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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Inr Reform der preußische" Verwaltung

vornherein eine ganz andre Stellung haben, wenn man ihm den Titel eines
Vizepräsidenten einräumte. So äußerlich und nebensächlich das klingt, so würde
es doch zweifellos die Wirkung haben, daß sich sehr viel mehr tüchtige Beamte
zu dieser Stellung drängten, als jetzt der Fall ist, weil die Unselbständigkeit
und Abhängigkeit manche abschreckt, und daß man leichter den Entschluß fassen
würde. Vizepräsidenten selbständiger zu machen als Oberregierungsräte.

Ergänzend muß eine Einrichtung geschaffen werden, die es ermöglicht,
einen Austausch zwischen deu Beamten in den Ministerien und denen bei den
Provinzialbehörden herbeizuführen. Es ist durchaus überflüssig, daß die vor¬
tragenden Unke in den Ministerien eine Stellung einnehmen, die es ihnen un¬
möglich macht, zeitweise in die Provinz zurückzukehren und sich dort in Be¬
rührung mit dem frischen Strom des Lebens vor Verknöcherung und Bureau-
kratismns zu bewahren. Mau braucht nicht so weit zu gehn wie Lotz, der für
die Beamten aller Dienstzweige die Schaffung weniger großer Ämtertategorieu
fordert und in ihnen gleiche Besoldung für alle Beamten desselben Dicnst-
alters. Zu solchen gründlichen Änderungen entschließt mau sich bei uus er¬
fahrungsgemäß sehr schwer, und das Bessere könnte da der Feind des Guten
sein. Für die Verwaltung wird es genügen, wenn die Miuisterialräte und die
Oberregierungsrüte in Rang und Gehalt soweit gleichgestellt werden, daß ein
Austausch geschehn kann, geradeso wie in der Armee die Generalstabsoffiziere
von Zeit zu Zeit wieder in die Front kommen. Die Übertragung dieser mili-
tärischen Einrichtung auf die Verwaltung ist dringend notwendig, sie würde
die wohltätigsten Folgen haben.

Der Schlußstein einer nach solchen Regeln durchgeführten Reform müßten
regelmäßige Revisionen aller Behörden sein. Wenn die Ministerien nicht mehr
wie jetzt täglich in die Verwaltung eingreifen, wenn sie sich ihrer eigentlichen
Aufgabe gemäß damit begnügen, allgemeine Grundsätze aufzustellen und Direk¬
tiven zu geben, also die Aufsicht zu führen, so ist es notwendig, daß Kom¬
missare der Minister sich durch Augenschein davon überzeugen, ob diese Grund¬
sätze auch befolgt werden. Es würde sich von selbst ergeben, daß dann auch
die Oberpräsidenten die Regierungen revidieren, wozu sie uach ihrer noch gel¬
tenden Instruktion vom 31. Dezember 1825 überdies verpflichtet sind; die Re¬
gierungspräsidenten würden die Laudrüte revidieren, und diese ihre Gemeinde¬
behörden. Daß die kleinen Städte nicht mehr unter der Kommunalanfsicht der
Landräte stehn, ist allerdings ein großer Nbelstaud, da die Regierungspräsidenten
die vielen kleinen Städte ihres Bezirks selbstverständlich nicht eingehend beauf¬
sichtigen können. Aber solche Fehler der Gesetzgebung lassen sich ja auch wieder
ändern. Inr übrigen sei darauf hingewiesen, daß Revisionen nicht nur für die
revidierte Behörde nützlich sind, sondern ebenso für den revidierenden Beamten,
der daraus mehr lernen kann als aus ellenlangen Berichten.

