere und
mittlere Verwaltungsbeamte neigt zu Bedenken und entschließt sich eher schwer
als leicht zu energischen Worten und Handlungen.

In dem "gemütlichen" Sachsen weht in der Verwaltung eine rauhere
Luft als in Preußen. Man lese die sächsischen Vorschriften über das Ver¬
fahren, das bei der Einkommensteuer beobachtet wird; man wird staunen
über die Milde der den preußischen Behörden zugestandncn Befugnisse. Oder
man fahre im Wagen dem Sachsenlande zu. Plötzliches sanftes Rollen der
Näder zeigt, daß der Wagen die Grenze überschritten hat, daß er auf Wegen
rollt, die sorgsam unterhalten und gepflegt sind. Eine solche Fahrt ist lehr¬
reich. Der Unterschied zwischen den holprigen preußischen und den tadellos


Das Miauelsche Einkommensteuergesetz im Jahre

Empfindlichkeit zeigt, wenn es sich um Steuerangelegenheiten handelt. Den
Supernumernren sollte der Wunsch, sie nach der Prüfung dnrch einen Titel,
vielleicht Assistent, von ihren noch nicht geprüften Kollegen zu unterscheiden,
billigerweise erfüllt werden.

Alljährlich werden in den Tagesblättern und im Landtage Klagen laut über
angeblich grobe Verstöße und Verfehlungen der an der Einschätzung arbeitenden
Beamten. Aus den darauf folgenden Antworten, aus Widerrufen und Be¬
rechtigungen oder aus dem nachherigen Schweigen über die vorerst mit tönenden
Worten erzählten, dem redlichen Staatsbürger cmgetanen Leiden und Qualen
ist meist erkennbar, daß unbedeutende Vorfälle in leichtfertiger Weise auf¬
gebauscht, entstellt oder wahrheitswidrig erzählt werden. Sicherlich kommen
Verstöße vor, wirklich grobe Versehen oder Rücksichtslosigkeiten aber bei weitem
'"ehe in dem Umfange, wie es nach diesen Mitteilungen scheint. Der preußische
Beamte ist nicht der dem gequälten Staatsbürger das Blut aufsaugende
Vampir, als den man ihn oft hinstellt. Er ist im Gegenteil mit wenig
Ausnahmen ein höflicher Mann mit durchaus nicht barschen Formen, und der
brave Staatsbürger ist durchaus nicht immer der rechtschaffne Biedermann,
der willig und freudig seine Pflichten als Staatsbürger erfüllt und uur schreit,
wenn er getreten wird. Im Jahre 1901 waren 1580 Untersuchungen wegen
Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer- und Ergänzungssteuergcsetz
anhängig, und die festgesetzten Strafen machten 554248 Mark aus. Eine
unerfreuliche, zu trüben Betrachtungen anregende Tatsache.

Es ist eine in Süddeutschland und auch in den neuen Provinzen oft
geäußerte und gern gehörte Ansicht, die preußische Verwaltung durchwehe ein
rauher Zug, in ihr herrsche ein militärischer Geist, der die Beamten zur Barsch¬
heit und Rücksichtslosigkeit im dienstlichen Verkehr antreibe. Diese Anschauung
mag in frühern Zeiten nicht ganz unberechtigt gewesen sein. Für die heutigen
preußischen Verwaltungsbeamten trifft sie in solcher Allgemeinheit nicht zu.
Mit dem Ausbau der alle Gebiete des Staats durchsetzenden, kostspielig wirt¬
schaftenden Selbstverwaltung ist nicht allein die frühere sprichwörtliche alt-
Preußische Sparsamkeit geschwunden; auch die je nachdem gepriesene oder ge¬
schmähte Straffheit im Dienst hat durch die Einschiebung des mitratenden
und mittatcnden, die Verantwortlichkeit auf viele Schultern verteilenden Laien-
elements, durch die ausgebreitete Tagesliteratur und die kritisierende Tätig¬
keit der Abgeordneten eine Abschwächung erlitten. Der preußische höhere und
mittlere Verwaltungsbeamte neigt zu Bedenken und entschließt sich eher schwer
als leicht zu energischen Worten und Handlungen.

