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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Neichsfiuanzreforrn gar nicht denkbar. Es ist in den Grenzboten schon früher
des verdienstlichen Versuchs gedacht worden, den zuerst der Deutsche Flotten¬
verein (Jahrbuch 1901) zur Gewinnung einer solchen Statistik gemacht hatte,
auch kurz erwähnt worden, daß 1902 das Kaiserliche Statistische Amt die
Finanzen der deutschen Vundesstaaten zu bearbeiten angefangen hat. Es ist
klar, daß diese Aufgabe nur von Amts wegen befriedigend durchgeführt werden
kann, und daß sie -- gerade in Rücksicht auf die unhaltbare Verfassung der
deutschen Reichs- und Einzelstaatsfinanzen -- als einer der allerwichtrgsten
Zweige der Statistik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß. So be¬
sonders anerkennenswert also auch die Initiative des Deutschen Flottenverems
war. so mußte hier die amtliche Statistik eingreifen. Sie hat es 1902, trotz
der großen Schwierigkeiten, die in der Sache liegen, mit großem Geschick und
gutem Erfolg getan, wenn auch das Stadium eines ersten Versuchs noch nicht
überwunden werden konnte. Unter bereitwilliger Mitwirkung der amtlichen
Statistiker der Bundesstaaten, namentlich des Direktors von Zeller (Württem¬
berg) und Adolf Wagners (Preußen), hat das Kaiserliche Statistische Amt
von den Einzelstaaten auf Grund einheitlicher Formulare Übersichten über den
Staatsbedarf, die Staatseinnahmen, die wichtigern Bestandteile des Staats¬
vermögens und über die Staatsschulden zugestellt erhalten, und es ist die all¬
jährliche Einsendung zugesagt worden. Ein besondres Verdienst an dieser
hochbedeutsamen Ergänzung der amtlichen Statistik des Reichs ist der Energie
zu verdanken, mit der das Mitglied des Kaiserlichen Statistischen Amts, der
Regierungsrat Professor Dr. Zahn, die Angelegenheit gefördert hat. Wir
machen auf alles das deshalb hier so umständlich aufmerksam, weil in diesem
neuen Zweige der Reichsstatistik eine der allerwichtigsten grundlegenden Vor¬
arbeiten der Reichsfinanzreform zu erkennen ist, und weil man in ferner
stehenden Kreisen keine Ahnung davon hat, wie wenig wir bisher auf diesem
Gebiet unterrichtet waren.

In der nachstehenden Übersicht sind die Einnahmen der einzelnen Bundes¬
staaten -- ans den Kops der Bevölkerung berechnet --, und außerdem ist -- ebenso
berechnet -- der Bestand der Staatsschulden mitgeteilt. Es sind dabei nur
die eignen ordentlichen Einnahmen der Staaten berücksichtigt worden, nicht auch
die Überschüsse der Überweisungen vom Reich über die an das Reich gezählten
Matriknlarbeiträge. Solche Überschüsse waren in den letzten Jahren so gut wie
nicht vorhanden. Für unsern Zweck sind sie jedenfalls ganz ohne Bedeutung.")
Nicht berücksichtigt sind hier ferner die ordentlichen Einnahmen aus Gebühren,
Sporteln, aus Vergütungen aus der Reichskasse, die Überschüsse aus frühern Jahren
und dergleichen, die im ganzen noch nicht zehn Prozent aller ordentlichen Ein-
nahmen der Einzelstaaten ausmachen. Ferner sind die außerordentlichen Staats¬
einnahmen (aus Anleihen usw.) außer Ansatz gelassen. Wir ziehn also nur in
Betracht die "Erwerbseinkünfte" und die "Steuern." Zu den ^rwervs-
eintunften" sind gerechnet worden die Einnahmen aus Staatsdomänen, <staalv-
forsten, Staatsbergwerken, -Hütten und -Salinen, Staatseisenbahnen. Po) en und
Telegraphen und sonstigen Staatsbetrieben. Die "Steuern" sind untersthieden in
..direkte" Steuern einerseits und Aufwandssteuern, Verkehrssteuern und Erbschasts-
und Schenkungssteuern anderseits. Zu den "direkten Steuern" sind gerechnet: allge¬
meine Einkommensteuern, Ergcinzungs- (Vermögens-) steuern, Ertragsstenern (d. h.
Grundsteuern, Gebnudesteuern. Wohnsteuern, Gewerbesteuern, Kapitalrentensteuern.



Vergl, statistisches Jahrbuch sür das Deutsche Reich, 1902, Seite 196.
Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Neichsfiuanzreforrn gar nicht denkbar. Es ist in den Grenzboten schon früher
des verdienstlichen Versuchs gedacht worden, den zuerst der Deutsche Flotten¬
verein (Jahrbuch 1901) zur Gewinnung einer solchen Statistik gemacht hatte,
auch kurz erwähnt worden, daß 1902 das Kaiserliche Statistische Amt die
Finanzen der deutschen Vundesstaaten zu bearbeiten angefangen hat. Es ist
klar, daß diese Aufgabe nur von Amts wegen befriedigend durchgeführt werden
kann, und daß sie — gerade in Rücksicht auf die unhaltbare Verfassung der
deutschen Reichs- und Einzelstaatsfinanzen — als einer der allerwichtrgsten
Zweige der Statistik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß. So be¬
sonders anerkennenswert also auch die Initiative des Deutschen Flottenverems
war. so mußte hier die amtliche Statistik eingreifen. Sie hat es 1902, trotz
der großen Schwierigkeiten, die in der Sache liegen, mit großem Geschick und
gutem Erfolg getan, wenn auch das Stadium eines ersten Versuchs noch nicht
überwunden werden konnte. Unter bereitwilliger Mitwirkung der amtlichen
Statistiker der Bundesstaaten, namentlich des Direktors von Zeller (Württem¬
berg) und Adolf Wagners (Preußen), hat das Kaiserliche Statistische Amt
von den Einzelstaaten auf Grund einheitlicher Formulare Übersichten über den
Staatsbedarf, die Staatseinnahmen, die wichtigern Bestandteile des Staats¬
vermögens und über die Staatsschulden zugestellt erhalten, und es ist die all¬
jährliche Einsendung zugesagt worden. Ein besondres Verdienst an dieser
hochbedeutsamen Ergänzung der amtlichen Statistik des Reichs ist der Energie
zu verdanken, mit der das Mitglied des Kaiserlichen Statistischen Amts, der
Regierungsrat Professor Dr. Zahn, die Angelegenheit gefördert hat. Wir
machen auf alles das deshalb hier so umständlich aufmerksam, weil in diesem
neuen Zweige der Reichsstatistik eine der allerwichtigsten grundlegenden Vor¬
arbeiten der Reichsfinanzreform zu erkennen ist, und weil man in ferner
stehenden Kreisen keine Ahnung davon hat, wie wenig wir bisher auf diesem
Gebiet unterrichtet waren.

In der nachstehenden Übersicht sind die Einnahmen der einzelnen Bundes¬
staaten — ans den Kops der Bevölkerung berechnet —, und außerdem ist — ebenso
berechnet — der Bestand der Staatsschulden mitgeteilt. Es sind dabei nur
die eignen ordentlichen Einnahmen der Staaten berücksichtigt worden, nicht auch
die Überschüsse der Überweisungen vom Reich über die an das Reich gezählten
Matriknlarbeiträge. Solche Überschüsse waren in den letzten Jahren so gut wie
nicht vorhanden. Für unsern Zweck sind sie jedenfalls ganz ohne Bedeutung.")
Nicht berücksichtigt sind hier ferner die ordentlichen Einnahmen aus Gebühren,
Sporteln, aus Vergütungen aus der Reichskasse, die Überschüsse aus frühern Jahren
und dergleichen, die im ganzen noch nicht zehn Prozent aller ordentlichen Ein-
nahmen der Einzelstaaten ausmachen. Ferner sind die außerordentlichen Staats¬
einnahmen (aus Anleihen usw.) außer Ansatz gelassen. Wir ziehn also nur in
Betracht die „Erwerbseinkünfte" und die „Steuern." Zu den ^rwervs-
eintunften" sind gerechnet worden die Einnahmen aus Staatsdomänen, <staalv-
forsten, Staatsbergwerken, -Hütten und -Salinen, Staatseisenbahnen. Po) en und
Telegraphen und sonstigen Staatsbetrieben. Die „Steuern" sind untersthieden in
..direkte" Steuern einerseits und Aufwandssteuern, Verkehrssteuern und Erbschasts-
und Schenkungssteuern anderseits. Zu den „direkten Steuern" sind gerechnet: allge¬
meine Einkommensteuern, Ergcinzungs- (Vermögens-) steuern, Ertragsstenern (d. h.
Grundsteuern, Gebnudesteuern. Wohnsteuern, Gewerbesteuern, Kapitalrentensteuern.



Vergl, statistisches Jahrbuch sür das Deutsche Reich, 1902, Seite 196.
