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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Jur Reform der preußischen Verwaltung

dem Gesetzentwurf, der um Jahre 1902 vorgelegt worden ist, sollte das Studium
von sechs auf sieben Semester verlängert werden, und der angehende Ber-
waltungsbeamte sollte dann acht Monate bei Justizbehvrdeu und zwei Jahre
zehn Monate bei der Regierung, darunter mindestens ein Jahr bei einem Land¬
rate, beschäftigt werden. Ob die Menschen kluger und unterrichteter sein würden,
wenn sie ein Semester mehr auf deutschen Hochschulen zugebracht hätten, wird
manchem zweifelhaft sein, und nach dem in diesem Jahre neu vorgelegten
Gesetzentwurf will man denn auch auf diese Ausdehnung der Studienzeit ver¬
zichten. Die Referendare sollen neun Monate beim Amtsgericht und drei
Jahre und drei Monate im Verwaltungsdienst tütig sein. Unter gewissen
Voraussetzungen aber soll die Beschäftigung beim Amtsgericht sogar ans sechs
Monate verkürzt werden können. Dieser Gesetzentwurf ist schon in Heft 4 und 5
der Grenzboten einer herben, sehr berechtigten Kritik unterzogen worden.

Die Ausbildungszeit bei der Justiz auf neun oder gar sechs Monate be¬
schränken zu wollen ist der unglücklichste Gedanke, den man fassen konnte. Schon
jetzt lernen die Referendare in zwei Jahren wenig genug, weil der Schwerpunkt
der juristischem Ausbildung in den letzten zwei Jahren liegt, besonders in der
Arbeit beim Oberlandesgerichtc; daß sie in neun oder in sechs Monaten so
gut wie gar nichts lernen würden, kann als sicher angenommen werden. Die
Ausbildung der Verwaltungsbeamten leidet daran, daß sie nicht einheitlich ist,
und das wird auch uicht besser werden, wenn die Arbeitszeit bei den Ver¬
waltungsbehörden verlängert wird. Ein gewisses Maß von juristischer Bildung
braucht auch der Verwaltungsbeamte, und je besser er juristisch vorgebildet ist,
desto leichter wird er sich auch in der Verwaltungsgesctzgebung zurechtfinden.
Die einheitliche Ausbildung der Juristen ist der der Verwaltungsbeamten un¬
bedingt überlegen, und wenn soviele von diesen tüchtiges leisten, so geschieht
das trotz der schlechten Ausbildung, weil die Kreise, aus denen sich die Ver¬
waltung zu rekrutieren pflegt, so viele tüchtige Leute zur Verfügung stellen.
Schon jetzt werden die juristisch vorgebildeten Beamten in der Verwaltung
stark bevorzugt, unverhältnismäßig viel Juristen sind gerade in den letzten
Jahren übernommen worden, weil man sie eben nicht entbehren kam: und
will. Die juristische Vorbildung noch weiter zu vermindern, hieße die Ver¬
waltungsbeamten zu Beamten zweiter Klasse machen und die Verwaltung auf
einem Umwege den Juristen ausliefern, denselben Juristen, denen in der sehr
merkwürdigen Begründung des Gesetzentwurfs die Initiative abgesprochen wird.

Der Verfasser des Aufsatzes in Heft 4 und 5 der Grenzboten ist konse-
anenter als die Regierung, indem er vorschlägt, die Verwaltung solle die
Ausbildung ihres Nachwuchses von dem Zeitpunkt an selbst in die Hand
nehmen, wo der junge Mann die Schule verläßt, für eine gründliche, praktische,
juristische und administrative Vorbildung der Beamten sorgen und Justitiare
nur noch vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justiz borgen. Das
klingt ja recht gut, gibt aber doch zu manchen Bedenken Anlaß. Auch wenn
man es für nützlich und durchführbar halten wollte, daß sich die jungen Leute
sofort nach dem Abiturientenexamen für die Verwaltungslaufbahn entscheiden
müßten, so würde der Mangel an geschlossener Ausbildung doch immer fühl-


