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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Zur Reform der preußischen Verwaltung

rat und die erforderliche .Zahl von Raten und Assessoren beigegeben werden.
Unter dein Statthalter sollen nach Lotz folgende Behörden arbeiten: 1. das
Prvvinzialschlilkollegimil, 2. der Obcrschulrat für die bisher von den Re¬
gierungen bearbeiteten Unterrichtsangelegenheiten, 3. die Provinzialstener-
direktion, 4. das Finauzkollegium für die Verwaltung der direkten Steuern,
5. das Domänen- und Forstamt, 6. das Landeskultnrcunt, auf das die
Zuständigkeit der Regierungspräsidenten in Sachen der Landwirtschaft, der
Meliorationen, der Wasserpolizei und des Deichwesens übergehn. Bei dein
Landesknltnramt wird ein Sprnchsenat eingerichtet, der an die Stelle der
Geueralkommission tritt, soweit diese eine rechtsprechende Tätigkeit ausübt, und
außerdem ein zum Teil aus Laien bestehender Landeskultnrrat, von dessen
Zustimmung die Genehmigung von Gcnossenschastsstatuten abhängt.

Als Organ des Landeskulturamts und als Meliorationsbehörden schlagt
Lotz vor, Kreisknlturkommissionen zu bilden für Teile des Regierungsbezirks,
ans die die Befugnisse der Spezialkommissionen, der Meliorationsbauinspektoren
und anch die der Landräte in landwirtschaftlichen Angelegenheiten übergehn.

7. Die Strombaudirektion, 8. die Bandirektion für die staatlichen Ball¬
angelegenheiten der Provinz, 9. das Medizinalkollegium, 10. der Kurator
der Strafanstalten und Gefängnisse, 11. das Gelverbeschulknratorium für die
Leitung des gewerbliche" Unterrichts, 12. das Fabrikaufsichtsamt für die
Gewcrbeiuspektiou in der Provinz.

Den Regierungspräsidenten sollen verbleiben die Landespolizei, die Aufsicht
über die Kommnnnlverwaltnng und die Gewerbepolizei.

Die Landratsämter bleibe" unverändert, doch wird bei ihnen ein Kreis¬
schulamt errichtet, ans das von den Regierungsnbteilungen für Kirchen- und
Schulsachen die Aufsicht über das Schulvermögen und die Schulgebüude, die
Beschlußfassung über die Bildung neuer Schulbezirke, über den Umbau von
Schulhäusern, die Errichtung neuer Lehrerstellen und das Lehrerbesolduugs-
wesen übergehn.

Mindestens einmal im Jahre soll der Statthalter die Vorsitzenden der
Proviuzialbehörden und Regierungen zu gemeinsamer Erörterung der Ver-
lvaltungsangclegenheiten versammeln. Die Mitglieder dieser Behörden sollen
nach Möglichkeit zugezogen, die Mitglieder des Provinzialrats, des Provinzial-
misschusses und der Landesdirektor können eingeladen werden.

Solveit die Borschläge von Lotz. Er nennt sie einfach und erwartet von
ihnen, daß die Ministerien, die man jetzt als Wasserköpfe bezeichne, ihrer ur¬
sprünglichen Aufgabe der Gesetzgebung und der Beaufsichtigung der Verwaltung
zurückgegeben werden würden. In der Provinzialvcrwaltnng aber werde alles,
was man unter Burenukratismus verstehe, dadurch beseitigt werden, daß zwischen
de" vereinfachten Behörden ein regelmäßiger mündlicher Meinungsaustausch
stattfinden könne.