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[0395] Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten Neichsfiuanzreforrn gar nicht denkbar. Es ist in den Grenzboten schon früher des verdienstlichen Versuchs gedacht worden, den zuerst der Deutsche Flotten¬ verein (Jahrbuch 1901) zur Gewinnung einer solchen Statistik gemacht hatte, auch kurz erwähnt worden, daß 1902 das Kaiserliche Statistische Amt die Finanzen der deutschen Vundesstaaten zu bearbeiten angefangen hat. Es ist klar, daß diese Aufgabe nur von Amts wegen befriedigend durchgeführt werden kann, und daß sie — gerade in Rücksicht auf die unhaltbare Verfassung der deutschen Reichs- und Einzelstaatsfinanzen — als einer der allerwichtrgsten Zweige der Statistik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß. So be¬ sonders anerkennenswert also auch die Initiative des Deutschen Flottenverems war. so mußte hier die amtliche Statistik eingreifen. Sie hat es 1902, trotz der großen Schwierigkeiten, die in der Sache liegen, mit großem Geschick und gutem Erfolg getan, wenn auch das Stadium eines ersten Versuchs noch nicht überwunden werden konnte. Unter bereitwilliger Mitwirkung der amtlichen Statistiker der Bundesstaaten, namentlich des Direktors von Zeller (Württem¬ berg) und Adolf Wagners (Preußen), hat das Kaiserliche Statistische Amt von den Einzelstaaten auf Grund einheitlicher Formulare Übersichten über den Staatsbedarf, die Staatseinnahmen, die wichtigern Bestandteile des Staats¬ vermögens und über die Staatsschulden zugestellt erhalten, und es ist die all¬ jährliche Einsendung zugesagt worden. Ein besondres Verdienst an dieser hochbedeutsamen Ergänzung der amtlichen Statistik des Reichs ist der Energie zu verdanken, mit der das Mitglied des Kaiserlichen Statistischen Amts, der Regierungsrat Professor Dr. Zahn, die Angelegenheit gefördert hat. Wir machen auf alles das deshalb hier so umständlich aufmerksam, weil in diesem neuen Zweige der Reichsstatistik eine der allerwichtigsten grundlegenden Vor¬ arbeiten der Reichsfinanzreform zu erkennen ist, und weil man in ferner stehenden Kreisen keine Ahnung davon hat, wie wenig wir bisher auf diesem Gebiet unterrichtet waren. In der nachstehenden Übersicht sind die Einnahmen der einzelnen Bundes¬ staaten — ans den Kops der Bevölkerung berechnet —, und außerdem ist — ebenso berechnet — der Bestand der Staatsschulden mitgeteilt. Es sind dabei nur die eignen ordentlichen Einnahmen der Staaten berücksichtigt worden, nicht auch die Überschüsse der Überweisungen vom Reich über die an das Reich gezählten Matriknlarbeiträge. Solche Überschüsse waren in den letzten Jahren so gut wie nicht vorhanden. Für unsern Zweck sind sie jedenfalls ganz ohne Bedeutung.") Nicht berücksichtigt sind hier ferner die ordentlichen Einnahmen aus Gebühren, Sporteln, aus Vergütungen aus der Reichskasse, die Überschüsse aus frühern Jahren und dergleichen, die im ganzen noch nicht zehn Prozent aller ordentlichen Ein- nahmen der Einzelstaaten ausmachen. Ferner sind die außerordentlichen Staats¬ einnahmen (aus Anleihen usw.) außer Ansatz gelassen. Wir ziehn also nur in Betracht die „Erwerbseinkünfte" und die „Steuern." Zu den ^rwervs- eintunften" sind gerechnet worden die Einnahmen aus Staatsdomänen, <staalv- forsten, Staatsbergwerken, -Hütten und -Salinen, Staatseisenbahnen. Po) en und Telegraphen und sonstigen Staatsbetrieben. Die „Steuern" sind untersthieden in ..direkte" Steuern einerseits und Aufwandssteuern, Verkehrssteuern und Erbschasts- und Schenkungssteuern anderseits. Zu den „direkten Steuern" sind gerechnet: allge¬ meine Einkommensteuern, Ergcinzungs- (Vermögens-) steuern, Ertragsstenern (d. h. Grundsteuern, Gebnudesteuern. Wohnsteuern, Gewerbesteuern, Kapitalrentensteuern. Vergl, statistisches Jahrbuch sür das Deutsche Reich, 1902, Seite 196.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/395>, abgerufen am 28.07.2024.