Massow will eine gewisse Garantie dafür schaffen, daß der Verwaltung
das verloren gegangne lebendige Streben nicht nur wiedergegeben wird, sondern
auch erhalten bleibt, indem er durch einen unter dem Monarchen stehenden
Verwaltungsstab die Staatsverwaltung wieder unmittelbar in Beziehung zum
Könige bringen will. Nach dem, was ich vorher gesagt habe, wird man es


Inr Reform der preußische« Verwaltung

vornherein eine ganz andre Stellung haben, wenn man ihm den Titel eines
Vizepräsidenten einräumte. So äußerlich und nebensächlich das klingt, so würde
es doch zweifellos die Wirkung haben, daß sich sehr viel mehr tüchtige Beamte
zu dieser Stellung drängten, als jetzt der Fall ist, weil die Unselbständigkeit
und Abhängigkeit manche abschreckt, und daß man leichter den Entschluß fassen
würde. Vizepräsidenten selbständiger zu machen als Oberregierungsräte.

Ergänzend muß eine Einrichtung geschaffen werden, die es ermöglicht,
einen Austausch zwischen deu Beamten in den Ministerien und denen bei den
Provinzialbehörden herbeizuführen. Es ist durchaus überflüssig, daß die vor¬
tragenden Unke in den Ministerien eine Stellung einnehmen, die es ihnen un¬
möglich macht, zeitweise in die Provinz zurückzukehren und sich dort in Be¬
rührung mit dem frischen Strom des Lebens vor Verknöcherung und Bureau-
kratismns zu bewahren. Mau braucht nicht so weit zu gehn wie Lotz, der für
die Beamten aller Dienstzweige die Schaffung weniger großer Ämtertategorieu
fordert und in ihnen gleiche Besoldung für alle Beamten desselben Dicnst-
alters. Zu solchen gründlichen Änderungen entschließt mau sich bei uus er¬
fahrungsgemäß sehr schwer, und das Bessere könnte da der Feind des Guten
sein. Für die Verwaltung wird es genügen, wenn die Miuisterialräte und die
Oberregierungsrüte in Rang und Gehalt soweit gleichgestellt werden, daß ein
Austausch geschehn kann, geradeso wie in der Armee die Generalstabsoffiziere
von Zeit zu Zeit wieder in die Front kommen. Die Übertragung dieser mili-
tärischen Einrichtung auf die Verwaltung ist dringend notwendig, sie würde
die wohltätigsten Folgen haben.

Der Schlußstein einer nach solchen Regeln durchgeführten Reform müßten
regelmäßige Revisionen aller Behörden sein. Wenn die Ministerien nicht mehr
wie jetzt täglich in die Verwaltung eingreifen, wenn sie sich ihrer eigentlichen
Aufgabe gemäß damit begnügen, allgemeine Grundsätze aufzustellen und Direk¬
tiven zu geben, also die Aufsicht zu führen, so ist es notwendig, daß Kom¬
missare der Minister sich durch Augenschein davon überzeugen, ob diese Grund¬
sätze auch befolgt werden. Es würde sich von selbst ergeben, daß dann auch
die Oberpräsidenten die Regierungen revidieren, wozu sie uach ihrer noch gel¬
tenden Instruktion vom 31. Dezember 1825 überdies verpflichtet sind; die Re¬
gierungspräsidenten würden die Laudrüte revidieren, und diese ihre Gemeinde¬
behörden. Daß die kleinen Städte nicht mehr unter der Kommunalanfsicht der
Landräte stehn, ist allerdings ein großer Nbelstaud, da die Regierungspräsidenten
die vielen kleinen Städte ihres Bezirks selbstverständlich nicht eingehend beauf¬
sichtigen können. Aber solche Fehler der Gesetzgebung lassen sich ja auch wieder
ändern. Inr übrigen sei darauf hingewiesen, daß Revisionen nicht nur für die
revidierte Behörde nützlich sind, sondern ebenso für den revidierenden Beamten,
der daraus mehr lernen kann als aus ellenlangen Berichten.

