Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.Hochwürdige Provinzialshnvde Uwlle die Generalshnode ersuchen, im Interesse Bei der den meisten Protestanten mangelnden und doch zur Beurteilung 1. Ihr werdet berufen, die Gemeinde Jesu Christi, die er durch sein eignes Nach Verlesung der vorgeschriebnen Vorhaltungen fordert der Ordinator Zweitens war ein Antrag Bartusch -- mit etwa vierzig Unterschriften ^ Die Prvvinzialsynvde wolle beschließen, die Generalsynode zu ersuchen, aufs Diese beiden Anträge Manteuffel und Bartnsch wurden aber zu Gunsten Die Provinzialshnode erkennt mit Bedauern, daß sich in der Theologie Rich¬ Hochwürdige Provinzialshnvde Uwlle die Generalshnode ersuchen, im Interesse Bei der den meisten Protestanten mangelnden und doch zur Beurteilung 1. Ihr werdet berufen, die Gemeinde Jesu Christi, die er durch sein eignes Nach Verlesung der vorgeschriebnen Vorhaltungen fordert der Ordinator Zweitens war ein Antrag Bartusch — mit etwa vierzig Unterschriften ^ Die Prvvinzialsynvde wolle beschließen, die Generalsynode zu ersuchen, aufs Diese beiden Anträge Manteuffel und Bartnsch wurden aber zu Gunsten Die Provinzialshnode erkennt mit Bedauern, daß sich in der Theologie Rich¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0331" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239887"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1645"> Hochwürdige Provinzialshnvde Uwlle die Generalshnode ersuchen, im Interesse<lb/> des Fortbestands unsrer Landeskirche als einer auf den Grund der Apostel und<lb/> Propheten gegründeten Kirchengemeinschaft durch den Evangelischen Oberkirchenrat<lb/> an den Herrn Kultusminister die dringende Bitte zu richten: für das Lehramt in<lb/> den evangelisch-theologischen Fakultäten Seiner Majestät dem Könige, entsprechend<lb/> den Faknltätsstatuten, nicht Dozenten jeder theologischen Richtung, sondern nur<lb/> solche Männer vorzuschlagen, die imstande sind, die ihnen anvertraute theologische<lb/> Jugend so zu rüsten, daß diese dereinst das geistliche Amt ehrlicherweise dein<lb/> Ordinntivnsgelübde gemäß auszurichten vermag.</p><lb/> <p xml:id="ID_1646"> Bei der den meisten Protestanten mangelnden und doch zur Beurteilung<lb/> der ganzen Frage unerläßlichen Kenntnis der hier in Betracht kommenden<lb/> wichtigsten kirchengesetzlich geltenden Bestimmungen ist es nötig, auch den<lb/> Wortlaut des Ordinationsgelübdes in seinem Hauptinhalte mitzuteilen, auf<lb/> das der Antrag Manteuffel konsequenter- und sachgemäßerweisc auch für<lb/> die Anforderungen den Schiverpunkt legt, die an die theologischen Fakultäten<lb/> zu stellen wären. Nachdem die Ordinandeu mit dein Ordinator durch Aus¬<lb/> sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses ihren Glauben „beknuut"<lb/> haben, hält der Ordiuator unter andern: — im ganzen sind es vier Punkte —<lb/> den Ordinandeu folgendes vor:</p><lb/> <p xml:id="ID_1647"> 1. Ihr werdet berufen, die Gemeinde Jesu Christi, die er durch sein eignes<lb/> Blut erworben hat, rin dem reinen Worte Gottes zu weiden, die heiligen Sakra¬<lb/> mente nach der Einsetzung Jesu Christi zu spenden, das Heil der euch anvertrauten<lb/> Seelen durch treue Vermcihnung mit anhaltendem Gebet zu suchen usw. 2. Dabei<lb/> sollt ihr ernstlich beachten, daß es dem evangelischen Prediger nicht zusteht, eine<lb/> andre Lehre zu verkündigen und auszubreiten als die, welche gegründet ist in<lb/> Gottes läutern- und klarem Wort, verfaßt in der Heiligen Schrift Alten und Neuen<lb/> Testaments, unsre alleinige Glaubensnorm. und bezeugt in den drei christlichen<lb/> Hnuptshmbvlcn, dein Apostolischen, Niccinischen und Athanasicmischen, und in den<lb/> Bekenntnisschriften unsrer Kirche jhier werden, wie herkömmlich, die symbolischen<lb/> Schriften gencmntj.</p><lb/> <p xml:id="ID_1648"> Nach Verlesung der vorgeschriebnen Vorhaltungen fordert der Ordinator<lb/> die Ordinandeu mit den Worten zur Ablegung des Gelübdes auf: „Seid ihr<lb/> nun entschlossen, dies alles zu geloben, und willigt ihr ein, über euch zu<lb/> nehmen das teure Predigtamt, so antwortet: Ja." Die Ordiuandeu nntwvrteu<lb/> darauf: „Ja, ich will es mit Gottes Hilfe."</p><lb/> <p xml:id="ID_1649"> Zweitens war ein Antrag Bartusch — mit etwa vierzig Unterschriften ^<lb/> eingegangen:</p><lb/> <p xml:id="ID_1650"> Die Prvvinzialsynvde wolle beschließen, die Generalsynode zu ersuchen, aufs<lb/> neue die Mittel und Wege zu prüfen, welche dahin führen, daß die theologischen<lb/> Lehrstühle in ausreichendem Maße mit solchen Männern besetzt werden, die nicht<lb/> nnr die gehörige wissenschaftliche Befähigung besitzen, sondern vor allem fest im<lb/> Glauben der Kirche stehn.