In dem „gemütlichen" Sachsen weht in der Verwaltung eine rauhere
Luft als in Preußen. Man lese die sächsischen Vorschriften über das Ver¬
fahren, das bei der Einkommensteuer beobachtet wird; man wird staunen
über die Milde der den preußischen Behörden zugestandncn Befugnisse. Oder
man fahre im Wagen dem Sachsenlande zu. Plötzliches sanftes Rollen der
Näder zeigt, daß der Wagen die Grenze überschritten hat, daß er auf Wegen
rollt, die sorgsam unterhalten und gepflegt sind. Eine solche Fahrt ist lehr¬
reich. Der Unterschied zwischen den holprigen preußischen und den tadellos


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[0583] Das Miauelsche Einkommensteuergesetz im Jahre Empfindlichkeit zeigt, wenn es sich um Steuerangelegenheiten handelt. Den Supernumernren sollte der Wunsch, sie nach der Prüfung dnrch einen Titel, vielleicht Assistent, von ihren noch nicht geprüften Kollegen zu unterscheiden, billigerweise erfüllt werden. Alljährlich werden in den Tagesblättern und im Landtage Klagen laut über angeblich grobe Verstöße und Verfehlungen der an der Einschätzung arbeitenden Beamten. Aus den darauf folgenden Antworten, aus Widerrufen und Be¬ rechtigungen oder aus dem nachherigen Schweigen über die vorerst mit tönenden Worten erzählten, dem redlichen Staatsbürger cmgetanen Leiden und Qualen ist meist erkennbar, daß unbedeutende Vorfälle in leichtfertiger Weise auf¬ gebauscht, entstellt oder wahrheitswidrig erzählt werden. Sicherlich kommen Verstöße vor, wirklich grobe Versehen oder Rücksichtslosigkeiten aber bei weitem '"ehe in dem Umfange, wie es nach diesen Mitteilungen scheint. Der preußische Beamte ist nicht der dem gequälten Staatsbürger das Blut aufsaugende Vampir, als den man ihn oft hinstellt. Er ist im Gegenteil mit wenig Ausnahmen ein höflicher Mann mit durchaus nicht barschen Formen, und der brave Staatsbürger ist durchaus nicht immer der rechtschaffne Biedermann, der willig und freudig seine Pflichten als Staatsbürger erfüllt und uur schreit, wenn er getreten wird. Im Jahre 1901 waren 1580 Untersuchungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer- und Ergänzungssteuergcsetz anhängig, und die festgesetzten Strafen machten 554248 Mark aus. Eine unerfreuliche, zu trüben Betrachtungen anregende Tatsache. Es ist eine in Süddeutschland und auch in den neuen Provinzen oft geäußerte und gern gehörte Ansicht, die preußische Verwaltung durchwehe ein rauher Zug, in ihr herrsche ein militärischer Geist, der die Beamten zur Barsch¬ heit und Rücksichtslosigkeit im dienstlichen Verkehr antreibe. Diese Anschauung mag in frühern Zeiten nicht ganz unberechtigt gewesen sein. Für die heutigen preußischen Verwaltungsbeamten trifft sie in solcher Allgemeinheit nicht zu. Mit dem Ausbau der alle Gebiete des Staats durchsetzenden, kostspielig wirt¬ schaftenden Selbstverwaltung ist nicht allein die frühere sprichwörtliche alt- Preußische Sparsamkeit geschwunden; auch die je nachdem gepriesene oder ge¬ schmähte Straffheit im Dienst hat durch die Einschiebung des mitratenden und mittatcnden, die Verantwortlichkeit auf viele Schultern verteilenden Laien- elements, durch die ausgebreitete Tagesliteratur und die kritisierende Tätig¬ keit der Abgeordneten eine Abschwächung erlitten. Der preußische höhere und mittlere Verwaltungsbeamte neigt zu Bedenken und entschließt sich eher schwer als leicht zu energischen Worten und Handlungen. In dem „gemütlichen" Sachsen weht in der Verwaltung eine rauhere Luft als in Preußen. Man lese die sächsischen Vorschriften über das Ver¬ fahren, das bei der Einkommensteuer beobachtet wird; man wird staunen über die Milde der den preußischen Behörden zugestandncn Befugnisse. Oder man fahre im Wagen dem Sachsenlande zu. Plötzliches sanftes Rollen der Näder zeigt, daß der Wagen die Grenze überschritten hat, daß er auf Wegen rollt, die sorgsam unterhalten und gepflegt sind. Eine solche Fahrt ist lehr¬ reich. Der Unterschied zwischen den holprigen preußischen und den tadellos

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/583>, abgerufen am 24.11.2024.