Dieser Optimismus von Lotz ist beneidenswert, aber teilen kann ich ihn
uicht. Durch die Vereinigung so vieler Behörden unter einem Statthalter
würde ein Wasserkopf allerschlimmster Art geschaffen werden. Wenn jetzt schon
bei den Regierungen die drei Abteilungen und der Bezirksausschuß schriftlich


Zur Reform der preußischen Verwaltung

rat und die erforderliche .Zahl von Raten und Assessoren beigegeben werden.
Unter dein Statthalter sollen nach Lotz folgende Behörden arbeiten: 1. das
Prvvinzialschlilkollegimil, 2. der Obcrschulrat für die bisher von den Re¬
gierungen bearbeiteten Unterrichtsangelegenheiten, 3. die Provinzialstener-
direktion, 4. das Finauzkollegium für die Verwaltung der direkten Steuern,
5. das Domänen- und Forstamt, 6. das Landeskultnrcunt, auf das die
Zuständigkeit der Regierungspräsidenten in Sachen der Landwirtschaft, der
Meliorationen, der Wasserpolizei und des Deichwesens übergehn. Bei dein
Landesknltnramt wird ein Sprnchsenat eingerichtet, der an die Stelle der
Geueralkommission tritt, soweit diese eine rechtsprechende Tätigkeit ausübt, und
außerdem ein zum Teil aus Laien bestehender Landeskultnrrat, von dessen
Zustimmung die Genehmigung von Gcnossenschastsstatuten abhängt.

Als Organ des Landeskulturamts und als Meliorationsbehörden schlagt
Lotz vor, Kreisknlturkommissionen zu bilden für Teile des Regierungsbezirks,
ans die die Befugnisse der Spezialkommissionen, der Meliorationsbauinspektoren
und anch die der Landräte in landwirtschaftlichen Angelegenheiten übergehn.

7. Die Strombaudirektion, 8. die Bandirektion für die staatlichen Ball¬
angelegenheiten der Provinz, 9. das Medizinalkollegium, 10. der Kurator
der Strafanstalten und Gefängnisse, 11. das Gelverbeschulknratorium für die
Leitung des gewerbliche» Unterrichts, 12. das Fabrikaufsichtsamt für die
Gewcrbeiuspektiou in der Provinz.

Den Regierungspräsidenten sollen verbleiben die Landespolizei, die Aufsicht
über die Kommnnnlverwaltnng und die Gewerbepolizei.

Die Landratsämter bleibe» unverändert, doch wird bei ihnen ein Kreis¬
schulamt errichtet, ans das von den Regierungsnbteilungen für Kirchen- und
Schulsachen die Aufsicht über das Schulvermögen und die Schulgebüude, die
Beschlußfassung über die Bildung neuer Schulbezirke, über den Umbau von
Schulhäusern, die Errichtung neuer Lehrerstellen und das Lehrerbesolduugs-
wesen übergehn.

Mindestens einmal im Jahre soll der Statthalter die Vorsitzenden der
Proviuzialbehörden und Regierungen zu gemeinsamer Erörterung der Ver-
lvaltungsangclegenheiten versammeln. Die Mitglieder dieser Behörden sollen
nach Möglichkeit zugezogen, die Mitglieder des Provinzialrats, des Provinzial-
misschusses und der Landesdirektor können eingeladen werden.

Solveit die Borschläge von Lotz. Er nennt sie einfach und erwartet von
ihnen, daß die Ministerien, die man jetzt als Wasserköpfe bezeichne, ihrer ur¬
sprünglichen Aufgabe der Gesetzgebung und der Beaufsichtigung der Verwaltung
zurückgegeben werden würden. In der Provinzialvcrwaltnng aber werde alles,
was man unter Burenukratismus verstehe, dadurch beseitigt werden, daß zwischen
de» vereinfachten Behörden ein regelmäßiger mündlicher Meinungsaustausch
stattfinden könne.