</p><lb/> <p xml:id="ID_1651"> Diese beiden Anträge Manteuffel und Bartnsch wurden aber zu Gunsten<lb/> des nachfolgenden Antrags Baethgen-Stöcker (54 Unterschriften), wie man<lb/> ihn nennen muß, da Stöcker Mitantrngsteller war, zurückgezogen:</p><lb/> <p xml:id="ID_1652" next="#ID_1653"> Die Provinzialshnode erkennt mit Bedauern, daß sich in der Theologie Rich¬<lb/> tungen geltend machen, die die Substanz der christlichen Lehre antasten. Obwohl<lb/> sie das Suchen nach Wahrheit und die treue Arbeit der Wissenschaft in einer Zeit<lb/> der Entwicklung voll anerkennt, vermag sie sich der Sorge nicht zu verschließen,<lb/> daß die Kluft zwischen der gefunden Lehre der Heiligen Schrift einerseits und der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0331]
Hochwürdige Provinzialshnvde Uwlle die Generalshnode ersuchen, im Interesse
des Fortbestands unsrer Landeskirche als einer auf den Grund der Apostel und
Propheten gegründeten Kirchengemeinschaft durch den Evangelischen Oberkirchenrat
an den Herrn Kultusminister die dringende Bitte zu richten: für das Lehramt in
den evangelisch-theologischen Fakultäten Seiner Majestät dem Könige, entsprechend
den Faknltätsstatuten, nicht Dozenten jeder theologischen Richtung, sondern nur
solche Männer vorzuschlagen, die imstande sind, die ihnen anvertraute theologische
Jugend so zu rüsten, daß diese dereinst das geistliche Amt ehrlicherweise dein
Ordinntivnsgelübde gemäß auszurichten vermag.
Bei der den meisten Protestanten mangelnden und doch zur Beurteilung
der ganzen Frage unerläßlichen Kenntnis der hier in Betracht kommenden
wichtigsten kirchengesetzlich geltenden Bestimmungen ist es nötig, auch den
Wortlaut des Ordinationsgelübdes in seinem Hauptinhalte mitzuteilen, auf
das der Antrag Manteuffel konsequenter- und sachgemäßerweisc auch für
die Anforderungen den Schiverpunkt legt, die an die theologischen Fakultäten
zu stellen wären. Nachdem die Ordinandeu mit dein Ordinator durch Aus¬
sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses ihren Glauben „beknuut"
haben, hält der Ordiuator unter andern: — im ganzen sind es vier Punkte —
den Ordinandeu folgendes vor:
1. Ihr werdet berufen, die Gemeinde Jesu Christi, die er durch sein eignes
Blut erworben hat, rin dem reinen Worte Gottes zu weiden, die heiligen Sakra¬
mente nach der Einsetzung Jesu Christi zu spenden, das Heil der euch anvertrauten
Seelen durch treue Vermcihnung mit anhaltendem Gebet zu suchen usw. 2. Dabei
sollt ihr ernstlich beachten, daß es dem evangelischen Prediger nicht zusteht, eine
andre Lehre zu verkündigen und auszubreiten als die, welche gegründet ist in
Gottes läutern- und klarem Wort, verfaßt in der Heiligen Schrift Alten und Neuen
Testaments, unsre alleinige Glaubensnorm. und bezeugt in den drei christlichen
Hnuptshmbvlcn, dein Apostolischen, Niccinischen und Athanasicmischen, und in den
Bekenntnisschriften unsrer Kirche jhier werden, wie herkömmlich, die symbolischen
Schriften gencmntj.
Nach Verlesung der vorgeschriebnen Vorhaltungen fordert der Ordinator
die Ordinandeu mit den Worten zur Ablegung des Gelübdes auf: „Seid ihr
nun entschlossen, dies alles zu geloben, und willigt ihr ein, über euch zu
nehmen das teure Predigtamt, so antwortet: Ja." Die Ordiuandeu nntwvrteu
darauf: „Ja, ich will es mit Gottes Hilfe."
Zweitens war ein Antrag Bartusch — mit etwa vierzig Unterschriften ^
eingegangen:
Die Prvvinzialsynvde wolle beschließen, die Generalsynode zu ersuchen, aufs
neue die Mittel und Wege zu prüfen, welche dahin führen, daß die theologischen
Lehrstühle in ausreichendem Maße mit solchen Männern besetzt werden, die nicht
nnr die gehörige wissenschaftliche Befähigung besitzen, sondern vor allem fest im
Glauben der Kirche stehn.
Diese beiden Anträge Manteuffel und Bartnsch wurden aber zu Gunsten
des nachfolgenden Antrags Baethgen-Stöcker (54 Unterschriften), wie man
ihn nennen muß, da Stöcker Mitantrngsteller war, zurückgezogen:
Die Provinzialshnode erkennt mit Bedauern, daß sich in der Theologie Rich¬
tungen geltend machen, die die Substanz der christlichen Lehre antasten. Obwohl
sie das Suchen nach Wahrheit und die treue Arbeit der Wissenschaft in einer Zeit
der Entwicklung voll anerkennt, vermag sie sich der Sorge nicht zu verschließen,
daß die Kluft zwischen der gefunden Lehre der Heiligen Schrift einerseits und der
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