Massow will eine gewisse Garantie dafür schaffen, daß der Verwaltung
das verloren gegangne lebendige Streben nicht nur wiedergegeben wird, sondern
auch erhalten bleibt, indem er durch einen unter dem Monarchen stehenden
Verwaltungsstab die Staatsverwaltung wieder unmittelbar in Beziehung zum
Könige bringen will. Nach dem, was ich vorher gesagt habe, wird man es


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[0525] Inr Reform der preußische« Verwaltung vornherein eine ganz andre Stellung haben, wenn man ihm den Titel eines Vizepräsidenten einräumte. So äußerlich und nebensächlich das klingt, so würde es doch zweifellos die Wirkung haben, daß sich sehr viel mehr tüchtige Beamte zu dieser Stellung drängten, als jetzt der Fall ist, weil die Unselbständigkeit und Abhängigkeit manche abschreckt, und daß man leichter den Entschluß fassen würde. Vizepräsidenten selbständiger zu machen als Oberregierungsräte. Ergänzend muß eine Einrichtung geschaffen werden, die es ermöglicht, einen Austausch zwischen deu Beamten in den Ministerien und denen bei den Provinzialbehörden herbeizuführen. Es ist durchaus überflüssig, daß die vor¬ tragenden Unke in den Ministerien eine Stellung einnehmen, die es ihnen un¬ möglich macht, zeitweise in die Provinz zurückzukehren und sich dort in Be¬ rührung mit dem frischen Strom des Lebens vor Verknöcherung und Bureau- kratismns zu bewahren. Mau braucht nicht so weit zu gehn wie Lotz, der für die Beamten aller Dienstzweige die Schaffung weniger großer Ämtertategorieu fordert und in ihnen gleiche Besoldung für alle Beamten desselben Dicnst- alters. Zu solchen gründlichen Änderungen entschließt mau sich bei uus er¬ fahrungsgemäß sehr schwer, und das Bessere könnte da der Feind des Guten sein. Für die Verwaltung wird es genügen, wenn die Miuisterialräte und die Oberregierungsrüte in Rang und Gehalt soweit gleichgestellt werden, daß ein Austausch geschehn kann, geradeso wie in der Armee die Generalstabsoffiziere von Zeit zu Zeit wieder in die Front kommen. Die Übertragung dieser mili- tärischen Einrichtung auf die Verwaltung ist dringend notwendig, sie würde die wohltätigsten Folgen haben. Der Schlußstein einer nach solchen Regeln durchgeführten Reform müßten regelmäßige Revisionen aller Behörden sein. Wenn die Ministerien nicht mehr wie jetzt täglich in die Verwaltung eingreifen, wenn sie sich ihrer eigentlichen Aufgabe gemäß damit begnügen, allgemeine Grundsätze aufzustellen und Direk¬ tiven zu geben, also die Aufsicht zu führen, so ist es notwendig, daß Kom¬ missare der Minister sich durch Augenschein davon überzeugen, ob diese Grund¬ sätze auch befolgt werden. Es würde sich von selbst ergeben, daß dann auch die Oberpräsidenten die Regierungen revidieren, wozu sie uach ihrer noch gel¬ tenden Instruktion vom 31. Dezember 1825 überdies verpflichtet sind; die Re¬ gierungspräsidenten würden die Laudrüte revidieren, und diese ihre Gemeinde¬ behörden. Daß die kleinen Städte nicht mehr unter der Kommunalanfsicht der Landräte stehn, ist allerdings ein großer Nbelstaud, da die Regierungspräsidenten die vielen kleinen Städte ihres Bezirks selbstverständlich nicht eingehend beauf¬ sichtigen können. Aber solche Fehler der Gesetzgebung lassen sich ja auch wieder ändern. Inr übrigen sei darauf hingewiesen, daß Revisionen nicht nur für die revidierte Behörde nützlich sind, sondern ebenso für den revidierenden Beamten, der daraus mehr lernen kann als aus ellenlangen Berichten. Massow will eine gewisse Garantie dafür schaffen, daß der Verwaltung das verloren gegangne lebendige Streben nicht nur wiedergegeben wird, sondern auch erhalten bleibt, indem er durch einen unter dem Monarchen stehenden Verwaltungsstab die Staatsverwaltung wieder unmittelbar in Beziehung zum Könige bringen will. Nach dem, was ich vorher gesagt habe, wird man es

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/525>, abgerufen am 28.07.2024.