Jur Reform der preußischen Verwaltung

dem Gesetzentwurf, der um Jahre 1902 vorgelegt worden ist, sollte das Studium
von sechs auf sieben Semester verlängert werden, und der angehende Ber-
waltungsbeamte sollte dann acht Monate bei Justizbehvrdeu und zwei Jahre
zehn Monate bei der Regierung, darunter mindestens ein Jahr bei einem Land¬
rate, beschäftigt werden. Ob die Menschen kluger und unterrichteter sein würden,
wenn sie ein Semester mehr auf deutschen Hochschulen zugebracht hätten, wird
manchem zweifelhaft sein, und nach dem in diesem Jahre neu vorgelegten
Gesetzentwurf will man denn auch auf diese Ausdehnung der Studienzeit ver¬
zichten. Die Referendare sollen neun Monate beim Amtsgericht und drei
Jahre und drei Monate im Verwaltungsdienst tütig sein. Unter gewissen
Voraussetzungen aber soll die Beschäftigung beim Amtsgericht sogar ans sechs
Monate verkürzt werden können. Dieser Gesetzentwurf ist schon in Heft 4 und 5
der Grenzboten einer herben, sehr berechtigten Kritik unterzogen worden.

Die Ausbildungszeit bei der Justiz auf neun oder gar sechs Monate be¬
schränken zu wollen ist der unglücklichste Gedanke, den man fassen konnte. Schon
jetzt lernen die Referendare in zwei Jahren wenig genug, weil der Schwerpunkt
der juristischem Ausbildung in den letzten zwei Jahren liegt, besonders in der
Arbeit beim Oberlandesgerichtc; daß sie in neun oder in sechs Monaten so
gut wie gar nichts lernen würden, kann als sicher angenommen werden. Die
Ausbildung der Verwaltungsbeamten leidet daran, daß sie nicht einheitlich ist,
und das wird auch uicht besser werden, wenn die Arbeitszeit bei den Ver¬
waltungsbehörden verlängert wird. Ein gewisses Maß von juristischer Bildung
braucht auch der Verwaltungsbeamte, und je besser er juristisch vorgebildet ist,
desto leichter wird er sich auch in der Verwaltungsgesctzgebung zurechtfinden.
Die einheitliche Ausbildung der Juristen ist der der Verwaltungsbeamten un¬
bedingt überlegen, und wenn soviele von diesen tüchtiges leisten, so geschieht
das trotz der schlechten Ausbildung, weil die Kreise, aus denen sich die Ver¬
waltung zu rekrutieren pflegt, so viele tüchtige Leute zur Verfügung stellen.
Schon jetzt werden die juristisch vorgebildeten Beamten in der Verwaltung
stark bevorzugt, unverhältnismäßig viel Juristen sind gerade in den letzten
Jahren übernommen worden, weil man sie eben nicht entbehren kam: und
will. Die juristische Vorbildung noch weiter zu vermindern, hieße die Ver¬
waltungsbeamten zu Beamten zweiter Klasse machen und die Verwaltung auf
einem Umwege den Juristen ausliefern, denselben Juristen, denen in der sehr
merkwürdigen Begründung des Gesetzentwurfs die Initiative abgesprochen wird.

Der Verfasser des Aufsatzes in Heft 4 und 5 der Grenzboten ist konse-
anenter als die Regierung, indem er vorschlägt, die Verwaltung solle die
Ausbildung ihres Nachwuchses von dem Zeitpunkt an selbst in die Hand
nehmen, wo der junge Mann die Schule verläßt, für eine gründliche, praktische,
juristische und administrative Vorbildung der Beamten sorgen und Justitiare
nur noch vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justiz borgen. Das
klingt ja recht gut, gibt aber doch zu manchen Bedenken Anlaß. Auch wenn
man es für nützlich und durchführbar halten wollte, daß sich die jungen Leute
sofort nach dem Abiturientenexamen für die Verwaltungslaufbahn entscheiden
müßten, so würde der Mangel an geschlossener Ausbildung doch immer fühl-