Dieser Optimismus von Lotz ist beneidenswert, aber teilen kann ich ihn
uicht. Durch die Vereinigung so vieler Behörden unter einem Statthalter
würde ein Wasserkopf allerschlimmster Art geschaffen werden. Wenn jetzt schon
bei den Regierungen die drei Abteilungen und der Bezirksausschuß schriftlich


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[0451] Zur Reform der preußischen Verwaltung rat und die erforderliche .Zahl von Raten und Assessoren beigegeben werden. Unter dein Statthalter sollen nach Lotz folgende Behörden arbeiten: 1. das Prvvinzialschlilkollegimil, 2. der Obcrschulrat für die bisher von den Re¬ gierungen bearbeiteten Unterrichtsangelegenheiten, 3. die Provinzialstener- direktion, 4. das Finauzkollegium für die Verwaltung der direkten Steuern, 5. das Domänen- und Forstamt, 6. das Landeskultnrcunt, auf das die Zuständigkeit der Regierungspräsidenten in Sachen der Landwirtschaft, der Meliorationen, der Wasserpolizei und des Deichwesens übergehn. Bei dein Landesknltnramt wird ein Sprnchsenat eingerichtet, der an die Stelle der Geueralkommission tritt, soweit diese eine rechtsprechende Tätigkeit ausübt, und außerdem ein zum Teil aus Laien bestehender Landeskultnrrat, von dessen Zustimmung die Genehmigung von Gcnossenschastsstatuten abhängt. Als Organ des Landeskulturamts und als Meliorationsbehörden schlagt Lotz vor, Kreisknlturkommissionen zu bilden für Teile des Regierungsbezirks, ans die die Befugnisse der Spezialkommissionen, der Meliorationsbauinspektoren und anch die der Landräte in landwirtschaftlichen Angelegenheiten übergehn. 7. Die Strombaudirektion, 8. die Bandirektion für die staatlichen Ball¬ angelegenheiten der Provinz, 9. das Medizinalkollegium, 10. der Kurator der Strafanstalten und Gefängnisse, 11. das Gelverbeschulknratorium für die Leitung des gewerbliche» Unterrichts, 12. das Fabrikaufsichtsamt für die Gewcrbeiuspektiou in der Provinz. Den Regierungspräsidenten sollen verbleiben die Landespolizei, die Aufsicht über die Kommnnnlverwaltnng und die Gewerbepolizei. Die Landratsämter bleibe» unverändert, doch wird bei ihnen ein Kreis¬ schulamt errichtet, ans das von den Regierungsnbteilungen für Kirchen- und Schulsachen die Aufsicht über das Schulvermögen und die Schulgebüude, die Beschlußfassung über die Bildung neuer Schulbezirke, über den Umbau von Schulhäusern, die Errichtung neuer Lehrerstellen und das Lehrerbesolduugs- wesen übergehn. Mindestens einmal im Jahre soll der Statthalter die Vorsitzenden der Proviuzialbehörden und Regierungen zu gemeinsamer Erörterung der Ver- lvaltungsangclegenheiten versammeln. Die Mitglieder dieser Behörden sollen nach Möglichkeit zugezogen, die Mitglieder des Provinzialrats, des Provinzial- misschusses und der Landesdirektor können eingeladen werden. Solveit die Borschläge von Lotz. Er nennt sie einfach und erwartet von ihnen, daß die Ministerien, die man jetzt als Wasserköpfe bezeichne, ihrer ur¬ sprünglichen Aufgabe der Gesetzgebung und der Beaufsichtigung der Verwaltung zurückgegeben werden würden. In der Provinzialvcrwaltnng aber werde alles, was man unter Burenukratismus verstehe, dadurch beseitigt werden, daß zwischen de» vereinfachten Behörden ein regelmäßiger mündlicher Meinungsaustausch stattfinden könne. Dieser Optimismus von Lotz ist beneidenswert, aber teilen kann ich ihn uicht. Durch die Vereinigung so vieler Behörden unter einem Statthalter würde ein Wasserkopf allerschlimmster Art geschaffen werden. Wenn jetzt schon bei den Regierungen die drei Abteilungen und der Bezirksausschuß schriftlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/451>, abgerufen am 24.11.2024.