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[0522] Jur Reform der preußischen Verwaltung dem Gesetzentwurf, der um Jahre 1902 vorgelegt worden ist, sollte das Studium von sechs auf sieben Semester verlängert werden, und der angehende Ber- waltungsbeamte sollte dann acht Monate bei Justizbehvrdeu und zwei Jahre zehn Monate bei der Regierung, darunter mindestens ein Jahr bei einem Land¬ rate, beschäftigt werden. Ob die Menschen kluger und unterrichteter sein würden, wenn sie ein Semester mehr auf deutschen Hochschulen zugebracht hätten, wird manchem zweifelhaft sein, und nach dem in diesem Jahre neu vorgelegten Gesetzentwurf will man denn auch auf diese Ausdehnung der Studienzeit ver¬ zichten. Die Referendare sollen neun Monate beim Amtsgericht und drei Jahre und drei Monate im Verwaltungsdienst tütig sein. Unter gewissen Voraussetzungen aber soll die Beschäftigung beim Amtsgericht sogar ans sechs Monate verkürzt werden können. Dieser Gesetzentwurf ist schon in Heft 4 und 5 der Grenzboten einer herben, sehr berechtigten Kritik unterzogen worden. Die Ausbildungszeit bei der Justiz auf neun oder gar sechs Monate be¬ schränken zu wollen ist der unglücklichste Gedanke, den man fassen konnte. Schon jetzt lernen die Referendare in zwei Jahren wenig genug, weil der Schwerpunkt der juristischem Ausbildung in den letzten zwei Jahren liegt, besonders in der Arbeit beim Oberlandesgerichtc; daß sie in neun oder in sechs Monaten so gut wie gar nichts lernen würden, kann als sicher angenommen werden. Die Ausbildung der Verwaltungsbeamten leidet daran, daß sie nicht einheitlich ist, und das wird auch uicht besser werden, wenn die Arbeitszeit bei den Ver¬ waltungsbehörden verlängert wird. Ein gewisses Maß von juristischer Bildung braucht auch der Verwaltungsbeamte, und je besser er juristisch vorgebildet ist, desto leichter wird er sich auch in der Verwaltungsgesctzgebung zurechtfinden. Die einheitliche Ausbildung der Juristen ist der der Verwaltungsbeamten un¬ bedingt überlegen, und wenn soviele von diesen tüchtiges leisten, so geschieht das trotz der schlechten Ausbildung, weil die Kreise, aus denen sich die Ver¬ waltung zu rekrutieren pflegt, so viele tüchtige Leute zur Verfügung stellen. Schon jetzt werden die juristisch vorgebildeten Beamten in der Verwaltung stark bevorzugt, unverhältnismäßig viel Juristen sind gerade in den letzten Jahren übernommen worden, weil man sie eben nicht entbehren kam: und will. Die juristische Vorbildung noch weiter zu vermindern, hieße die Ver¬ waltungsbeamten zu Beamten zweiter Klasse machen und die Verwaltung auf einem Umwege den Juristen ausliefern, denselben Juristen, denen in der sehr merkwürdigen Begründung des Gesetzentwurfs die Initiative abgesprochen wird. Der Verfasser des Aufsatzes in Heft 4 und 5 der Grenzboten ist konse- anenter als die Regierung, indem er vorschlägt, die Verwaltung solle die Ausbildung ihres Nachwuchses von dem Zeitpunkt an selbst in die Hand nehmen, wo der junge Mann die Schule verläßt, für eine gründliche, praktische, juristische und administrative Vorbildung der Beamten sorgen und Justitiare nur noch vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justiz borgen. Das klingt ja recht gut, gibt aber doch zu manchen Bedenken Anlaß. Auch wenn man es für nützlich und durchführbar halten wollte, daß sich die jungen Leute sofort nach dem Abiturientenexamen für die Verwaltungslaufbahn entscheiden müßten, so würde der Mangel an geschlossener Ausbildung doch immer fühl-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/522>, abgerufen am 24.11.2024.